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Mpu Wiederholungstäter

D.L1990

Neuer Benutzer
Hallo Liebe Comunity. Ich war schon vor ca 8 Jahren schon einmal hier und möchte mich nochmals für die Hilfe und die Unterstützung hier aus dem Forum bedanken.
Nun benötige ich tatsächlich erneut eure Hilfe bzw. Euren Rat:

Ich hatte vor ca.8 Jahren eine TF mit 1.7 BAK Promille. Die Mpu hatte ich mit KT beim ersten mal bestanden. Nun hatte ich im Mai erneut eine TF mit 0.96 Promille AAK. Ich weiß nicht wie ich es erklären soll, es gibt keine Entschuldigung dafür und mir ist bewusst, dass es einzig und allein mein Fehler war.

Ich werde den Fragebogen noch ausfüllen aber direkt eine Frage vorweg:

Besteht die Chance die Mpu als Wiederholungstäter überhaupt noch mit KT zu bestehen?

Ich weiß hört sich unglaubwürdig an, aber das KT hat bis auf seltene Ausnahmen stets funktioniert und wenn nicht haben immer die Notfallstrategien gegriffen, bis auf jetzt dieses eine Mal.

Ich habe vor 2 Wochen Post bekommen mit der Mpu- Anordnung bis zum 31.10!!

Fahrverbot beginnt ab dem 03.10.

Sollte ich die Mpu überhaupt mit KT wagen ( mit Aufbereitung, Strategieanpassung etc) ?

Vielen Dank und viele Grüße
 
Willkommen zurück im Forum,
es ist recht schwierig bis fast unmöglich, eine 2. MPU mit KT zu machen, da du ja bewiesen hast, dass du es nicht einhalten kannst. Da bräuchtest du schon unglaubliche Überzeugungskraft. Also ich würde diesen Weg nicht gehen. Und der 31.10. ist ja sowieso nicht machbar für dich, egal auf welche Weise du die MPU bestreiten möchtest.
 
Besteht die Chance die Mpu als Wiederholungstäter überhaupt noch mit KT zu bestehen?

Meiner Erfahrung nach ist das heutzutage äußerst unwahrscheinlich geworden. Mit Einführung der 4. Auflage der Beurteilungskriterien (BUK4) wurden viele Vorgaben enger gefasst.

Theoretisch ist auch bei Wiederholungstätern kontrolliertes Trinken (kT) möglich, in der Praxis sind das aber wohl seltene Ausnahmen geworden. Du müsstest dem Gutachter also eine Begründung liefern können, warum das kT trotz deines Rückfalls auch zukünftig möglich sein sollte. Bei @Stier wurde auch die zu kurze Zeit zwischen Tat und MPU kritisiert.

Das deine Vermeidungstrategien nicht funktioniert haben ist schließlich belegt worden. Positiv wäre zum Beispiel wenn du dir direkt im Mai fachliche externe Hilfe gesucht hättest, das ist aber wohl nicht der Fall.

Ich sehe kaum Chancen eine aktuell eine MPU mit kT zu bestehen. Zumal mit den BUK4 offensichtlich mehr Wert auf eine einjährige Verhaltensänderung gelegt wird und 6 Monate nur noch als Ausnahme akzeptiert werden, die dann natürlich auch mit Argumenten gefüttert werden muss. Von Mai bis Oktober sind es auch nicht mal ein halbes Jahr vergangen. Anfang Mai würde grade so hinkommen.
 
Eine Rückfrage hätte ich: Hast du die BAK schon ?

Ich weiß, hört sich unglaubwürdig an, aber das KT hat bis auf seltene Ausnahmen stets funktioniert und wenn nicht haben immer die Notfallstrategien gegriffen, bis auf jetzt dieses eine Mal.
Merkste selber….?

Das einzige kt, was evtl für dich in Frage käme, wäre in A2 mit therapeutischer und forensischer Begleitung und der dementsprechenden Dokumentaion, um eine realistische Chance zu haben.
 
Zuletzt bearbeitet:

Eine BAK gibt es nicht. Da unter 1.1 Promille wurde es von der Polizei als Ordnungswidrigkeit gewertet.

Danke für deinen Hinweis. Wäre es eine Option die Behörde nach einer Fristverlängerung zu bitten um mehr Zeit für die Vorbereitung zu haben? Ich werde den Führerschein erst Anfang Oktober abgeben und habe dann sowieso 3 Monate Fahrverbot.

Unnötiges Doppel-Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Probieren kannst du es natürlich. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass du eine MPU bestehst ohne 12 Monate Verhaltensänderung. Es wird dir also nicht so viel bringen.
 
Probieren kannst du es natürlich. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass du eine MPU bestehst ohne 12 Monate Verhaltensänderung. Es wird dir also nicht so viel bringen.
Ja, stimmt schon. Zumindest habe ich dann etwas mehr Zeit um nicht umsonst 1000€ zu verbraten und evtl zurück zu ziehen. Die Mpu Stelle habe ich bereits bezahlt aber noch keinen Termin gemacht. Ist das überhaupt möglich noch zu widerrufen und das Geld zurück zu erhalten? Natürlich abzüglich der Bearbeitungsgebühr.
 
Den Termin kannst du kündigen. Die Kosten hängen meist davon ab wie lange vor dem vereinbarten MPU-Termin du den Vertrag kündigst.

Meist sind die Kosten für Kündigungen auch im Vertrag festgelegt. Hast du da schon mal nachgeschaut?
 
Du kannst aber auch mal nachfragen, ob du den Termin weiter nach hinten verschieben kannst. Wenn du beim gleichen MPI bleibst, sind sie da manchmal kulant.
 
Gehe ich recht in der Annahme dass du dich in den vergangenen Jahren nach der ersten mpu wieder langsam hochgetrunken hast?
Guten Morgen,

Nein absolut nicht. Ich trinke eher selten. 1x mal alle 2 Monate in etwa, 1-2 Gläser Wein mit der Frau wenn wir Date-Night haben. Hin und wieder bei besonderen Anlässen, dann eher Bier und sehr selten mehr wie 3x 0.33. An dem Abend waren es leider 4x 0.5l in kurzer Zeit. Ich würde eher sagen, dass ich über die Jahren meine eigenen Regeln hin und wieder gelockert habe.
 
Ich habe noch mal etwas wegen Absage / Verschiebung des MPU-Termins recherchiert und folgendes gefunden:

https://mpu-zentrale.com/stornierung-der-begutachtung/

https://www.avus-service.de/faq.php?faq=faq5&anker=820

https://pima-mpu.de/wp-content/uploads/2018/08/AGB_pima-mpu-GmbH_08_2018.pdf

4.2
Bei rechtzeitiger Absage des vereinbarten Termins (spätestens am dritten Werktag vor dem Termin) oder bei entschuldigtem Nichterscheinen wird dem Kunden umgehend ein neuer Termin mitgeteilt. Eine ausreichende Entschuldigung liegt vor, wenn der Kunde krankheitsbedingt ein ärztliches Attest vorlegt. In anderen Fällen hat der Kunde eine schriftliche Erklärung über die zwingenden Gründe der Verhinderung vorzulegen; die pima-mpu GmbH wird unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls entscheiden, ob diese Entschuldigung ausreichend ist.
Vorbehaltlich einzelvertraglicher Regelungen ist das ärztliche Attest oder die schriftliche Erklärung über die Verhinderungsgründe der pima-mpu GmbH spätestens in der dem Termin folgenden Kalenderwoche vorzulegen.

Die Möglichkeiten einer Absage oder einer Verschiebung sind demnach immer individuell und hängen vom abgeschlossenen Vertrag ab. An den bist du gebunden. Von daher solltest du dir deinen Vertrag mal daraufhin ansehen.

Du solltest dir auch mal dein altes Gutachten ansehen, speziell was du dort zum kontrollierten Trinken erzählt hast. Auch wie du danach notwendige Fahrten vermeiden wolltest.

Du hast ja nicht nur eine der dort aufgestellten Grenzen gerissen, sondern sogar zwei: Zunächst hast du mehr getrunken als das kontrollierte Trinken zulässt und zusätzlich bist du auch noch gefahren. Das wirst du dem Gutachter erklären müssen (auch wenn du mit Abstinenz in die nächste MPU gehst).

Zudem wird er nicht glauben das die Fahrt in der Zeit nach der ersten MPU eine Ausnahme war. Hintergrund dabei ist, das du die Probleme bei deiner bisherigen Vermeidungsstrategie erkannt haben und erklären musst, damit die neue bei deiner nächten MPU glaubhaft sein kann.
 
Ich danke dir vielmals für deinen Aufwand .

Ja mir ist bewusst, dass ich an diesem Abend gleich 2 Regeln gebrochen habe. Einfach deshalb hätte ich einfach gerne mehr Zeit um das alles in Ruhe aufzuarbeiten.

Ich glaube ich werde heute mal die Fs erstmal kontaktieren und nach einer Fristverlängerung fragen. Dann rufe ich bei der mpi an und erkläre denen, dass wir noch keinen Termin festlegen können. Wie bereits erwähnt ich habe noch keinen Termin mit denen festgelegt aber bereits gezahlt. In dem Schreiben der Mpi stand bereits drinnen dass es Gebühren kostet (106€) selbst wenn es zu keinem Gutachten kommt. Naja dann lieber 106€ rausschmeißen, als 900€ -.-

Was würde passieren wenn die Fs mir keine Verlängerung gewährt? Kriege ich dann wenn der 31.10 abgelaufen ist eine Sperrfrist oder wie läuft das dann alles ab?

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Kriege ich dann wenn der 31.10 abgelaufen ist eine Sperrfrist

Nein. Gegen dich laufen aktuell zwei vollkommen unabhängige Verfahren.

1. Das Strafverfahren

Eine Sperrfrist darf nur ein Gericht festsetzen. Da du unter 1,1 Promille geblieben bist und die alte Fahrt rechtlich verjährt ist wird nur ein Fahrverbot ausgesprochen. Wahrscheinlich von der Bußgeldstelle. Dorthin musst du wahrscheinlich auch deinen Führerschein schicken oder dort abgeben.

2. Das Schutzverfahren

Bei der Führerscheinstelle ist auf Grund der MPU deine alte Fahrt noch gespeichert (10 Jahre ab Wiedererteilung von Fahrerlaubnis und Führerschein) und du bist ein Wiederholungstäter. Deshalb wird eine neue MPU verlangt. Wenn die MPU-Frist abgelaufen ist (oder wenn du erkennbar die MPU nicht machen willst) wirst du die Aufforderung bekommen deinen Führerschein dort abzugeben. Der wird dann geschreddert und deine Fahrerlaubnis gelöscht.

Wahrscheinlich wissen die dann noch nicht, das dann aktuell gegen dich ein Fahrverbot läuft und du den Führerschein hinterlegen musstest. Das musst du denen dann mitteilen. Den Führerschein wirst du dann nicht wiederbekommen.

Wenn dein Führerschein erst eingefordert wird wenn das Fahrverbot bereits abgegolten ist kann es auch sein, das du ihn zunächst wieder bekommst (und dann auch wieder fahren darfst) und erst danach endgültig abgeben musst. Bei 3 Monaten Fahrverbot ab Anfang Oktober 2025 und der MPU-Frist bis Ende Oktober 2025 ist das aber eher unwahrscheinlich.

Da du keine Sperrfrist bekommst kannst du die MPU danach jederzeit machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das heißt dann, dass ich ihn dann unabhängig von einer Frist neu beantragen muss, eine positives Mpu-Gutachten vorlegen muss und den Führerschein dann neu erhalte?
Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Richtig.

Für die MPU musst du dann nur die Voraussetzungen erfüllen um die zu bestehen.

Führerschein und Fahrerlaubnis bekommst du dann neu. Damit musst du auch die Bedingungen für einen neuen Führerschein erfüllen, Sehtest und so weiter. Falls sich die Führerscheinklassen geändert haben werden die angepasst und dein Führerschein bekommt ein aktuelles Ausstellungsdatum. Es gelten die dann aktuellen Bedingungen für einen neuen Führerschein.
 
Vielen Dank für deine Hilfe
Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
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