Zunächst solltest du die MPU überhaupt einordnen können.
Mit deinen Vergehen hast du zwei Verfahren in Gang gebracht.
Zum einen das Strafverfahren. Im Strafverfahren müssen dir Gesetzesverstöße nachgewiesen werden, für die du dann bestraft wirst. Das, beziehungsweise in deinem Fall die, Strafverfahren sind abgeschlossen. Die Strafen sind bestimmt und müssen abgeleistet werden.
Zum anderen das Schutzverfahren. Die Führerscheinstelle (weder die Staatsanwaltschaft, noch Gerichte, noch Bußgeldstellen) haben unter anderem die Aufgabe, Verkehrsteilnehmer zu schützen. Auch dich selbst.
Durch deine Verstöße ist belegt, das du über das übliche Maß hinaus rücksichtslos und egoistisch bist. Im Amtssprech wird das so beschrieben:
Übersetzt: Du hast als Fahrzeugführer im Strassenverkehr nichts verloren. Deshalb ist das
uninteressant.
Der Gesetzgeber hat Betroffenen das Recht gegeben, auch in solchen Fällen nachzuweisen, das sie sich ändern konnten - die MPU. Die MPU ist also freiwillig, ohne MPU würdest du vor Ablauf von Verjährungen keine neue Fahrerlaubnis bekommen dürfen.
Die MPU soll feststellen
Bei der MPU musst du also ganz einseitig belegen, das du die in deiner Person / Persönlichkeit liegenden Gründe für dein Fehlverhalten erkannt hast und Wege gefunden hast, zukünftig trotzdem in verantwortungsvoller Weise als Fahrzeugführer am Straßenverkehr teilzunehmen.
Dabei muss dir nichts nachgewiesen werden, du bist nicht im Strafverfahren. Das du im Strassenverkehr nichts verloren hast ist dir bereits nachgewiesen worden und das ist auch die Grundlage für die MPU.
Du musst also ganz einseitig liefern und die Gutachter sowie die Führerscheinstelle überzeugen.
Dabei gilt die Grundregel, das deine Angaben glaubwürdig und realistisch sein müssen. Wie geschrieben muss dir nichts mehr nachgewiesen werden.
Die MPU ist keine Prüfung, es gibt also keine richtigen Antworten. Sie ist auch nicht mit einem "Tut mir leid, kommt nie wieder vor - Ehrlich" zu bestehen.
Es geht um dich und dein Wesen, nicht um deine Vergehen.
Ich habe nicht geschrieben lächerlich, sondern unsinnig. Und zwar weil im Sinn der MPU unrealistisch.
a) Jemand, der sich so mit seinem Fahrzeug beschäftigt wie du kann nicht glaubhaft erzählen, er wüßte über dessen verkehrswidrigen Zustand nicht Bescheid.
b) Du hast bereits einige Jahre deinen Führerschein gehabt. Anfangs bist du ständig auf neuen Wegen und Routen unterwegs gewesen. Auch in unbekannten Ortschaften. Die Verkehrsregeln sind überall gleich. Radarwarner zeigen in der Regel nicht die zulässige Geschwindigkeit an. Der hilft dir also nicht beim Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Wenn der sich meldet weißt du also überhaupt nicht ob du überhaupt zu schnell bist. Was willst du dann machen - unmotiviert auf die Bremse drücken und deine Hinterleute gefährden? Für dein Vorhaben wäre ein Navi mit Anzeige der zulässigen Höchstgeschwindigkeit deutlich angemessener. Wobei die Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften überall Deutschland gleich ist, sich die zu merken sollte dich also nicht überfordern.
Mit deinen Vergehen hast du zwei Verfahren in Gang gebracht.
Zum einen das Strafverfahren. Im Strafverfahren müssen dir Gesetzesverstöße nachgewiesen werden, für die du dann bestraft wirst. Das, beziehungsweise in deinem Fall die, Strafverfahren sind abgeschlossen. Die Strafen sind bestimmt und müssen abgeleistet werden.
Zum anderen das Schutzverfahren. Die Führerscheinstelle (weder die Staatsanwaltschaft, noch Gerichte, noch Bußgeldstellen) haben unter anderem die Aufgabe, Verkehrsteilnehmer zu schützen. Auch dich selbst.
Durch deine Verstöße ist belegt, das du über das übliche Maß hinaus rücksichtslos und egoistisch bist. Im Amtssprech wird das so beschrieben:
Darlegung der Eignungszweifel und Voraussetzungen für eine günstige Prognose
Personen, die durch wiederholte oder erhebliche Verkehrsverstöße aufgefallen sind, stellen nach den vorliegenden Forschungsergebnissen eine besondere Gefahrenquelle dar.
Diese Gefährdung lässt sich damit erklären, dass den Verkehrsauffälligkeiten Gewohnheiten, verfestigte Fehleinstellungen oder Leistungsmängel zugrunde liegen. Aufgrund des geringen Entdeckungsriskikos bei Verkehrsverstößen und des damit vordergründig erlebten kurzfristigen "Erfolgs" von riskanten Verhaltensweisen (z. B. Zeitgewinn bei Geschwindigkeitsüberschreitungen) ist in der Regel von einer oft jahrelangen Lerngeschichte im Vorfeld aktenkundig gewordener Verhaltensauffälligkeiten auszugehen. Derart habituelle Verhaltensweisen sind entsprechend änderungsresistent, zumal die verhängten Strafen oft in einem erheblichen zeitlichen Abstand von den Verhaltensauffälligkeiten erfolgen und eine Vielzahl entlastender Abwehrargumente zur Verfügung stehen ("Pechvogelhaltung", Bagatellisierung usw.)
Aus den aktenkundigen Vorgeschichtsdaten ist abzuleiten, dass Herr ..... wiederholt gegen verbindliche Bestimmungen des Straßenverkehrs verstoßen hat. Dies verweist auch bei Würdigung unauffälliger Zeiträume der Straßenverkehrsteilnahme auf Einstellungs- und Verhaltensdefizite, die eine künftig regelangepasste Straßenverkehrsteilnahme in Frage stellen.
Forschungsergebnisse zeigen in diesem Zusammenhang, das Verkehrsteilnehmer, die erheblich und wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen haben, stark gefährdet sind, zukünftig in ähnlicher Weise aufzufallen. Sie sind auch in erhöhtem Maße in Unfälle verwickelt. Sowohl Personen, die durch Verkehrsunfälle aufgefallen sind als auch Personen, die vermehrt Verkehrsverstöße begangen haben, stellen im Sraßenverkehr eine besondere Gefahrenquelle dar.
Für die Rückfallprognose ist auch zu berücksichtigen, dass eine Fortsetzung von Verkehrsverstößen trotz Bußgeldzahlungen, behördlicher Verwarnung oder des Wissens um mögliche Konsequenzen für die Fahrerlaubnis bereits weitgehend verfestigte Gewohnheiten voraussetzt. Mit dem regelwidrigen Verhalten muss eine hohe persönliche Bedeutung verbunden sein bzw. normative Einschränkungen persönlicher Freiräume müssen in besonderem Maße abgelehnt werden.
Folglich kann die Frage der Verkerkehrsbehörde entsprechend den Vorgaben der Begutachtungsrichtlinien zur Kraftfahrereignung und der Beurteilungskrieterien nur dann in einem für Herrn ..... günstigen Sinn beantwortet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Herr ..... muss die Gründe für die Auffälligkeiten, die in der eigenen Person liegen, erkannt und problematische Einstellungen und Verhaltensweisen entsprechend geändert haben. Die Änderungen müssen so gefestigt sein, dass ein Rückfall in die früheren Gewohnheiten nicht zu erwarten ist.
Übersetzt: Du hast als Fahrzeugführer im Strassenverkehr nichts verloren. Deshalb ist das
ob die anderen 2 Delikte die ich hatte wenigstens einigermaßen aufgearbeitet habe oder diese immer noch falsch einschätze
uninteressant.
Der Gesetzgeber hat Betroffenen das Recht gegeben, auch in solchen Fällen nachzuweisen, das sie sich ändern konnten - die MPU. Die MPU ist also freiwillig, ohne MPU würdest du vor Ablauf von Verjährungen keine neue Fahrerlaubnis bekommen dürfen.
Die MPU soll feststellen
Herr ..... muss die Gründe für die Auffälligkeiten, die in der eigenen Person liegen, erkannt und problematische Einstellungen und Verhaltensweisen entsprechend geändert haben. Die Änderungen müssen so gefestigt sein, dass ein Rückfall in die früheren Gewohnheiten nicht zu erwarten ist.
Bei der MPU musst du also ganz einseitig belegen, das du die in deiner Person / Persönlichkeit liegenden Gründe für dein Fehlverhalten erkannt hast und Wege gefunden hast, zukünftig trotzdem in verantwortungsvoller Weise als Fahrzeugführer am Straßenverkehr teilzunehmen.
Dabei muss dir nichts nachgewiesen werden, du bist nicht im Strafverfahren. Das du im Strassenverkehr nichts verloren hast ist dir bereits nachgewiesen worden und das ist auch die Grundlage für die MPU.
Du musst also ganz einseitig liefern und die Gutachter sowie die Führerscheinstelle überzeugen.
Dabei gilt die Grundregel, das deine Angaben glaubwürdig und realistisch sein müssen. Wie geschrieben muss dir nichts mehr nachgewiesen werden.
selbst nicht ohne Hilfe auf die richtige Antwort die man von mir sucht oder erwartet.
Die MPU ist keine Prüfung, es gibt also keine richtigen Antworten. Sie ist auch nicht mit einem "Tut mir leid, kommt nie wieder vor - Ehrlich" zu bestehen.
Es geht um dich und dein Wesen, nicht um deine Vergehen.
ist bis jetzt lächerlich
Ich habe nicht geschrieben lächerlich, sondern unsinnig. Und zwar weil im Sinn der MPU unrealistisch.
a) Jemand, der sich so mit seinem Fahrzeug beschäftigt wie du kann nicht glaubhaft erzählen, er wüßte über dessen verkehrswidrigen Zustand nicht Bescheid.
b) Du hast bereits einige Jahre deinen Führerschein gehabt. Anfangs bist du ständig auf neuen Wegen und Routen unterwegs gewesen. Auch in unbekannten Ortschaften. Die Verkehrsregeln sind überall gleich. Radarwarner zeigen in der Regel nicht die zulässige Geschwindigkeit an. Der hilft dir also nicht beim Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Wenn der sich meldet weißt du also überhaupt nicht ob du überhaupt zu schnell bist. Was willst du dann machen - unmotiviert auf die Bremse drücken und deine Hinterleute gefährden? Für dein Vorhaben wäre ein Navi mit Anzeige der zulässigen Höchstgeschwindigkeit deutlich angemessener. Wobei die Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften überall Deutschland gleich ist, sich die zu merken sollte dich also nicht überfordern.