• Hallo, das Forum wurde auf einen neuen Server umgezogen. Wir bitten alle Forenbenutzer, sofern Fehler auftauchen, Ihren Browsercache einmal zu leeren. Danke!

MPU trotz Verfahrenseinstellung nach §170 Abs. 2 StPO

ERU

Neuer Benutzer
Guten Morgen zusammen,

ich lese seit einiger Zeit im Forum mit und habe bereits sehr viele wichtige und gute Anregungen sammeln können. Jetzt benötige ich dann doch aber eine Einschätzung mit euren Erfahrungen.

Ich hatte am im Mai 24 eine TF mit dem Rad und bin dabei gestürzt. Im Anschluss wurde eine BAK von 1,77% ermittelt. Damit steht die MPU nach meinem Verständnis völlig außer Frage (ich habe bereits mit Sitzungen beim VP begonnen und auch schon eine Haarprobe abgegeben und die ersten 3 Monate AB bescheinigt bekommen, insgesamt läuft das Programm 6 Monate).

Das Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet, allerdings habe ich nun den Bescheid bekommen, dass es nach §170 Abs.2 StPo eingestellt wurde. Es gab also keine Einstellung des Verfahren nach §153 sondern weil "kein hinreichender Tatverdacht" besteht, wenn ich den Paragraphen richtig verstehe.

Im Schreiben der Staatsanwaltschaft stand der Hinweis "Aufgrund gesetzlicher Mitteilungspflichten wurde vorstehende Entscheidung an folgende(n) Empfänger mitgeteilt: Fahererlaubnisbehörde XY

Wäre das Verfahren nach §153 eingestellt, ist mir klar, dass die MPU in jedem Fall noch käme.
Aber hat jemand Erfahrung wie es ist, wenn das Verfahren eben nach §170 eingestellt wurde?

Aktuell mach ich mit der Vorbereitung auf die MPU natürlich erstmal weiter.

Lieben Dank vorab für euren Input.
 
Hallo und willkommen im Forum

Ob ein MPU gefordert werden kann und auch wird hängt von den Gesamtumständen ab, die wir nicht kennen.

Mit einer Fahrradfahrt ab 1,6 Promille werden zwei Verfahren eröffnet, die vollkommen unabhängig voneinader ablaufen.

Zunächst das Strafverfahren. Dabei geht es um die Strafe für (in deinem Fall) eine Straftat. Die ist nach § 170 Abs. 2 eingestellt worden. Heißt: Dir konnte nicht hinreichend eine Straftat nachgewiesen werden.

Parallel läuft ein verwaltungsrechtliches Verfahren. Dabei geht es um ein Schutzverfahren für andere Verkehrsteilnehmer und auch dich. Bei einer so hohen Alkoholkonzentration steht fest das du ein massives lebenslanges unheilbares Alkoholproblem hast und weitere Alkoholfahrten, auch mit einem Kfz, zu erwarten sind. Die Zweifel kannst du ausräumen indem du aufzeigst, das du trotz deines Alkoholproblems einen Weg gefunden hast mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr unter Alkoholeinfluß zu fahren. Dazu dient die MPU.

Wenn das Strafverfahren eingestellt wurde, weil die Promillemessung falsch war ist eine MPU unwahrscheinlich.

Wenn das Strafverfahren aus anderen Gründen eingestellt wurde (zum Beispiel: du warst zwar mit dem Fahrrad unterwegs, eine Fahrt konnte dir aber nicht nachgewiesen werden, du aber dein Fahrrad im Straßenverkehr geschoben hast und hingefallen bist, vielleicht sogar orientierungslos warst) und die Promillehöhe feststeht kann trotzdem eine MPU gefordert werden, da dein Alkoholproblem vorhanden ist und du dich im Straßenverkehr bewegt hast.
 
Hallo MrMurphy,

danke schön für die schnelle und ausführliche Antwort :)

Das bestätigt mein Bauchgefühl, dass es sinnvoll ist mit der Vorbereitung auf die MPU weiterzumachen. Da die Blutabnahme vom Arzt im Beisein der Polizei im Krankenhaus gemacht wurde, geh ich jetzt mal davon aus, dass die richtig gelaufen ist und ergo andere Gründe vorliegen. Also werd ich weiter fleissig an der Aufarbeitung zusammen mit dem VP und dem Forum arbeiten. Vielen Dank und einen angenehmen Tag.
 
Bestärkend zu MrMurphys trefflichen Ausführungen: du schreibst ja selbst, dass eine Weiterleitung an die Fahrerlaubnisbehörde erfolgte. Da kannst du dir ziemlich sicher sein, dass die nicht dauerhaft untätig bleiben werden. Aber allgemein ist es für dich und dein Wohlbefinden ja gut, wenn du deinen Alkoholkonsum kritisch hinterfragst. Eine TF ist zwar "nur" ein Einzelereignis, aber im Regelfall das Ergebnis einer suboptimalen Umgangsweise mit Alkohol. Es geht ja letztlich immer auch um dich und deine Gesundheit. Für dich wird ja selbst klar sein, dass du in diesem Zustand Fahrrad gefahren bist, auch wenn es dir wohl nicht unmittelbar nachweisbar ist. Tu was für dich! Ich wünsch dir alles Gute dabei.
 
Ich stimme den bisherigen Ausführungen nicht überein. Halte dies Darstellungen sogar für sehr abenteuerlich und verlautbaren eine Art Willkür welche der Fsst auch nicht zusteht.

Eine Einstellung des Verfahrens nach §170 bedeutet mehr oder minder Freispruch 2. Klasse. Es konnte kein hinreichender Tatverdacht bestätigt werden. Somit ist die Grundlage eines folgernden Verwaltungsakt nicht gegeben.
Eine Fsst kann nur aktiv werden, wenn eben genau das festgestellt worden ist. Das ist der Grund, warum idR die Fsst das Strafverfahren auch abwarten. Mit Schuldspruch gilt dieses erfüllt. Geht allerdings aus der Akte ein eindeutiges Führen hervor, kann auch vor Abschluss des Strafverfahrens der Verwaltungsakt eingeläutet werden.

Wenn jemand ein Fahrrad schiebt, dabei stürzt, ist hier keine Straftat begangen, somit fehlt erstmal jegliche Grundlage einer MPU-Aufforderung. Er gilt dabei als Fußgänger. Für solche Fälle gilt eine BAK von 3‰ als Hinweis des fortgeschrittenen Alk-Mißbrauchs und -Abhängigkeit als gesichert und nur deshalb könnte dies angeordnet werden. Diese Fälle hatten wir hier im Forum auch aufgrund häuslicher Gewalt..

Eine Fsst steht nicht über dem Gesetz, es gibt sogar Bindungswirkung.
Da offensichtlich @ERU bis heute nichts gehört hat, wird wohl auch nichts mehr kommen.
Das Abstinenzprogramm würde ich dennoch zu Ende führen.
 
@Andi18,
wenn du deutlich die beiden Vorposts, somit auch meinen, negierst, warum empfiehlst du dann, dass das Abstinenzprogramm zu Ende geführt werden sollte? Bist du dir vielleicht doch nicht zu 100% sicher, dass nichts kommt?
Wir sind hier in einem Forum und da wird es immer unterschiedliche Meinungen geben. Ob die Grundlage eines Verwaltungsaktes nicht gegeben ist, entscheiden denn doch nicht wir. Es ist völlig klar, dass es zu diesem betreffenden Fall unterschiedliche Meinungen geben darf, aber ich verwahre mich gegen eine einseitige Beurteilung. Und auch wenn ich @MrMurphy schon mehr als einmal kritisiert habe, kann ich in diesem Fall seine Einschätzung gut nachvollziehen und würde nicht zwangsläufig von Willkür sprechen. Und wir haben beide nicht gesagt, dass die MPU auf jeden Fall kommt. Ich halte sie auch nur für möglich. Aber dein Abstinenzprogrammfortführungsvorschlag scheint ja auch die selbe Richtung zu indizieren. Zumindest diesmal hat echt niemand auf jemanden draufgehauen. Und du sagst es ja selbst: es ist ein Freispruch 2. Klasse. Da kann einfach was hängen bleiben, darauf haben wir hingewiesen. Punkt!
 
@kapomick ich habe die bisherigen Ausführungen zur rechtlichen Situation dargestellt und keine gezielten Posts negiert. Wenn die gegensätzliche Meinung nicht geäußert werden darf, da Entscheidungen letztlich hier nicht gefällt werden, ist die Existenz eines Forums obsolet.
Ebenso wurden in den Ausführungen Mythen unterstützt, v.a. im letzten Absatz des Beitrags #2, welche die Fsst mehr oder minder in die Lage versetzen willkürlich handeln zu können und dürfen. Das gilt es auszuräumen.

Die Empfehlung der Fortführung des Abstinenzprogramms mag eine persönliche Einstellung sein, etwas Begonnenes zu Ende zu führen. Außerdem stimme ich Dir insofern zu, daß eine Ergründung der Problematik immer sinnvoll ist.
 
Hallo zusammen, ich wollte euch ein Update geben zu meinem Fall. Ich war letzte Woche bei der FFST und hab zusammen mit der Sachbearbeiterin in die Akte geschaut, um Klarheit zu erlangen, was die MPU angeht.

Dort ist das Verfahren nicht vermerkt - die Akte hat auch sonst keinerlei Einträge. Auf meine Frage, ob das noch kommen könnte, meinte die Dame, da das Verfahren bereits Ende Oktober/Anfang November eingestellt wurde und sie bis heute dazu keine Meldung erhalten haben, geht sie nicht davon aus. Das Abstinenzprogramm hab ich zu Ende gemacht (2te Haarprobe am 23.12.24 abgegeben und ebenfalls negativ), und auch die 5h bei VP waren definitiv nicht vergeudet.
 
Zurück
Oben