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MPU - Rat / war vorher: Ggf MPU - BAK? Unfall Ersttäterin

Danke MrMurphy - ich finde das Konzept des KT gut - man denkt über das Trinken nach, macht einen Plan, stellt sicher, dass die Logistik komplett geklärt ist und keine Spontanaktionen möglich sind. Es bringt Struktur, Gedanken und die Sicherheit rein, nicht mehr in alte Muster zu verfallen. Um klar zu sein, KT ist keine Ausrede, um wieder die alte BAK zu erreichen. Ich nutze es wirklich bei ausgewählten Anlässen - wo man ggf mal anstossen will und das im gesteckten Rahmen. Ansonsten fahre ich ziemlich gut mit den Alternativen, die ich mir ausgesucht habe.

Zum.eigentlichen Thema - sollte ich mir da auch mal eine Fachanwaltsmeinung einholen? Habe von Fällen gelesen, dass ist die FSS nach 2 Jahren mit der MPU angekommen. An sich sich kein Thema - nur die Frage der dauernden Nachweise - wie lange - stellt sich. Man will ja nicht ins Blaue hinein noch ein paar Jahre Haarproben etc machen.
 
Zum.eigentlichen Thema - sollte ich mir da auch mal eine Fachanwaltsmeinung einholen? Habe von Fällen gelesen, dass ist die FSS nach 2 Jahren mit der MPU angekommen. An sich sich kein Thema - nur die Frage der dauernden Nachweise - wie lange - stellt sich. Man will ja nicht ins Blaue hinein noch ein paar Jahre Haarproben etc machen.
Musst Du auch nicht. Das Urteil und seine Begründung entfalten gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde eine Bindungswirkung. Die müssen sich daran halten, und dürfen keine Folgemaßnahmen mehr anordnen.
 
Die Frage ist nur, ob dieses Urteil bindend ist - ist ja nicht rechtskräftig geworden, sondern in die Berufung zum.LG, wo es auf Basis 153a eingestellt wurde. Und die Einstellungen habe keine Begründung.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich bin ja immer bisschen skeptisch sehr bei der Juristerei. Viel Wortklauberei.

Da steht drin, dass eine "zweifelsfreie Nicht-Eignung*" nicht mehr gegeben ist,
die FsSt hingegen testet auf "Zweifel an Eignung" und will die Eignung bestätigt wissen, nicht aber eine "Zweifelsfreie-nIcht-Eignung" widerlegt.
Das könnte ja auch eine "möglicherweise aber doch"- Nichteignung bedeuten (wenn man z.B. die Betonung auf "zweifelsfrei" legt).

Das sind vllt nur Nuancen, aber die können schon einen Unterschied machen.
Ich bin gespannt ....

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* "es ergibt sich nicht mehr zweifelsfrei [...] dass die Angeklagte ungeignet ist"
 
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Die Frage ist nur, ob dieses Urteil bindend ist - ist ja nicht rechtskräftig geworden, sondern in die Berufung zum.LG, wo es auf Basis 153a eingestellt wurde. Und die Eimstellungen habe keine Begründung.
Dann kann es gut möglich sein, dass die FEB in eigener Zuständigkeit eine MPU anordnen kann. Denn wenn das Verfahren nur nach 153a (gegen Auflagen und Weisungen) eingestellt worden ist, fehlt die richterliche Eignungsbeurteilung.
 
Aber selbst wenn die FEB was anordnet, wann tut sie das? Man kann das ja nicht ewig offen lassen - der Führerschein ist sein 9 Minaten bei mir.
 
Lass dich fachanwaltlich beraten. Am besten bei einem Anwalt der Verwaltungsrecht drauf hat. Wobei ich jetzt mal vorsichtig sagen würde, dass die Gefahr einer MPU nicht gebannt ist. Auf keinen Fall bei der FEB nachfragen. Man könnte schließlich schlafende Hunde wecken…
 
Aber selbst wenn die FEB was anordnet, wann tut sie das? Man kann das ja nicht ewig offen lassen - der Führerschein ist sein 9 Minaten bei mir.
Die können auch nach Jahren danach noch mit einer Aufforderung zu einer MPU kommen. Die Zweifel an der Ungeeignetheit sind halt durch die 153a Einstellung nicht ausgeräumt. Wäre die vorinstanzliche Entscheidung rechtskräftig geworden, dann wäre die Sache erledigt. Aber so, bin ich mir nicht sicher. Hat die Staatsanwaltschaft das Urteil nicht akzeptiert, oder wieso ging die Sache ans Landgericht?
 
Das will die Verkehrpaycholgin machen, die sich die Akten holt. Besser die Hunde wecken und es hinter sich bringen - als dann in 2 Jahren aufwachen und man hat plötzlich keine Nachweise etc - paralell wende ich mich an einen Anwalt fuer Fahrerlaubnisrecht und kläre das
 
Sollte eine MPU kommen, bleibt noch die Sache mit dem Nachweis der risikoarmen Konsums - muss da noch min 2.5 Monate meine Haare wachsen lassen. Gibt es tatsächlich keine anderen Verfahren?
 
Du musst übrigens keine 2 Jahre durchtesten. Bei einer Einordnung in A2 reicht 1 Jahr Vergangenheitsnachweise, die dann eben zur MPU nochmal mit einem 6-Monatsnachweis "aufgefrischt" werden können, egal, wieviel Zeit da dazwischen liegt.
Die 6 Monate bekommst du aber nicht, wenn du den FS schon hast - dann hilft nur durchtesten - sonst kann man das gar nicht nachweisen in der Kürze der Zeit, die man bekommt.
 
Nachweis der risikoarmen Konsums
risikoarmer Konsum = A3.
Da sind gar keine Nachweise gefordert.
Wie hat Dich denn Dein Vorbereiter eingeschätzt? Das wäre jetzt bisschen wichtig, wenn wir was zu Deiner Vorbereitung sagen sollen...

Weiterhin konsumieren und Selbsthilfegruppe, das passt ebenfalls nicht zusammen. Konsumierende werden dort nicht gern gesehen.
 
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Sie sagte A3 und ja, man braucht eigentlich keine Nachweise, aber die MPU Stelle will trotzden min einen Haartest zur Kontrolle das man nicht Mist erzählt Sollen sie bekommen, ich habe nichts zu verstecken - nur dass der in 2.5 Monaten erst möglich ist weil erst alles wachsen muss. Deswegen hatte ich ja 16 Monate Urintest gemacht. Ich weiss nicht, was die FSB so bei FS fuer Fristen setzt, die sind aber normalerweise kurz oder? Je nachdem, wann die FSB kommt, kann ich auch gerne 2 Haartests machen, aber ich befinde mich gerade etwas im Blindflug wann was kommt.

Ja, in der SHG kann man über Konsum nicht sprechen, ich halte mich daran, wenn ich teilnehme und ich rede dann grundsätzlich über die vergangene Problematik und die Erfahrungen während der Trinkpause - aber sie diskutieren offen das Konzept kontrolliertes Trinken (halten an sich nicht viel davon, aber da sind auch Leute drin, die seit 15 Jahren trocken sind und klar vorher abhängig waren), so absolut nachvollziehbar. Sollte man aber irgendwann Peobleme befürchten, kann man zB mit den Leitern privat sprechen. Es sind auch einige drin, die zB nur fuer die Trinkpause hikfe benötigen und irgendwann weiter ziehen. An sich ist das eine tolle Gruppe, man muss aich nur an die Regeln halten.
 
Die Themen wurden zusammengeführt.
Beiträge zum selben Thema, bitte nicht auf verschiedene Threads aufteilen - danke.
 
Je nachdem, wann die FSB kommt, kann ich auch gerne 2 Haartests machen, aber ich befinde mich gerade etwas im Blindflug wann was kommt.
wenns wirklich eine A3 ist, bist Du auf der sicheren Seite. Bring halt mal 3 cm Haare am Kopf mit, falls arge Bedenken bestehen.
Du wirst aber gut erklären müssen, wofür die Trinkpause war und wofür genau jetzt der risikoarme Konsum wichtig sein soll -
aber ich habe das Gefühl, Du bist gut vorbereitet. Dein Vorbereiter ging auf Nummer Sicher, das ist nicht unbedingt verkehrt.
Der Kontakt zur Suchtberatung schadet vllt für die Rückfallprophylaxe auch nicht, aber ich würde da jetzt nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, sonst bringst Du den Gutachter noch auf Ideen^^
Deine Leberwerte sind ok?
 
Meine Leberwerte wurden am 11.06 vom Hausarzt routinemässig geprüft und sind geradezu jungfräulich :-) sehen top aus.

Habe nochmal darüber nachgedacht - der erste Richter hat ja meinen FS zurückgegeben, die Erlaubnis nicht eingezogen und einen Verbot stattdesen verhängt. Obwohl das Urteil nicht rechtskräfrig wurde, musste ich den Schein nicht wieder zurückgeben bis zur nächsten Verhandlung - der Anwalt meinge nur - das ist jetzt durch, den haben sie zurück - obwohl es ihn selbst gewundert hat. Somit muss zumindest was an dem Urteil bestand behalten haben.. aber ich habe jetzt einen Anwalt fuer Fahrerlaubnisrecht kontaktiert.
 
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