MPU wegen den Folgen einer Vergewaltigung Tavor 1,0 mg PTBS

Lady63

Benutzer
Um das zu klären, haben sich die deutschen Bürokraten etwas ausgedacht ... eine MPU.
Du weißt schon das mir das graue Haare macht :) Ja ich weiß das nicht alle das Glück haben wie ich. Ich glaube das es auch schwerer währe wenn ich nicht so liebe Leute um mich gehabt hätte.

Was jetzt noch hinzukommt ist, das mir geraten wurde das nicht so zu erzählen. Weil ich dann nicht Belastbar währe wenn ich sage das ich die Tabletten, zb abends nach der Vernehmung genommen haben. Wie siehst du das??? oder Ihr?
Ich möchte mich eigentlich nicht verstellen, weil ich mich im Recht fühle.
 
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arcr11

Gast
Recht haben und Recht kriegen sind leider bei uns Grund verschiedene Dinge.

Max hat nun mal recht damit. Vollständig ausräumen kannst du es aktuell scheinbar nur über eine MPU. Geht das positiv aus, haben die keinen Grund mehr, dir Steine in den Weg zu legen und es kann weiter gehen.
Ich hätte diese Sache, sofern ich damit wirklich klar käme und bewältigt hätte nichts gesagt.
Dein Psychologe usw. Hätten eh nichts sagen dürfen,hätte man dies irgendwie spitz gekriegt, was eher unwahrscheinlich ist.

Du möchtest Personen befördern, das hat nun mal noch höhere Anforderungen an die Persönlichkeit als das reine transportieren von Waren.
 

Lady63

Benutzer
Ich weiß, ich schau mal in einem Jura Forum ob mir jemand die Rechtlichen Grundenlagen per § hier vorlegen kann.
Ich denke das ich die höheren Anforderungen an Hand meiner reihnen Weste ( keine Verstöße )doch schon habe :) Ansonsten soll man mir mal anderes Vorlegen. Das mit dem angeben ist jetzt passiert und ehrlich währt am längsten.

Sag mal nur so aus Interesse, wie lange fährst du schon LKW?
 
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arcr11

Gast
Seit Ende 2014.
Bin aber irgendwann auf Sprinter gewechselt. Zum einen wegen der im Verhältniss deutlich besseren Bezahlung, deutlich weniger Stress und einfach rundum viel angenehmeren arbeiten.
Ich fuhr im Jahr zuletzt trotzdem noch gewerblich Runde 180tkm.
Beim letzten Arbeitgeber waren es dann nur noch etwa 6-7 tkm pro Monat statt 14tkm plus.

Vor allem weißt du einfach immer über alles bescheid, das hat mich beim LKW so angekotzt. Es war absolut nichts planbar, die dispo gibt dir quasi null Infos was dich erwartet, ob du Hilfsmittel brauchst etc.

Wie das im P Bereich und Bus aussieht, kann ich nicht hundert pro sagen. Diejenigrn Bus Fahrer die ich kenne, sind eigentlich soweit zufrieden. Die ignoranz der Fahrgäste und deren Verhalten steht beim nervfaktor ganz oben, neben den anderen Verkehrs Teilnehmern die einfach zum Teil gar keinen Respekt mehr vor größeren Autos etc haben. Ist beim LKW allerdings genauso.
 

Lady63

Benutzer
Ok ich hab die Antwort.

Es geht um die Eignung und das sie Zweifel an dieser haben, die Krankheit muß nicht in Anlage 4 stehen, es genügt anscheind das der Arzt einen Zweifel hat.
Das ganze ergibt sich aus der FeV Abs. 2 Paragraf 11
 

Lady63

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Wenn die mir das Schreiben mit der Liste der Ärzte jetzt schicken. Schreiben Sie darin den mal was genau das Problem ist und bekomme ich die fragen auch vorab wie bei einer MPU
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Hallo Lady,
Das ganze ergibt sich aus der FeV Abs. 2 Paragraf 11
das es um den §11 der FeV geht war eigentlich die ganze Zeit schon klar...
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Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
§ 11 Eignung

(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5 vorliegt, wodurch die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird. Außerdem dürfen die Bewerber nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben, sodass dadurch die Eignung ausgeschlossen wird. Bewerber um die Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß § 48 müssen auch die Gewähr dafür bieten, dass sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden. Der Bewerber hat diese durch die Vorlage eines Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 5 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes nachzuweisen.

(2) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen. Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung bestehen insbesondere, wenn Tatsachen bekannt werden, die auf eine Erkrankung oder einen Mangel nach Anlage 4 oder 5 hinweisen. Die Behörde bestimmt in der Anordnung auch, ob das Gutachten von einem
1.
für die Fragestellung (Absatz 6 Satz 1) zuständigen Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation,
2.
Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung,
3.
Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“,
4.
Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Facharzt für Rechtsmedizin“ oder
5.
Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, der die Anforderungen nach Anlage 14 erfüllt,
erstellt werden soll. Die Behörde kann auch mehrere solcher Anordnungen treffen. Der Facharzt nach Satz 3 Nummer 1 soll nicht zugleich der den Betroffenen behandelnde Arzt sein.
Von daher hatte ich ja in meinem ersten Posting auf die Anlagen 4 und 5 verwiesen....
Sorry, wenn ich mich da zu ungenau ausgedrückt habe...

Wenn die mir das Schreiben mit der Liste der Ärzte jetzt schicken. Schreiben Sie darin den mal was genau das Problem ist und bekomme ich die fragen auch vorab wie bei einer MPU
Das Verkehrslexikon sagt dazu:
Facharztgutachten
Anordnungs-Anforderungen:

In der Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens zur Klärung von Fahreignungszweifeln ist dem Betroffenen auch die konkrete Fragestellung der Begutachtung mitzuteilen. Eine Gutachtensanordnung muss aus sich heraus verständlich und bestimmt sein.
 

Lady63

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Ich warte das Schreiben mit den Ärzte jetzt ab und besorg mir Rechtsberatung und einen VP muss Montag sowieso auf Gericht. Da hol ich mir so einen Beratungsschein und gut ist jetzt. Ich halte euch wenn ihr wollt trotzdem auf dem Laufenden und schicke die Woche mal die Schreibe die ich alle habe. So ein Unsinn.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Wenn die mir das Schreiben mit der Liste der Ärzte jetzt schicken. Schreiben Sie darin den mal was genau das Problem ist und bekomme ich die fragen auch vorab wie bei einer MPU
Zu einer MPU Anordnung gehört auch immer eine entsprechende Fragestellung. Diese stellt die zuständige FSST wobei sich der jeweilige Gutachter an diese Fragestellung zu halten hat.

Deine Fragestellung sollte in etwa lauten ...

FAHRGASTBEFÖRDERUNG § 11 (1 u. 9) und § 48/5 FeV – Besondere Anforderungen bei der Beförderung von Fahrgästen nach Anlage 15

«Erfüllt X die körperlichen und geistigen Anforderungen und bietet er/sie Gewähr dafür, daß er/sie die besondere Verantwortung für die Beförderung von Fahrgästen mit — erfüllt?»
 
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arcr11

Gast
Ich würde in jedem Fall schon mal beim Amt vorsprechen und den Fall erklären.
Die werden ja mit Sicherheit bereits darüber in kentniss gesetzt worden sein.

Da solltest du so früh wie möglich zeigen, daß du dich darum Kümmerst, deine Sicht der Dinge darlegen ( gern zusätzlich schriftlich, die Ämter sind was sowas angeht mehr als unzuverlässig) und vlt kannst du dererseits ja auch weitere Hilfe Stellung kriegen.

Die Fragestellung an sich war von Anfang an klar,da hatte Nancy ja bereits hin gewissen anfangs.
 

Lady63

Benutzer
Im nachhinein hab ich Horst mir das auch gedacht, als ich den Text oben gelesen habe. Ich hör auch jetzt auf selbst zu lesen, ich kann das was da steht sowieso nicht auf meine Person beziehen oder überhaupt verstehen. Für mich gibt es in dem Zusammenhang keine Probleme mit dem Strassenverkehr oder dem Personenbeförderungsschein.
Max ich dachte da steht die Frage direkt Formuliert drin, also wortwörtlich?
 

Lady63

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Danke Max,
Muß ich den Reaktionstest dann nochmal neu machen? Weil ich den ja schon bestanden habe? Ich schick mal die Unterlagen.
 

Lady63

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MPI ?
So hier das was ich hab von der Untersuchung das andere hab ich schon beim Straßenverkehrsamt eingereicht. Aber wie gesagt das war bestanden.
Und von damals die Diagnose.
 

Lady63

Benutzer
Mehr hab ich noch nicht geschafft zu besorgen.
Ich als normale Persone würde aber eigentlich denken das, das für eine Absicherung reicht. Wenn sie sowieso keine Ärztlichen Akten anfordern können. Ist das so auch gar nicht zu Prüfen. Oder? Ausser sie könnten mich zwingen etwas rauszugeben
 
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