MPU wegen Straftaten - Straßenverkehrsgefährdung, Vortäuschen einer Straftat, versuchter Betrug

Dennis1992

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

ich habe mir eine Zeit lang Beiträge in diesem Forum zum Thema MPU angesehen und mich heute dazu entschlossen, einen Account hier anzulegen und meinen eigenen Fall zu schildern!

Forenregeln bzw. Muster für eigene Forenbeiträge bin ich durchgegangen und hoffe, dass meine folgende Auflistung passt!

Fragebogen Straftaten / Verkehr:

Zur Person
Geschlecht: männlich
Alter: 28

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit:
Samstag Nacht 13.04.2019 -> Fahrerflucht
Sonntag 14.04.2019 -> Falschaussage bei Polizei -> Vortäuschen einer Straftat
Montag 15.05.2019 -> Meldung bei der Versicherung abgegeben, dass mein Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt wurde und ein anderer Fahrer Fahrerflucht begangen hat -> Versuchter Betrug

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Gerichtsverhandlung am 16.01.2020 gehabt und verurteilt worden
Dauer der Sperrfrist: 6 Monate bis 16.07.2020 23:59 Uhr

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Ja
Habe noch keinen gemacht: Nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
"Ist trotz der aktenkundigen erheblichen Straftat(en), die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht (stehen), zu erwarten, dass der/die Untersuchte künftig nicht wiederholt gegen straf- und verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?"

Bundesland
:
Bayern

Aufarbeitung
Psychologe/Verkehrspsychologe: Nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein

MPU
Datum: Nein
Welche Stelle (MPI): TÜV SÜD Augsburg
Schon bezahlt?: Nein
Schon eine MPU gehabt?: Nein

Altlasten
Punkte oder sonstige Straftaten:
Januar 2013 -> Abstandsverstoß: Bei 173 km/h einen Abstand von ca. 24 Metern -> 3 Punkte, 280 EUR, 1 Monat Fahrverbot (Im Februar 2013 Führerschein 1 Monat abgegeben und anschließend wieder erhalten)

1) Bitte beschreiben Sie möglichst genau, wodurch Sie in der Vergangenheit aufgefallen sind

Am 13.04.2019 bin ich Nachts von einer Party eines Kollegen um ca. 23:30 losgefahren und um ca. 23:50 mit einem PKW zusammengestoßen und habe ihn dabei an seiner linken Fahrzeugseite beschädigt. Anstatt anzuhalten und den Unfall von der Polizei aufnehmen zu lassen, bin ich von der Unfallstelle geflüchtet und nach Hause gefahren, um einer Strafe zu entgehen, da ich zu diesem Zeitpunkt alkoholisiert Auto gefahren bin.
Am nächsten Morgen, Sonntag 14.04.2019, um ca. 07:30 Uhr bin ich aufgestanden und wollte den Schaden an meinem Fahrzeug von einem Autohaus, bei dem ich kurz zuvor den TÜV für das gleiche Fahrzeug machen ließ, begutachten / schätzen lassen. Dort war nur ein Mitarbeiter aus dem Verkauf anwesend, da Sonntags keine Mechaniker da sind. Diesem Verkaufsmitarbeiter habe ich dann gesagt, dass ich heute, Sonntag 14.04.2019, um 07:30 Uhr einen Unfall hatte und ihm dazu keine Details geben möchte. Allerdings möchte ich den Schaden an meinem Fahrzeug begutachten lassen. Jener Verkaufsmitarbeiter hat mir gesagt, dass er den Schaden zwar nicht schätzen kann aber das eine Schätzung in jedem Fall nur in Frage kommt, wenn eine Anzeige bei der Polizei gemacht wurde.
Daraufhin bin ich zur Polizeidienststelle gefahren und habe mir dabei eine Geschichte zusammengereimt.
Bei der Polizeidienststelle angekommen habe ich der Polizistin gesagt, dass ich heute um 07:30 Uhr von einem anderen Fahrzeug an der rechten Fahrzeugseite meines Fahrzeugs getroffen wurde und der Fahrer des anderen Fahrzeugs Unfallflucht begangen hatte. Daraufhin hat sie mich gefragt, ob ich Marke, Farbe und Kennzeichen des Autos in Erinnerung habe. Gesagt habe ich der Polizistin, dass es sich um einen schwarzen, älteren BMW mit einem ausländischen Kennzeichen aus Ungarn gehandelt hat, welcher nach dem Unfall geflüchtet ist. Anschließend hat die Polizistin angemerkt, dass sie bei mir einen leichten Alkoholgeruch wahrnimmt und einen Alkoholtest machen möchte.

Anschließend musste ich einen gerichtsfesten Alkoholtest machen. Zu diesem Zeitpunkt - es war bereits ca. 09:00 Uhr - hatte ich noch Restalkohol im Blut.

Anschließend sagte die Polizisten, dass alles in Ordnung ist und soweit aufgenommen wurde. Daraufhin bin ich zurück zum Autohaus gefahren und dort hat mir der Verkaufsmitarbeiter gesagt, dass ich auf jeden Fall das Richtige getan habe und Unfälle immer bei der Polizei zu melden sind.
Anschließend sagte er mir, dass ich bitte am nächsten Tag, Montag 15.04.2019, nochmal ins Autohaus kommen soll, damit man sich das Auto mit Mechanikern zusammen anschauen kann. Zuhause hatte ich meinen Eltern die gleiche falsche Geschichte erzählt, da ich zu diesem Zeitpunkt Angst vor den Konsequenzen (Strafe, Gefängnis etc.) hatte und meine Eltern nicht damit belasten wollte, da ich zu diesem Zeitpunkt noch die Hoffnung hatte, i-wie aus der Sache herauszukommen - leider auch zum Leidwesen des Unfallopfers.

Am 15.04.2019 fuhr ich ins Autohaus und dort wurde mir gesagt, dass ich auf jeden Fall meine Versicherung verständigen muss wegen des angeblichen Unfalls, den ich bei der Polizei zur Anzeige gebracht habe. Erst hatte ich noch den Mitarbeitern gesagt, dass ich nur den Schaden schätzen lassen möchte und meine Versicherung noch nicht verständigen möchte. Daraufhin wurde mir gesagt, dass das Auto nur von einem Gutachter geschätzt werden kann und die Versicherung zu 99 % einen eigenen Gutachter bestellt, damit bei späteren Reparaturarbeiten kein Disput zwischen Autohaus und Versicherung wegen der Schadenshöhe stattfindet.
Ohne selbst einen Einwand dagegen vorweisen zu können, habe ich meine Versicherung angerufen und den gleichen Fall geschildert, wie bei der Polizei.
Die Versicherung hat dann im Laufe der nächsten 1 - 2 Wochen einen Gutachter zum Autohaus geschickt, um den Schaden zu prüfen.
Am 17.04.2019 bekam ich einen Anruf von einem Verkehrspolizisten - er hatte sich am Telefon mit Verkehrspolizist vorgestellt - wegen der Aussage, die ich bei der Polizei gemacht habe. Er möchte gerne den Schaden aufnehmen, da es einen Fall bei der Polizei gibt, zu dem meine Ausführungen passen würden.
Ich habe dem Polizisten daraufhin mitgeteilt, wo sich mein Auto befindet - zu diesem Zeitpunkt stand es beim Autohaus - und er schaut sich den Schaden heute noch an.
Am selben Tag gegen 17:00 Uhr kam dann besagter Polizist zu mir nach Hause und wollte mich zu dem Unfall vernehmen, den ich angezeigt hatte.
Schnell wurde er dabei deutlich, dass er mir für keine Sekunde glaubt und er mich nicht als Zeugen, sondern als Beschuldigten einer Straftat vernimmt. Daraufhin wurde ich emotional und hatte ihm kleinlaut gesagt, dass ich vollumfänglich zu den wahren Geschehnissen aussage.
Anschließend sind wir zu seinem Auto und haben dort den oben geschilderten Tatverlauf vom 13.04.2019 - 14.04.2019 aufgenommen. Auch während dieser Vernehmung war ich sehr emotional und habe ihm alles erzählt.

Daraufhin hatte ich auch meinen Eltern alles gesagt und mich bei der Versicherung gemeldet, um meine ursprüngliche Aussage zurückzunehmen, um Schadensbegrenzung zu machen. Als Antwort bekam ich, dass man sich die Ermittlungsakte zukommen lässt und weitere Schritte vorbehält.
Nachdem ich mich meiner Versicherung gemeldet hatte, suchte ich mir anwaltliche Hilfe und fand diese zeitnah, da ich nicht wusste, was passiert oder was ich machen soll, da ich zu diesem Zeitpunkt ziemlich verzweifelt war und mit dem Schlimmsten gerechnet habe.
Anschließend verging eine Zeit und am 16.06.2019 kamen zwei Polizisten zu mir nach Hause, um meinen Führerschein mitzunehmen, welchen ich ohne Diskussion aushändigte.

Dann vergingen wieder zwei Monate und ich erhielt im August 2019 eine Vorladung zum Gericht wegen Straßenverkehrsgefährdung.
Mit meinem Anwalt bin ich die Ermittlungsakte durchgegangen und wir hatten uns dazu entschlossen, dass ich vollumfänglich alle mir vorgeworfenen Punkte einräume und mich vor Gericht einlasse.

Am 16.01.2020 bin ich dann zu meinem Gerichtstermin gegangen und bin auch dort sehr emotional - sogar noch mehr als bei der polizeilichen Vernehmung - gewesen und habe bereits bei Anklageverlesung geweint.

Nachdem ich alles eingeräumt und die Staatsanwältin mir meine Reue angesehen hatte, wurde ich wegen Straßenverkehrsgefährdung in Tatmehrheit mit Vortäuschen einer Straftag in Tatmehrheit mit versuchtem Versicherungsbetrug verurteilt.

Eine Verurteilung wegen Alkohol am Steuer gab es nicht, da die Staatsanwaltschaft meinem Anwalt mitgeteilt hatte, dass man nicht nachweisen kann, wie hoch der Alkoholspiegel zur Zeit des Unfalls war und der Staatsanwaltschaft die Anklage dazu zu "wage" sei.
Die Entscheidung zur MPU hatte ich am 01. August 2020 von der Führerscheinstelle bekommen.

2) Welche Gedanken (Überlegungen) hatten Sie bei den jeweiligen Taten?

Bei meiner Fahrerflucht am 13.04.2019 hatte ich mich binnen weniger Momente dazu entschieden, den Unfallort zu verlassen, da ich Angst vor einer Strafe hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich nicht an das Unfallopfer gedacht, obwohl viel schlimmeres als ein Sachschaden hätte passieren können. Die andere Person hätte verletzt sein können. Es war nachts und die durch mich in einen Unfall verwickelte Person hätte keine Hilfe bekommen können, wenn sie kein Handy dabei gehabt hätte. Jemand anderes hätte durch mein rücksichtsloses Verhalten zusätzlich einen Unfall verwickelt werden können. Beschämenderweise hatte ich in diesem Moment / diesen Momenten nicht an das Unfallopfer und meine Mitmenschen gedacht und habe heute noch ein schweres und vor allem sehr schlechtes Gewissen deswegen. Es gibt kaum einen Moment, bei dem ich mich nicht an diese Nacht und meine verachtenswerte Tat erinnere und daran denke, was ich dabei alles kaputt gemacht habe und kaputt hätte machen können. Am schlimmsten auf mein Gewissen drückt die Tatsache, dass ich einen anderen Menschen in Mitleidenschaft gezogen habe. Von allen Konsequenzen die ich zu tragen habe, ist die Tatsache, jemand anderem geschadet zu haben, etwas, dass mich auch bei wiederholten Erinnerungen an meine Tat emotional macht und mich bis heute viele Nächte schlaflos lässt

Bei meiner Falschaussage am 14.04.2019 war ich mit meinen Gedanken nur daran interessiert, wie ich aus meiner selbst verschuldeten Situation herauskomme. Zwar wollte ich an diesem Tag nur den Schaden an meinem Auto schätzen lassen aber das ist nicht ansatzweise eine Entschuldigung dafür, eine Falschaussage bei der Polizei zu machen - und das auch noch auf Kosten des Unfallopfers, welches auf dem von mir verursachten Schaden sitzengeblieben wäre und keine Möglichkeit gehabt hätte, den eigenen Schaden zu begleichen. Selbst heute bin ich immer noch fassungslos über mein damaliges beschämendes Verhalten und bereue es zutiefst, damals so rücksichtslos gehandelt zu haben. Anstelle Verantwortung zu übernehmen, wollte ich mich feige vor jener Verantwortung drücken und jemand völlig Unschuldigen für meine Rücksichtslosigkeit bezahlen lassen.

Bei meinem versuchten Versicherungsbetrug am 15.04.2019 hatte ich nur noch den Gedanken, dass ich mich jetzt schon viel zu weit in meine selbst verschuldete Situation gebracht habe und jetzt nicht mehr zurück kann. Dass ich dabei die Versicherung um einen sehr hohen Geldbetrag betrogen hätte, spielte bei mir zu dieser Zeit leider eine untergeordnete Rolle. Das ich den Gedanken hatte, nicht mehr zurück zu können, ist meine eigene Schuld, denn ich hätte zu jeder Zeit meine Taten zugeben und weitere Straftaten meinerseits verhindern können. Bei jeder meiner Straftaten stand ich mir selbst im Weg, da ich zu feige war, meine Fehler zu korrigieren und das Richtige zu tun - nämlich das Autohaus zu verlassen, die Falschaussage bei der Polizei zurückzunehmen und mich stattdessen zu stellen und meine Straftat der Unfallflucht zu gestehen. Dadurch hätte ich auch dem Unfallopfer vieles ersparen können. Es tut mir bis heute unendlich Leid, dass ich nicht mutig genug war, meinem eigenen Fehlverhalten Herr zu werden und von Beginn an keinen Mitmenschen in Mitleidenschaft zu ziehen.

3) Haben Sie bereits (Vor)Strafen erhalten? Wenn ja, welche?
Keine Vorstrafen

5) Gab es noch andere (aktenkundige) Auffälligkeiten (auch ältere)?
Januar 2013 -> Abstandsverstoß: Bei 173 km/h einen Abstand von ca. 24 Metern -> 3 Punkte, 280 EUR, 1 Monat Fahrverbot (Im Februar 2013 Führerschein 1 Monat abgegeben und anschließend wieder erhalten)

8) Wie bewerten Sie selbst Ihr Verhalten in der Vergangenheit und was war Ihrer Meinung nach der Grund dafür?

Aus heutiger Sicht bewerte ich mein damaliges Verhalten als feige und beschämend. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich ein unbeschwertes Leben und das Gefühl, dass ich jetzt sicher im Sattel sitze und mir nichts mehr passieren kann, dass meine momentane Situation verändern könnte. Ich musste bis zu diesem Zeitpunkt nur mit kleineren Problemen in meinem Leben zurechtkommen z. B. Prüfungen in der Uni nicht bestanden. Zur gleichen Zeit hatte ich allerdings erhebliche Probleme mit meinem Selbstbewusstsein, wodurch ich zu vielen Dingen im beruflichen und privaten Umfeld keine eigene Meinung hatte und zu 100% zu allem "Ja" gesagt habe. Dadurch viel es mir immer schwerer, Selbstbewusstsein aufzubauen, da ich immer darauf erpicht war, Harmonie zu erzeugen ohne Konflikte herbeizuführen und "Nein" war in meinen Gedanken immer der Begriff, um Konflikte zu provozieren. Durch das Vermeiden von Konflikten hatte ich mir selbst immer die Chance genommen, mein eigenes Verhalten zu reflektieren und an solchen Situationen zu wachsen. Ich wollte nie zugeben, dass etwas schlecht läuft oder ich mit etwas überfordert bin. Fehler, die ich gemacht hatte, wollte ich immer so gut es geht verstecken oder solange verbergen, bis ich eine Lösung für die Ursache der Fehler gefunden hatte.
Das hat auch an den Tagen vom 13.04.2019 - 15.04.2019 dazu geführt, dass ich Stück für Stück Fehler um Fehler begangen habe und mit jedem weiteren Fehler versucht habe, meinen vorherigen Fehler zu verbergen. Das alles nur, um am Ende nicht mehr den Mut aufbringen zu können, meine eigenen Fehler und Straftagen zuzugeben und daran zu wachsen. Stattdessen ging es nur darum, alles so lange zu verbergen, bis ich mir selbst eingeredet hatte, keine Schritte mehr zurückmachen zu können.

9) Welchen Sinn sehen Sie in den Gesetzen und den Verkehrsbestimmungen?

Jedes Gesetz, ob im Straßenverkehr oder nicht, soll uns dazu bringen, miteinander als Mitmenschen zu leben und nicht gegeneinander als Feinde.
Jeder Mensch soll nach den gleichen Gesetzen be- und verurteilt werden, damit ein gerechtes und geregeltes Zusammenleben stattfinden kann.

Würde es keine Gesetze geben, dann würde es auch keine moralische Verpflichtung gegenüber anderen Menschen geben. Das Helfen in Notsituationen würde keinen Stellenwert mehr in unserer Gesellschaft einnehmen, da es nur um den eigenen Vorteil und das Durchsetzen des eigenen "Rechts" gehen würde.
Ohne Gesetzte und Verkehrsbestimmungen hätte es zu meinen rücksichtslosen Straftaten keine Strafverfolgung und keine Verurteilung gegeben. Das ist nicht hinnehmbar und verhöhnt das Unfallopfer. Zudem wäre das Unfallopfer auf seinem gesamten Schaden sitzengeblieben und dass ist einer Zivilgesellschaft unwürdig.

10) Welche Veränderungen hat es seit der letzten Auffälligkeit bei Ihnen gegeben?

Nach meinen Straftaten vom 13.04.2019 - 15.04.2019 hatte ich bis zu meiner Gerichtsverhandlung am 16.01.2020 starke psychische und physische Probleme. Ich konnte mich nicht mehr auf wesentliche Dinge konzentrieren und war in Gedanken überwiegend bei meiner feigen und rücksichtslosen Verhaltensweise während meiner Straftaten und hatte mich ständig in Gedanken gefragt, warum ich nicht von Anfang an die Wahrheit gesagt hatte, warum ich es soweit habe kommen lassen, warum ich einen Mitmenschen mit hineingezogen habe. In diesem Zeitraum habe ich von anfänglich 103 kg bis auf 110 kg zugenommen und war nicht im Stande mich selbst davor zu bewahren, durch meine starke Gewichtszunahmen gesundheitliche Probleme hervorzurufen. Als dann die Gerichtsverhandlung vorbei war und ich mich Zuhause im Spiegel betrachtet habe und sah, was aus mir geworden ist, wurde ich sehr emotional und habe geweint.
Daraufhin hatte ich mir fest geschworen, nie wieder zu meiner Situation am 13.04.2019 zurück zu wollen, nie wieder an mangelndem Selbstbewusstsein zu leiden und nie wieder eigene Fehler zu verstecken, sondern dafür gerade zu Stehen und Konsequenzen zu akzeptieren und daran zu wachsen.
Ich habe in den weiteren Monaten von Mitte Januar 2020 bis Juni 2020 radikal meine Ernährung umgestellt und mit Gewichtheben angefangen. Obwohl es mir auch mit meinen guten Vorsätzen zu Beginn schwer fiel, hatte ich immer vor Augen, was passiert, wenn ich einmal eine Trainingseinheit ausfallen lasse, was passiert, wenn ich an Gewicht zulege und was passiert, wenn mein Selbstbewusstsein sinkt -> Dann finde ich mich irgendwann wieder in einer Situation aus dem 13.04.2019 wieder, dann werden schlimmstenfalls unschuldige Mitmenschen in Mitleidenschaft gezogen und dass ist keine Option.
Nachdem ich mir das immer wieder vor Augen geführt habe und bei diesen Momenten Tränen in den Augen hatte, wusste ich, dass es nur noch den Weg nach Vorne gibt und keine Ausreden zählen.
Das hat am Ende dazu geführt, dass ich von 110 kg auf 1,77cm im Januar 2020 auf 90 kg auf 1,77cm Ende Juni 2020 abgenommen habe und mein körperliches Erscheinungsbild und der Sport dazu geführt haben, dass ich seit sehr langer Zeit wieder Selbstbewusst auftrete und mit Selbstbewusstsein auch Konflikte beherrschen und lösen kann. Eigene Fehler gebe ich offen zu und finde dafür keine Entschuldigungen mehr oder verberge diese. Es ist zwar sehr bedrückend, dass ich zu dieser überaus positiven körperlichen und seelischen Wandlung nur dadurch in der Lage war, dass ich drei Straftaten begangen habe, jedoch bin ich etwas froh, einen Punkt im Leben gefunden zu haben, an den ich nie wieder zurückkehren möchte und kann.

11) Wie wollen Sie sicherstellen, dass Sie nicht erneut auffällig werden?

Des durch meine Straftaten ein unschuldiger Mitmensch durch meine eigene rücksichtslose Verhaltensweise zu schwerem Schaden hätte kommen können, ist für mich das schlimmste Gefühl, dass ich je in meinem Leben hatte. Ich denke heute immer noch an meine Taten vom 13.04.2019 - 15.04.2019 und rufe mir dadurch immer wieder ins Gedächtnis, was damals hätte passieren können und in welchem Zustand ich mich zu diesem Zeitpunk befand. Durch meine körperlichen und seelischen Veränderungen - ausgelöst durch meine eigene Aufarbeitung nach meinen Straftaten vom 13.04.2019 bis zur Gerichtsverhandlung am 16.01.2020 - weiß ich heute, das es einen Punkt in meinem Leben gibt, an den ich nie wieder zurück möchte, an einen körperlichen und geistigen Zustand, an den ich nie wieder zurück möchte, an einen Zeitpunkt, bei dem ich Mitmenschen durch meine Fehler in Mitleidenschaft gezogen habe, an den ich nie wieder zurück möchte. Durch das Hervorrufen dieser Punkte in mein Gedächtnis und die - auch heute noch kontinuierliche - Aufarbeitung führe ich mir vor Augen, welches Leid meine Straftaten gebracht haben und aus diesen Gründen gibt es einen Punkt in meinem Leben, an den ich nie wieder zurückkehre!

Falls jemand alles bis hier hin gelesen hat, möchte ich mich schon mal herzlich bedanken!
In meinen verfassten Texten ist alles aus meinem Herzen geschrieben und ich möchte auch hier nochmal verdeutlichen, dass ich mich für meine Straftaten vielmals entschuldige und ich auch aus heutiger Sicht sehr scharf mit mir von damals ins Gericht gehe.
Bitte seid bei Euren Rückmeldungen ehrlich und teilt mir ganz ungeschönt eure Meinung mit!

Vielen herzlichen Dank und viele Grüße,
Dennis
 

Andr3as

Stamm-User
Guten Morgen und herzlich willkommen
Zunächst möchte ich dir sagen, Fehler sind erst Fehler, nur wenn man den gleichen zweimal macht !
Ich hab mir deinen Text durchgelesen und würde gerne wissen wie viel Punkte du gerade hast und ob die Fragestellung der Führerscheinstelle nur eine Vermutung ist ?
Es mag ja sein das ich mich irre, aber rein rechnerisch hast du aktuell doch lediglich 6 Punkte auf deinem Konto ?
Ich frage deshalb, weil deine Geschichte ziemlich an Alkohol gekoppelt ist.
Lg.
 

Dennis1992

Neuer Benutzer
Guten Morgen,

danke für Deine Antwort.

Die oben erwähnte Fragestellung ist die offizielle Fragestellung der Führerscheinstelle, welche durch eine MPU beantwortet werden soll.

Durch meine Vergehen im Bezug zum Straßenverkehr habe ich 6 Punkte bekommen, das ist richtig.

Viele Grüße
Dennis
 

Dennis1992

Neuer Benutzer
Entschuldigt den Doppelpost:
Meinst Du, dass der Bezug zum Alkohol in der MPU angesprochen wird? In der MPU möchte ich schließlich wahrheitsgetreu meine Geschichte wiedergeben wie oben. Bekommt ein MPU-Gutachter zusätzliche Unterlagen zum Führungszeugnis und Bescheid der Führerscheinstelle?
Viele Grüße
Dennis
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Die Fragestellung hat nichts mit Alkohol zu tun, je nachdem was in der Akte gelandet ist (hast du die alkoholisierte Fahrt bei Gericht/Polizei eingestanden?) könnte aber danach gefragt werden. Durch die Fragestellung ist es aber so, dass du jetzt keine Abstinenz oder KT oder sowas nachweisen musst.

Die MPU kommt hier auch nicht wegen Punkten, Andr3as - sondern wegen erheblicher Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt - die anschließenden Betrugsversuche (Vortäuschen einer Straftat, Versicherungsbetrug) führen dann weiter dazu, dass die FSST durchaus berechtigt ist, die generelle Fahreignung anzuzweifeln.
 

Dennis1992

Neuer Benutzer
Hallo funkytown,

bei meiner Polizeivernehmung und bei meiner Gerichtsverhandlung hatte ich zugegeben, dass ich Alkohol getrunken hatte.
Bei der Polizeivernehmung wurde ich direkt auf den Alkoholwert vom Alkoholtest angesprochen und bei der Gerichtsverhandlung hatte ich mich vollumfänglich zur Sache geäußert / eingelassen. Es gab dort keine Nachfragen zum Alkoholtest / Alkoholwert.

Auch wenn sich die Frage der Führerscheinstelle auf meine Straftaten bezieht -> besteht die Wahrscheinlichkeit / Möglichkeit, dass ich zu einer weiteren MPU wegen Alkohol muss, wenn der Gutachter mich auf auf die Alkoholfahrt anspricht?

Viele Grüße
Dennis
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Wenn du jetzt nicht hingehst und Sucht/Missbrauch zugibst - nein :)

Du solltest dann für die MPU aber darauf gefasst sein, dass man dich zumindest ein bisschen nach Alkohol befragt, aber da es ja keinen Wert gibt, gibt es keinen Grund besonders ausschweifend zu werden ;)
 

Dennis1992

Neuer Benutzer
Vielen Dank für Deine Antwort funkytown!

Meinst Du, das meine bisherige Aufarbeitung oben für eine positive MPU reicht?

Einen Termin habe ich noch nicht vereinbart, da ich mir Sorgen mache, dass meine bisherige Aufarbeitung unzureichend ist und der Gutachter eine negative MPU ausstellt.

Schon mal vielen Dank für Deine Hilfe!

Viele Grüße
Dennis
 

Andr3as

Stamm-User
Wenn Du mich fragst ist die Geschichte “noch nicht“ rund.
Das es dir leid tut geht mehr als einmal aus deinen Antworten hervor.
Was mir aber fehlt ist, dass eindeutige warum bin ich abgehauen und warum wird es nicht nochmal passieren.
Die »Ab heute ist einfach alles ganz anders«-Theorie funktioniert nicht glaubhaft.
Du bist mit vermutlich einiges an Alkohol gefahren, und dass ist meiner Meinung nach auch der Auslöser für deine Angst vor den konsequenzen und warum Du nicht gestoppt hast. Darauf gehst Du aber nur beiläufig ein und hast noch keine Strategie benannt warum es nicht mehr vorkommen wird.
Sport ist immer gut, schützt aber nicht vor Fahrten mit Alkohol ...

Die ganze Geschichte mit dem Autohaus wird den Gutachter wohl eher weniger interessieren. Das hat nix mit deinem Unfall und wie es dazu gekommen ist zu tun.

Das sind die elementaren Fragen um die es geht . So als kleine Anregung;)
Haben Sie die Schwere und das Ausmaß Ihres früheren Verhaltens im Verkehr erkannt?
Haben Sie sich mit den Ursachen Ihres früheren Verhaltens auseinandergesetzt?
Haben Sie den glaubhaften, nachvollziehbaren Entschluss gefasst, etwas grundlegend zu ändern?
Gibt es genügend Hinweise darauf, dass Ihnen das auf Dauer gelingen wird?
Lg.
 

Dennis1992

Neuer Benutzer
Hallo Andr3as,

vielen Dank für Dein Feedback!

Verstehe was Du meinst, teilweise habe ich diese Fragen oben beantwortet. Jedoch nicht im Bezug zum Alkohol, da gebe ich Dir vollkommen recht!

Ich habe zu Deinen Fragen folgende Antworten, wobei das Hauptaugenmerk auf meinem Alkoholkonsum liegt:

Haben Sie die Schwere und das Ausmaß Ihres früheren Verhaltens im Verkehr erkannt?
Bevor ich von der Party losgefahren bin, hatte ich mich von 21:00 bis ca: 23:00 hingelegt und anschließend das Gefühl gehabt, mit dem Auto fahren zu können. Dabei unterlag ich einer fatalen Fehleinschätzung meinerseits, da während der Fahrt nach und nach eine unsichere Fahrweise, schlechtes Sehvermögen und Abgeschlagenheit / Konzentrationsschwierigkeiten auftraten und ich definitiv nicht in der Lage gewesen bin, ein Fahrzeug zu führen. Anstatt von vornherein nicht in mein Auto zu steigen, hatte ich mich beschämenderweise anders entschieden und somit die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet. Es hätten noch andere Verkehrsteilnehmer durch mein rücksichtsloses und unüberlegtes Verhalten verletzt werden können oder sogar Schlimmeres. Bis heute bin ich von meinem damaligen Verhalten entsetzt und schäme mich dafür zutiefst. Alkohol und seine fatalen Nebenwirkungen sind keine Ausrede, die Sicherheit und das Leben anderer Menschen zu gefährden!

Haben Sie sich mit den Ursachen Ihres früheren Verhaltens auseinandergesetzt?
Dadurch, dass ich mir selbst keinen Fehler eingestehen konnte und diese so gut es ging verbergen wollte, hatte ich zum Zeitpunkt meiner Trunkenheitsfahrt meine eigenen Fähigkeiten komplett überschätzt und die Gefahren meiner Fahrt unterschätzt. Da ich während der Fahrt nach und nach Begleiterscheinungen des Alkohols bemerkte, hätte ich zumindest meine Fahrt beenden sollen, um zumindest so sicherzugehen, dass keine Menschen durch mich in Gefahr gebracht werden. Trotz der Tatsache, dass ich alkoholisiert war, gibt es keinen Grund, dies als Ausrede zu benutzen, um mein eigenes Fehlverhalten zu rechtfertigen oder zu entschuldigen. Ich hatte während der Fahrt immer die Möglichkeit, mein Auto abzustellen und die Fahrt abzubrechen. Aufgrund meiner eigenen Rücksichtslosigkeit und der Tatsache, dass ich meinen begangenen Fehler verbergen wollte, stand ich mir dabei selbst im Weg und gefährdete somit die Sicherheit meiner Mitmenschen.

Haben Sie den glaubhaften, nachvollziehbaren Entschluss gefasst, etwas grundlegend zu ändern?
Durch meine Aufarbeitung meiner Straftaten bin ich zu dem Schluss gekommen, dass ich nicht mehr mit dem Auto zu etwaigen Festen oder Parties fahre und mich besonders von hartem Alkohol fernhalte. Gerade durch meine körperliche und psychische Veränderung bin ich in der Lage, solche Abende auch mit einem "kontrollierten" Ansatz zu genießen -> Ich nehme mir nur eine begrenzte Menge an Bargeld und meinen Ausweis mit, um die Menge an alkoholischen Getränken drastisch zu reduzieren und mit dem Bargeld auch ein Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel für die Fahrt nach Hause bezahlen zu können.
Zudem ist mir durch mein gestärktes bzw. neu vorhandenes Selbstbewusstsein möglich, zu Getränken, die ich nicht nehmen möchte, "Nein" zu sagen und Alkohol als das war zu nehmen, dass es auch ist -> Ein Genussmittel bei dem es nicht darauf ankommt, am schnellsten am meisten zu trinken! Durch meine eigene neue Einstellung zum Alkohol als Genussmittel trinke ich bei besonderen Gelegenheiten (Geburtstage, Familienfeiern, etc.) meine Getränke sehr viel langsamer. Durch meine langsamere Trinkweise merke ich zudem, dass alkoholische Getränke wie Bier oder Wein mir nicht sonderlich gut schmecken und dadurch meine Menge an konsumierten Getränken gesunken ist. Verstärkt kommt dazu noch mein Gewichtsverlust von 110 kg auf 90 kg, durch den meine Alkoholverträglichkeit entscheidend zurückgegangen ist und ich darauf auch stolz sein kann und mich dafür nicht rechtfertigen muss!

Gibt es genügend Hinweise darauf, dass Ihnen das auf Dauer gelingen wird?
Ich kann durch meine eigene Veränderung und meine neue Einstellung zum Alkohol und meiner damit verbunden Vorsätze wie der begrenzten Mitnahme von Bargeld und das konsequente Stehenlassen meines Fahrzeugs, wenn ich mich auf eine Feier begebe, zumindest nachhaltig dafür sorgen, dass ich alles in meiner Macht stehende unternehmen werde, um eine Alkoholfahrt, die auch immer bedeutet, andere Mitmenschen zu gefährden, verhindern werde. Es ist schwierig, dass für die Zukunft zu 100% zu garantieren, jedoch habe ich durch meine eigene Aufarbeitung meiner Straftaten und meiner eigenen Veränderung alle Möglichkeiten, meine vergangenen Fehler nicht zu wiederholen und darauf zu achten bzw. alles zu unternehmen, dass ich keinen meiner Mitmenschen durch mein Verhalten in Gefahr bringe!

Ich freue mich auf Euer Feedback und möchte mich nochmal ganz herzlich bei Dir Andr3as und Dir funkytown für Eure Rückmeldungen bedanken!

Viele Grüße und ein schönes Wochenende!
Dennis
 

Andr3as

Stamm-User
Hi, man merkt dass du dich wirklich versuchst mit dem Thema auseinander zu setzt.
Streich aber bitte aus deinen Antworten jedwede Kommentare über harten Alkohol (der nicht nachweisbar war) und so genannten Lippenbekenntnisse wie... [und meine neue Einstellung zum Alkohol und meiner damit verbunden Vorsätze wie der begrenzten Mitnahme von Bargeld und das konsequente Stehenlassen meines Fahrzeugs]

Du hast offiziell kein Problem mit Alkohol !

Du hast offiziell ein Problem, dich mit deinen Kfz richtig im Straßenverkehr zu verhalten.
Dieses, und das lege ich dir mal in den Mund, lag daran dass du wohl wissentlich Alkohol konsumiert hast und Angst hattest vor den Konsequenzen als es zum Unfall gekommen ist oder/und Du mit der Situation überfordert warst.

Du kannst fahren und Trinken (hoffentlich) trennen und deshalb ist es auch nicht erforderlich zu argumentieren,wie wenn du KT leben wollen würdest. Viel wichtiger ist einzusehen, dass der Alkohol letztendlich der Auslöser für deine Reaktion gewesen ist und du zukünftig einfach nur das Auto stehen lässt, solltest du Alkohol konsumiert haben.
Dann kann ein verhältnismäßig kleiner Crash auch ganz normal von der Versicherung abgewickelt werden.
Solche Worte wie: vielleicht, könnte, werde haben bei der MPU nichts zu suchen und sollten ersetzt werden durch, ich werde, ich habe, ist mir klar geworden...
Über arbeite bitte noch mal deinen gesamten Fragebogen und stelle ihn in Gänze neu ein. Sonst wird alles etwas unübersichtlich.
Lg.
 

Dennis1992

Neuer Benutzer
Hallo Andr3as,

vielen Dank für Dein Feedback!

Ich habe hier meinen aktualisierten Fragebogen eingefügt und Antworten angepasst bzw. ergänzt anhand Deiner und funkytowns Ratschläge!

Fragebogen Straftaten / Verkehr:

Zur Person
Geschlecht: männlich
Alter: 28

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit:
Samstag Nacht 13.04.2019 -> Fahrerflucht
Sonntag 14.04.2019 -> Falschaussage bei Polizei -> Vortäuschen einer Straftat
Montag 15.05.2019 -> Meldung bei der Versicherung abgegeben, dass mein Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt wurde und ein anderer Fahrer Fahrerflucht begangen hat -> Versuchter Betrug

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Gerichtsverhandlung am 16.01.2020 gehabt und verurteilt worden
Dauer der Sperrfrist: 6 Monate bis 16.07.2020 23:59 Uhr

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Ja
Habe noch keinen gemacht: Nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
"Ist trotz der aktenkundigen erheblichen Straftat(en), die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht (stehen), zu erwarten, dass der/die Untersuchte künftig nicht wiederholt gegen straf- und verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?"

Bundesland: Bayern

Aufarbeitung
Psychologe/Verkehrspsychologe: Nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein

MPU
Datum: Nein
Welche Stelle (MPI): TÜV SÜD Augsburg
Schon bezahlt?: Ja
Schon eine MPU gehabt?: Nein

Altlasten
Punkte oder sonstige Straftaten:
Januar 2013 -> Abstandsverstoß: Bei 173 km/h einen Abstand von ca. 24 Metern -> 3 Punkte, 280 EUR, 1 Monat Fahrverbot (Im Februar 2013 Führerschein 1 Monat abgegeben und anschließend wieder erhalten)

1) Bitte beschreiben Sie möglichst genau, wodurch Sie in der Vergangenheit aufgefallen sind

Am 13.04.2019 bin ich Nachts von einer Party eines Kollegen um ca. 23:30 losgefahren und um ca. 23:50 mit einem PKW zusammengestoßen und habe ihn dabei an seiner linken Fahrzeugseite beschädigt. Anstatt anzuhalten und den Unfall von der Polizei aufnehmen zu lassen, bin ich von der Unfallstelle geflüchtet und nach Hause gefahren, um einer Strafe zu entgehen, da ich zu diesem Zeitpunkt alkoholisiert Auto gefahren bin.
Am nächsten Morgen, Sonntag 14.04.2019, wollte ich den Schaden an meinem Fahrzeug von einem Autohaus, begutachten / schätzen lassen. Dort wurde mir gesagt, dass eine Schätzung in jedem Fall nur in Frage kommt, wenn eine Anzeige bei der Polizei gemacht wurde (da es sich augenscheinlich um einen Unfallschaden handelt).
Daraufhin bin ich zur Polizeidienststelle gefahren und habe mir dabei eine Geschichte zusammengereimt.
Bei der Polizeidienststelle angekommen habe ich ausgesagt, von einem anderen Fahrzeug an der rechten Fahrzeugseite meines Fahrzeugs getroffen worden zu sein und der Fahrer des anderen Fahrzeugs Unfallflucht begangen hatte. Anschließend hat die Polizistin angemerkt, dass sie bei mir einen leichten Alkoholgeruch wahrnimmt und einen Alkoholtest machen möchte.
Anschließend musste ich einen gerichtsfesten Alkoholtest machen und hatte ich noch Restalkohol im Blut.
Zu diesem Zeitpunkt hatte ich panische Angst vor den Konsequenzen (Strafe, Gefängnis etc.) und noch die Hoffnung hatte, i-wie aus der Sache herauszukommen - leider auch zum Leidwesen des Unfallopfers.
Am 15.04.2019 fuhr ich ins Autohaus und dort wurde mir gesagt, dass ich auf jeden Fall meine Versicherung verständigen muss wegen des Unfallschadens. Ohne selbst einen Einwand dagegen vorweisen zu können, habe ich meine Versicherung angerufen und den gleichen Fall geschildert, wie bei der Polizei.
Am 17.04.2019 bekam ich einen Anruf von einem Verkehrspolizisten wegen der Aussage, die ich bei der Polizei gemacht habe. Er möchte gerne den Schaden aufnehmen, da es einen Fall bei der Polizei gibt, zu dem meine Ausführungen passen würden.
Am selben Tag gegen 17:00 Uhr kam dann besagter Polizist zu mir nach Hause und wollte mich zu dem Unfall vernehmen, den ich angezeigt hatte.
Schnell wurde er dabei deutlich, dass er mir für keine Sekunde glaubt und er mich nicht als Zeugen, sondern als Beschuldigten einer Straftat vernimmt. Daraufhin wurde ich emotional und hatte ihm kleinlaut gesagt, dass ich vollumfänglich zu den wahren Geschehnissen aussage.
Anschließend sind wir zu seinem Auto und haben dort den oben geschilderten Tatverlauf vom 13.04.2019 - 14.04.2019 aufgenommen. Auch während dieser Vernehmung war ich sehr emotional und habe ihm alles erzählt.
Anschließend suchte ich mir anwaltliche Hilfe und fand diese zeitnah, da ich nicht wusste, was passiert oder was ich machen soll, da ich zu diesem Zeitpunkt ziemlich verzweifelt war und mit dem Schlimmsten gerechnet habe.
Am 16.06.2019 wurde mein Führerschein sichergestellt.
Am 16.01.2020 bin ich dann zu meinem Gerichtstermin gegangen und bin auch dort sehr emotional gewesen, als ich alles vollumfänglich eingeräumt hatte

Nachdem ich alles eingeräumt und die Staatsanwältin mir meine Reue angesehen hatte, wurde ich wegen Straßenverkehrsgefährdung in Tatmehrheit mit Vortäuschen einer Straftag in Tatmehrheit mit versuchtem Versicherungsbetrug verurteilt.

Eine Verurteilung wegen Alkohol am Steuer gab es nicht, da die Staatsanwaltschaft meinem Anwalt mitgeteilt hatte, dass man nicht nachweisen kann, wie hoch der Alkoholspiegel zur Zeit des Unfalls war und der Staatsanwaltschaft die Anklage dazu zu "wage" sei.
Die Entscheidung zur MPU hatte ich am 01. August 2020 von der Führerscheinstelle bekommen.

2) Welche Gedanken (Überlegungen) hatten Sie bei den jeweiligen Taten?

Bei meiner Fahrerflucht am 13.04.2019 hatte ich mich binnen weniger Momente dazu entschieden, den Unfallort zu verlassen, da ich Angst vor einer Strafe hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich nicht an das Unfallopfer gedacht, obwohl viel schlimmeres als ein Sachschaden hätte passieren können. Die andere Person hätte verletzt sein können. Es war nachts und die durch mich in einen Unfall verwickelte Person hätte keine Hilfe bekommen können, wenn sie kein Handy dabei gehabt hätte. Jemand anderes hätte durch mein rücksichtsloses Verhalten zusätzlich einen Unfall verwickelt werden können. Beschämenderweise hatte ich in diesem Moment / diesen Momenten nicht an das Unfallopfer und meine Mitmenschen gedacht und habe heute noch ein schweres und vor allem sehr schlechtes Gewissen deswegen. Es gibt kaum einen Moment, bei dem ich mich nicht an diese Nacht und meine verachtenswerte Tat erinnere und daran denke, was ich dabei alles kaputt gemacht habe und kaputt hätte machen können. Am schlimmsten auf mein Gewissen drückt die Tatsache, dass ich einen anderen Menschen in Mitleidenschaft gezogen habe. Von allen Konsequenzen die ich zu tragen habe, ist die Tatsache, jemand anderem geschadet zu haben, etwas, dass mich auch bei wiederholten Erinnerungen an meine Tat emotional macht und mich bis heute viele Nächte schlaflos lässt

Bei meiner Falschaussage am 14.04.2019 war ich mit meinen Gedanken nur daran interessiert, wie ich aus meiner selbst verschuldeten Situation herauskomme. Zwar wollte ich an diesem Tag nur den Schaden an meinem Auto schätzen lassen aber das ist nicht ansatzweise eine Entschuldigung dafür, eine Falschaussage bei der Polizei zu machen - und das auch noch auf Kosten des Unfallopfers, welches auf dem von mir verursachten Schaden sitzengeblieben wäre und keine Möglichkeit gehabt hätte, den eigenen Schaden zu begleichen. Selbst heute bin ich immer noch fassungslos über mein damaliges beschämendes Verhalten und bereue es zutiefst, damals so rücksichtslos gehandelt zu haben. Anstelle Verantwortung zu übernehmen, wollte ich mich feige vor jener Verantwortung drücken und jemand völlig Unschuldigen für meine Rücksichtslosigkeit bezahlen lassen.

Bei meinem versuchten Versicherungsbetrug am 15.04.2019 hatte ich nur noch den Gedanken, dass ich mich jetzt schon viel zu weit in meine selbst verschuldete Situation gebracht habe und jetzt nicht mehr zurück kann. Dass ich dabei die Versicherung um einen sehr hohen Geldbetrag betrogen hätte, spielte bei mir zu dieser Zeit leider eine untergeordnete Rolle. Das ich den Gedanken hatte, nicht mehr zurück zu können, ist meine eigene Schuld, denn ich hätte zu jeder Zeit meine Taten zugeben und weitere Straftaten meinerseits verhindern können. Bei jeder meiner Straftaten stand ich mir selbst im Weg, da ich zu feige war, meine Fehler zu korrigieren und das Richtige zu tun - nämlich das Autohaus zu verlassen, die Falschaussage bei der Polizei zurückzunehmen und mich stattdessen zu stellen und meine Straftat der Unfallflucht zu gestehen. Dadurch hätte ich auch dem Unfallopfer vieles ersparen können. Es tut mir bis heute unendlich Leid, dass ich nicht mutig genug war, meinem eigenen Fehlverhalten Herr zu werden und von Beginn an keinen Mitmenschen in Mitleidenschaft zu ziehen.

3) Haben Sie bereits (Vor)Strafen erhalten? Wenn ja, welche?
Keine Vorstrafen

5) Gab es noch andere (aktenkundige) Auffälligkeiten (auch ältere)?
Januar 2013 -> Abstandsverstoß: Bei 173 km/h einen Abstand von ca. 24 Metern -> 3 Punkte, 280 EUR, 1 Monat Fahrverbot (Im Februar 2013 Führerschein 1 Monat abgegeben und anschließend wieder erhalten)

8) Wie bewerten Sie selbst Ihr Verhalten in der Vergangenheit und was war Ihrer Meinung nach der Grund dafür?

Aus heutiger Sicht bewerte ich mein damaliges Verhalten als feige und beschämend. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich ein unbeschwertes Leben und das Gefühl, dass ich jetzt sicher im Sattel sitze und mir nichts mehr passieren kann, dass meine momentane Situation verändern könnte. Ich musste bis zu diesem Zeitpunkt nur mit kleineren Problemen in meinem Leben zurechtkommen z. B. Prüfungen in der Uni nicht bestanden. Zur gleichen Zeit hatte ich allerdings erhebliche Probleme mit meinem Selbstbewusstsein, wodurch ich zu vielen Dingen im beruflichen und privaten Umfeld keine eigene Meinung hatte und zu 100% zu allem "Ja" gesagt habe. Dadurch viel es mir immer schwerer, Selbstbewusstsein aufzubauen, da ich immer darauf erpicht war, Harmonie zu erzeugen ohne Konflikte herbeizuführen und "Nein" war in meinen Gedanken immer der Begriff, um Konflikte zu provozieren. Durch das Vermeiden von Konflikten hatte ich mir selbst immer die Chance genommen, mein eigenes Verhalten zu reflektieren und an solchen Situationen zu wachsen. Ich wollte nie zugeben, dass etwas schlecht läuft oder ich mit etwas überfordert bin. Fehler, die ich gemacht hatte, wollte ich immer so gut es geht verstecken oder solange verbergen, bis ich eine Lösung für die Ursache der Fehler gefunden hatte.
Das hat auch an den Tagen vom 13.04.2019 - 15.04.2019 dazu geführt, dass ich Stück für Stück Fehler um Fehler begangen habe und mit jedem weiteren Fehler versucht habe, meinen vorherigen Fehler zu verbergen. Das alles nur, um am Ende nicht mehr den Mut aufbringen zu können, meine eigenen Fehler und Straftagen zuzugeben und daran zu wachsen. Stattdessen ging es nur darum, alles so lange zu verbergen, bis ich mir selbst eingeredet hatte, keine Schritte mehr zurückmachen zu können.

9) Welchen Sinn sehen Sie in den Gesetzen und den Verkehrsbestimmungen?

Jedes Gesetz, ob im Straßenverkehr oder nicht, soll uns dazu bringen, miteinander als Mitmenschen zu leben und nicht gegeneinander als Feinde.
Jeder Mensch soll nach den gleichen Gesetzen be- und verurteilt werden, damit ein gerechtes und geregeltes Zusammenleben stattfinden kann.
Würde es keine Gesetze geben, dann würde es auch keine moralische Verpflichtung gegenüber anderen Menschen geben. Das Helfen in Notsituationen würde keinen Stellenwert mehr in unserer Gesellschaft einnehmen, da es nur um den eigenen Vorteil und das Durchsetzen des eigenen "Rechts" gehen würde.
Ohne Gesetzte und Verkehrsbestimmungen hätte es zu meinen rücksichtslosen Straftaten keine Strafverfolgung und keine Verurteilung gegeben. Das ist nicht hinnehmbar und verhöhnt das Unfallopfer. Zudem wäre das Unfallopfer auf seinem gesamten Schaden sitzengeblieben und dass ist einer Zivilgesellschaft unwürdig.

10) Welche Veränderungen hat es seit der letzten Auffälligkeit bei Ihnen gegeben?

Nach meinen Straftaten vom 13.04.2019 - 15.04.2019 hatte ich bis zu meiner Gerichtsverhandlung am 16.01.2020 starke psychische und physische Probleme. Ich konnte mich nicht mehr auf wesentliche Dinge konzentrieren und war in Gedanken überwiegend bei meiner feigen und rücksichtslosen Verhaltensweise während meiner Straftaten und hatte mich ständig in Gedanken gefragt, warum ich nicht von Anfang an die Wahrheit gesagt hatte, warum ich es soweit habe kommen lassen, warum ich einen Mitmenschen mit hineingezogen habe. In diesem Zeitraum habe ich von anfänglich 103 kg bis auf 110 kg zugenommen und war nicht im Stande mich selbst davor zu bewahren, durch meine starke Gewichtszunahmen gesundheitliche Probleme hervorzurufen. Als dann die Gerichtsverhandlung vorbei war und ich mich Zuhause im Spiegel betrachtet habe und sah, was aus mir geworden ist, wurde ich sehr emotional und habe geweint.
Daraufhin hatte ich mir fest geschworen, nie wieder zu meiner Situation am 13.04.2019 zurück zu wollen, nie wieder an mangelndem Selbstbewusstsein zu leiden und nie wieder eigene Fehler zu verstecken, sondern dafür gerade zu Stehen und Konsequenzen zu akzeptieren und daran zu wachsen.
Ich habe in den weiteren Monaten von Mitte Januar 2020 bis Juni 2020 radikal meine Ernährung umgestellt und mit Gewichtheben angefangen. Obwohl es mir auch mit meinen guten Vorsätzen zu Beginn schwer fiel, hatte ich immer vor Augen, was passiert, wenn ich einmal eine Trainingseinheit ausfallen lasse, was passiert, wenn ich an Gewicht zulege und was passiert, wenn mein Selbstbewusstsein sinkt -> Dann finde ich mich irgendwann wieder in einer Situation aus dem 13.04.2019 wieder, dann werden schlimmstenfalls unschuldige Mitmenschen in Mitleidenschaft gezogen und dass ist keine Option.
Das hat am Ende dazu geführt, dass ich von 110 kg auf 1,77cm im Januar 2020 auf 90 kg auf 1,77cm Ende Juni 2020 abgenommen habe und mein körperliches Erscheinungsbild und der Sport dazu geführt haben, dass ich seit sehr langer Zeit wieder Selbstbewusst auftrete und mit Selbstbewusstsein auch Konflikte beherrschen und lösen kann. Eigene Fehler gebe ich offen zu und finde dafür keine Entschuldigungen mehr oder verberge diese. Es ist zwar sehr bedrückend, dass ich zu dieser überaus positiven körperlichen und seelischen Wandlung nur dadurch in der Lage war, dass ich drei Straftaten begangen habe, jedoch bin ich etwas froh, einen Punkt im Leben gefunden zu haben, an den ich nie wieder zurückkehren möchte und kann.

11) Wie wollen Sie sicherstellen, dass Sie nicht erneut auffällig werden?

Des durch meine Straftaten ein unschuldiger Mitmensch durch meine eigene rücksichtslose Verhaltensweise zu schwerem Schaden hätte kommen können, ist für mich das schlimmste Gefühl, dass ich je in meinem Leben hatte. Ich denke heute immer noch an meine Taten vom 13.04.2019 - 15.04.2019 und rufe mir dadurch immer wieder ins Gedächtnis, was damals hätte passieren können und in welchem Zustand ich mich zu diesem Zeitpunk befand. Durch meine körperlichen und seelischen Veränderungen - ausgelöst durch meine eigene Aufarbeitung nach meinen Straftaten vom 13.04.2019 bis zur Gerichtsverhandlung am 16.01.2020 - weiß ich heute, das es einen Punkt in meinem Leben gibt, an den ich nie wieder zurück möchte, an einen körperlichen und geistigen Zustand, an den ich nie wieder zurück möchte, an einen Zeitpunkt, bei dem ich Mitmenschen durch meine Fehler in Mitleidenschaft gezogen habe, an den ich nie wieder zurück möchte. Durch das Hervorrufen dieser Punkte in mein Gedächtnis und die - auch heute noch kontinuierliche - Aufarbeitung führe ich mir vor Augen, welches Leid meine Straftaten gebracht haben und aus diesen Gründen gibt es einen Punkt in meinem Leben, an den ich nie wieder zurückkehre!

12) Haben Sie die Schwere und das Ausmaß Ihres früheren Verhaltens im Verkehr erkannt?
Bevor ich von der Party losgefahren bin, hatte ich mich von 21:00 bis ca: 23:00 hingelegt und anschließend das Gefühl gehabt, mit dem Auto fahren zu können. Dabei unterlag ich einer fatalen Fehleinschätzung meinerseits, da während der Fahrt nach und nach eine unsichere Fahrweise, schlechtes Sehvermögen und Abgeschlagenheit / Konzentrationsschwierigkeiten auftraten und ich definitiv nicht in der Lage gewesen bin, ein Fahrzeug zu führen. Anstatt von vornherein nicht in mein Auto zu steigen, hatte ich mich beschämenderweise anders entschieden und somit die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet. Es hätten noch andere Verkehrsteilnehmer durch mein rücksichtsloses und unüberlegtes Verhalten verletzt werden können oder sogar Schlimmeres. Bis heute bin ich von meinem damaligen Verhalten entsetzt und schäme mich dafür zutiefst.

13) Haben Sie sich mit den Ursachen Ihres früheren Verhaltens auseinandergesetzt?
Durch meinen Alkoholkonsum an jenem Abend war ich nicht mehr Heer meiner Sinne und bin verantwortungslos in mein Auto gestiegen und losgefahren. Da ich während der Fahrt nach und nach Begleiterscheinungen des Alkohols bemerkte, hätte ich zumindest meine Fahrt beenden sollen, um zumindest so sicherzugehen, dass keine Menschen durch mich in Gefahr gebracht werden. Ich hatte während der Fahrt immer die Möglichkeit, mein Auto abzustellen und die Fahrt abzubrechen. Aufgrund meiner eigenen Rücksichtslosigkeit und der Tatsache, dass ich meinen begangenen Fehler verbergen wollte, stand ich mir dabei selbst im Weg und gefährdete somit die Sicherheit meiner Mitmenschen. Ich hatte bereits zu Beginn den fatalen Fehler begangen, in mein Auto zu steigen und zum Zeitpunkt meiner Trunkenheitsfahrt meine eigenen Fähigkeiten komplett überschätzt und die Gefahren meiner Fahrt unterschätzt.

14) Haben Sie den glaubhaften, nachvollziehbaren Entschluss gefasst, etwas grundlegend zu ändern?
Durch meinen Unfall und meine Straftaten ist mir bewusst geworden, dass ich nicht mehr mit dem Auto zu Partys oder Festen fahre. Dadurch schließe ich von vornherein aus, dass sich so etwas je wiederholt.
Zudem benutze ich, um nach einer Party nach Hause zu kommen, öffentliche Verkehrsmittel oder nehme ein Taxi.

15) Gibt es genügend Hinweise darauf, dass Ihnen das auf Dauer gelingen wird?
Aufgrund meiner neuen Lebensumgebung (Umzug) bin ich nicht mehr darauf angewiesen, mit meinem Auto weite Strecken zurückzulegen, um mich mit Freunden zu treffen bzw. Abends etwas zu unternehmen. Ich nutze nun rege die Möglichkeit, fußläufig innerhalb von 10 -15 Minuten den Bahnhof in meinem Wohnort zu erreichen und von dort aus in die umliegenden Gebiete zu gelangen. Dies ist meine bevorzugte Reisemethode für Abende mit Freunden, da ich selbstständig von einem Ort zu einem anderen Ort gelangen kann, ohne das Auto zu verwenden.
Zudem bieten mir meine Eltern und Geschwister an, mich zu Partys oder Festen zu fahren und mich auch wieder abzuholen.
Ich nehme mir somit von vornherein jede Möglichkeit, das Auto für die An- und Abreise zu verwenden.

Ich habe bei den Fragen, die Du mir genannt hattest Andr3as, den Alkoholbezug entsprechend herausgearbeitet und angepasst.
Ich freue mich auf Euer Feedback!

Viele Grüße,
Dennis
 

Andr3as

Stamm-User
Dann will ich mal den Rotstift auspacken und hoffe dir damit ein bisschen zu helfen.

Am 13.04.2019 bin ich Nachts von einer Party eines Kollegen um ca. 23:30 losgefahren und um ca. 23:50 mit einem PKW zusammengestoßen und habe ihn dabei an seiner linken Fahrzeugseite beschädigt. Anstatt anzuhalten und den Unfall von der Polizei aufnehmen zu lassen, bin ich von der Unfallstelle geflüchtet und nach Hause gefahren, um einer Strafe zu entgehen, da ich zu diesem Zeitpunkt alkoholisiert Auto gefahren bin.
Geflüchtet aus Angst vor den möglichen Konsequenzen, und... der schon ab 0,3 Promille veränderten Wahrnehmung würde ich daraus machen. Und bei alkoholisiert ? Hier wird mit Sicherheit die Frage kommen wie viel du an dem Abend vor antritt der Fahrt getrunken hast. Dafür wäre eine realistische Menge (ohne dich zu arg zu belasten) sinnvoll zu wissen und zu benennen.
Anschließend hat die Polizistin angemerkt, dass sie bei mir einen leichten Alkoholgeruch wahrnimmt und einen Alkoholtest machen möchte.
Anschließend musste ich einen gerichtsfesten Alkoholtest machen und hatte ich noch Restalkohol im Blut.
Ist die Kontrolle überhaupt Bestandteil deiner Führerscheinakte ? Ansonsten weglassen, dass wirft nur unangenehme Fragen über die Trinkmenge auf. Man muss sich ja schließlich nicht selbst belasten !
Eine Verurteilung wegen Alkohol am Steuer gab es nicht, da die Staatsanwaltschaft meinem Anwalt mitgeteilt hatte, dass man nicht nachweisen kann, wie hoch der Alkoholspiegel zur Zeit des Unfalls war und der Staatsanwaltschaft die Anklage dazu zu "wage" sei.
Auch hier, ich würde es nur auf nachfrage erwähnen, ansonsten ganz weglassen.
Bei meiner Fahrerflucht am 13.04.2019 hatte ich mich binnen weniger Momente dazu entschieden, den Unfallort zu verlassen, da ich Angst vor einer Strafe hatte.
Bei meiner Fahrerflucht am 13.04.2019 hatte ich den Unfallort verlassen, da ich Angst vor einer Strafe hatte. ... Manchmal ist weniger mehr.
und mich bis heute viele Nächte schlaflos lässt
Ändern oder entfernen. Man könnte meinen du bist mit der Aufarbeitung noch nicht fertig.
da ich zu feige war,
Vielleicht kannst du hier eine andere Formulierung wählen.
starke psychische und physische Probleme. Ich konnte mich nicht mehr auf wesentliche Dinge konzentrieren und
Psychische und physische Probleme weglassen und wenn unbedingt nötig, neu formulieren. Es könnte dazu führen dass das Gespräch in eine ganz andere und ungewohnte Richtung geht.
Obwohl es mir auch mit meinen guten Vorsätzen zu Beginn schwer fiel, hatte ich immer vor Augen, was passiert, wenn ich einmal eine Trainingseinheit ausfallen lasse, was passiert, wenn ich an Gewicht zulege und was passiert, wenn mein Selbstbewusstsein sinkt
Das ist noch sehr dünn.
11) Wie wollen Sie sicherstellen, dass Sie nicht erneut auffällig werden?

Des durch meine Straftaten ein unschuldiger Mitmensch durch meine eigene rücksichtslose Verhaltensweise zu schwerem Schaden hätte kommen können, ist für mich das schlimmste Gefühl, dass ich je in meinem Leben hatte. Ich denke heute immer noch an meine Taten vom 13.04.2019 - 15.04.2019 und rufe mir dadurch immer wieder ins Gedächtnis, was damals hätte passieren können und in welchem Zustand ich mich zu diesem Zeitpunk befand. Durch meine körperlichen und seelischen Veränderungen - ausgelöst durch meine eigene Aufarbeitung nach meinen Straftaten vom 13.04.2019 bis zur Gerichtsverhandlung am 16.01.2020 - weiß ich heute, das es einen Punkt in meinem Leben gibt, an den ich nie wieder zurück möchte, an einen körperlichen und geistigen Zustand, an den ich nie wieder zurück möchte, an einen Zeitpunkt, bei dem ich Mitmenschen durch meine Fehler in Mitleidenschaft gezogen habe, an den ich nie wieder zurück möchte. Durch das Hervorrufen dieser Punkte in mein Gedächtnis und die - auch heute noch kontinuierliche - Aufarbeitung führe ich mir vor Augen, welches Leid meine Straftaten gebracht haben und aus diesen Gründen gibt es einen Punkt in meinem Leben, an den ich nie wieder zurückkehre!
Hier sprichst du ziemlich viel von möchte ich und würde ich, gehst aber inhaltlich nicht wirklich auf die Frage 11 ein, die da lautet: wie wollen Sie sicherstellen dass Sie nicht ?
Eigentlich gehört deine Antwort aus 14 hier hin:
Durch meinen Unfall und meine Straftaten ist mir bewusst geworden, dass ich nicht mehr mit dem Auto zu Partys oder Festen fahre. Dadurch schließe ich von vornherein aus, dass sich so etwas je wiederholt.
Zudem benutze ich, um nach einer Party nach Hause zu kommen, öffentliche Verkehrsmittel oder nehme ein Taxi.
Bevor ich von der Party losgefahren bin, hatte ich mich von 21:00 bis ca: 23:00 hingelegt und anschließend das Gefühl gehabt, mit dem Auto fahren zu können. Dabei unterlag ich einer fatalen Fehleinschätzung meinerseits, da während der Fahrt nach und nach eine unsichere Fahrweise, schlechtes Sehvermögen und Abgeschlagenheit / Konzentrationsschwierigkeiten auftraten und ich definitiv nicht in der Lage gewesen bin, ein Fahrzeug zu führen.
Das gehört meines Erachtens zu Frage 1
Anstatt von vornherein nicht in mein Auto zu steigen, hatte ich mich beschämenderweise anders entschieden und somit die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Warum hast du dich Trotz den Einschränkungen die du ja verspürt hast beschämender Weise für eine Fahrt mit dem Auto entschieden? Welchen wichtige Gründe gab es dafür ?
Alkoholkonsum an jenem Abend war ich nicht mehr Heer meiner Sinne
Auch sehr unglücklich formuliert. Lies dir dazu mal diverse Artikel über den Einfluss von geringen Mengen Alkohol (0,3 Promille) auf die Wahrnehmung durch und du wirst bestimmt noch eine etwas günstigere und passendere Formulierung finden.
Da ich während der Fahrt nach und nach Begleiterscheinungen des Alkohols bemerkte, hätte ich zumindest meine Fahrt beenden sollen, um zumindest so sicherzugehen, dass keine Menschen durch mich in Gefahr gebracht werden.
Auch hier stellt sich die Gegenfrage, warum hast du die Fahrt nicht beendet ?


Das ist so das gröbste was mir jetzt aufgefallen ist. Vielleicht haben die alten Hasen ja noch ein paar Anregungen zu deinem Bogen.
Lg.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dennis1992

Neuer Benutzer
Hallo Andr3as,

ich bin die letzten Tage nochmal meine bisherigen Antworten durchgegangen und aktualisiere nochmal den gesamten Fragebogen inkl. Deiner Ratschläge. Letzten Samstag habe ich ein Schreiben des TÜV Süd erhalten und habe am 19.10.2020 einen Termin für meine MPU.

Fragebogen Straftaten / Verkehr:

Zur Person
Geschlecht: männlich
Alter: 28

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit:
Samstag Nacht 13.04.2019 -> Fahrerflucht
Sonntag 14.04.2019 -> Falschaussage bei Polizei -> Vortäuschen einer Straftat
Montag 15.05.2019 -> Meldung bei der Versicherung abgegeben, dass mein Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt wurde und ein anderer Fahrer Fahrerflucht begangen hat -> Versuchter Betrug

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Gerichtsverhandlung am 16.01.2020 gehabt und verurteilt worden
Dauer der Sperrfrist: 6 Monate bis 16.07.2020 23:59 Uhr

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Ja
Habe noch keinen gemacht: Nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
"Ist trotz der aktenkundigen erheblichen Straftat(en), die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht (stehen), zu erwarten, dass der/die Untersuchte künftig nicht wiederholt gegen straf- und verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?"

Bundesland: Bayern

Aufarbeitung
Psychologe/Verkehrspsychologe: Nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein

MPU
Datum: 19.10.2020
Welche Stelle (MPI): TÜV SÜD Augsburg
Schon bezahlt?: Ja
Schon eine MPU gehabt?: Nein

Altlasten
Punkte oder sonstige Straftaten:
Januar 2013 -> Abstandsverstoß: Bei 173 km/h einen Abstand von ca. 24 Metern -> 3 Punkte, 280 EUR, 1 Monat Fahrverbot (Im Februar 2013 Führerschein 1 Monat abgegeben und anschließend wieder erhalten)

1) Bitte beschreiben Sie möglichst genau, wodurch Sie in der Vergangenheit aufgefallen sind

Am 13.04.2019 bin ich Nachts von einer Party eines Kollegen um ca. 23:30 losgefahren und um ca. 23:50 mit einem PKW zusammengestoßen und habe ihn dabei an seiner linken Fahrzeugseite beschädigt. Aus Angst für den möglichen Konsequenzen und meiner durch den Alkohol veränderten Wahrnehmung ab 0,3 Promille, bin ich von der Unfallstelle geflüchtet.
Bevor ich von der Party losgefahren bin, hatte ich mich von 21:00 bis ca: 23:00 hingelegt und anschließend das Gefühl gehabt, mit dem Auto fahren zu können. Dabei unterlag ich einer fatalen Fehleinschätzung meinerseits, da während der Fahrt nach und nach eine unsichere Fahrweise, schlechtes Sehvermögen und Abgeschlagenheit / Konzentrationsschwierigkeiten auftraten und ich definitiv nicht in der Lage gewesen bin, ein Fahrzeug zu führen.
Am nächsten Morgen, Sonntag 14.04.2019, wollte ich den Schaden an meinem Fahrzeug von einem Autohaus, begutachten / schätzen lassen. Dort wurde mir gesagt, dass eine Schätzung in jedem Fall nur in Frage kommt, wenn eine Anzeige bei der Polizei gemacht wurde (da es sich augenscheinlich um einen Unfallschaden handelt).
Daraufhin bin ich zur Polizeidienststelle gefahren und habe mir dabei eine Geschichte zusammengereimt.
Bei der Polizeidienststelle angekommen habe ich ausgesagt, von einem anderen Fahrzeug an der rechten Fahrzeugseite meines Fahrzeugs getroffen worden zu sein und der Fahrer des anderen Fahrzeugs Unfallflucht begangen hatte.
Zu diesem Zeitpunkt hatte ich panische Angst vor den Konsequenzen (Strafe, Gefängnis etc.) und noch die Hoffnung, irgendwie aus der Sache herauszukommen - leider auch zum Leidwesen des Unfallopfers.
Am 15.04.2019 fuhr ich ins Autohaus und dort wurde mir gesagt, dass ich auf jeden Fall meine Versicherung verständigen muss wegen des Unfallschadens. Ohne selbst einen Einwand dagegen vorweisen zu können, habe ich meine Versicherung angerufen und den gleichen Fall geschildert, wie bei der Polizei.
Am 17.04.2019 bekam ich einen Anruf von einem Verkehrspolizisten wegen der Aussage, die ich bei der Polizei gemacht habe. Er möchte gerne den Schaden aufnehmen, da es einen Fall bei der Polizei gibt, zu dem meine Ausführungen passen würden.
Am selben Tag gegen 17:00 Uhr kam dann besagter Polizist zu mir nach Hause und wollte mich zu dem Unfall vernehmen, den ich angezeigt hatte.
Da er mich als Beschuldigten einer Straftat vernommen hat, äußerte ich mich vollumfänglich zu den wahren Geschehnissen.
Daraufhin hat er den oben geschilderten Tatverlauf vom 13.04.2019 - 14.04.2019 aufgenommen.
Anschließend suchte ich mir anwaltliche Hilfe.
Am 16.06.2019 wurde mein Führerschein sichergestellt.
Am 16.01.2020 bin ich dann zu meinem Gerichtstermin gegangen und bin auch dort sehr emotional gewesen, als ich alles vollumfänglich eingeräumt hatte

Nachdem ich alles eingeräumt und die Staatsanwältin mir meine Reue angesehen hatte, wurde ich wegen Straßenverkehrsgefährdung in Tatmehrheit mit Vortäuschen einer Straftat in Tatmehrheit mit versuchtem Versicherungsbetrug verurteilt.

Die Entscheidung zur MPU hatte ich am 01. August 2020 von der Führerscheinstelle bekommen.

2) Welche Gedanken (Überlegungen) hatten Sie bei den jeweiligen Taten?
Bei meiner Fahrerflucht am 13.04.2019 hatte ich den Unfallort verlassen, da ich Angst vor einer Strafe hatte.
Zu diesem Zeitpunkt hatte ich nicht an das Unfallopfer gedacht, obwohl viel schlimmeres als ein Sachschaden hätte passieren können. Die andere Person hätte verletzt sein können. Es war nachts und die durch mich in einen Unfall verwickelte Person hätte keine Hilfe bekommen können, wenn sie kein Handy dabei gehabt hätte. Jemand anderes hätte durch mein rücksichtsloses Verhalten zusätzlich einen Unfall verwickelt werden können. Beschämenderweise hatte ich in diesem Moment / diesen Momenten nicht an das Unfallopfer und meine Mitmenschen gedacht und habe heute noch ein schweres und vor allem sehr schlechtes Gewissen deswegen. Es gibt kaum einen Moment, bei dem ich mich nicht an diese Nacht und meine verachtenswerte Tat erinnere und daran denke, was ich dabei alles kaputt gemacht habe und kaputt hätte machen können. Am schlimmsten auf mein Gewissen drückt die Tatsache, dass ich einen anderen Menschen in Mitleidenschaft gezogen habe.

Bei meiner Falschaussage am 14.04.2019 war ich mit meinen Gedanken nur daran interessiert, wie ich aus meiner selbst verschuldeten Situation herauskomme. Zwar wollte ich an diesem Tag nur den Schaden an meinem Auto schätzen lassen aber das ist nicht ansatzweise eine Entschuldigung dafür, eine Falschaussage bei der Polizei zu machen - und das auch noch auf Kosten des Unfallopfers, welches auf dem von mir verursachten Schaden sitzengeblieben wäre und keine Möglichkeit gehabt hätte, den eigenen Schaden zu begleichen. Selbst heute bin ich immer noch fassungslos über mein damaliges beschämendes Verhalten und bereue es zutiefst, damals so rücksichtslos gehandelt zu haben. Anstelle Verantwortung zu übernehmen, wollte ich mich vor jener Verantwortung drücken und jemand völlig Unschuldigen für meine Rücksichtslosigkeit bezahlen lassen.

Bei meinem versuchten Versicherungsbetrug am 15.04.2019 hatte ich nur noch den Gedanken, dass ich mich jetzt schon viel zu weit in meine selbst verschuldete Situation gebracht habe und jetzt nicht mehr zurück kann. Dass ich dabei die Versicherung um einen sehr hohen Geldbetrag betrogen hätte, spielte bei mir zu dieser Zeit leider eine untergeordnete Rolle. Das ich den Gedanken hatte, nicht mehr zurück zu können, ist meine eigene Schuld, denn ich hätte zu jeder Zeit meine Taten zugeben und weitere Straftaten meinerseits verhindern können. Bei jeder meiner Straftaten stand ich mir selbst im Weg, meine Fehler zu korrigieren und das Richtige zu tun - nämlich das Autohaus zu verlassen, die Falschaussage bei der Polizei zurückzunehmen und mich stattdessen zu stellen und meine Straftat der Unfallflucht zu gestehen. Dadurch hätte ich auch dem Unfallopfer vieles ersparen können. Es tut mir bis heute unendlich Leid, dass ich nicht mutig genug war, meinem eigenen Fehlverhalten Herr zu werden und von Beginn an keinen Mitmenschen in Mitleidenschaft zu ziehen.

3) Haben Sie bereits (Vor)Strafen erhalten? Wenn ja, welche?
Keine Vorstrafen

4) Gab es noch andere (aktenkundige) Auffälligkeiten (auch ältere)?
Januar 2013 -> Abstandsverstoß: Bei 173 km/h einen Abstand von ca. 24 Metern -> 3 Punkte, 280 EUR, 1 Monat Fahrverbot (Im Februar 2013 Führerschein 1 Monat abgegeben und anschließend wieder erhalten)

5) Wie bewerten Sie selbst Ihr Verhalten in der Vergangenheit und was war Ihrer Meinung nach der Grund dafür?

Aus heutiger Sicht bewerte ich mein damaliges Verhalten als beschämend. Während dieser Zeit hatte ich erhebliche Probleme mit meinem Selbstbewusstsein, wodurch ich zu vielen Dingen im beruflichen und privaten Umfeld keine eigene Meinung hatte und zu 100% zu allem "Ja" gesagt habe. Dadurch viel es mir immer schwerer, Selbstbewusstsein aufzubauen, da ich immer darauf erpicht war, Harmonie zu erzeugen ohne Konflikte herbeizuführen und "Nein" war in meinen Gedanken immer der Begriff, um Konflikte zu provozieren. Durch das Vermeiden von Konflikten hatte ich mir selbst immer die Chance genommen, mein eigenes Verhalten zu reflektieren und an solchen Situationen zu wachsen. Ich wollte nie zugeben, dass etwas schlecht läuft oder ich mit etwas überfordert bin. Fehler, die ich gemacht hatte, wollte ich immer so gut es geht verstecken oder solange verbergen, bis ich eine Lösung für die Ursache der Fehler gefunden hatte.
Das hat auch an den Tagen vom 13.04.2019 - 15.04.2019 dazu geführt, dass ich Stück für Stück Fehler um Fehler begangen habe und mit jedem weiteren Fehler versucht habe, meinen vorherigen Fehler zu verbergen. Das alles nur, um am Ende nicht mehr den Mut aufbringen zu können, meine eigenen Fehler und Straftaten zuzugeben und daran zu wachsen. Stattdessen ging es nur darum, alles so lange zu verbergen, bis ich mir selbst eingeredet hatte, keinen Schritte mehr zurückmachen zu können.

6) Welchen Sinn sehen Sie in den Gesetzen und den Verkehrsbestimmungen?

Jedes Gesetz, ob im Straßenverkehr oder nicht, soll uns dazu bringen, miteinander als Mitmenschen zu leben und nicht gegeneinander als Feinde.
Jeder Mensch soll nach den gleichen Gesetzen be- und verurteilt werden, damit ein gerechtes und geregeltes Zusammenleben stattfinden kann.
Würde es keine Gesetze geben, dann würde es auch keine moralische Verpflichtung gegenüber anderen Menschen geben. Das Helfen in Notsituationen würde keinen Stellenwert mehr in unserer Gesellschaft einnehmen, da es nur um den eigenen Vorteil und das Durchsetzen des eigenen "Rechts" gehen würde.
Ohne Gesetze und Verkehrsbestimmungen hätte es zu meinen rücksichtslosen Straftaten keine Strafverfolgung und keine Verurteilung gegeben. Das ist nicht hinnehmbar und verhöhnt das Unfallopfer. Zudem wäre das Unfallopfer auf seinem gesamten Schaden sitzengeblieben und dass ist einer Zivilgesellschaft unwürdig.

7) Welche Veränderungen hat es seit der letzten Auffälligkeit bei Ihnen gegeben?

Nach meiner letzten Auffälligkeit hatte ich mir fest geschworen, für meine Fehler gerade zu stehen und die Konsequenzen meines eigenen Handelns zu tragen. Um mich dahingehend positiv zu verändern, fing ich an, während der Arbeit pro-aktiv meine Kollegen und Vorgesetzten anzusprechen, wenn ich mit Aufgaben überfordert bin oder nicht sicher bin, wie ich Aufgaben lösen kann. Zusätzlich baute ich somit Selbstbewusstsein auf, um mich bei Fehlern nicht mehr herauszureden, sondern die Konsequenzen dafür zu tragen und es beim nächsten mal besser zu machen.
Weitergehend habe ich von Mitte Januar 2020 bis Juni 2020 radikal meine Ernährung umgestellt und angefangen, regelmäßig Sport zu treiben.
Das hat am Ende dazu geführt, dass ich ca. 20 kg abgenommen und insgesamt eine positive Entwicklung vollzogen habe!
Um weiterhin mobil zu bleiben, nehme ich öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch und habe mit zunehmender Inanspruchnahme auch gefallen daran gefunden, da ich während der Fahrt noch Dinge nebenbei erledigen oder mich während einer langen Reise ausruhen kann. Meine negativen Vorurteile gegenüber öffentlichen Verkehrsmitteln habe ich komplett beseitigt und nehme diese Verkehrsmittel sehr gerne in Anspruch!

8) Wie wollen Sie sicherstellen, dass Sie nicht erneut auffällig werden?
Durch meinen Unfall und meine Straftaten ist mir bewusst geworden, dass ich nicht mehr mit dem Auto zu Partys oder Festen fahre. Dadurch schließe ich von vornherein aus, dass sich so etwas je wiederholt.
Zudem benutze ich, um nach einer Party nach Hause zu kommen, öffentliche Verkehrsmittel oder nehme ein Taxi.

9) Haben Sie die Schwere und das Ausmaß Ihres früheren Verhaltens im Verkehr erkannt?
Bevor ich von der Party losgefahren bin, hatte ich mich von 21:00 bis ca: 23:00 hingelegt und anschließend das Gefühl gehabt, mit dem Auto fahren zu können. Dabei unterlag ich einer fatalen Fehleinschätzung meinerseits, da während der Fahrt nach und nach eine unsichere Fahrweise, schlechtes Sehvermögen und Abgeschlagenheit / Konzentrationsschwierigkeiten auftraten und ich definitiv nicht in der Lage gewesen bin, ein Fahrzeug zu führen. Anstatt von vornherein nicht in mein Auto zu steigen, hatte ich mich beschämenderweise anders entschieden und somit die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet. Es hätten noch andere Verkehrsteilnehmer durch mein rücksichtsloses und unüberlegtes Verhalten verletzt werden können oder sogar Schlimmeres. Bis heute bin ich von meinem damaligen Verhalten entsetzt und schäme mich dafür zutiefst.

10)
Warum hast du dich Trotz den Einschränkungen die du ja verspürt hast beschämender Weise für eine Fahrt mit dem Auto entschieden? Welchen wichtige Gründe gab es dafür ?
Ich hatte, nachdem ich kurz geschlafen hatte, das Gefühl Auto fahren zu können. Während meiner Fahrt spürte ich dann nach und nach die Begleiterscheinungen des Alkohols und hatte Schwierigkeiten, mich zu konzentrieren. Da ich mich sehr unwohl fühlte und in einer Gegend unterwegs war, in der ich mich nicht auskannte, wollte ich nach Hause. Ich war nachts auf einer Bundesstraße unterwegs und hatte Angst, dass ich, wenn ich meine Fahrt beende z. B. am Straßenrand, von der Polizei aufgegriffen und bestraft werde.


11) Haben Sie sich mit den Ursachen Ihres früheren Verhaltens auseinandergesetzt?
Da ich während der Fahrt nach und nach Begleiterscheinungen des Alkohols bemerkte, hätte ich zumindest meine Fahrt beenden sollen, um zumindest so sicherzugehen, dass keine Menschen durch mich in Gefahr gebracht werden. Ich hatte während der Fahrt immer die Möglichkeit, mein Auto abzustellen und die Fahrt abzubrechen. Aufgrund meiner eigenen Rücksichtslosigkeit und der Tatsache, dass ich meinen begangenen Fehler verbergen wollte, stand ich mir dabei selbst im Weg und gefährdete somit die Sicherheit meiner Mitmenschen. Ich hatte bereits zu Beginn den fatalen Fehler begangen, in mein Auto zu steigen und meine eigenen Fähigkeiten komplett überschätzt und die Gefahren meiner Fahrt unterschätzt.

12) Haben Sie den glaubhaften, nachvollziehbaren Entschluss gefasst, etwas grundlegend zu ändern?
Damit ich nicht mehr in die gleiche Situation komme, in die ich mich am 13.04.2020 gebracht habe, habe ich meine eigene Einstellung zum Fahren zu Partys und Festen mit dem eigenen Auto grundlegend geändert und nehme zur An-und Abreise nur noch öffentliche Verkehrsmittel wie z. B. die Regionalbahn, die ich durch meinen Umzug zu Fuß erreichen kann. Zusätzlich habe ich keine Angst mehr davor, eigene Fehler zuzugeben und Konsequenzen dafür zu tragen, da ich nun weiß, dass ich mich durch das Zugeben von Fehlern positiv entwickelt habe und weiterhin entwickeln werde. Darüberhinaus scheue ich mich nicht mehr davor, aktiv anzusprechen, wenn ich mit einer Situation überfordert bin und Unterstützung benötige z. B. Aufgaben, die mir auf der Arbeit schwer fallen oder wenn ich Rat zu einer persönlichen Situation benötige.

13) Gibt es genügend Hinweise darauf, dass Ihnen das auf Dauer gelingen wird?
Aufgrund meiner neuen Lebensumgebung (Umzug) bin ich nicht mehr darauf angewiesen, mit meinem Auto weite Strecken zurückzulegen, um mich mit Freunden zu treffen bzw. Abends etwas zu unternehmen. Ich nutze nun rege die Möglichkeit, fußläufig innerhalb von 10 -15 Minuten den Bahnhof in meinem Wohnort zu erreichen und von dort aus in die umliegenden Gebiete zu gelangen. Dies ist meine bevorzugte Reisemethode für Abende mit Freunden, da ich selbstständig von einem Ort zu einem anderen Ort gelangen kann, ohne das Auto zu verwenden.
Zudem bieten mir meine Eltern und Geschwister an, mich zu Partys oder Festen zu fahren und mich auch wieder abzuholen.
Ich nehme mir somit von vornherein jede Möglichkeit, das Auto für die An- und Abreise zu verwenden.
Durch meine sehr gute Beziehung zu meiner Familie, meinen Arbeitskollegen und Freunden, habe ich immer die Möglichkeit, mir Rat für persönliche Probleme oder Probleme im Arbeitsalltag zu holen. Da ich keine Sorgen habe, mit einem Anliegen nicht ernst genommen zu werden, bin ich bei der Bitte um Rat und Tat pro-aktiv. Somit bin ich nicht mehr in der Situation wie vor einem Jahr, in der ich befürchtete, dass meine Anliegen belächelt oder nicht ernst genommen werden.

Ich bedanke mich bei Dir Andr3as ganz herzlich für Dein bisheriges Feedback - vor allem, weil dein Engagement ehrenamtlich ist und ich das nicht für selbstverständlich halte!

Ich freue mich auf Deine Rückmeldung!

Viele Grüße,
Dennis
 

Andr3as

Stamm-User
Erst mal Dankeschön für die für die anerkennenden Worte.
Aber wie sage ich es nun dem Kinde ?
Ich will’s mal so ausdrücken.... du bist auf dem richtigen Weg.
Lese dir selber aber deinen Fragebogen zweimal in Ruhe durch und vergleiche ihn dann mit diesem.

-> https://www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/mpu-wegen-gefährdung-des-straßenverkehrs.1382/

Dieser Fragebogen ist rund, es wird zb. inhaltlich auf die konsumierte Alkoholmenge, Ursachen, eingegangen, und auch die Verstöße in der Vergangenheit konnten detailliert benannt werden. Ich wollte dich mit der geringen Alkoholmenge ein wenig in die richtige Richtung schubsen, du hast aber einfach die Zeile 0,3. ‰ kopiert, ohne darauf weiter einzugehen was und wie viel du an dem Abend getrunken hast.

Nachdem du deinen Fragebogen “bearbeitet“ hast, gibt es jetzt unzählige doppelte Fragmente in deinem Text und
Texte die immer noch nicht an den richtigen Position (passend zu den Fragen) stehen bzw. ganz überflüssig sind.
Fast der gesamte Fragebogen liest sich gerade wie als wenn er zusammen kopiert ist.
Irgendwie kommt es mir so vor, wie wenn du manchmal den tieferen Sinn der Frage (noch nicht) verstanden hast ?!

Beispiel:
11) Haben Sie sich mit den Ursachen Ihres früheren Verhaltens auseinandergesetzt?
Da ich während der Fahrt nach und nach Begleiterscheinungen des Alkohols bemerkte, hätte ich zumindest meine Fahrt beenden sollen, um zumindest so sicherzugehen, dass keine Menschen durch mich in Gefahr gebracht werden. Ich hatte während der Fahrt immer die Möglichkeit, mein Auto abzustellen und die Fahrt abzubrechen. Aufgrund meiner eigenen Rücksichtslosigkeit und der Tatsache, dass ich meinen begangenen Fehler verbergen wollte, stand ich mir dabei selbst im Weg und gefährdete somit die Sicherheit meiner Mitmenschen. Ich hatte bereits zu Beginn den fatalen Fehler begangen, in mein Auto zu steigen und meine eigenen Fähigkeiten komplett überschätzt und die Gefahren meiner Fahrt unterschätzt.

Das einzigste was da zur Frage passt, ist was ich unterstrichen habe.


9) Haben Sie die Schwere und das Ausmaß Ihres früheren Verhaltens im Verkehr erkannt?
Bevor ich von der Party losgefahren bin, hatte ich mich von 21:00 bis ca: 23:00 hingelegt und anschließend das Gefühl gehabt, mit dem Auto fahren zu können. Dabei unterlag ich einer fatalen Fehleinschätzung meinerseits, da während der Fahrt nach und nach eine unsichere Fahrweise, schlechtes Sehvermögen und Abgeschlagenheit / Konzentrationsschwierigkeiten

Auch hier, was hat die Antwort mit der Frage zu
tun ?
Beispiel Ende.

Das zieht sich wie ein roter Faden durch den Fragebogen.

Bitte lies dir ein paar Fragebögen aus deiner Kategorie durch und vergleiche die Fragen und Antworten mal mit deinen gemachten. Dann deinen Bogen in Ruhe noch mal ohne viel copy and paste bearbeiteten u. komplett einstellen.

Lg.
 

Dennis1992

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

ich habe mir den von Dir Andr3as verlinkten Fragebogen angeschaut und meinen FB diesmal anständig überarbeitet, ohne Stellen mit Copy-and-Paste zu ersetzen.

Ich möchte nicht, dass der Eindruck entsteht, ich würde die Sache nicht ernst nehmen!

Die fett markierten Textstellen habe ich neu geschrieben -- dort waren auch zum Großteil - wie von Dir richtigerweise angemerkt - sich wiederholende Texte drinnen, die ich gelöscht habe.
Den Infoblock vor dem FB habe ich nicht nochmal eingefügt, da sich dort nichts geändert hat und die Zeichenbeschränkung sonst erreicht ist.

1) Bitte beschreiben Sie möglichst genau, wodurch Sie in der Vergangenheit aufgefallen sind

Am 13.04.2019 bin ich Nachts von einer Party eines Kollegen um ca. 23:30 losgefahren und um ca. 23:50 mit einem PKW zusammengestoßen und habe ihn dabei an seiner linken Fahrzeugseite beschädigt.

An diesem Abend war ich um 15:00 zum Grillen bei einem Kollegen eingeladen und hatte dort auch Alkohol konsumiert. Bis ca. 21:00 Uhr hatte ich 6 x 0,5 l Bier und 3 x Jägermeister-Shots. Anschließend hatte ich genug und legte mich von 21:00 bis ca: 23:00 hin. Nachdem ich aufgestanden war, hatte ich das Bedürfnis, nach Hause zu kommen. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich nicht das Gefühl, fahruntüchtig zu sein. Kurze Zeit später während meiner Fahrt schlichen sich nach und nach die Begleiterscheinungen meines Alkoholkonsums ein. Erst merkte ich, wie sich mein Sehvermögen verschlechterte und ich einen Großteil meiner Umgebung „verschwommen“ war nahm. Zusätzlich fiel es mir schwer, mein Fahrzeug in der Spur zu halten und fuhr mehrmals über die Fahrbahnbegrenzungen. Ich reagierte sehr ruckartig und führte mein Fahrzeug äußerst unsicher. Obwohl ich bei damals bei Fahrtantritt das Gefühl hatte, noch Auto fahren zu können, ist mir im Nachhinein völlig klar, dass ich dazu definitiv nicht in der Lage war und eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer und mich selbst darstellte.
Am nächsten Morgen, Sonntag 14.04.2019, wollte ich den Schaden an meinem Fahrzeug von einem Autohaus, begutachten / schätzen lassen. Dort wurde mir gesagt, dass eine Schätzung in jedem Fall nur in Frage kommt, wenn eine Anzeige bei der Polizei gemacht wurde (da es sich augenscheinlich um einen Unfallschaden handelt).
Daraufhin bin ich zur Polizeidienststelle gefahren und habe mir dabei eine Geschichte zusammengereimt.
Bei der Polizeidienststelle angekommen habe ich ausgesagt, von einem anderen Fahrzeug an der rechten Fahrzeugseite meines Fahrzeugs getroffen worden zu sein und der Fahrer des anderen Fahrzeugs Unfallflucht begangen hatte.
Zu diesem Zeitpunkt hatte ich panische Angst vor den Konsequenzen (Strafe, Gefängnis etc.) und noch die Hoffnung, irgendwie aus der Sache herauszukommen - leider auch zum Leidwesen des Unfallopfers.
Am 15.04.2019 fuhr ich ins Autohaus und dort wurde mir gesagt, dass ich auf jeden Fall meine Versicherung verständigen muss wegen des Unfallschadens. Ohne selbst einen Einwand dagegen vorweisen zu können, habe ich meine Versicherung angerufen und den gleichen Fall geschildert, wie bei der Polizei.
Am 17.04.2019 bekam ich einen Anruf von einem Verkehrspolizisten wegen der Aussage, die ich bei der Polizei gemacht habe. Er möchte gerne den Schaden aufnehmen, da es einen Fall bei der Polizei gibt, zu dem meine Ausführungen passen würden.
Am selben Tag gegen 17:00 Uhr kam dann besagter Polizist zu mir nach Hause und wollte mich zu dem Unfall vernehmen, den ich angezeigt hatte.
Da er mich als Beschuldigten einer Straftat vernommen hat, äußerte ich mich vollumfänglich zu den wahren Geschehnissen.
Daraufhin hat er den oben geschilderten Tatverlauf vom 13.04.2019 - 14.04.2019 aufgenommen.
Anschließend suchte ich mir anwaltliche Hilfe.
Am 16.06.2019 wurde mein Führerschein sichergestellt.
Am 16.01.2020 bin ich dann zu meinem Gerichtstermin gegangen und bin auch dort sehr emotional gewesen, als ich alles vollumfänglich eingeräumt hatte

Nachdem ich alles eingeräumt und die Staatsanwältin mir meine Reue angesehen hatte, wurde ich wegen Straßenverkehrsgefährdung in Tatmehrheit mit Vortäuschen einer Straftat in Tatmehrheit mit versuchtem Versicherungsbetrug verurteilt.

Die Entscheidung zur MPU hatte ich am 01. August 2020 von der Führerscheinstelle bekommen.

2) Welche Gedanken (Überlegungen) hatten Sie bei den jeweiligen Taten?
Bei meiner Fahrerflucht am 13.04.2019 hatte ich den Unfallort verlassen, da ich Angst davor hatte, bestraft zu werden – auch weil ich zu diesem Zeitpunkt wusste, dass ich alkoholisiert Auto gefahren bin.
Zu diesem Zeitpunkt hatte ich nicht an das Unfallopfer gedacht, obwohl viel schlimmeres als ein Sachschaden hätte passieren können. Die andere Person hätte verletzt sein können. Es war nachts und die durch mich in einen Unfall verwickelte Person hätte keine Hilfe bekommen können, wenn sie kein Handy dabei gehabt hätte. Jemand anderes hätte durch mein rücksichtsloses Verhalten zusätzlich einen Unfall verwickelt werden können. Beschämenderweise hatte ich in diesem Moment / diesen Momenten nicht an das Unfallopfer und meine Mitmenschen gedacht und habe heute noch ein schweres und vor allem sehr schlechtes Gewissen deswegen. Es gibt kaum einen Moment, bei dem ich mich nicht an diese Nacht und meine verachtenswerte Tat erinnere und daran denke, was ich dabei alles kaputt gemacht habe und kaputt hätte machen können. Am schlimmsten auf mein Gewissen drückt die Tatsache, dass ich einen anderen Menschen in Mitleidenschaft gezogen habe.

Bei meiner Falschaussage am 14.04.2019 war ich mit meinen Gedanken nur daran interessiert, wie ich aus meiner selbst verschuldeten Situation herauskomme. Zwar wollte ich an diesem Tag nur den Schaden an meinem Auto schätzen lassen aber das ist kein Entschuldigung dafür, eine Falschaussage bei der Polizei zu machen - und das auch noch auf Kosten des Unfallopfers, welches auf dem von mir verursachten Schaden sitzengeblieben wäre und keine Möglichkeit gehabt hätte, den eigenen Schaden zu begleichen. Selbst heute bin ich immer noch fassungslos über mein damaliges beschämendes Verhalten und bereue es zutiefst, damals so rücksichtslos gehandelt zu haben. Anstelle Verantwortung zu übernehmen, wollte ich mich vor jener Verantwortung drücken und jemand völlig Unschuldigen für meine Rücksichtslosigkeit bezahlen lassen.

Bei meinem versuchten Versicherungsbetrug am 15.04.2019 hatte ich nur noch den Gedanken, dass ich mich jetzt schon viel zu weit in meine selbst verschuldete Situation gebracht habe und jetzt nicht mehr zurück kann. Dass ich dabei die Versicherung um einen sehr hohen Geldbetrag betrogen hätte, spielte bei mir zu dieser Zeit leider eine untergeordnete Rolle. Das ich den Gedanken hatte, nicht mehr zurück zu können, ist meine eigene Schuld, denn ich hätte zu jeder Zeit meine Taten zugeben und weitere Straftaten meinerseits verhindern können. Bei jeder meiner Straftaten stand ich mir selbst im Weg, meine Fehler zu korrigieren und das Richtige zu tun - nämlich das Autohaus zu verlassen, die Falschaussage bei der Polizei zurückzunehmen und mich stattdessen zu stellen und meine Straftat der Unfallflucht zu gestehen. Dadurch hätte ich auch dem Unfallopfer vieles ersparen können. Es tut mir bis heute unendlich Leid, dass ich nicht mutig genug war, meinem eigenen Fehlverhalten Herr zu werden und von Beginn an keinen Mitmenschen in Mitleidenschaft zu ziehen.

3) Haben Sie bereits (Vor)Strafen erhalten? Wenn ja, welche?
Keine Vorstrafen

4) Gab es noch andere (aktenkundige) Auffälligkeiten (auch ältere)?
Januar 2013 -> Abstandsverstoß: Bei 173 km/h einen Abstand von ca. 24 Metern -> 3 Punkte, 280 EUR, 1 Monat Fahrverbot (Im Februar 2013 Führerschein 1 Monat abgegeben und anschließend wieder erhalten)

5) Wie bewerten Sie selbst Ihr Verhalten in der Vergangenheit und was war Ihrer Meinung nach der Grund dafür?

Aus heutiger Sicht bewerte ich mein damaliges Verhalten als beschämend. Während dieser Zeit hatte ich erhebliche Probleme mit meinem Selbstbewusstsein, wodurch ich zu vielen Dingen im beruflichen und privaten Umfeld keine eigene Meinung hatte und zu 100% zu allem "Ja" gesagt habe. Dadurch viel es mir immer schwerer, Selbstbewusstsein aufzubauen, da ich immer darauf erpicht war, Harmonie zu erzeugen ohne Konflikte herbeizuführen und "Nein" war in meinen Gedanken immer der Begriff, um Konflikte zu provozieren. Durch das Vermeiden von Konflikten hatte ich mir selbst immer die Chance genommen, mein eigenes Verhalten zu reflektieren und an solchen Situationen zu wachsen. Ich wollte nie zugeben, dass etwas schlecht läuft oder ich mit etwas überfordert bin. Fehler, die ich gemacht hatte, wollte ich immer so gut es geht verstecken oder solange verbergen, bis ich eine Lösung für die Ursache der Fehler gefunden hatte.
Das hat auch an den Tagen vom 13.04.2019 - 15.04.2019 dazu geführt, dass ich Stück für Stück Fehler um Fehler begangen habe und mit jedem weiteren Fehler versucht habe, meinen vorherigen Fehler zu verbergen. Das alles nur, um am Ende nicht mehr den Mut aufbringen zu können, meine eigenen Fehler und Straftaten zuzugeben und daran zu wachsen. Stattdessen ging es nur darum, alles so lange zu verbergen, bis ich mir selbst eingeredet hatte, keinen Schritte mehr zurückmachen zu können.

6) Welchen Sinn sehen Sie in den Gesetzen und den Verkehrsbestimmungen?

Jedes Gesetz, ob im Straßenverkehr oder nicht, soll uns dazu bringen, miteinander als Mitmenschen zu leben und nicht gegeneinander als Feinde.
Jeder Mensch soll nach den gleichen Gesetzen be- und verurteilt werden, damit ein gerechtes und geregeltes Zusammenleben stattfinden kann.
Würde es keine Gesetze geben, dann würde es auch keine moralische Verpflichtung gegenüber anderen Menschen geben. Das Helfen in Notsituationen würde keinen Stellenwert mehr in unserer Gesellschaft einnehmen, da es nur um den eigenen Vorteil und das Durchsetzen des eigenen "Rechts" gehen würde.
Ohne Gesetze und Verkehrsbestimmungen hätte es zu meinen rücksichtslosen Straftaten keine Strafverfolgung und keine Verurteilung gegeben. Das ist nicht hinnehmbar und verhöhnt das Unfallopfer. Zudem wäre das Unfallopfer auf seinem gesamten Schaden sitzengeblieben und dass ist einer Zivilgesellschaft unwürdig.

7) Welche Veränderungen hat es seit der letzten Auffälligkeit bei Ihnen gegeben?

Nach meiner letzten Auffälligkeit hatte ich mir fest geschworen, für meine Fehler gerade zu stehen und die Konsequenzen meines eigenen Handelns zu tragen. Um mich dahingehend positiv zu verändern, fing ich an, während der Arbeit pro-aktiv meine Kollegen und Vorgesetzten anzusprechen, wenn ich mit Aufgaben überfordert bin oder nicht sicher bin, wie ich Aufgaben lösen kann. Zusätzlich baute ich somit Selbstbewusstsein auf, um mich bei Fehlern nicht mehr herauszureden, sondern die Konsequenzen dafür zu tragen und es beim nächsten mal besser zu machen.
Weitergehend habe ich von Mitte Januar 2020 bis Juni 2020 radikal meine Ernährung umgestellt und angefangen, regelmäßig Sport zu treiben, wodurch ich ca. 20 kg abgenommen habe!
Um weiterhin mobil zu bleiben, nehme ich öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch und habe mit zunehmender Inanspruchnahme auch gefallen daran gefunden, da ich während der Fahrt noch Dinge nebenbei erledigen oder mich während einer langen Reise ausruhen kann.


8) Wie wollen Sie sicherstellen, dass Sie nicht erneut auffällig werden?
Durch meinen Unfall und meine Straftaten ist mir bewusst geworden, dass ich nicht mehr mit dem Auto zu Partys oder Festen fahre. Dadurch schließe ich von vornherein aus, dass sich so etwas je wiederholt.
Zudem benutze ich, um nach einer Party nach Hause zu kommen, öffentliche Verkehrsmittel oder nehme ein Taxi.

9) Haben Sie die Schwere und das Ausmaß Ihres früheren Verhaltens im Verkehr erkannt?
Ich stellte durch mein eigensinniges Verhalten eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar und hatte während meiner Fahrt nicht über die Konsequenzen meines Verhaltens für Andere nachgedacht. Ich nahm billigend in Kauf, einen Unfall zu provozieren und habe dies letzten Endes auch gemacht. Ich hatte keinerlei Bewusstsein dafür, dass das Unfallopfer verletzt sein könnte und Hilfe benötigt. Ich wollte einzig und allein mein eigenes Vergehen vertuschen und habe als Konsequenz das Unfallopfer alleine gelassen. Ich habe mir keine Gedanken darüber gemacht, was mit dem Unfallopfer passiert. Ich schäme mich dafür und bereue meine eigensinnige Verhaltensweise und das Mithineinziehen eines Mitmenschen zutiefst.


10)
Warum hast du dich Trotz den Einschränkungen die du ja verspürt hast beschämender Weise für eine Fahrt mit dem Auto entschieden? Welchen wichtige Gründe gab es dafür ?

Nachdem ich aufgestanden war, hatte ich die Begleiterscheinungen meines Alkoholkonsums nicht gespürt und deshalb den Eindruck gewonnen, noch mit dem Auto fahren zu können. Erst mit fortschreitender Fahrtdauer hatte ich ein verschwommenes Sichtfeld und eine ruckartige, unsicherer Fahrweise.
Da ich mich zu diesem Zeitpunkt sehr unwohl fühlte und in einer Gegend unterwegs war, in der ich mich nicht auskannte, wollte ich nach Hause. Ich war nachts auf einer Bundesstraße unterwegs und hatte Angst, dass ich, wenn ich meine Fahrt beende z. B. am Straßenrand, von der Polizei aufgegriffen und bestraft werde.

11) Haben Sie sich mit den Ursachen Ihres früheren Verhaltens auseinandergesetzt?
Ich hatte mich aus Angst vor einer Strafe rücksichtslos verhalten. Ich hatte zu Beginn bereits den fatalen Fehler gemacht, meine eigenen Fähigkeiten zu überschätzen und die Auswirkungen meines Alkoholkonsums auf meine Fahrweise unterschätzt. Ich habe mir selbst nicht eingestanden, einen Fehler gemacht zu haben und war daraus resultierend nicht in der Lage, meine weiteren Fehler zu vermeiden. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt kein Unrechtsbewusstsein und habe jeden weiteren Fehltritt, den ich gemacht hatte, als unvermeidbar hingenommen. Das ich dadurch einem Mitmenschen schwer geschadet hatte, war für mich zu diesem Zeitpunkt irrelevant.

12) Haben Sie den glaubhaften, nachvollziehbaren Entschluss gefasst, etwas grundlegend zu ändern?
Ich hatte immer die Auffassung, dass ich ohne meinen Führerschein nicht in der Lage bin, selbstständig mein Leben zu gestalten und mich fortzubewegen. Da ich während meine führerscheinlosen Zeit allerdings viel mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs bin, um zu meiner Arbeit zu gelangen oder Freunde zu treffen, habe ich gelernt, dass das Auto für mich nicht existentiell ist, sondern ein flexibles Fortbewegungsmittel. Ich weiß jetzt, dass ich auch ohne ein Fahrzeug selbstständig meinen Lebensunterhalt bestreiten kann und keinerlei Nachteile dadurch habe.

Ich habe keine Angst mehr davor, eigene Fehler zuzugeben und Konsequenzen dafür zu tragen. Ich sehe Fehler nicht mehr als unvermeidbar und nehme die Chance war, aus meinen Fehlern zu lernen und diese nicht mehr zu wiederholen. Sobald ich merke, dass das ich mit einer Situation überfordert bin oder Hilfe benötige, dann spreche ich meine Schwierigkeiten offen an und bitte um Unterstützung.

Wenn ich dennoch in eine Situation komme, in der ich für einen Fehler verantwortlich bin, dann scheue ich mich nicht davor, dies offen zuzugeben und Verantwortung für mein Handeln zu tragen.


13) Gibt es genügend Hinweise darauf, dass Ihnen das auf Dauer gelingen wird?

Aufgrund meiner neuen Lebensumgebung (Umzug) bin ich nicht mehr darauf angewiesen, mit meinem Auto weite Strecken zurückzulegen. Ich nutze rege die Möglichkeit, fußläufig innerhalb von 10 -15 Minuten den Bahnhof in meinem Wohnort zu erreichen und von dort aus in die umliegenden Gebiete zu gelangen.

Meine Eltern und Geschwister bieten mir an, mich zu Partys oder Festen zu fahren und mich auch wieder abzuholen. Ich nehme mir somit von vornherein jede Möglichkeit, das Auto für die An- und Abreise zu verwenden.

Durch meine sehr gute Beziehung zu meiner Familie, meinen Arbeitskollegen und Freunden, habe ich immer die Möglichkeit, mir Rat für persönliche Probleme oder Probleme im Arbeitsalltag zu holen. Da ich keine Sorgen habe, mit einem Anliegen nicht ernst genommen zu werden, bin ich bei der Bitte um Rat und Tat pro-aktiv. Somit bin ich nicht mehr in der Situation wie vor einem Jahr, in der ich befürchtete, dass meine Anliegen belächelt oder nicht ernst genommen werden.


Ich freue mich sehr auf das Feedback und wünsche schon mal ein schönes Wochenende ! :)

Viele Grüße,
Dennis
 

Andr3as

Stamm-User
Hallo zusammen,

ich habe mir den von Dir Andr3as verlinkten Fragebogen angeschaut und meinen FB diesmal anständig überarbeitet, ohne Stellen mit Copy-and-Paste zu ersetzen.

Ich möchte nicht, dass der Eindruck entsteht, ich würde die Sache nicht ernst nehmen!

Die fett markierten Textstellen habe ich neu geschrieben -- dort waren auch zum Großteil - wie von Dir richtigerweise angemerkt - sich wiederholende Texte drinnen, die ich gelöscht habe.
Den Infoblock vor dem FB habe ich nicht nochmal eingefügt, da sich dort nichts geändert hat und die Zeichenbeschränkung sonst erreicht ist.

1) Bitte beschreiben Sie möglichst genau, wodurch Sie in der Vergangenheit aufgefallen sind

Am 13.04.2019 bin ich Nachts von einer Party eines Kollegen um ca. 23:30 losgefahren und um ca. 23:50 mit einem PKW zusammengestoßen und habe ihn dabei an seiner linken Fahrzeugseite beschädigt.

An diesem Abend war ich um 15:00 zum Grillen bei einem Kollegen eingeladen und hatte dort auch Alkohol konsumiert. Bis ca. 21:00 Uhr hatte ich 6 x 0,5 l Bier und 3 x Jägermeister-Shots. Anschließend hatte ich genug und legte mich von 21:00 bis ca: 23:00 hin. Nachdem ich aufgestanden war, hatte ich das Bedürfnis, nach Hause zu kommen. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich nicht das Gefühl, fahruntüchtig zu sein. Kurze Zeit später während meiner Fahrt schlichen sich nach und nach die Begleiterscheinungen meines Alkoholkonsums ein. Erst merkte ich, wie sich mein Sehvermögen verschlechterte und ich einen Großteil meiner Umgebung „verschwommen“ war nahm. Zusätzlich fiel es mir schwer, mein Fahrzeug in der Spur zu halten und fuhr mehrmals über die Fahrbahnbegrenzungen. Ich reagierte sehr ruckartig und führte mein Fahrzeug äußerst unsicher. Obwohl ich bei damals bei Fahrtantritt das Gefühl hatte, noch Auto fahren zu können, ist mir im Nachhinein völlig klar, dass ich dazu definitiv nicht in der Lage war und eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer und mich selbst darstellte.
Am nächsten Morgen, Sonntag 14.04.2019, wollte ich den Schaden an meinem Fahrzeug von einem Autohaus, begutachten / schätzen lassen. Dort wurde mir gesagt, dass eine Schätzung in jedem Fall nur in Frage kommt, wenn eine Anzeige bei der Polizei gemacht wurde (da es sich augenscheinlich um einen Unfallschaden handelt).
Daraufhin bin ich zur Polizeidienststelle gefahren und habe mir dabei eine Geschichte zusammengereimt.
Bei der Polizeidienststelle angekommen habe ich ausgesagt, von einem anderen Fahrzeug an der rechten Fahrzeugseite meines Fahrzeugs getroffen worden zu sein und der Fahrer des anderen Fahrzeugs Unfallflucht begangen hatte.
Zu diesem Zeitpunkt hatte ich panische Angst vor den Konsequenzen (Strafe, Gefängnis etc.) und noch die Hoffnung, irgendwie aus der Sache herauszukommen - leider auch zum Leidwesen des Unfallopfers.
Am 15.04.2019 fuhr ich ins Autohaus und dort wurde mir gesagt, dass ich auf jeden Fall meine Versicherung verständigen muss wegen des Unfallschadens. Ohne selbst einen Einwand dagegen vorweisen zu können, habe ich meine Versicherung angerufen und den gleichen Fall geschildert, wie bei der Polizei.
Am 17.04.2019 bekam ich einen Anruf von einem Verkehrspolizisten wegen der Aussage, die ich bei der Polizei gemacht habe. Er möchte gerne den Schaden aufnehmen, da es einen Fall bei der Polizei gibt, zu dem meine Ausführungen passen würden.
Am selben Tag gegen 17:00 Uhr kam dann besagter Polizist zu mir nach Hause und wollte mich zu dem Unfall vernehmen, den ich angezeigt hatte.
Da er mich als Beschuldigten einer Straftat vernommen hat, äußerte ich mich vollumfänglich zu den wahren Geschehnissen.
Daraufhin hat er den oben geschilderten Tatverlauf vom 13.04.2019 - 14.04.2019 aufgenommen.
Anschließend suchte ich mir anwaltliche Hilfe.
Am 16.06.2019 wurde mein Führerschein sichergestellt.
Am 16.01.2020 bin ich dann zu meinem Gerichtstermin gegangen und bin auch dort sehr emotional gewesen, als ich alles vollumfänglich eingeräumt hatte

Nachdem ich alles eingeräumt und die Staatsanwältin mir meine Reue angesehen hatte, wurde ich wegen Straßenverkehrsgefährdung in Tatmehrheit mit Vortäuschen einer Straftat in Tatmehrheit mit versuchtem Versicherungsbetrug verurteilt.

Die Entscheidung zur MPU hatte ich am 01. August 2020 von der Führerscheinstelle bekommen.

2) Welche Gedanken (Überlegungen) hatten Sie bei den jeweiligen Taten?
Bei meiner Fahrerflucht am 13.04.2019 hatte ich den Unfallort verlassen, da ich Angst davor hatte, bestraft zu werden – auch weil ich zu diesem Zeitpunkt wusste, dass ich alkoholisiert Auto gefahren bin.
Zu diesem Zeitpunkt hatte ich nicht an das Unfallopfer gedacht, obwohl viel schlimmeres als ein Sachschaden hätte passieren können. Die andere Person hätte verletzt sein können. Es war nachts und die durch mich in einen Unfall verwickelte Person hätte keine Hilfe bekommen können, wenn sie kein Handy dabei gehabt hätte. Jemand anderes hätte durch mein rücksichtsloses Verhalten zusätzlich einen Unfall verwickelt werden können. Beschämenderweise hatte ich in diesem Moment / diesen Momenten nicht an das Unfallopfer und meine Mitmenschen gedacht und habe heute noch ein schweres und vor allem sehr schlechtes Gewissen deswegen. Es gibt kaum einen Moment, bei dem ich mich nicht an diese Nacht und meine verachtenswerte Tat erinnere und daran denke, was ich dabei alles kaputt gemacht habe und kaputt hätte machen können. Am schlimmsten auf mein Gewissen drückt die Tatsache, dass ich einen anderen Menschen in Mitleidenschaft gezogen habe.

Bei meiner Falschaussage am 14.04.2019 war ich mit meinen Gedanken nur daran interessiert, wie ich aus meiner selbst verschuldeten Situation herauskomme. Zwar wollte ich an diesem Tag nur den Schaden an meinem Auto schätzen lassen aber das ist kein Entschuldigung dafür, eine Falschaussage bei der Polizei zu machen - und das auch noch auf Kosten des Unfallopfers, welches auf dem von mir verursachten Schaden sitzengeblieben wäre und keine Möglichkeit gehabt hätte, den eigenen Schaden zu begleichen. Selbst heute bin ich immer noch fassungslos über mein damaliges beschämendes Verhalten und bereue es zutiefst, damals so rücksichtslos gehandelt zu haben. Anstelle Verantwortung zu übernehmen, wollte ich mich vor jener Verantwortung drücken und jemand völlig Unschuldigen für meine Rücksichtslosigkeit bezahlen lassen.

Bei meinem versuchten Versicherungsbetrug am 15.04.2019 hatte ich nur noch den Gedanken, dass ich mich jetzt schon viel zu weit in meine selbst verschuldete Situation gebracht habe und jetzt nicht mehr zurück kann. Dass ich dabei die Versicherung um einen sehr hohen Geldbetrag betrogen hätte, spielte bei mir zu dieser Zeit leider eine untergeordnete Rolle. Das ich den Gedanken hatte, nicht mehr zurück zu können, ist meine eigene Schuld, denn ich hätte zu jeder Zeit meine Taten zugeben und weitere Straftaten meinerseits verhindern können. Bei jeder meiner Straftaten stand ich mir selbst im Weg, meine Fehler zu korrigieren und das Richtige zu tun - nämlich das Autohaus zu verlassen, die Falschaussage bei der Polizei zurückzunehmen und mich stattdessen zu stellen und meine Straftat der Unfallflucht zu gestehen. Dadurch hätte ich auch dem Unfallopfer vieles ersparen können. Es tut mir bis heute unendlich Leid, dass ich nicht mutig genug war, meinem eigenen Fehlverhalten Herr zu werden und von Beginn an keinen Mitmenschen in Mitleidenschaft zu ziehen.

3) Haben Sie bereits (Vor)Strafen erhalten? Wenn ja, welche?
Keine Vorstrafen

4) Gab es noch andere (aktenkundige) Auffälligkeiten (auch ältere)?
Januar 2013 -> Abstandsverstoß: Bei 173 km/h einen Abstand von ca. 24 Metern -> 3 Punkte, 280 EUR, 1 Monat Fahrverbot (Im Februar 2013 Führerschein 1 Monat abgegeben und anschließend wieder erhalten)

5) Wie bewerten Sie selbst Ihr Verhalten in der Vergangenheit und was war Ihrer Meinung nach der Grund dafür?

Aus heutiger Sicht bewerte ich mein damaliges Verhalten als beschämend. Während dieser Zeit hatte ich erhebliche Probleme mit meinem Selbstbewusstsein, wodurch ich zu vielen Dingen im beruflichen und privaten Umfeld keine eigene Meinung hatte und zu 100% zu allem "Ja" gesagt habe. Dadurch viel es mir immer schwerer, Selbstbewusstsein aufzubauen, da ich immer darauf erpicht war, Harmonie zu erzeugen ohne Konflikte herbeizuführen und "Nein" war in meinen Gedanken immer der Begriff, um Konflikte zu provozieren. Durch das Vermeiden von Konflikten hatte ich mir selbst immer die Chance genommen, mein eigenes Verhalten zu reflektieren und an solchen Situationen zu wachsen. Ich wollte nie zugeben, dass etwas schlecht läuft oder ich mit etwas überfordert bin. Fehler, die ich gemacht hatte, wollte ich immer so gut es geht verstecken oder solange verbergen, bis ich eine Lösung für die Ursache der Fehler gefunden hatte.
Das hat auch an den Tagen vom 13.04.2019 - 15.04.2019 dazu geführt, dass ich Stück für Stück Fehler um Fehler begangen habe und mit jedem weiteren Fehler versucht habe, meinen vorherigen Fehler zu verbergen. Das alles nur, um am Ende nicht mehr den Mut aufbringen zu können, meine eigenen Fehler und Straftaten zuzugeben und daran zu wachsen. Stattdessen ging es nur darum, alles so lange zu verbergen, bis ich mir selbst eingeredet hatte, keinen Schritte mehr zurückmachen zu können.

6) Welchen Sinn sehen Sie in den Gesetzen und den Verkehrsbestimmungen?

Jedes Gesetz, ob im Straßenverkehr oder nicht, soll uns dazu bringen, miteinander als Mitmenschen zu leben und nicht gegeneinander als Feinde.
Jeder Mensch soll nach den gleichen Gesetzen be- und verurteilt werden, damit ein gerechtes und geregeltes Zusammenleben stattfinden kann.
Würde es keine Gesetze geben, dann würde es auch keine moralische Verpflichtung gegenüber anderen Menschen geben. Das Helfen in Notsituationen würde keinen Stellenwert mehr in unserer Gesellschaft einnehmen, da es nur um den eigenen Vorteil und das Durchsetzen des eigenen "Rechts" gehen würde.
Ohne Gesetze und Verkehrsbestimmungen hätte es zu meinen rücksichtslosen Straftaten keine Strafverfolgung und keine Verurteilung gegeben. Das ist nicht hinnehmbar und verhöhnt das Unfallopfer. Zudem wäre das Unfallopfer auf seinem gesamten Schaden sitzengeblieben und dass ist einer Zivilgesellschaft unwürdig.

7) Welche Veränderungen hat es seit der letzten Auffälligkeit bei Ihnen gegeben?

Nach meiner letzten Auffälligkeit hatte ich mir fest geschworen, für meine Fehler gerade zu stehen und die Konsequenzen meines eigenen Handelns zu tragen. Um mich dahingehend positiv zu verändern, fing ich an, während der Arbeit pro-aktiv meine Kollegen und Vorgesetzten anzusprechen, wenn ich mit Aufgaben überfordert bin oder nicht sicher bin, wie ich Aufgaben lösen kann. Zusätzlich baute ich somit Selbstbewusstsein auf, um mich bei Fehlern nicht mehr herauszureden, sondern die Konsequenzen dafür zu tragen und es beim nächsten mal besser zu machen.
Weitergehend habe ich von Mitte Januar 2020 bis Juni 2020 radikal meine Ernährung umgestellt und angefangen, regelmäßig Sport zu treiben, wodurch ich ca. 20 kg abgenommen habe!
Um weiterhin mobil zu bleiben, nehme ich öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch und habe mit zunehmender Inanspruchnahme auch gefallen daran gefunden, da ich während der Fahrt noch Dinge nebenbei erledigen oder mich während einer langen Reise ausruhen kann.


8) Wie wollen Sie sicherstellen, dass Sie nicht erneut auffällig werden?
Durch meinen Unfall und meine Straftaten ist mir bewusst geworden, dass ich nicht mehr mit dem Auto zu Partys oder Festen fahre. Dadurch schließe ich von vornherein aus, dass sich so etwas je wiederholt.
Zudem benutze ich, um nach einer Party nach Hause zu kommen, öffentliche Verkehrsmittel oder nehme ein Taxi.

9) Haben Sie die Schwere und das Ausmaß Ihres früheren Verhaltens im Verkehr erkannt?
Ich stellte durch mein eigensinniges Verhalten eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar und hatte während meiner Fahrt nicht über die Konsequenzen meines Verhaltens für Andere nachgedacht. Ich nahm billigend in Kauf, einen Unfall zu provozieren und habe dies letzten Endes auch gemacht. Ich hatte keinerlei Bewusstsein dafür, dass das Unfallopfer verletzt sein könnte und Hilfe benötigt. Ich wollte einzig und allein mein eigenes Vergehen vertuschen und habe als Konsequenz das Unfallopfer alleine gelassen. Ich habe mir keine Gedanken darüber gemacht, was mit dem Unfallopfer passiert. Ich schäme mich dafür und bereue meine eigensinnige Verhaltensweise und das Mithineinziehen eines Mitmenschen zutiefst.


10)
Warum hast du dich Trotz den Einschränkungen die du ja verspürt hast beschämender Weise für eine Fahrt mit dem Auto entschieden? Welchen wichtige Gründe gab es dafür ?

Nachdem ich aufgestanden war, hatte ich die Begleiterscheinungen meines Alkoholkonsums nicht gespürt und deshalb den Eindruck gewonnen, noch mit dem Auto fahren zu können. Erst mit fortschreitender Fahrtdauer hatte ich ein verschwommenes Sichtfeld und eine ruckartige, unsicherer Fahrweise.
Da ich mich zu diesem Zeitpunkt sehr unwohl fühlte und in einer Gegend unterwegs war, in der ich mich nicht auskannte, wollte ich nach Hause. Ich war nachts auf einer Bundesstraße unterwegs und hatte Angst, dass ich, wenn ich meine Fahrt beende z. B. am Straßenrand, von der Polizei aufgegriffen und bestraft werde.

11) Haben Sie sich mit den Ursachen Ihres früheren Verhaltens auseinandergesetzt?
Ich hatte mich aus Angst vor einer Strafe rücksichtslos verhalten. Ich hatte zu Beginn bereits den fatalen Fehler gemacht, meine eigenen Fähigkeiten zu überschätzen und die Auswirkungen meines Alkoholkonsums auf meine Fahrweise unterschätzt. Ich habe mir selbst nicht eingestanden, einen Fehler gemacht zu haben und war daraus resultierend nicht in der Lage, meine weiteren Fehler zu vermeiden. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt kein Unrechtsbewusstsein und habe jeden weiteren Fehltritt, den ich gemacht hatte, als unvermeidbar hingenommen. Das ich dadurch einem Mitmenschen schwer geschadet hatte, war für mich zu diesem Zeitpunkt irrelevant.

12) Haben Sie den glaubhaften, nachvollziehbaren Entschluss gefasst, etwas grundlegend zu ändern?
Ich hatte immer die Auffassung, dass ich ohne meinen Führerschein nicht in der Lage bin, selbstständig mein Leben zu gestalten und mich fortzubewegen. Da ich während meine führerscheinlosen Zeit allerdings viel mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs bin, um zu meiner Arbeit zu gelangen oder Freunde zu treffen, habe ich gelernt, dass das Auto für mich nicht existentiell ist, sondern ein flexibles Fortbewegungsmittel. Ich weiß jetzt, dass ich auch ohne ein Fahrzeug selbstständig meinen Lebensunterhalt bestreiten kann und keinerlei Nachteile dadurch habe.

Ich habe keine Angst mehr davor, eigene Fehler zuzugeben und Konsequenzen dafür zu tragen. Ich sehe Fehler nicht mehr als unvermeidbar und nehme die Chance war, aus meinen Fehlern zu lernen und diese nicht mehr zu wiederholen. Sobald ich merke, dass das ich mit einer Situation überfordert bin oder Hilfe benötige, dann spreche ich meine Schwierigkeiten offen an und bitte um Unterstützung.

Wenn ich dennoch in eine Situation komme, in der ich für einen Fehler verantwortlich bin, dann scheue ich mich nicht davor, dies offen zuzugeben und Verantwortung für mein Handeln zu tragen.


13) Gibt es genügend Hinweise darauf, dass Ihnen das auf Dauer gelingen wird?

Aufgrund meiner neuen Lebensumgebung (Umzug) bin ich nicht mehr darauf angewiesen, mit meinem Auto weite Strecken zurückzulegen. Ich nutze rege die Möglichkeit, fußläufig innerhalb von 10 -15 Minuten den Bahnhof in meinem Wohnort zu erreichen und von dort aus in die umliegenden Gebiete zu gelangen.

Meine Eltern und Geschwister bieten mir an, mich zu Partys oder Festen zu fahren und mich auch wieder abzuholen. Ich nehme mir somit von vornherein jede Möglichkeit, das Auto für die An- und Abreise zu verwenden.

Durch meine sehr gute Beziehung zu meiner Familie, meinen Arbeitskollegen und Freunden, habe ich immer die Möglichkeit, mir Rat für persönliche Probleme oder Probleme im Arbeitsalltag zu holen. Da ich keine Sorgen habe, mit einem Anliegen nicht ernst genommen zu werden, bin ich bei der Bitte um Rat und Tat pro-aktiv. Somit bin ich nicht mehr in der Situation wie vor einem Jahr, in der ich befürchtete, dass meine Anliegen belächelt oder nicht ernst genommen werden.


Ich freue mich sehr auf das Feedback und wünsche schon mal ein schönes Wochenende ! :)

Viele Grüße,
Dennis

Jetzt hast du’s… !
Du kannst die Frage, die jetzt aus meiner Sicht alle stimmig sind beantworten.
Ich drück dir für deine MPU die Daumen :smiley711:
 

Dennis1992

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

nächste Woche am 19.10.2020 ist mein MPU-Termin und habe noch eine Frage dazu:

Soll ich von Anfang an mit der Sprache rausrücken, dass ich an jenem Abend Alkohol konsumiert habe und anschließend Auto gefahren bin oder das Thema Alkohol nur ansprechen, wenn ich danach gefragt werde?
Ich für meinen Teil möchte das Thema - wie oben bereits mit der tatkräftigen Hilfe von Andr3eas aufbereitet - darstellen!

Ich mache mir was das angeht allerdings Sorgen, dass der Gutachter / die Gutachterin dann meinen könnte, dass die Fragestellung der Führerscheinstelle noch nicht ausreichend ist und um den Tatbestand mit Alkohol erweitert werden müsste d. h. eine doppelte Fragestellung zu beantworten ist.

Ist meine Sorge diesbezüglich gerechtfertigt bzw. ist es möglich, dass sowas passieren kann, wenn ich mich an meine bisherige Aufbereitung halte?
Da der Termin nächste Woche ist und ich deshalb etwas aufgeregt / nervös bin, mache ich mir darüber Gedanken und bin mir unsicher!

Vielen Dank für Eure Hilfe!
 

Andr3as

Stamm-User
Hi.
Du kannste und wirst nur zu der Fragestellung der Fe. befragt/geprüft !
Eine Nachbesserung wird es nicht geben.
Ich drücke dir schon mal die Daumen für die MPU und hoffe das Du Dich mal meldest wie es gelaufen ist ?
Ps.: klar muss Dir aber sein, dass Du einzelne Fragen zur Wirkung von Alkohol gestellt bekommen wirst, die Du hoffentlich beantworten kannst.
Lg.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dennis1992

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

erstmal ein riesengroßes Dankeschön für Eure und insbesondere Deine Hilfe Andreas!!

War grad bei meiner MPU und der Gutachter hat gesagt, das er einen positiven Eindruck von mir hat und das Gesagte nochmal konsolidiert bzw. durchgeht. Innerhalb von 2 Wochen bekomme ich mein Gutachten.

Bei der medizinischen Untersuchung hatte ich einen Puls von 160/100. Ich war mega nervös und aufgeregt und dachte schon, mein Herz springt mir gleich aus der Brust.
Der Arzt hatte noch gemeint, das ich meinen Puls bei meinem Hausarzt nochmal prüfen lassen soll, um sicherzugehen, dass es sich nur um eine Momentaufnahme handelt. Das Ergebnis soll ich dann zur MPU-Stelle schicken.

War gerade bei meinem Arzt und habe einen Puls von 156/93 gehabt ca. 1 Stunde nach der MPU, wobei er gemeint hat, das es sicher noch an der Aufregung liegt.

Kann mein Puls hier noch zu einem negativen Gutachten führen oder ist das nur noch eine Formalität?

Nochmal vielen Dank für die Unterstützung!

Viele Grüße
 
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