MPU Restalkohol

Anonym123

Neuer Benutzer
Hallo,
Ich bin neu hier und habe eine Frage.
Mein Fall gestaltet sich wie folgt:
Mein Führerschein wurde mir aufgrund eines Restalkohol-Pegels von 1,1 Promille entzogen.
Ich habe bereits eine Abstinenz von 6 Monaten hinter, drei Sitzungen beim Verkehrspsychologen und einen Tüv Kurs.
Ist es wahrscheinlich, dass ein halbes Jahr Abstinenz trotz des hohen Restalkohol (!)Spiegels ausreichend ist?
Die Abstinenz wurde nicht angeordnet, ich habe sie freiwillig gemacht.
Vielen Dank schon mal!
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
Hallo. Aufgrund deiner Information zum Fall muss ich mit einer Standardantwort kommen:
Kann man so nicht sagen. Dazu sollte man noch bissl was klären, z.B.:
1) Was ist denn Restalkohol. Streng genommen kann man auch 10 min nach Resorptionsende von Restalkohol reden
2) Hast du ein Trinkende angegeben und steht das im Bericht/Akte drin?
3) ist wegen 2) überhaupt sicher, dass es zur MPU kommt?
4) Wer legte denn mit welchen Begründungen fest, dass AB notwendig oder angeraten wäre
5) Erstvergehen? Wann? welcher Wochentag? Trinkende? usw
6) Was sagt deine Trinkhostorie so über dich aus

Für sowas gibt es hier die Fragebögen in groß und in klein....
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ich schließe mich da Rübezahl an: woher weißt du, dass du eine MPU machen musst?

Bitte mal den entsprechenden Profilfragebogen ausfüllen....
 

Anonym123

Neuer Benutzer
FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 185cm
Gewicht: 103kg
Alter: 30

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: August 2019
BAK: 1,1
Trinkbeginn: ca 19:00 Vorabend
Trinkende: ca 3-5 Uhr nächster Tag
Uhrzeit der Blutabnahme: Ca 10-11 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Oktober 2019
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: Oktober 2019 ab 10 Monate, dann aber wegen Seminarbesuch verkürzt auf 6 Monate

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Oktober 2019
Hab ich neu beantragt: ja
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/:
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nichts
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland:

Bayern

Konsum

Ich lebe abstinent seit: 6 Monaten

Abstinenznachweis

Urinscreening ja/:
Keinen Plan?:

Leberwerte /nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: ja
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: ja
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum: Noch nicht bekannt
Welche Stelle (MPI): Regensburg
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt? Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Nein

nochmal kurz zur Erklärung:
Im August 2019 war die Tat, erwischt mit Restalkohol. 10 Monate Führerscheinentzug. Sperrfristverkürzung bekommen auf 6Monate, weil Seminar besucht. Dann wurde der Führerschein wieder beantragt, weil ich dachte, es wäre damit getan. Auf den Antrag hin, kam das Schreiben das wegen des hohen RESTalkoholgehalts eine MPU erforderlich ist.
Deshalb jetzt seit 6 Monaten Abstinenz. Die Abstinenz wurde aber nicht gefordert, sondern freiwillig. Der Verkehrspsychologe meint dass aufgrund des hohen Restalkoholwertes evtl ein halbes Jahr nicht reicht. Was meint ihr? Wie schätzt ihr die Chancen ein!
vielen lieben Dank!!
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
Hmm, irgendwie lässt dir nicht in die Karten gucken, was die Sache schwierig macht.
Steht irgendwo was offizielles zum Trinkende?
Wann wurdest du erwischt? Ich nehme an so gegen 9 Uhr früh.
War das ein Wochentag?
Ich gehe von aus, dass du ca. 13-15 Bier geschlürft hast und gegen 5 Uhr 2 Promille auf dem Kessel hattest...zur Polizeikontrolle knapp 1,3 zur BAK dann 1,1. Das wäre durchaus im Rahmen von KT. Je nach Gesprächsverlauf....entscheidet der GA in welche schublade er dich steckt und ob KT oder AB das richtige ist. der vp in der vorbereitung kann nur vorab sich ein bild machen...für mich liegt AB nicht ganz so zwingend auf der Hand!
Kannst doch bis 8 uhr gesoffen haben und um 9 dein maximum gehabt haben...und demzufolge die 1,6 nicht überschritten haben oder verkenne ich hier was?
 
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