RodionRomanovich
Erfahrener Benutzer
Es ist wohl mittlerweile gängige Praxis, dass die Mehrkosten (u. a. Arbeitszeit für die Lektüre von Gutachten) auf die Antragsteller umgelegt werden.
Da sich aber erst im Zuge der Bearbeitung herausstellt, ob eine MPU angeordnet wird, kann bei Antragstellung noch gar nicht über die endgültigen Kosten entschieden werden. Deshalb wird üblicherweise nur der Grundbetrag eingefordert, und eventuelle Zusatzkosten werden dann nachgefordert.
Da sich aber erst im Zuge der Bearbeitung herausstellt, ob eine MPU angeordnet wird, kann bei Antragstellung noch gar nicht über die endgültigen Kosten entschieden werden. Deshalb wird üblicherweise nur der Grundbetrag eingefordert, und eventuelle Zusatzkosten werden dann nachgefordert.