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nein das wird meines Erachtens leider nicht ausreichen.reicht es von zwei Monaten abstinenz zu sein ?
Ok, alles klar; das erklärt die 2 Daten im Schreiben, welches angegangen wurde. (3 Tage nach Konsum, wurde vorher ein Schnelltest gemacht, oder hast du es von dir aus gesagt15.06 erwischt 12.06 habe ich einen joint geraucht
Ist er derzeit wegen dem FV in Verwahrung, oder hast du diesen bereits abgegeben, bzw wurde er bereits entzogen ? - wenn letzteres, müsste ein Neuantrag (Antrag auf Wiedererteilung) gestellt werden. Dies wäre allerdings erst ratsam, wenn die Abstinenznachweise vorhanden sind.und habe derzeit keinen Führerschein
Ok, dann hast du folgende Möglichkeiten :Ich habe den Führerschein zum Fahrverbot für einen Monat abgegeben
Das war auch meine Intuition, wollte allerdings niemandem zu nahe treten… 3 Tage später, sollte wenn überhaupt, nur noch was unter der 1ng Grenze festgestellt werden.3 Tage vor der fahrt Konsum und 7,2thc wird dir denke ich kein Prüfer glauben.
Es stehen ja 2 Daten drin, daher auch meine vorherige Vermutung, die sich ja nun geklärt hat (oder auch nicht).Ich hab das aus dem Schreiben aber genauso rausgelesen, vorallem steht da dass von gelegentlichem Konsum ausgegangen wird. Bedeutet 6 Monate uns sowas steht meist bei mindestens 2 Auffälligkeiten im Schreiben.
Das liegt daran dass du den PFB auf deiner eigenen Profilseite eingestellt hast - ich habe ihn an dein letztes Posting angehängt.Den Fragebogen hatte ich ausgefüllt. Mache alles über Handy da ich kein PC habe. Mich wundert es das dieser nicht lesbar ist .