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Mpu wegen Punkten in der Probezeit

Zunächst solltest du die MPU überhaupt einordnen können.

Mit deinen Vergehen hast du zwei Verfahren in Gang gebracht.

Zum einen das Strafverfahren. Im Strafverfahren müssen dir Gesetzesverstöße nachgewiesen werden, für die du dann bestraft wirst. Das, beziehungsweise in deinem Fall die, Strafverfahren sind abgeschlossen. Die Strafen sind bestimmt und müssen abgeleistet werden.

Zum anderen das Schutzverfahren. Die Führerscheinstelle (weder die Staatsanwaltschaft, noch Gerichte, noch Bußgeldstellen) haben unter anderem die Aufgabe, Verkehrsteilnehmer zu schützen. Auch dich selbst.

Durch deine Verstöße ist belegt, das du über das übliche Maß hinaus rücksichtslos und egoistisch bist. Im Amtssprech wird das so beschrieben:

Darlegung der Eignungszweifel und Voraussetzungen für eine günstige Prognose

Personen, die durch wiederholte oder erhebliche Verkehrsverstöße aufgefallen sind, stellen nach den vorliegenden Forschungsergebnissen eine besondere Gefahrenquelle dar.

Diese Gefährdung lässt sich damit erklären, dass den Verkehrsauffälligkeiten Gewohnheiten, verfestigte Fehleinstellungen oder Leistungsmängel zugrunde liegen. Aufgrund des geringen Entdeckungsriskikos bei Verkehrsverstößen und des damit vordergründig erlebten kurzfristigen "Erfolgs" von riskanten Verhaltensweisen (z. B. Zeitgewinn bei Geschwindigkeitsüberschreitungen) ist in der Regel von einer oft jahrelangen Lerngeschichte im Vorfeld aktenkundig gewordener Verhaltensauffälligkeiten auszugehen. Derart habituelle Verhaltensweisen sind entsprechend änderungsresistent, zumal die verhängten Strafen oft in einem erheblichen zeitlichen Abstand von den Verhaltensauffälligkeiten erfolgen und eine Vielzahl entlastender Abwehrargumente zur Verfügung stehen ("Pechvogelhaltung", Bagatellisierung usw.)

Aus den aktenkundigen Vorgeschichtsdaten ist abzuleiten, dass Herr ..... wiederholt gegen verbindliche Bestimmungen des Straßenverkehrs verstoßen hat. Dies verweist auch bei Würdigung unauffälliger Zeiträume der Straßenverkehrsteilnahme auf Einstellungs- und Verhaltensdefizite, die eine künftig regelangepasste Straßenverkehrsteilnahme in Frage stellen.

Forschungsergebnisse zeigen in diesem Zusammenhang, das Verkehrsteilnehmer, die erheblich und wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen haben, stark gefährdet sind, zukünftig in ähnlicher Weise aufzufallen. Sie sind auch in erhöhtem Maße in Unfälle verwickelt. Sowohl Personen, die durch Verkehrsunfälle aufgefallen sind als auch Personen, die vermehrt Verkehrsverstöße begangen haben, stellen im Sraßenverkehr eine besondere Gefahrenquelle dar.

Für die Rückfallprognose ist auch zu berücksichtigen, dass eine Fortsetzung von Verkehrsverstößen trotz Bußgeldzahlungen, behördlicher Verwarnung oder des Wissens um mögliche Konsequenzen für die Fahrerlaubnis bereits weitgehend verfestigte Gewohnheiten voraussetzt. Mit dem regelwidrigen Verhalten muss eine hohe persönliche Bedeutung verbunden sein bzw. normative Einschränkungen persönlicher Freiräume müssen in besonderem Maße abgelehnt werden.

Folglich kann die Frage der Verkerkehrsbehörde entsprechend den Vorgaben der Begutachtungsrichtlinien zur Kraftfahrereignung und der Beurteilungskrieterien nur dann in einem für Herrn ..... günstigen Sinn beantwortet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Herr ..... muss die Gründe für die Auffälligkeiten, die in der eigenen Person liegen, erkannt und problematische Einstellungen und Verhaltensweisen entsprechend geändert haben. Die Änderungen müssen so gefestigt sein, dass ein Rückfall in die früheren Gewohnheiten nicht zu erwarten ist.

Übersetzt: Du hast als Fahrzeugführer im Strassenverkehr nichts verloren. Deshalb ist das

ob die anderen 2 Delikte die ich hatte wenigstens einigermaßen aufgearbeitet habe oder diese immer noch falsch einschätze

uninteressant.

Der Gesetzgeber hat Betroffenen das Recht gegeben, auch in solchen Fällen nachzuweisen, das sie sich ändern konnten - die MPU. Die MPU ist also freiwillig, ohne MPU würdest du vor Ablauf von Verjährungen keine neue Fahrerlaubnis bekommen dürfen.

Die MPU soll feststellen

Herr ..... muss die Gründe für die Auffälligkeiten, die in der eigenen Person liegen, erkannt und problematische Einstellungen und Verhaltensweisen entsprechend geändert haben. Die Änderungen müssen so gefestigt sein, dass ein Rückfall in die früheren Gewohnheiten nicht zu erwarten ist.

Bei der MPU musst du also ganz einseitig belegen, das du die in deiner Person / Persönlichkeit liegenden Gründe für dein Fehlverhalten erkannt hast und Wege gefunden hast, zukünftig trotzdem in verantwortungsvoller Weise als Fahrzeugführer am Straßenverkehr teilzunehmen.

Dabei muss dir nichts nachgewiesen werden, du bist nicht im Strafverfahren. Das du im Strassenverkehr nichts verloren hast ist dir bereits nachgewiesen worden und das ist auch die Grundlage für die MPU.

Du musst also ganz einseitig liefern und die Gutachter sowie die Führerscheinstelle überzeugen.

Dabei gilt die Grundregel, das deine Angaben glaubwürdig und realistisch sein müssen. Wie geschrieben muss dir nichts mehr nachgewiesen werden.

selbst nicht ohne Hilfe auf die richtige Antwort die man von mir sucht oder erwartet.

Die MPU ist keine Prüfung, es gibt also keine richtigen Antworten. Sie ist auch nicht mit einem "Tut mir leid, kommt nie wieder vor - Ehrlich" zu bestehen.

Es geht um dich und dein Wesen, nicht um deine Vergehen.

ist bis jetzt lächerlich

Ich habe nicht geschrieben lächerlich, sondern unsinnig. Und zwar weil im Sinn der MPU unrealistisch.

a) Jemand, der sich so mit seinem Fahrzeug beschäftigt wie du kann nicht glaubhaft erzählen, er wüßte über dessen verkehrswidrigen Zustand nicht Bescheid.

b) Du hast bereits einige Jahre deinen Führerschein gehabt. Anfangs bist du ständig auf neuen Wegen und Routen unterwegs gewesen. Auch in unbekannten Ortschaften. Die Verkehrsregeln sind überall gleich. Radarwarner zeigen in der Regel nicht die zulässige Geschwindigkeit an. Der hilft dir also nicht beim Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Wenn der sich meldet weißt du also überhaupt nicht ob du überhaupt zu schnell bist. Was willst du dann machen - unmotiviert auf die Bremse drücken und deine Hinterleute gefährden? Für dein Vorhaben wäre ein Navi mit Anzeige der zulässigen Höchstgeschwindigkeit deutlich angemessener. Wobei die Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften überall Deutschland gleich ist, sich die zu merken sollte dich also nicht überfordern.
 
Es geht in einer MPU nicht um die „richtigen“ Antworten wie in einer Prüfung.
Es geht darum, dass du erkennst, warum dich Regeln im StV nicht interessiert haben.
Welches Bedürfnis hast du befriedigen müssen durch zahlreiche Verstöße ?
Woher kam das ?
Warum konntest oder wolltest du es nicht auf anderem Weg befriedigen ?

Aufgearbeitet hast du bis jetzt noch nichts, wir stehen noch am Anfang, helfen dir aber sehr gerne :smiley138:

P.S.: Mich interessiert immer noch, warum ein Endschalldämpfer „von Tag zu Tag“ auf wundersame Weise lauter wird ?
Wieviel dB wurden gemessen ?
Wieviel waren erlaubt ?
Und dieses Mal bitte ehrlich…

Das ist auch die Grundvoraussetzung, wenn wir dir helfen sollen.
 
P.S.: Mich interessiert immer noch, warum ein Endschalldämpfer „von Tag zu Tag“ auf wundersame Weise lauter wird ?
Wieviel dB wurden gemessen ?
Wieviel waren erlaubt ?
Und dieses Mal bitte ehrlich…

Das ist auch die Grundvoraussetzung, wenn wir dir helfen sollen.

Servus erstmal danke für die langen und ausführlichen Erklärungen. Also das Fahrzeug ist ein E36 325i bj 1992, der End Schalldämpfer war ein zugelassener mit ABE von G-Power für das Fahrzeug, zugelassen in meinen Fahrzeugschein sind 88 DB, Der End Schalldämpfer war als ich beim TÜV war bei 3 Messungen im Durchschnitt bei 92 db und dass nach Autobahnfahrt und ohne abkühlen, das war also grade so an der grenze des zulässigen, dem TÜV war das anfangs zu heikel und er bat mich bitte den originalen drunter zu montieren, das tat ich dann auch und habe dann das Fahrzeug wieder vorgeführt. Nach einigen Terminen hin und her wo ich am Auto alles reparierte worum mich der TÜV bat hatte ich dann auch endlich den Stempel und Bescheinigung der bestandenen HU. Daraufhin hab ich den anderen Endschalldämpfer drunter gemacht da der Originale sich einfach "scheiße" entschuldigt die Wortwahl, angehört hat und daraufhin ebenso eine größere Bremsanlage vom E46 330i mit 315mm scheiben vorne und 286mm hinten da die originalen wirklich schlecht sind und ein furchtbaren Bremsweg hatten. Da aber leider die 16zoll original Felgen nicht mehr gepasst haben darunter habe ich 17 zoll M3 Felgen vom e46 Draufgepackt aufs Kfz, bin damit zum TÜV und die Bremsanlage mit den Original Teilenummern eintragen lassen. Die felgen hatte der TÜV da natürlich nicht beachtet da ich nicht für eine HU da war sondern um die Bremsanlage eintragen zu lassen. Im laufe der Tage hatte ich Probleme da es geregnet hatte und das Wasser seinen Weg in die Zündkerzen Löcher des 6 Zylinders gefunden hatte, da lief dann auch die Zündkerze nicht und ich hatte öfter Zündaussetzer bis ich das Problem komplett behoben bekommen habe sind einige Tage vergangen und als das mit den Zündaussetzern anfing hat auch das mit dem ESD angefangen das dieser lauter geworden ist, ich vermute das der Rest der Dämmwolle ausgebrannt wurde. Am ende waren es beim TÜV nachdem ich von der Polizei erwischt wurde satte 98db Durchschnitt bei den Messungen
 
:smiley3833:
Nur mal zur Kenntnisnahme:
Du redest hier nicht mit Schustern !
Was mich persönlich anbelangt, hast du jetzt 2 Möglichkeiten:
1. Ich bin hier raus, weil ich nicht meine Freizeit damit verbringen möchte, Menschen zu helfen, die mich für dumm verkaufen wollen.
2. Du erzählst die ungeschminkte Wahrheit.
 
Das hatte ich wirklich nicht vor,
dann antworte ich eben so wie du oben gefragt hast,
DB gemessen 98 db
erlaubt laut fahrzeugschein waren 88db
entschuldige mich aber ich habe da oben niemanden für dumm verkaufen wollen, wenn sich meine Erzählung für dich unglaubwürdig anhört dann ist es nun mal einfach so ich kann dich ebenso wenig zwingen mir hier zu helfen, ich bin dankbar für jede Hilfe aber jeder muss selbst entscheiden ob er dies für glaubhaft ansieht oder eben nicht. Du wärst überrascht was der tüv bei uns manchmal an autos durchlässt, ich arbeite als Kfz Mechatroniker und habe jeden Dienstag und Donnerstag die Leute von der Dekra bei uns. Egal was für felgen aufm Auto sind die werden sehr selten von den leuten beachtet und diese schauen sich meistens das auto von unten an ist da am Aggregateträger was locker, stabis Achsmanchetten federn oder sonstige bauteile defekt noch n kurzer blick in mottorraum und dann noch aufm bremsenprüfstand und ab hat die karre TÜV

Ich will hier absolut nichts beschönigen, ich wusste zu jeder zeit was ich am meinem Auto für illegale umbauten hatte, trotzdem hab ich das ein oder andere eintragen lassen. Ebenso die große Bremsanlage da die originale wirklich schwach ist

ebenso wenig will ich sagen das der Prüfer schuld ist das ich erwischt wurde. Oder sonstiges passiert ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
:smiley3833:
Nur mal zur Kenntnisnahme:
Du redest hier nicht mit Schustern !
Was mich persönlich anbelangt, hast du jetzt 2 Möglichkeiten:
1. Ich bin hier raus, weil ich nicht meine Freizeit damit verbringen möchte, Menschen zu helfen, die mich für dumm verkaufen wollen.
2. Du erzählst die ungeschminkte Wahrheit.
Servus ich habe heute das gutachten bekommen und es ist positiv ausgefallen, ich habe wie oben beschrieben so mit dem Psychologen geredet wie auch bei meinen da vorigen antworten, trotzdem danke für die Hilfe, schönen tag noch :)
 
Herzlichen Glückwunsch !
Es wäre toll, wenn du das Gutachten -anonymisiert- hier einstellen könntest.
Dabei können wir gewiss noch etwas lernen :smiley138:
 
Vielen dank, ich muss aber schon sagen ich konnte von den anderen vieles lernen hierbei, ich habe es am ende glaube nur dadurch gelernt, war trotzdem ein super Forum hier, entschuldigt nochmals mein anfängliches blödes Gerede und das ich euch für dumm verkaufen wollte, auch wenn es unbewusst war :D, kann man mir sagen wo ich dies hochladen könnte , oder einfach hier in den thread ?
 
Ich hätte da jetzt noch eine Frage. Mir wurde gesagt das ich meinen Führerschein abholen kommen kann in der führerschein Stelle. Darf ich da hin bereits mit dem Auto fahren oder erst nach dem ich diesen offiziell abgeholt habe?
 
Alles klar danke. Ich hatte nicht vor zu fahren bevor ich mich vergewissert habe. Sicher ist sicher
Vielen Dank und gute nacht
 
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