Hallo zusammen,
ich habe den Fragebogen jetzt nicht ausgefüllt, da er vermutlich nicht relevant ist. Nur kurz zur Thematik, ich wurde Anfang März mit einem BAK von ~1,9 auf einem E-Scooter aufgehalten. --> Führerschein für 7 Monate weg, Fahrverbot für 3 Monate
Jetzt habe ich letztens den Brief vom KVR München bekommen: "aus folgenden Gründen werden Sie aufgefordert innerhalb von 3 Monaten ab Zustellung ein medizinisch - psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung über Ihre Eignung zum Führen fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge und zum Führen von Kraftfahrzeugen vorzulegen: Alkohol"
Dann wird das alles ein bisschen beschrieben und noch in fett welche Fragen insbesondere zu klären sind.
Aus diversen Gründen ist es für mich zeitlich schwierig mich auf eine MPU in den nächsten (jetzt noch zwei) Monaten vorzubereiten:
Daher meine Frage, kann ich die MPU verschieben und wenn ja wie muss ich vorgehen. Bisher sind mir knapp 29 Euro Kosten entstanden die ich ans KVR überweisen muss.
Viele Grüße
chg
ich habe den Fragebogen jetzt nicht ausgefüllt, da er vermutlich nicht relevant ist. Nur kurz zur Thematik, ich wurde Anfang März mit einem BAK von ~1,9 auf einem E-Scooter aufgehalten. --> Führerschein für 7 Monate weg, Fahrverbot für 3 Monate
Jetzt habe ich letztens den Brief vom KVR München bekommen: "aus folgenden Gründen werden Sie aufgefordert innerhalb von 3 Monaten ab Zustellung ein medizinisch - psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung über Ihre Eignung zum Führen fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge und zum Führen von Kraftfahrzeugen vorzulegen: Alkohol"
Dann wird das alles ein bisschen beschrieben und noch in fett welche Fragen insbesondere zu klären sind.
Aus diversen Gründen ist es für mich zeitlich schwierig mich auf eine MPU in den nächsten (jetzt noch zwei) Monaten vorzubereiten:
Daher meine Frage, kann ich die MPU verschieben und wenn ja wie muss ich vorgehen. Bisher sind mir knapp 29 Euro Kosten entstanden die ich ans KVR überweisen muss.
- Soll ich dem Sachbearbeiter melden, dass ich die MPU nicht durchführen werde
- Kann ich im Nachgang jederzeit eine MPU machen und dann meinen Führerschein wieder anfordern?
- Hat das negative Auswirkungen in der Bewertung (MPU/Sachbearbeiter)
- Oder macht es Sinn die MPU doch durchzuführen, weil es irgendwelche mir noch nicht bekannten Vorteile gibt wenn ich das innerhalb dieser 3-Monatsfrist erledige (außer den Führerschein früher wiederzubekommen, aber das ist für mich prinzipiell nicht so relevant)
- Kleine Nebenanfrage
Wieso wird überhaupt eine MPU angeordnet, wenn ich mich noch gar nicht gemeldet habe zur Wiederausstellung meines Führerscheins. Da geht es nur um 29 Euro, aber ist mir noch nicht ganz schlüssig
Viele Grüße
chg