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MPU - Rat / war vorher: Ggf MPU - BAK? Unfall Ersttäterin

Hi, nach meiner TF (Okt 2024) wurde mein FS sicher gestellt. BAK Ergebnis kam Anfang November bei 1.72%● zurück. Seitdem passierte gar nichts. Kein vorläufiger FS-Entzug, kein Fragebogen, keine Akten etc etc. Nun lese ich gerade, dass eine reine FS-Sicherstellung später nicht auf die Sperrfrist angerechnet wird, erst wenn man den Bescheid zur vorl Entziehung bekommt. Jetzt ist der FS aber schon 1.5 Monate weg, lt Polizei ist der mit der Akte zur StA versendet worden, aber passiert ist noch nichts.
Hat da jemand Erfahrung mit dem Thema?
 
Gemach, gemach…
Akten bekommst du sowieso nicht zugeschickt.

Deine TF ist ein absoluter Standardfall, indem auch §111a StPO gar nicht zur Anwendung kommen muss.
IdR bekommst du irgendwann einen Strafbefehl.

Die Zeit der Sperrfrist wird dir auch nach Sicherstellung / Beschlagnahme seitens Polizei / StA angerechnet.
 
Akten bekommt aber der A walt zugeschickt, der die Einsicht angefordert hat.

Mir geht es um das Urteil vom September 2024 - da wurde jemanden genau diese Anrechnung verwehrt - Anrechnung erst nach vorläufigem Entzug - die polizeiliche Sicherstellung hätte nichts mit dem Strafrecht zu tun. Der gute Mann hat 3 Monate verloren.
 
Wenn du ein Urteil hast nenne es bitte auch. Erfahrungsgemäß gibt es solche Urteile entweder nicht oder sie wurden falsch verstanden.

Wenn ein Gericht eine Sperrfrist erteilt ist der bisherige Führerscheinentzug immer berücksichtigt. Das steht aber nicht nochmal speziell im Urteil.

Wenn im Urteil eine Sperrfrist von 8 Monaten ab Rechtskraft erteilt wird und der Führerschein bereits 3 Monate entzogen war dauert die gesamte Entzugszeit 11 Monate. Diese 11 Monate werden im Urteil aber nicht genannt. Das ist vollkommen normal.
 
Wie von mir gedacht ein Sonderfall.

Die Polizei hatte den Führerschein zur aktuellen Gefahrenabwehr einbehalten. Der Betroffene hätte ihn wieder abholen können, sobald er wieder fahrtüchtig war, also am nächsten Tag. Das hat er nicht gemacht und damit seinen Führerschein zwei Monate lang freiwillig bei der Polizei gelassen.

Solche freiwilligen Entzüge werden nun mal nicht angerechnet. Das ist weder neu noch eine Ausnahme.

Das kommt häufig dann vor, wenn Betroffene wissen, das der Führerschein in Zukunft entzogen wird und ihnen der Führerscheinentzug aktuell am wenigsten weh tut. Die schicken ihren Führerschein dann immer wieder mal unaufgefordert an die Behörden und erwarten, das der Zeitraum bis zum Urteil bereits angerechnet wird. Überraschung: Wird er nicht.

Die Betroffenen können in dem Zeitraum zum Beispiel fahren, da der nicht vorhandene Führerscheinentzug nicht vermerkt wird, also selbst bei Abfrage nur ein Bußgeld für das Fahren ohne Führerschein (10 Euro?) fällig wird.

Der Beitrag ist ein üblicher Fall im deutschen Rechtsanwaltswesen. Da Rechtsanwälte in Deutschland nicht werden dürfen machen sie sich wichtig, indem sie alltägliche Rechtsangelegenheiten zu Sensationen aufpusten und damit ihre vermeintliche Kompetenz hervorheben wollen. Ihnen ist schließlich diese Ungeheuerlichkeit aufgefallen. Bei solchen Anwälten wäre ich selbst extrem vorsichtig.
 
Deswegen sage ich ja, sollte es nach einer Sicherstellung eine vorläufige Entziehung geben. Bei der Sicherstellung bekommt man ja keine Quittung mit Paragraphen ausgehändigt, auf dessen Basis man sich die rechtlichen Grundlagen zusammenreimen kann. Die Frage ist - wie der Fahrer in dem Fall verstehen sollte, welche Vorschriften hier vorliegen und das er sich den Führerschein am nächsten Tag abholen kann? Bei einer TF liegt ja der BAK auch erst nach einer Woche vor. Sollte nicht spätestens da eine vorläufige Entziehung ausgesprochen werden?
 
Deswegen sage ich ja, sollte es nach einer Sicherstellung eine vorläufige Entziehung geben.

Das ist rechtlich nicht möglich, da die Polizei nicht das Recht dazu hat. Das darf nur ein Richter.

Die Frage ist - wie der Fahrer in dem Fall verstehen sollte, welche Vorschriften hier vorliegen und das er sich den Führerschein am nächsten Tag abholen kann?

Der Betroffene wird in der Regel direkt beim Einbehalt der Führerscheins vor Ort informiert. Zudem kann er einfach bei der Polizei nachfragen.

Bei einer TF liegt ja der BAK auch erst nach einer Woche vor. Sollte nicht spätestens da eine vorläufige Entziehung ausgesprochen werden?

Bei dem verlinkten Urteil geht es um eine Drogenfahrt. Vermisch das bitte nicht mit einer Alkoholfahrt.

Was willst du eigentlich? Den Staat / seine Behörden diffamieren? Die müssen Betroffene nicht über alle seine Rechte informieren, sondern nur über genau festgelegte. Um den Rest müssen Betroffene sich selbst kümmern.

Du bist davon doch überhaupt nicht betroffen.
 
Wie kommst du bitte auf "diffamieren"? Ich will lediglich, dass Betroffene informiert werden, bzw wissen was los ist. Mir hat man zB nur gesagt, dass sie meinen Führerschein mitnehmen. Mehr war es nicht. Und ja, eine vorläufige Entziehung muss durch einen Richter erfolgen, das ist klar. Bin davon ausgegangen, dass sowas eben folgen muss, wenn die Polizei das Ding mitnimmt. Da man (hoffentlich) nur 1 mal im Leben damit in Berührung kommt, wäre es wünschenswert, wenn man nicht ein Jurastudium hinlegen muss, um sich da auszukennen. Schön, wenn du da Erfahrung hast, haben die Meisten aber nicht.
 
Nun ja, „diffamieren“ ist evtl. ein zu starkes Wort dafür.
Ich empfinde aber das, was und wie du schreibst, auch zumindest als eine merklich hohe Unzufriedenheit über das Procedere.

Mir stellen sich da einige Fragen:
Warum beschäftigt dich etwas, was offensichtlich nichts mit deiner TF zu tun hat ?
Hat es mit dir etwas zu tun ?
Fühlst du dich ungerechnet behandelt ?
Warum möchtest du, dass Betroffene informiert werden ?
 
Hi KH,

Eine Unzufriedenheit über das Procedere liegt tatsächlich vor - meiner Meinung nach könnte man den Prozess zumindest klarer gestalten - vor allem wenn zwischen Tag X und den weitetren Schritten Monate liegen können. Das beinhaltet tatsächlich auch, den/die Betroffenen zu informieren, auf welche Rechtsgrundlage der Führerschein sichergestellt ist, bis irgendwann dann mal die nächsten Schritte erfolgen. Aber das ist nur meine Meinung, das können Andere gerne anders betrachten.

Und meine Frage war, ob die Sicherstellung auf eine Sperrfrist angerechntet, bzw gegengerechnet wird. Die Art der Fahrt (ob Drogen oder Alkohol) ist für die Frage nicht relevant - es scheint eher relevant zu sein, ob es eine OWi oder Straftat ist. Die Frage habe ich gestellt, weil ich eben nicht wusste, ob dieses Urteil für mich relevant ist oder nicht. Diese Frage hast du ja beantwortet, also danke dafür.

Und warum mich etwas beschäftigt - was nichts mit mir zu tun hat? Man wird es kaum glauben, aber ich versuche auch Sachen zu verstehen, die mich nicht betreffen, einfach weil ich gerne Hintergründe und Zusammenhänge verstehen will. Nur so lernt man dazu. Ich beschäftige mich auch mich Aerodynamik und Aviation, obwohl ich keine Pilotenlizenz habe :-)

Aber Du hast grundsätzlich Recht - diese prozessualen und rechtlichen Fragen sind besser an einem Anwalt gestellt. Damit ist das Thema Anrechnung der Sicherstellung hier für mich hier abgeschlossen.

Schöne Grüße
 
Danke für deine Erklärung !

Wir haben mindestens eine Gemeinsamkeit:
Ich möchte immer Verhaltensweisen auf den Grund gehen, die mit mir in dem Moment auch nichts zu tun haben.

Liebe Grüße :smiley138:
 
Lol - ja, bin halt jemand, der immer alles verstehen will - deswegen auch die Gefahr, dass ich 100t Gerichtsurteile lese egal zu welchen Themen.....Baurecht ist auch so ein Ding bei mir.
 
Hallo,

Ich würde gerne Eure Meinung zu meinem Fall haben, bzgl MPU, da es ein doch recht ungewöhnlicher Fall ist und meine MPU Beraterin das so noch nicht gesehen hat:

TF in Oktober 2024 mit Unfall (Sachschaden). Ersttäter, 1.67%○, Ende 40Jahre. Direkt nach dem Umfall einen Verkehrspsychologen zur Aufarbeitung Unfallgeschehen, Gründe etc beauftragt und 5 Einzelsitzungen gehabt. Paralell auch ettliche andere Massnahmen unternommen, wie zB mir Caritas Suchtberatung gesprochen (keine Sucht - wurde bestärigt), Selbsthilfegruppe beigetreten und Abstinenzprogram angefangen - mit dem Ziel erstmal eine lange Trinkpause einzulegen und a)das Geschehene aufzuarbeiten, Strategien zu entwickeln, wie so etwas nie mehr vokommen kann, b) die Strategien ausreichend zu erproben und zu leben, c) notwenige Änderungen im Umfeld und wegen den auslösenden Fakroren/Gründe vorzunehmen und d) nach einiger Zeit dann mir klarem Kopf zu entscheiden, wie die Zukunft diesbezüglich auszusehen hat.
Der StB (315c) kam April 2025, Einspruch eingelegt, Amtsgericht in Oktober 2025 - Ergebnis: Verurteilung nach 316 - allerdings war der Richter auf Basis der von mir unternommenen Massnahmen im Urteil davon überzugt, dass ich mich durch die unternommenen Massnahmen "ausreichend mit der Problemarik auseinandergesetzt habe" (Zitat) und er deshalb von einer Einziehung der Fahrerlaubnis absieht und nur ein Fahrverbot ausgespochen hat, welches bereits abgegolten war und ich meinen FS gleich im Gericht ausgehändigt bekommen habe. Aus diversen Gründen gab es eine Berufung und letztendlich wurde das Verfahren auf Basis 153a eingestellt. Soweit zum formellen Teil.
Meine Trinkpause habe ich aber weiterhin bis März 2026 fortgefüht (inkl EtG Nachweise) - insgesamt 16 Monate. Das hat mir ausreichend Zeit gegeben, die ganze Problematik aufzuarbeiten und in 16 Monaten in guten und leider auch sehr herausfordenden Zeiten, erfolgreich die erarbeitete Strategie auzuprobieren. Ich habe dann für mich erkannt, dass ich den nächsten Schritt gehen kann - wieder einen risikoarmen Konsum einzuführen - für diese Strategie habe ich mich nach ca 6 Monaten Trinkpause entschieiden, wollte aber erst damit anfangen, wenn ich mir ausreichend die Zeit genommen habe, vernünftig und stabil die zurückliegende Problematik aufzuarbeiten. Seit März trinke ich 1-2 Glas Wein an fest im Vorus geplanten Events, führe Tagebuch und es funktioniert sehr gut.

Von einer MPU habe ich bislang nichts gehört - habe mich jetzt trotzdem mal.mit einer Psychologin in Verbindung gesetzt - die war auch etwas verwirrt wegen der Fallkonstellation (hatte sie so noch nie) aber begleitet und berät mich gerne. Sie meinte sollte eine MPU kommen, muss ich meine risikoarmen Konsum mit einer Haarprobe belegen, was grundsätzlich ja kein Thema wäre, wären meine Haare nicht gefärbt - ich kann sie jetzt wachsen lassen, nur das dauert dann 3 Monate mindestens - auf die Frage, ob es da andere Möglichkeiren gibt, zB PetH etc sagte sie nur nein - auch die Frage ob ich ggf wieder Urin abgeben kann verneinte sie, das sei keine Möglichkeit, dass ginge nur bei kompletten Verzicht. Ebenfalls ist dann die Frage , ob und wann noch eine MPU kommt.
Gibt es da irgdendwelche Möglichkeiten, hier etwas Sicherheit in den Prozess zu bekommen? Wie gesagt, den FS habe ich jetzt wieder seit 9 Monaten, würde aber gerne irgendwann den Prozess hinter mich bringen - meine Massnahmen führe ich selbstverständlich so oder so fort - die sind ja fuer mich und meine Gesundheit/Sicherheit.

Danke
 
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Ich sehe auch keine weiteren Maßnahmen der Führerscheinstelle. Die ist an das Urteil gebunden und der Richter hatte als Begründung für sein Urteil deine Abstinenznachweise. Ob und wie weit es sinnvoll erscheint jetzt kontrolliert zu trinken ist deine Entscheidung.
 
Die Führerscheinstelle darf aufgrund der Urteilsbegründung keine für dich negativen Folgemaßnahmen aussprechen, wie z.B eine MPU.
Sie ist aufgrund der meiner Meinung nach doch ausführlichen Urteilsbegründung an die Entscheidung des Gerichts gebunden. Der Richter hat hier in eigenem Ermessen deine Tauglichkeit zum Führen von Fahrzeugen bejaht, daran ist die Führerscheinstelle gebunden.
 
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