Guten Morgen zusammen,
ich lese seit einiger Zeit im Forum mit und habe bereits sehr viele wichtige und gute Anregungen sammeln können. Jetzt benötige ich dann doch aber eine Einschätzung mit euren Erfahrungen.
Ich hatte am im Mai 24 eine TF mit dem Rad und bin dabei gestürzt. Im Anschluss wurde eine BAK von 1,77% ermittelt. Damit steht die MPU nach meinem Verständnis völlig außer Frage (ich habe bereits mit Sitzungen beim VP begonnen und auch schon eine Haarprobe abgegeben und die ersten 3 Monate AB bescheinigt bekommen, insgesamt läuft das Programm 6 Monate).
Das Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet, allerdings habe ich nun den Bescheid bekommen, dass es nach §170 Abs.2 StPo eingestellt wurde. Es gab also keine Einstellung des Verfahren nach §153 sondern weil "kein hinreichender Tatverdacht" besteht, wenn ich den Paragraphen richtig verstehe.
Im Schreiben der Staatsanwaltschaft stand der Hinweis "Aufgrund gesetzlicher Mitteilungspflichten wurde vorstehende Entscheidung an folgende(n) Empfänger mitgeteilt: Fahererlaubnisbehörde XY
Wäre das Verfahren nach §153 eingestellt, ist mir klar, dass die MPU in jedem Fall noch käme.
Aber hat jemand Erfahrung wie es ist, wenn das Verfahren eben nach §170 eingestellt wurde?
Aktuell mach ich mit der Vorbereitung auf die MPU natürlich erstmal weiter.
Lieben Dank vorab für euren Input.
ich lese seit einiger Zeit im Forum mit und habe bereits sehr viele wichtige und gute Anregungen sammeln können. Jetzt benötige ich dann doch aber eine Einschätzung mit euren Erfahrungen.
Ich hatte am im Mai 24 eine TF mit dem Rad und bin dabei gestürzt. Im Anschluss wurde eine BAK von 1,77% ermittelt. Damit steht die MPU nach meinem Verständnis völlig außer Frage (ich habe bereits mit Sitzungen beim VP begonnen und auch schon eine Haarprobe abgegeben und die ersten 3 Monate AB bescheinigt bekommen, insgesamt läuft das Programm 6 Monate).
Das Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet, allerdings habe ich nun den Bescheid bekommen, dass es nach §170 Abs.2 StPo eingestellt wurde. Es gab also keine Einstellung des Verfahren nach §153 sondern weil "kein hinreichender Tatverdacht" besteht, wenn ich den Paragraphen richtig verstehe.
Im Schreiben der Staatsanwaltschaft stand der Hinweis "Aufgrund gesetzlicher Mitteilungspflichten wurde vorstehende Entscheidung an folgende(n) Empfänger mitgeteilt: Fahererlaubnisbehörde XY
Wäre das Verfahren nach §153 eingestellt, ist mir klar, dass die MPU in jedem Fall noch käme.
Aber hat jemand Erfahrung wie es ist, wenn das Verfahren eben nach §170 eingestellt wurde?
Aktuell mach ich mit der Vorbereitung auf die MPU natürlich erstmal weiter.
Lieben Dank vorab für euren Input.