Mpu wegen 8 + 2Punkte

Cengo85

Neuer Benutzer
Hallo An allee,

Kurz zu meiner Situation, bin von 2012-2018 Selbständig gewesen im Transportbereich musste auch selber sehr oft Disponieren mit meinen Fahrern. Seit Anfang 2019 bin ich nicht mehr Selbständig. Habe in den Jahren 2017-2018 einige Verstösse gehabt:

4x Handy
2x 23km/h zu schnell
2x Keine Ladungssicherung ( 1x Punkt davon dauerte 1 Jahr bis zur Eintragung weil ich gewusst hatte das wenn der eingetragen wird das mein Führerschein entzogen wird habe ich es mit dem Anwalt versucht so lang wie möglich es ziehen zu lassen)

die anderen + 2 punkte auch wieder beide wegen Telefonieren sind in der Phase passiert wo der eine Punkt in Bearbeitung waren die habe ich dann auch so lang wie möglich verzögern lassen. Bis dann irgendwann das Gericht verurteilt hat das der Punkt von damals Rechtskräftig wurde kam der Brief das man Führerschein das mein Führerschein entzogen wird daraufhin habe ich ihn dann abgegeben.

Ergebnis:

6 Monate Sperrfrist aktuell Krankgeschrieben

Kann mir einer was empfehlen wie / wo und was ich machen sollte um meinen Führerschein wieder zu bekommen. Da ich Berufskraftfahrer bin brauch ich dringend meinen Führerschein wieder.

Vielen Dank im Voraus.
 

MPU Jung

Benutzer
Hallo Cengo85,
Du kannst nach der jetzigen Praxis 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist einen Antrag auf Neuerteilung des Führerscheins stellen. In dem dir zur Verfügung stehenden Zeitraum solltest du dich auf die MPU Vorbereiten. Die MPU sollte für ein gutes Timing Mitte des 5 Monats stattfinden.
Es gibt die Möglichkeit einer Sperrfristverkürzung. Hier sprichst du am besten mit einem Anwalt. Das klappt nicht immer aber 1 Monat ist öfter mal drin - insbesondere wenn du vorher schon freiwillig Maßnahmen ergriffen hast, die dem Richter zeigen, dass du dich geändert hast oder zumindest motiviert bist. Der Kurs Mainz 77 ist hier empfehlenswert. Das ist ein Kurs zur Sperrfristverkürzung.
Ich würde mir das aber gründlich überlegen, denn je länger der Zeitraum zwischen Führerscheinverlust und MPU, desto glaubhafter sind Verhaltensveränderungen.
Hier im Forum findest du meines Wissens einen Fragebogen zu Punkten. Den kannst du ja mal ausfüllen.
 
A

arcr11

Gast
Kann mir einer was empfehlen wie / wo und was ich machen sollte um meinen Führerschein wieder zu bekommen.
Warten, Zeit nutzen.

Die evtl mögliche Verkürzung der sperrzeit ist in meinen Augen ( ebenfalls bkf) kostentechnisch und erfolgsseitig absolut nicht lohnenswert. Ausser du hast genügend geld, das es dir egal ist. Wovon ich jetzt mal nicht ausgehe.

Es bleibt dir nichts anderes übrig, als zeitweise umzusatteln oder dich arbeitssuchend zu melden.
Und eins kann ich dir direkt im voraus sagen - nur mit der Einstellung, ich muss den Schein unbedingt sofort zurück haben, wirst du scheitern.
Vorteil des Ganzen ist, daß du nach neuerteilung mit 0 Punkten einsteigst. Was keinesfalls einem freifahrtsschein gleich kommt.


Den Fragebogen in Ruhe ausfüllen, sofern du dich hier vorbereiten willst.
Dazu in den diversen Themen und Fragebögen lesen und sich mit den taten auseinander setzen.
Anders wirst du den Schein nicht zurück erhalten.
 
A

arcr11

Gast
stimmt, aber es macht auch in meinen Augen nur in besonderen Ausnahmefällen Sinn.
Nicht mal da. Wie soll man glaubhaft versichern, daß man es in sagen wir sechs Wochen nach Abgabe hin gekriegt hat, sich vollkommen zu ändern und Einsicht zu haben?
Eben, gar nicht!
Die sperrzeiten haben ihren Sinn. Und genau deshalb wird auch seltenst, wenn überhaupt, eine Verkürzung genehmigt. Ich sehe da keinen Sinn drin.
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Aber es geht doch "nur" um den Neuantrag, nicht direkt um die MPU. Es dient ja auch nicht der Verkürzung der Sperrzeit. Es ist nur dafür gedacht, dass man sich sicher sein kann, dass man quasi direkt im Anschluss an die Sperrzeit zur MPU kann. Man kann die Sperrzeit übrigens oft mit einem entsprechenden Kurs verkürzen.
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Sehe gerade, dass ich überlesen habe, dass die Verkürzung bereits angesprochen wurde - ignoriert also den letzten Satz des vorherigen Postings. Und ich meinte auch nicht "direkt im Anschluss die MPU machen kann", sondern die 6 Monate vor Ablauf sollen nur dazu dienen, dass die Unterlagen rechtzeitig vorliegen. Man kann es (=MPU) ja immer noch Mitte des 5 Monats machen
 
A

arcr11

Gast
Prinzipiell kannst du jederzeit eine MPU machen während der sperrzeit.
Diese hat nichts mit dem ablegen einer mpu zu tun.
Bestehst du die mpu, gibt es nach Ablauf der sperrzeit den Schein gegen Gutachten und allen notwendigen Unterlagen zurück.

Es macht schlicht keinen Sinn kurz nach Entzug eine MPU abzulegen , da kein ga der Welt, dir glauben wird, das du dich völlig geändert und massiv Einsicht gewonnen hast.

Den Antrag stellen kannst du früh. Ob es dir was bringt, eher nicht.
Was bei einem neuantrag an Unterlagen benötigt wird, findest du hier im Forum.
Der einzige, der alles mögliche nachweisen muss, bist du selbst.

Das du eine MPU bzgl Punkten machen musst, ist ja klar. Somit auch die Fragestellung.
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Ja, das stimmt natürlich bezüglich der MPU. Es wird aber einen Grund haben, dass der frühest mögliche Antrag mittlerweile 6 Monate vorher gestellt werden kann statt, wie vorher, 3 Monate. Es ging mir auch nicht um die Unterlagen, die man selber mitbringt, sondern die, die FSST zusammen sammelt. Ich für meinen Teil würde es so früh wie möglich machen, schaden tut es ja nicht. Im Gegenteil, man kann schonmal in die Akte schauen und sich entsprechend vorbereiten. Nicht, dass da noch böse Überraschungen warten ;)
 
A

arcr11

Gast
Soweit richtig. Aber - den Antrag auf neuerteilung früher stellen macht seitens des Amtes keinerlei Unterschied zu den drei Monaten.
Diese Anträge werden I.d.r sehr schnell Bearbeitet,sodass die Fs akte recht zackig beim gewählten MPi landet.

Und Unterlagen zusammen tragen, musst nur du. Die fsst hat deine akte. Mehr brauchen sie nicht. Diese geht zum Mpi und da kannst du Einblick in deine akte nehmen ( im Normalfall vorher kurz bei der fsst anrufen und dir die "Erlaubnis" per Mail geben lassen. Ist Schwachsinn, aber der mpi möchte das so).

Letztlich gilt - je schneller du alle Unterlagen beibringst desto schneller geht es.

Ich hab bei der fsst angerufen als ich das Gutachten hatte, konnte am selben Nachmittag hin und habe die Nachweise samt Gutachten vorgelegt und bin zehn Minuten später mit dem vorläufigen Schein nach Hause gefahren.
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Also das liest sich jetzt sehr widersprüchlich zu dem, was hier sonst so geraten wird. I.d.R. wird hier dazu geraten Einblick in die Akte zu nehmen, bevor sie zur MPI geschickt wird. Zusätzlich trägt die FsSt durchaus auch noch Dinge zusammen, die Akte ist nicht vollständig dort vorhanden (im Moment der Beantragung). Und dass die Bearbeitungszeiten bei den FSST mitunter sehr stark voneinander abweicht kannst du auch hier im Forum nachlesen. Aber bevor wir den Thread jetzt hier weiter abgleiten lassen, belasse ich es mal dabei: Ich würde den Antrag bei Sperrzeit 6 Monate vorher stellen, aber am Ende ist es jedem selbst überlassen.
 
A

arcr11

Gast
Und dass die Bearbeitungszeiten bei den FSST mitunter sehr stark voneinander abweicht kannst du auch hier im Forum nachlesen.
Brauche ich nicht nachlesen, das habe u.a ich selbst in anderen threads geschrieben. Stimmt auch wie man sehen kann. Trotzdem wird so ein Antrag für gewöhnlich zügig bearbeitet.

Eines ist generell gültig - Eine pauschalisierung gibt es bei der fsst nicht. Jeder Landkreis macht, was ihm in den Kram passt


Weiterhin kannst du die akte bei der fsst einsehen, musst es nicht. Macht auch keinen Unterschied für dich.
Es bleibt bei dem, was da drin steht.

Was soll die fsst denn deiner Ansicht nach noch zusammen tragen? Die sperrfrist ist bereits in der akte mit drin.

Ich glaube eher, hier wird aneinander vorbei geschrieben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

funkytown

Erfahrener Benutzer
Das kommt auf den Stand der Akte an - zB landen die FAER Eintragungen nicht automatisch in der Akte, die werden von der FSST angefordert (bei einem Neuantrag wird idR noch ein neuer Auszug eingeholt), ggf. Führungszeugnisse, Strafbefehle, die es noch nicht in die Akte geschafft haben, bei Umzug vor Kurzem ggf. auch noch die gesamte Akte... Kommt auf die Fallsituation an und kann daher auch zu längeren Laufzeiten führen.

Und auf eine zügige Bearbeitung würde ich mich nicht verlassen wollen, deshalb die Empfehlung das möglichst früh zu erledigen.
 
A

arcr11

Gast
Bzgl des faer stimme ich dir zu, hatte grad nicht auf dem Schirm.

Führungszeugnis etc musst du beibringen, nicht die fsst. Und das wird alles spätestens zur Vorlage des, hoffentlich, positiven Gutachtens fällig.


Und auf eine zügige Bearbeitung würde ich mich nicht verlassen wollen, deshalb die Empfehlung das möglichst früh zu erledigen.
Das bestreitet doch auch gar keiner. Es ging schlicht um das ablegen der mpu zu einem viel zu frühen Punkt.
Ich empfehle nachwievor, spätestens drei Monate vor Endeder sperrfrist den Antrag zu stellen. Und davor sämtliche andere notwendigen Geschichten erledigen.
 
A

arcr11

Gast
Ich glaube dann wurde etwas falsch verstanden - ich bezog mich lediglich auf den Antrag ;)
Das war eben dann auch meine Vermutung;)

Das du als Antragsteller das Führungszeugnis beibringen musst,wird dir spätestens bei Antrag Stellung mit geteilt.
Das liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Antragstellers.
Es könnte ja sein, daß du in der Zwischenzeit ohne Schein gefahren und angehalten sowie verknackt worden bist. Das wiederum steht dann noch nicht zwingend in der akte.
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Ah, alles klar - dann verstehe ich, glaub ich. Also wenn ich meinen Antrag gestellt habe und die nicht danach gefragt haben, muss ich das auch nicht vorbringen?
 
A

arcr11

Gast
Ist das jetzt eine allgemeine Frage oder auf etwas spezielles bezogen?

Das Führungszeugnis wollen sie immer haben
 
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