MPU wegen Drogen ohne Abstinenznachweise mit dieser Vorgeschichte

Das fällt mir schon wesentlich schwerer für das Sammeln eine Erklärung zu finden als über den Missbrauch bzw. die Sucht zu sprechen bzw. eine Erklärung zu finden.

Gesammelt habe ich aus Interesse und dem Bedürfnis von jeder Substanz (es waren ja viel mehr Substanzen als im Urteil aufgelistet) etwas besitzen zu wollen und gegebenenfalls auch mal ausprobieren zu wollen. Darüber hinaus hätte das alles auch in der Hinsicht von Anschaffungskosten und Wiederkaufswert eine enorme Steigerung gehabt. Es sind auch auch andere Sachen wo ich sammle (Taschenlampen, Messer, ich habe 9 Notebooks, 7 Beamer, diversen Kram den ich sehr selten benötige). Vielleicht spielt es auch eine Rolle dass meine Eltern viel aufgehoben haben. Jetzt nicht in Form eines Messie Syndroms, wovon ich auch entfernt von bin.
 
Okay, das klingt so, als denkst du in die richtige Richtung !
Aufheben, Sammeln, Horten, Bewahren, Erhalten…?

Trifft es das so einigermaßen ?
 
Ich habe noch ein paar Fragen:
Zur Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) § 14 Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel hier steht dass ein ärztliches Gutachten beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass Abhängigkeit von BTMG vorliegt. In Absatz 2, wo steht wann eine MPU fällig ist fiele ich ja nur unter: zu klären ist, ob der Betroffene noch abhängig ist, was ja nach einer erfolgreichen Therapie nicht sein sollte.

Und zur Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) Anlage 4. Hier steht ja unter Vorbemerkung 3: Die nachstehend vorgenommenen Bewertungen gelten für den Regelfall und Kompensationen durch besondere Verhaltensumstellungen sind möglich. Es gab ja eine Verhaltensumstellung.

Könnte dies bei mir überhaupt nach den Fakten in Betracht kommen? Ich habe nochmal ein Gespräch in der Führerscheinstelle. Meine Hoffnung wäre ein FäG machen zu dürfen aufgrund der Verhaltensumstellung durch die Therapie. Der dortige Urintest oder Haartest wäre ja definitiv sauber.
Ansonsten müsste ich vermutlich erstmal 12 Monate Abstinenz nachweisen (welche ich erst im Februar 2025 beginnen dürfte, da dann erst 6 Monate nach Therapieende vorliegen, da die Abstinenznachweise aus der Therapie nicht CTU konform sind und beim MPU Psychologen nicht zählen. Also es würde gar keinen Sinn machen die MPU wie vom Amt aufgefordert jetzt zu machen. Oder sehe ich das falsch?
 
Okay, das klingt so, als denkst du in die richtige Richtung !
Aufheben, Sammeln, Horten, Bewahren, Erhalten…?

Trifft es das so einigermaßen ?

Kann man so sagen. Es war alles penibel beschriftet. Mir fällt zumindest echt nichts besseres dazu ein und ich habe schon oft über eine Erklärung dafür nachgedacht. Das hat sich ja über Jahre angesammelt, also wurde immer mehr. Neben dem was mir zugesteckt wurde habe auch mal was mitgebracht, da wo ich mein Cannabis her hatte wenn ein lustiges Motiv auf der Pille war.
 
Mmh, nicht ganz einfach…

In deinem Falle würde ich dir tatsächlich raten, einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht aufzusuchen und diesen um Rat zu fragen.
 
Alles klar. Aber wäre ein ärztliches Gutachten mit der Angabe, dass eine Sucht bzw. ein langjähriger Konsum vorlag, welche man mit einer Therapie beendet hat denn zu bestehen oder ist dies nur was für Einmalkonsumenten, weil dies wird mir tatsächlich niemand glauben mit den Fakten und ich möchte eigentlich schon nach Möglichkeit bei den Fakten bleiben oder bekommt der, der das Gutachten ausstellt diese nicht wie der MPU Psychiater ausgehändigt.
 
Achja, das schon abgeschlossene Urinscreening muss ich neben den Standarddrogen vermutlich auch auf LSD und Psilocybin erweitern lassen weil dies auch bei mir gefunden wurde oder kann ich mir das sparen? Oder sogar auch auf Alkohol wegen möglicher Suchtverlagerung?
 
Zuletzt bearbeitet:
Dir ist der mehrfache Gebrauch (= Konsum) von sogenannten "Harten Drogen" nachgewiesen worden. Damit ist ein ärztliches Gutachen vom Tisch, die MPU ist Pflicht. Wobei ein einmaliger Gebrauch auch vollkommen ausreichen würde.

Bei der Behauptung, durch die erfolgreiche Therapie wäre belegt, dass du kein Drogenproblem mehr hast, ist schlicht falsch. Nach Therapien sind Rückfallquoten von 80 bis 90 % die Regel. Deine Behauptung ist somit unrealistisch und ändert überhaupt nichts.

Das du ein Einmalkonsument bist ist eine Behauptung von dir, die du nicht belegen kannst. Bei dem Besitz so vieler Drogen ist sie für den Gutachter bei der MPU (der ist entscheidend) absolut unrealistisch und damit unglaubwürdig.

Für die Behörden und bei der MPU gilt ganz einseitig die Aktenlage. Die dürfen sie nicht ignorieren oder missachten. Bei der MPU darfst du wiederum der Aktenlage nicht widersprechen, sonst kannst du dir die Anfahrt gleich sparen.
 
@MrMurphy danke für deine Antworten.

Allerdings wurde mir lediglich ein Besitz nachgewissen und bei einem Screening der Polizei wurde 1ng aktiv und 11ng passiv THC gemessen. Dieses Ergebnis liegt der Führerscheinstelle aber noch nicht mal vor, da dies nur zur Bussgeldstelle ging und dort eingestellt wurde.

Dann ist es also Ermessenssache wann ein ärztliches Gutachten verlangt wird und wann eine MPU. Ich frage, da ich auch einige Beträge gelesen habe, wo bei harten Drogen wie Kokain eben nur ein ärztliches Gutachten verlangt wurde.

Dann möchte ich nicht in die Rückfallquotenregelschublade gehören. Natürlich werde ich immer von der Substanz süchtig bleiben, dass heißt aber nicht, dass ich auch rückfällig werde. Also ich möchte die 80-90% Regel nicht aufrecht erhalten.

Die Fragen mit dem Einmalkonsum und der Akte bezogen sich nicht auf die MPU, sondern auf ein ärztliches Gutachten.
 
Jetzt nicht in Form eines Messie Syndroms, wovon ich auch entfernt von bin.
schade.. das hätte vllt ein wenig eine kreative Alternativerklärung sein können :smiley1659:


wenn ein lustiges Motiv auf der Pille war.
echt jetzt? DAS willst du dem Gutachter erzählen? Ich horte verbotene Drogen, weil lustige Bilder drauf sind?
Sorry.. sowas kann die Fahreignung aus ganz eigenen Gründen in Frage stellen :/

Natürlich werde ich immer von der Substanz süchtig bleiben,
Na wenn du dich gleich mal in die D1 einordnest und Therapie anstrebst..
Was bringt dich auf die Idee, süchtig zu sein? Vllt brauchst Du die Therapie wegen ganz anderem?
Aber sowas würde dann im Abschlussbericht stehen.

Sorry, du suchst hier nach Rumtricksereien.
Was passt nicht bei Dir? Ganz ehrlich?
 
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Ok, also ich soll lieber sagen, dass ich ein Messie Syndrom habe :D.
Und nein, das will ich dem Gutachter nicht erzählen. Was ich erzählen möchte habe ich ursprünglich im Fragebogen angegeben.
Aber nur mal aus Interesse, was wären diese Gründe?
 
Allerdings wurde mir lediglich ein Besitz nachgewissen ...

Akzeptiere bitte die Realität. Gegen die Aktenlage kommst du mit deinem Wunschdenken nicht an. Aus dem ersten Schreiben:

Das vorliegende Urteil des Amtsgerichts ... belegt den aktuellen (= zum Zeitpunkt des Urteils) Gebrauch (= Konsum) von Betäubungsmitteln sogenannter "harter" Drogen (siehe oben). Sie sind aufgrund ihres Drogenkonsums ...

Das ist die Aktenlage. Damit steht fest das du "harte" Drogen, und zwar die oben aufgeführten, konsumiert hast. Damit gehst du in die MPU.

Ok, also ich soll lieber sagen, dass ich ein Messie Syndrom habe

Steht davon etwas im Urteil? Hat das Gericht das auch festgestellt? Ansonsten kannst du es direkt wieder vergessen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok.
Ist überhaupt möglich wenn ich jetzt eine Haarprobe abgebe, mit welcher ich quasi rückwirkend bis Juni 2024 Abstinenz nachweise und dann wie geplant und bereits am 12.12.2024 abgeschlossen noch ein halbes Jahr Urinscreenings mache und dann im Juni 2025 zur MPU zu gehen oder geht so ein Mischen der Nachweise nicht und muss ich gegebenenfalls bis Juli 2025 nachweisen, da die Therapie am 2. Juli 2024 endete? Oder benötige noch länger Abstinenznachweise kann sogar schon früher zur MPU?
 
Du kannst Haarproben und Urinabgaben oder auch Blutproben nacheinander zu Abstinenznachweisen verwenden. Dabei darf halt keine Kontrolllücke entstehen. Eine Lücke von zwei, drei Tagen ist in der Regel kein Problem, länger als eine Woche kann dir negativ ausgelegt werden.

Da dir der Konsum mehrerer "harter" Drogen nachgewiesen wurde würde ich dir eher zu 15 Monaten Abstinenznachweisen raten. Das bleibt aber deine Entscheidung.
 
Ich habe noch eine Frage zum Fragebogen welchen man ausfüllt bei der MPU. So wie ich es verstehe ist dieser in etwa so wie der den ich oben bereits ausgefüllt habe und man füllt diesen aus bevor man zum psychiatrischen Gespräch kommt richtig?

Wenn ja, wieviel Zeit und Platz zum Schreiben hat man in etwa.

Ich würde den Fragebogen mit den Angaben und Auskunft zu allen Substanzen und nicht nur Cannabis dann die Tage nochmal machen zur Übung und eurer kritischen Bewertung.
 
Nein, so einen FB bekommst du nicht bei der MPU.
Der große FB ist ein Leitfaden für das psychologische Gespräch, es ist kein psychiatrisches Gespräch.

Der FB bei der MPU ist eher ein Anamnesebogen.
 
Der MPU-Fragebogen wird (soweit mir bekannt) bei einer MPU immer als erstes ausgefüllt. Die Angaben auf dem Fragebogen dürfen den späteren Angaben bei der Gesundheitsuntersuchung und dem Gespräch nicht widersprechen. Wenn du merkst, das sich die Angaben vom Fragebogen mit deinen späteren Angaben widersprechen solltest du direkt darauf hinweisen und eine Erklärung liefern. Nach der MPU sind Korrekturen nicht mehr möglich.

Zeitlich gibt es meiner Kenntnis nach keine Vorgaben, ich würde versuchen trotzdem nicht länger als 20 bis 30 Minuten zu benötigen, auch damit die Tagesplanung des Instituts nicht durcheinander gerät.

Ich habe mal einen Fragebogen des TÜV Hamburg hier im Forum bereitgestellt:

https://www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/mpu-ja-oder-nein.2771/page-9#post-59586

Für die Gesundheitsuntersuchung, die Reaktionstests und das Gespräch ist keine Reihenfolge vorgeschrieben. Manche Betroffene gehen von einer bestimmten Reihenfolge aus und sind dann irritiert, wenn die nicht "eingehalten" wird.

Das Gespräch selbst ist ein freies Gespräch, es gibt keine vorgegebenen Fragen. Das entwickelt sich also auch entsprechend deiner Antworten. Der MPU-Gutachter soll sich dabei durchgehend freundlich neutral verhalten. Freies Gespräch heißt auch, das Betroffene grundsätzlich nicht auf Unterlagen zurückgreifen sollen.

Die Antworten sollen angemessen und relativ ausführlich sein. Lauter Halbsätze, um dann zu schauen, wie der Gutachter die eventuell bewertet, führen zu einem negativen Ergebnis. Umgekehrt sollten Betroffen auch reagieren, wenn der Gutachter kürzere Antworten wünscht oder ein Abschweifen vom Thema moniert.

Und hier kommt unser Fragebogen in Spiel. Der Fragebogen enthält grundsätzlich alle Themen die angesprochen werden. Den auszufüllen bereitet Betroffene auf das Gespräch vor und angemessen zu antworten.
 
Kleine Korrektur:

Ich habe mal einen Fragebogen des TÜV Hamburg hier im Forum bereitgestellt:

Da habe ich mich falsch ausgedrückt. Den Fragebogen hat jemand anders hier im Forum bereitgestellt. Allerdings jede Seite als einzelnes Bild. Ich habe die Bilder nachbearbeitet und in einer pdf-Datei zusammengestellt, weil das meiner Meinung nach einfacher abzurufen ist (es muss nicht jedes Bild einzeln abgerufen werden) und angenehmer zu lesen ist, da einfach durch das gesamte Dokument gescrollt werden kann.
 
fast ein kg Cannabis, 374x Extacy und 245x LSD...
Sorry, für diese Menge brauchst Du ne verdammt gute Erklärung.
Und was mir erst jetzt auffällt:

Darüber hinaus hätte das alles auch in der Hinsicht von Anschaffungskosten und Wiederkaufswert eine enorme Steigerung gehabt.
Wiederkaufswert? Wofür "wieder kaufen"? Oder meinst Du WiederVERkaufswert? öhm.. das nennt sich dann "dealen"
 
Das ist richtig. Das wäre dealen gewesen, wenn es zu einem Verkauf gekommene wäre. Und ja, es ist richtig, jemanden der mich nicht kennt dies zu erklären ist verdammt schwierig.
 
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