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MPU umgehen durch Gerichtsbeschluss?!

Es ist wohl mittlerweile gängige Praxis, dass die Mehrkosten (u. a. Arbeitszeit für die Lektüre von Gutachten) auf die Antragsteller umgelegt werden.
Da sich aber erst im Zuge der Bearbeitung herausstellt, ob eine MPU angeordnet wird, kann bei Antragstellung noch gar nicht über die endgültigen Kosten entschieden werden. Deshalb wird üblicherweise nur der Grundbetrag eingefordert, und eventuelle Zusatzkosten werden dann nachgefordert.
 
Ich habe beim Antrag auch nur den "normalen" Preis der Erteilung bezahlt.
Beim Abholen des FS kamen dann noch nachträglich 80 Euro on top für Mehraufwand im Laufe des Antrags....
 
Morgen erfahre ich möglicherweise mehr?!
Der Amtsleiter wird sich der Sache annehmen- wobei ich nicht weiß ob das noch in seinem Kompetenzbereich liegt oder anschließend die Rechtsabteilung hinzugezogen wird?!
Ich werde berichten….
 
Bei einer Verkürzung der Sperrfrist unterstellt das Gericht immer Eignung und darf dagher die Fsst anweisen eher eine neue FE auszustellen.

Beim Antrag wird nicht immer unmittelbar die Gebühr für die Fragestellung und Prüfung des GA erhoben, kann immer nich berechnet werden.

Und ich gehe davon aus, dass es kommt, da ab 1,6 kein Ermessenmehr ist.

Jedoch wird beim Antrag auf Neuerteilung der Verwaltungsakt erst in Gang gesetzt und muss geprüft werden. Fragestellung kommt

Ein Bekannter hatte auch ein mehrseitiges Gutachten, was sogar die Sperre (da diese bereits 3 Monate beatande gänzlich aufgehoben) ; kürzer darf auch das Gericht nicht. Aber dennoch musste er zur MPU
 
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