Zur Person
Geschlecht: m
Größe: 182
Gewicht: 79
Alter: 35
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 05.10.23
BAK: 1,74
Trinkbeginn: 17.00
Trinkende: 22.00
Uhrzeit der Blutabnahme: 23.00
Stand des Ermittlungsverfahrens
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: -
Führerschein
Hab ich noch: ja
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: keine
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Bundesland:
Sachsen
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: 06.10.23
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:
Urinscreening ja/nein:
PEth-Analytik ja/nein:
Keinen Plan?: noch am Überlegen
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: alle top
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:
MPU
Datum: bis 28.05.24
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?: nein
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: keine
Hallo zusammen,
Ich bin im Oktober auf dem Rad angehalten worden mit 1,74 Promille. Ich hab mich schon auf MPU mit Abstinenznachweis usw eingestellt gehabt und seitdem keinen Tropfen zu mir genommen. Ich dachte, es geht nur um 6 oder 12 Monate - und auch wenn keine explizite Aufforderung zum Abstinenznachweis beiliegt, ist das doch in der Regel "gern gesehen", dass man ihn zur MPU vorliegen hat, oder?
Jedenfalls hab ich nun heute das Schreiben von der Führerscheinstelle bekommen, mit der - für mich überraschenden - Aufforderung zur MPU bis zum 28.05.
Prinzipiell bin ich ja froh, wenn das eher vorbei ist. Nur weiß ich jetzt nicht, wie ich das mit der Abstinenz machen soll. Ich kann ja nicht innerhalb von 2,5 Monaten eine sechsmonatige Abstinenz nachweisen. Auch ansonsten steht nichts von Abstinenznachweis in dem Schreiben. Würdet ihr das demnach einfach ganz weglassen?
VG
ES
Geschlecht: m
Größe: 182
Gewicht: 79
Alter: 35
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 05.10.23
BAK: 1,74
Trinkbeginn: 17.00
Trinkende: 22.00
Uhrzeit der Blutabnahme: 23.00
Stand des Ermittlungsverfahrens
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: -
Führerschein
Hab ich noch: ja
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: keine
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Bundesland:
Sachsen
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: 06.10.23
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:
Urinscreening ja/nein:
PEth-Analytik ja/nein:
Keinen Plan?: noch am Überlegen
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: alle top
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:
MPU
Datum: bis 28.05.24
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?: nein
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: keine
Hallo zusammen,
Ich bin im Oktober auf dem Rad angehalten worden mit 1,74 Promille. Ich hab mich schon auf MPU mit Abstinenznachweis usw eingestellt gehabt und seitdem keinen Tropfen zu mir genommen. Ich dachte, es geht nur um 6 oder 12 Monate - und auch wenn keine explizite Aufforderung zum Abstinenznachweis beiliegt, ist das doch in der Regel "gern gesehen", dass man ihn zur MPU vorliegen hat, oder?
Jedenfalls hab ich nun heute das Schreiben von der Führerscheinstelle bekommen, mit der - für mich überraschenden - Aufforderung zur MPU bis zum 28.05.
Prinzipiell bin ich ja froh, wenn das eher vorbei ist. Nur weiß ich jetzt nicht, wie ich das mit der Abstinenz machen soll. Ich kann ja nicht innerhalb von 2,5 Monaten eine sechsmonatige Abstinenz nachweisen. Auch ansonsten steht nichts von Abstinenznachweis in dem Schreiben. Würdet ihr das demnach einfach ganz weglassen?
VG
ES
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