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MPU /Pschologischer Teil

die Warterei macht mich voll irre.sorry.naja ok, als erstes war die Anmeldung ..alles easy..nen paar Fragebögen und gut.Dann kam der Reaktionstest,als erstes die Geschichte mit den Linien,und anschliessend der Test mit den Kästchen (7 min).Bestanden mit 80 %.Dann ca. ne stunde warten auf den Medizinmann.Er fragte wann ich das letzte mal Alk trank und wieviel,ich sagte Silvester weil ne Lüge mir eh unsinnig erschein also blieb ich bei der Wahrheit .Dann kamen Fragen zu Krankeiten,Medikamente usw..Ich gab meinen Bluthochdruck und die Medis an.Blutentnahme anschliessend.Danach die üblichen Tests...grade gehn usw. Zum Schluss sagte er ,das er keine Probs bei mir sehe.Also wieder ab ins Wartezimmer...man war das ne Atmosphäre...keiner sagt was....alle schweigsam...auf jeder Beerdigung wird mehr gesprochen ...naja egal ich passte mich an und trank meinen Kamilleetee.Irgendwann war es dann soweit ,der GA holte mich zum Gespräch.Ich hatte Bammel hoch 10,aber es lief ganz gut (dank euch).Er sagte zwar zum Ende hin das er noch nen gewissen Zweifel hat das ich nicht in alte Gewohnheiten zurückfalle usw. ,aber letzendlich gab er mündlich ein positiv was ich auch unterschreiben sollte und auch tat.Auf meine Rückfrage ob ich es jetzt geschaftt habe ,sagte er nur das es jetzt noch auf die med. Untersuchung an käme ,Blutwerte etc.. Und das könnte ggf. auch alles kippen...... .
Seufz,es bleibt mir nix anderes übrig als zu warten,ich werde morgen mal die FFSt anrufen wegen der 6 Wochen Frist und dem Gutachten abgeben .Wenn ich ein negatives Gutachten bekomme,weiss ich echt nicht wie es weiter gehn soll.Meine LW waren bis dato alle ok,ok im Grenzbereicht,aber Betablocker schlagen nunmal alle auf die LW.
Die Warterei macht mich echt mürbe ..... .


Gruß

Jörg

Ps: Die Leute beim Tüv Nord waren alle sehr nett,es gab keine Probs wegen den Vorgesprächen usw.
 
Wenn ich ein negatives Gutachten bekomme,weiss ich echt nicht wie es weiter gehn soll.
Dazu wird es nicht kommen, deine gesammelten LW waren doch auch alle i.O.

Übrigens, für alles gibt es auch einen Plan B ... aber für dich gilt Plan A !!!

Mach dich nicht fertig, dass wird schon. :):smiley5:
 
Ich sehe das genau wie Max. Du machst dich künstlich verrückt....

Was hat der Arzt zu dir gesagt? Er sieht bei dir keine Probleme. Du hast deine Medis angegeben, die für deinen Bluthochdruck etc. verantwortlich sind....

Falls dem GA deine Vermeidungsstrategien nicht ausgereicht haben, könnte es höchstens noch zu einem Kurs nach §70 kommen.....aber das sind alles Spekulationen....

Glaub an dich! Wir tun es auch!!:smile:
 
die versprochenen 14 Tage sind um und ich habe immer noch nix schriftliches bekommen..Habe beim Tüv angerufen und da wurde ich auch nur vertröstet (es kann schonmal was länger daürn usw.. kam da nur).Auskunft ob ich jetzt bestanden habe oder nicht bekam ich auch nicht,naja.Die 6 Wochen Frist für das Gutachten einzureichen ist auch schon um.Oh mann hört dieser Alptraum denn niemals auf ? Bei meiner Fsst ging auch keiner ans Telefon,naja habe dann ein Fax hingeschickt und um Fristverlängerung gebeten.
Sorry Max ,aber einen Plan "B" habe ich leider nicht.Wenn das doch jetzt alles inne Hose geht weiss ich echt nicht weiter,bzw. was man dann noch machen oder retten kann.
Bei meinen Vermeidungsstrategien war der Ga eigentlich zu 90% überzeugt ,Nancy.Er hatte halt nur noch Bedenken wenn ich wieder "solo" bin das ich wieder in alte Gewohnheiten zurückfalle.Ich sagte ihm darauf das ich nun nimmer mehr auf eine "Bezugsperson"fixziert bin ,sondern mehrere habe,was ja auch der Wahrheit entspricht.


Gruß

Jörg
 
Ach Jörky, die Warterei ist wirklich immer am Schlimmsten....:smiley1453:

Ich kann dir nur nochmal "sagen", dass alles was du schreibst danach klingt, dass du bestanden hast.....:smiley9: Evtl. noch 'ne Nachschulung....aber neg. wird es ganz sicher nicht...

Es hat auch absolut nichts damit zu tun, wie das Ga ausgefallen ist, was die Länge der Ga-Zusendung betrifft.

Und die FSSt. wird dir auch keinen Strick draus drehen, dass das Ga noch nicht da ist....denn dafür kannst du schließlich nix. Das liegt jetzt allein in der Verantwortung des MPI.

Versuch dich i-wie abzulenken. Ich bin sicher, dass du die längste Zeit der Warterei hinter dir hast.....:smile:
 
Sorry Max ,aber einen Plan "B" habe ich leider nicht.Wenn das doch jetzt alles inne Hose geht weiss ich echt nicht weiter,bzw. was man dann noch machen oder retten kann.
Zu Plan "B" kommen wir erst, wenn "A" verfehlt wurde. Daher keine Spekulationen darauf.

Mach dich nicht verrückt ...
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meine MPU war positiv,1000 Dank an euch .Einzigst mein GGT Wert war auf 61 von erlaubten 60.
Ich habe mein Gutachten bei der Fsst abgegeben,aber meine Verkehrsakte war noch nicht wieder da.Heute kam ein Brief von der Fsst,und da weiss ich ehrlich gesagt nicht was ich davon halten soll.Im Brief stand : Zur Bearbeitung ihrer Angelegenheit ist eine Rücksprache erforderlich,ich bitte sie daher um eine persönliche Vorsprache Anf. Feb..Bringen sie bitte ihren Ausweiss und 40 Euro mit.
Ich habe keine Ahnung was jetzt noch kommen kann,bzw. was man noch von mir will.

Gruß

Jörg
 
Zur Bearbeitung ihrer Angelegenheit ist eine Rücksprache erforderlich,ich bitte sie daher um eine persönliche Vorsprache Anf. Feb..Bringen sie bitte ihren Ausweiss und 40 Euro mit.
Ich habe keine Ahnung was jetzt noch kommen kann,bzw. was man noch von mir will.
Nix schlimmes, du sollst deinen FS abholen ... den gibt es nicht für umsonst.

meine MPU war positiv,1000 Dank an euch .
Hierzu meinen herzlichen GLÜCKWUNSCH !!!

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Moin Jörg,
dann kann es ja bald wieder auf die Piste gehen. :smiley711:

Herzlichen Glückwunsch !!!​

:respekt::smiley5619::smiley648::smiley648::smiley5619::respekt:​

Allzeit gute Fahrt! :smilie_car_005::smiley4048:
 
Ich hab's doch gewusst.....:zwinker0004:


Von mir auch noch einen.............



[COLOR=Blü]....herzlichen Glückwunsch!!!

:smiley648::smiley5619::smiley648:
[/COLOR]
 
vielen Dank für eure Glückwünsche.Ich komme grade von der Fsst zurück und halte meinen vorläufigen FS in der Hand.Das richtige Kärtchen wird mir dann binnen 3 Monaten per Post zugesandt.Wow...wahnsinn mein Alptraum ist endlich zu Ende.Ich finde echt nicht die richtigen Worte die stark genug wären um meine Freude zum Ausdruck zu bringen.
Nochmals vielen Dank für eure Hilfe.Und ein extra >>>"Danke schön"<<< an Nancy,Du hattest sehr viel Geduld mit mir und meinen FB.
Ich werde in den nächsten Tagen mit einer Spende meine Dankbarkeit zum Ausdruck bringen.Und sollte es mal ein Usertreffen geben wäre ich gerne mit dabei.

Ihr seid <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<< SUPER !!!!!!!!!! <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<


Gruß

Jörg
 
Sag ich doch ...
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Der Zeitraum von 3 Monaten wurde mir auch genannt, daürte aber nur 14 Tage.
Ob Papier oder Plastik, dass war mir damals egal ... hauptsache ich konnte wieder ... :smiley4048:
 
Ach Jörg, das freut mich ganz arg, dass du die Sache jetzt "ausgestanden" hast!!:smile::smile::smile:


Wir gucken mal, dass es mit einem Usertreffen in diesem Jahr klappt.
Schau einfach immer mal hier vorbei, um nachzusehen....

Usertreffen 2011/2012
 
Hallo ihr Lieben,
ich habe jetzt einen kleinen Betrag überwiesen.Sorry das es nicht grade viel war ,aber es kommt vom Herzen !Man ohne euch hätte ich das nie geschaft! 1000 Dank an Euch !
Ich durfte letztens den Wagen vom Kumpel fahren,man war das ein Gefühl !
Ich spare jetzt fürn nen kleinen Flitzzer undgut ist es. Ok meine Karte ist noch nicht da,aber das wir wohl noch.
Wie gerne würde ich euch persönlich die Hand schütteln ..... .


Lg Jörg


Ps: Nacny ,für deine Geduld mit mir Dich mal ganz dolle knuddel !
 
Hallo Ihr Lieben,

es ist ein bisschen Zeit vergangen seit dem ich die MPU dank euch bestanden habe (spezial Thanks an Nancy für ihre Geduld mit mir).Ich bin mittlerweile wieder mobil unterwegs und halte mich auch zu 1000 % ans KT !Alk und fahren nie mehr ! Ne besser ist das ---so nen Alptraum brauch ich nicht noch einmal !Naja ok,ich habe aber noch ne Frage ..hmmm ein Gerücht ..ich weiss es nicht ..aber evtl. wisst ihr ja mehr `?
Ein Kumpel von mir sagte das man einen versteckten Vermerk im Führerschein(neürteilten) bekommt wenn man mal durch Alk oder Drogen(MPU) aufgefallen ist ...ich hab daraufhinmal gegoogelt ..aber wurde ehrlich gesagt nicht richtig fündig... ,er meinte wenn man inne normalen Kontrolle kommt und die Polizei checkt den Lappen gäbe es automatisch nen Alkoholtest usw. .Nein ich habe da keine Angst vor ,aber aus Neugierde würde ich echt schon gerne wissen ob da was wahres dran ist ?

Lg

Jörg

Ps : Was gibts neüs zum Usertreffen ? Ich möcht doch Nancy mal persönlich die Handschütteln !
 
aber aus Neugierde würde ich echt schon gerne wissen ob da was wahres dran ist ?
Kann ich dir genau sagen, NICHTS !!!

Deine MPU unterliegt dem Datenschutz, darf nur innerhalb der berechtigten Stelle weitergegeben werden (gleiches MPI, FSST).
Die Schlüsselzahlen im FS lauten wie folgt ...

a) Schlüsselzahlen der Europäischen Union

01 Sehhilfe und/oder Augenschutz
wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert:
01.01 Brille
01.02 Kontaktlinsen
01.03 Schutzbrille
02 Hörhilfe/Kommunikationshilfe
03 Prothese/Orthese der Gliedmaßen
05 Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen
05.01 Nur bei Tageslicht
05.02 In einem Umkreis von ... km des Wohnsitzes oder innerorts/innerhalb der Region ...
05.03 Ohne Beifahrer/Sozius
05.04 Beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als ... km/h
05.05 Nur mit Beifahrer, der im Besitz der Fahrerlaubnis ist
05.06 Ohne Anhänger
05.07 Nicht gültig auf Autobahnen
05.08 Kein Alkohol
10 Angepasste Schaltung
15 Angepasste Kupplung
20 Angepasste Bremsmechanismen
25 Angepasste Beschleunigungsmechanismen
30 Angepasste kombinierte Brems- und Beschleunigungsmechanismen
35 Angepasste Bedienvorrichtungen
40 Angepasste Lenkung
42 Angepasste(r) Rückspiegel
43 Angepasster Fahrersitz
44 Anpassungen des Kraftrades
44.01 Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel
44.02 (Angepasste) handbetätigte Bremse
44.03 (Angepasste) fußbetätigte Bremse
44.04 Angepasste Beschleunigungsmechanismen
44.05 Angepasste Handschaltung und Handkupplung
44.06 Angepasste Rückspiegel
44.07 Angepasste Kontrolleinrichtungen
44.08 Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen
45 Kraftrad nur mit Beiwagen
50 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeugidentifizierungsnummer)
51 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen)
70 Umtausch des Führerscheins Nummer ..., ausgestellt durch ...
(EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE-Unterscheidungszeichen des Ausstellungsstaates, jedoch nur anzuwenden bei Umtausch auf Grund von Anlage 11)
71 Duplikat des Führerscheins Nummer ... (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE-Unterscheidungskennzeichen
72 Nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von höchstens 125 cm und einer Motorleistung von höchstens 11 kW (A1)
73 Nur dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse B (B1)
74 Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7500 kg (C1)
75 Nur Fahrzeuge der Kategorie B mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1)
76 Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7500 kg (C1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 750 kg mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen (C1E)
77 Nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern
a) die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg
und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse
des Zugfahrzeuges nicht übersteigen und
b) der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet
wird (D1E)
78 Nur Fahrzeuge ohne Kupplungspedal (oder Schalthebel bei Fahrzeugen der Klassen A oder A1)
79 (...) Nur Fahrzeuge, die im Rahmen der Anwendung von Artikel 10 Satz 1 der Richtlinie 91/439/EWG (Äquivalenzen zu bisherigen Fahrerlaubnisklassen) den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen
79 (C1E >12000 kg, L ≤ 3):
Beschränkungen der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.

Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
79 (S1 ≤ 24 / 7500 kg)
Begrenzung der Klasse D und DE auf Kraftomnibusse mit 24 Fahrgastplätzen oder max. 7500 kg zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger. Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz
79 (L ≤ 3)
Beschränkung der Klasse CE auf Kombinationen von nicht mehr als 3 Achsen. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen
95 Kraftfahrerin/Kraftfahrer, die/der Inhaberin/Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht nach dem Gesetz über die Grundqualifiaktion und Weiterbildung der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkerh bis zum ... erfüllt (zum Beispiel: 95.01.01.2012)

b) nationale Schlüsselzahlen

104 Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen
171 Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste
172 Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Kasse D, jedoch ohne Fahrgäste
174 Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1,0 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
175 Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1 und M gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm
176 Auflage: Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres nur Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses
177 Klasse L, auch gültig im Rahmen der mitzuführenden Ausnahmegenehmigung
178 Auflage zur Klasse D oder D1: Nur Fahrten im Linienverkehr
179 Auflage: Klasse D1 nur für Fahrten, bei denen überwiegend Familienangehörige befördert werden
180 (gestrichen)
181 Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S
182 Auflage zu den Klassen D1. D1E, D, DE:
Bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres nur Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittlet werden. Die Auflage, nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, entfällt nach Abschluss der Ausbildung auch vor Erreichen des 21. Lebensjahres.
183 Auflage zu den Klassen D, DE:
Bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres nur zur Personenbeförderung im Linienverkehr nach den §§ 42, 43 des Personenbeförderungsgesetzes bei Linienlängen von bis zu 50 Kilometer im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittlet werden. Die Auflage, nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, entfällt nach Abschluss der Ausbildung auch vor Erreichen des 20. Lebensjahres.
184 Auflagen:
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kraftfahrzeuge der Klasse B (und, sofern in der der Prüfungsbescheinigung nicht durchgestrichen, der Klasse BE)

nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a namentlich benannten Person und
nur, wenn die in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a namentlich benannte Person
a) Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis ist; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
b) nicht 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen atem- oder Blutalkoholkonzentration führt und
c) nicht unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht. Nummer 2 Buchstabe c gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.

Qülle: www.fahrtipps.de
 
Hy Jörky,
einen versteckten Eintrag gibt es nicht.
Das ist ein altes Gerücht, die Zeiten des "Säuferbalkens" sind lange vorbei.
Früher gab es sowas einmal...

Da bei einer Verkehrskontrolle aber auch per Funk die Führerscheindaten abgefragt werden, kann es gut möglich sein, dass Deine noch aktenkundige Vorgeschichte den Beamten vor Ort bekannt gegeben werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Jörg,

das Usertreffen findet am übernächsten WE statt (Link s. u.). Würde mich freün, wenn du mal "vorbeikommen" würdest....:):zwinker0004::smile:
 
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