MPU wegen Cannabis und Kokain

P.S.: In deinem Sinne kann ich dir nur raten, dich ausschließlich um deine Vorbereitung zu kümmern und dich nicht um Andere zu kümmern.
Nur ein gut gemeinter Tipp…
 
- Cannabis fiel wg. seiner Werte offenbar weg
1768131633748.png

am tag seiner auffälligkeit hatte er auch 3.2 ng aktives thc, das war in 2023. zu dem zeitpunkt galt noch der alte grenzwert von 1 ng, wie kann das dann wegfallen in der begutachtung ?

und zu meiner v fragestellung:
und die 3 Fragestellung bezieht sich auf die wiederholten Verstöße welche unter anderem zu einer wiederholten Fahrerlaubnisentziehung geführt haben.
ja aber welche wiederholten verstöße sollen das den sein? ich bin erneut auffällig mit drogen am steuer geworden. das ist doch der wiederholte verstoß der dazu geführt hat mir den führerschein zu entziehen oder nicht? es waren ja keine wiederholten punkteverstöße die zum erneuten entzug geführt haben. meine straffälligkeiten die ich zuletzt im jahre 2015 hatte , was auch der zeitpunkt war an dem ich damals meine fe verloren habe sind über 10 jahre her und seitdem habe ich mit dem gesetz bis auf den vorfall in 2024 wo ich unter btm einfluss auto gefahren bin nichts mehr gemacht.

meine akte bei der polizei ist komplett sauber und in meinem führungszeugnis ist auch rein gar nichts, es ist leer. deswegen sträube ich mich auch davor ich habe meine letzte straftat in 2014 gemacht, dafür habe ich dann 2015 auch eine strafe bekommen und mir seit da nichts mehr zu schulden kommen lassen. was rechtfertigt dann so eine fragstellung? die wie ihr mir sagt mit die schwerste bei einer mpu ist :(

zumal das die feb nichtmal begründet hat, bis auf die mail die ich selber erfragen musste was den zu der 3 v fragstellung führt.
 
P.S.: In deinem Sinne kann ich dir nur raten, dich ausschließlich um deine Vorbereitung zu kümmern und dich nicht um Andere zu kümmern.
Nur ein gut gemeinter Tipp…
das mache ich auch karl heinz aber wie gesagt tu ich mir da schwer auf die 3 fragestellung ein zugehen, weil siehe antwort oben. klar ich hab in der vergangenheit fehler gemacht und das in meiner jugend ganz schön viel. aber die frau von der feb hat doch auch meine polas abfrage gesehen und mein führungszeugnis und beide sind wie oben schon gesagt leer. mir darf doch eigentlich nichts angerechnet werden was über 10-15 jahre schon her ist, es verjährt doch auch nach 10 jahren.
 
nancy meinte ja auch das sie das nicht versteht wie in meinem fall diese frage zustande kommt. und dann wie gesagt keine begründung der feb bis auf email nachfrage dann dieser eine satz, mehr kam nicht.

und wie ihr mir bereits gesagt hab ich muss/sollte ja wissen was damit gemeint ist mit den wiederholten Verstößen. und ebenso muss das der ga ja auch, der kann ja nicht wenn er eine frage von der behörde gestellt bekommt, dann sich anhand meiner akte erahnen ok das könnte eventuell gemeint sein damit, oder liege ich da falscher annahme.

Kann ich den morgen zur feb und die sachbearbeiterin bitten mir doch bitte zu erklären was mit den wiederholten verstößen den gemeint ist und ihr dann meine sachlage schildern oder ist das eher kontraproduktiv?
 
Nachfragen bringt dir keine Nachteile an.

meine sachlage schildern

Beim Reden sieht es wiederum anders aus. Die Sachbearbeiterin handelt nach den den Behörden vorliegenden Tatsachen. Wenn die falsch sind (wovon du nichts berichtest) hättest du das in der Vergangenheit klären müssen, zum Beispiel vor Gericht.
 
Zurück
Oben