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Negative MPU und frist bis 11.12.2012

Tathergang

1. Beschreiben Sie den Tag Ihrer Trunkenheitsfahrt aus eigener Sicht mit Datum und Uhrzeiten.
(wann, wo und mit wem getrunken / wann und wie aufgefallen / Promille)
Vom 21.06.2012 bis 25.06.2012 war ich zusammen mit meiner Cliqü auf dem Southside Festival. Das Festival verlief normal und war dank gutem Wetter angenehm. Am Sonntag, den 24.06.2012, welches der letzte Festivaltag war, besuchten wir das Festivalgelände wie die Tage zu vor auch. Ich trank den Tag über 2 Bier. Nach der letzten Band so ca. 23 Uhr gingen wir gemeinsam zurück zum Campingplatz um das Lager aufzuräumen und alles für die für Montag geplante Rückfahrt vorzubereiten. Wir kochten uns noch eine Kleinigkeit auf dem Campingkocher. Dabei trank ich noch ein Bier, bevor ich nach dem Aufräumen ins Bett (Bus) gehen wollte. Die Campingnachbarn, die wir im Laufe des Festivals näher kennengelernt haben und die ebenfalls am Aufräumen waren, kamen vorbei. Wir baten ihnen was zu essen an und spendierten noch ein Bier. Dabei stellte sich heraus das einer der Personen am Montag Geburtstag hat. Um 12 Uhr wurde dann eine Flasche Sekt aufgemacht um auf den Geburtstag anzustoßen. Im Beisammensein habe ich die Zeit völlig vergessen und es wurde später und später. Mittlerweile war es 3:30 Uhr Montagmorgen und wir begaben uns ins Bett. Um 10 Uhr bin ich aufgewacht und fühlte mich zwar müde aber nicht Fahruntüchtig, worin ich mich selbst total überschätzt habe. Wir packten die Sachen ins Auto und fuhren los Richtung Heimat. Nach ca. 25 km kamen wir in eine Routine Kontrolle, in der alle Fahrzeuge, welche nach Festival aussahen rausgezogen wurden, kurz vor Balingen. Dabei wurde ich aufgefordert zu Blasen was einen Atemalkoholkonzentration 0,8 mg/l ergab.

Die AAK war 0,4 mg/l nicht wahr?

2. Was und wie viel haben Sie am Tattag insgesamt getrunken?
(Genaü Angaben in Sorte, Menge, Trinkzeit)
24.06.2012 zwischen 21 und 22 Uhr 2 Bier
24.06.2012 ab 23 Uhr bis ca. 3:30 Uhr Montagmorgen 7 Bier 0,5 L, 1 Gläschen Schnaps 0,02 L und 3 Gläser Sekt 0,2 L.
Dazu passt deine angegebene Trinkmenge....sag aber beim GA bitte niemals "Gläschen" o.ä., da dies nach Verharmlosung aussehen könnte.....

9. Haben Sie regelmäßig Alkohol getrunken, und wie hat sich ihr Trinkverhalten in den letzten Jahren entwickelt?
Regelmäßig habe ich nie Getrunken!
Eigentlich sollte hier ein bißchen mehr über die Entwicklung deines Trinkverhaltens stehen... aber das kannst du dem GA dann ja notfalls mündlich erklären.

Im allgemeinen wird bei der MPU eh in der Hauptsache abgefragt, wie der Alk.konsum in den letzten Monaten vor der TF war.

10. Wie viel und wie oft haben Sie getrunken?
(Genaü Angaben in Sorte, Menge, Häufigkeit)
Bis 2009: gelegentlich an Wochenenden 2 bis 3 Bier 0,5 l, zu Festlichkeiten ca.5 Bier 0,5 l, gelegentlich 1 Cocktail
Ab 2009: habe ich zu div. Festlichkeiten 4 6 Bier 0,5L, gelegentlich 1 Cocktail. Am Wochenende sporadisch 2 - 3 Bier 0,5 l, oder 1 -2 Gläser Rotwein zum Essen.
Ab 2010: zusätzlich sporadisch 1-3 Bier 0,5L unter der Woche
Ab 2012 bis zur Trunkenheitsfahrt: anlässlich div. Festlichkeiten (6 runde Geburtstage und 2 Hochzeiten im Freundeskreis, Straßenfest und mehrere Grillfeten) 7 bis 9 Bier 0,5 l getrunken, gelegentlich 1 - 2 Cocktails zusätzlich. Am Wochenende sporadisch 3 bis 4 Bier 0,5 l. Unter der Woche 1 3 Bier 0,5 L
Du hast deine Angaben gegenüber dem letzten FB nicht verändert...bist dir von daher dann auch sicher, dass es nicht öfters war - okay.
Zur Info: Im Schnitt sollten die Mengen die vor oder bei einer TF getrunken wurden, vorher ca. 2x im Monat konsumiert worden sein (über mehrere Monate), damit sie zur entsprechenden Alk.festigkeit führen. Du bist erst einige Stunden später angehalten worden und niemand weiß, wie betrunken du in der Nacht davor warst.....also ist es auch für den GA schwierig dies einzuschätzen...er muss dann deinen Schilderungen einfach glauben. Allerdings hast du nicht beschrieben, dass du in jener Nacht ziemlich "betrunken" warst....also geht der GA dann davon aus, dass du nicht betrunken warst. Hhmm, ich hoffe, meine Ausführungen sind einigermaßen verständlich..??

12. Warum haben Sie getrunken?
(Innere + äußere Motive)
Zu einem guten Essen habe ich Bier oder Wein getrunken, weil es mir geschmeckt hat.
In geselligen Runden habe ich mitgetrunken ohne mir groß Gedanken darüber zu machen. Ich war dann auch redseliger und lockerer drauf. Wenn die anderen noch eins bestellten, wollte ich mich nicht ausgrenzen. Ich würde sagen, dass ich ein Gesellschaftstrinker war.
Die Gelegenheiten, an denen ich unter der Woche getrunken habe, lassen sich auf Stress bei der Arbeit zurück zu führen. Speziell 2010, 2011 und 2012, seitdem bin ich im Vertrieb tätig, waren zeitweise wirklich stressig durch das hohe arbeitsaufkommen, was Überstunden resultierte. Auch mit Kollegen oder Vorgesetzten, bin ich abends das ein oder andere mal nach Feierabend noch auf ein oder zwei bier in eine Kneipe gegangen, um Vorkommnisse auf der Arbeit wie z.B. entgangene oder gewonnene Aufträge oder Vorgehensweisen bei einem speziellen Kunden durchzusprechen.
Du warst ein "Gesellschaftstrinker"? Das geht bei Mengen von bis zu 4,5l zu einem Anlass aber deutlich über das "gesellschaftliche Maß" hinaus....zudem wird der GA befürchten müssen, dass es auch künftig "in Gesellschaft" wieder mehr werden könnte...
Du solltest dem GA da schon einen "trinkfesteren" Grund bieten. Der Stress an der Arbeit sollte nicht der Grund für das Trinken unter der Woche, sondern das Hauptmotiv für deinen hohen Alk.konsum gewesen sein. Denn wie willst du an deinem alten Trinkverhalten etwas ändern, wenn du die Probleme nicht beseitigt hast?
Einen Trinkkalender zu führen wird da sicher nicht ausreichen Gustel.....

25. Wie haben Sie die Änderung Ihres Trinkverhaltens erreicht und dabei die Umstellungsphase erlebt?
Indem ich mir die Anlässe und Festigkeiten welche in Zukunft kommen, im Kalender notiert habe. Danach habe ich mir die Festigkeiten markiert, an denen ich etwas trinken werde. Dabei habe ich auch speziell darauf geachtet, mir ein persönliches Maß an Alkohol festzulegen, welches es nicht zu überschreiten gilt. An diesen Plan habe ich mich konseqünt gehalten. Es gab sogar ein Event, an dem ich geplant hatte zu trinken, es aber nicht getan habe, da mir an diesem Tag nicht danach war.
Ich habe mich in der Volleyball Gruppe (2 x die Woche), die von meinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird, eingetragen. Dadurch kann ich von einem stressigen Arbeitstag sehr gut abschalten und mich etwas verausgaben. Außerdem halte ich mich Fit was ein guter Ausgleich mit den Kollegen zur Arbeit ist. Bei Treffen nach der Arbeit mit Kollegen um aktülle Themen zu besprechen, wobei ich damals Bier getrunken habe, trinke ich nur noch Alkoholfrei, meistens Wasser. Meine Kollegen mit denen ich enger zusammen arbeite habe ich von meiner Veränderung erzählt. Anfangs hab ich zwar ein paar dumme Kommentare zu hören bekommen, aber das hat sich schnell gelegt und wird jetzt mit Verständnis akzeptiert.
Probleme hatte ich mit der Umstellung keine.
Von daher wirken deine Angaben zu den Veränderungen auch noch nicht wirklich überzeugend. Vllt. konntest du mit deinem Arbeitgeber ja die eine oder andere "Umstrukturierung" in deinem Betrieb vornehmen, so dass es für dich nicht mehr so stressig dort ist....

Der GA braucht etwas "handfestes", also ein nachvollziehbares Motiv für deinen Alk.konsum und ebenso braucht er eine entsprechende Veränderung und Stabilisierung, damit er eine positive Prognose erstellen kann.

Wie ich anfangs bereits schrieb, wissen wir leider nicht, wie der GA "ticken" wird, der dich begutachtet. Vllt. sieht er das Ganze ganz easy....vllt. aber auch nicht.
 
So kurz Rückmeldung.
Hat gestern Gut geklappt. Der GA war ein sehr netter und verständlicher Kerl. Hat den Mitschrieb auch nicht so wörtlich mitgeschrieben und mich dabei auch immer richtig verstanden.
Leider ist oder wahr er VP und ging ziemlich auf das psychologische ein, was absolut nicht meine Stärke ist.
Er hat aber auch von Anfang an gesagt, dass er nach dem Gespräch eine positiv, negativ oder geht so ohne tedenz nennen wird.
Mein Urteil, negativ mit Kursauflage, was ja nicht soooo schlecht ist. Begründung.
1. Sonderfall - cannabis, dann Alk. Es ist gesetzlich nicht geregelt, dass ich Urinscreening zwecks drogen vorlegen muss, wäre aber besser gewesen.
2. Psychologisch geschichte. Er meinte, bei mir merke er, dass ich techniker bin, da ich viele praktische wege und Mittel genannt habe, aber wenig in meinem inneren gesucht häb. Stimmt ja auch.
3. Ich war zu erlich, was er als positv und negativ ansieht. Positiv, weil es autentisch rüberkam und ich somit eine guten Auftritt hinlegen konnte, hat mich diesbezüglich gelobt. Negativ, weil die Geschichte mit meinem Alkoholkonusm die Monate vor der TF für ihn zu heftig waren -> Kontollverlust usw.
Ende vom Lied: Er ist mir gegenüber positiv gestimmt, kann aber aus oben genannten Gründen kein positives Gutachten erstellen. Deshalb Kursauflage. Er meinte auch, dass das Gespräch mit Ihm nach dem eigentlichen Gesrpäche mir mehr bringt, was es auch getan hat, als dieser Kurs, aber es rechtlich seinen einzige möglichkeit ist um mich nicht durchfallen zu lassen.

Grundsätzlich muss ich sagen, war der Tag bei der IBBK sehr angenehm und ich wurde verstanden. Herr M. ist ein guter GA meiner Meinung nach.

@Max: Die erste Frage war, ob ich es für angemessen finde, dass ich zur MPU geladen werde. Ich sagte wörtlich: "Jein, da es meinungen gab, das es nicht zusammen gewertet werden dürfte. Allerdings wurde beides nach §24a bewertet udn somit ja."
Darauf hin erklärte er mir, dass sich diese Gesetzgebung in 2009 ebenfalls im zusammenhang mit den MPU richtlinien geändert hat und deshalb beides zusammen gewertet wird. Die nur für Dich als Info.

Danke an alle, die hier geholfen haben.
 
Na Gustel, da bin ich aber froh, dass du mit deinem GA ziemliches "Glück" hattest.....:smiley711:
Ich möchte dir an dieser Stelle schon mal meinen [COLOR=Blü]kleinen Glückwunsch[/COLOR] aussprechen. Vllt. bist du so nett und meldest dich nochmal, wenn du dein Ga vorliegen hast...

Hier noch ein paar Infos:

Die MPU Kursempfehlung nach §70
 
So hier nochmal, jetzt offiziell. Kursempfehlung nach § 70. Gutachten liest sich gut! Jetzt muss ich nur noch den Kurs machen. Oder kam es auch schonmal vor, dass die FSSt gesagt hat, ne is negativ Kurs gibts nicht? Ist doch glaube ich ermessenssache, oder nicht?
Gibts eine Übersicht, wo man diese Kurse machen kann in meiner Gegend?
 
hier nochmal, jetzt offiziell. Kursempfehlung nach § 70. Gutachten liest sich gut! Jetzt muss ich nur noch den Kurs machen. Oder kam es auch schonmal vor, dass die FSSt gesagt hat, ne is negativ Kurs gibts nicht? Ist doch glaube ich ermessenssache, oder nicht?
Es stimmt zwar das es Ermessenssache der FSST ist dir diesen Kurs zu genehmigen,ich habe aber noch nie gehört oder gelesen daß man jemanden den Kurs verweigert hätte.
Wenn sich dein Gutachten ansonsten positiv darstellt wird es auch bei dir diesbezüglich keine Probleme geben denk ich mal.

Gibts eine Übersicht, wo man diese Kurse machen kann in meiner Gegend?

hier mal ein Link zu einer Seite wo aufgelistet ist wer wo in Dtschl. solche Kurse anbietet
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j...h4BsniQjiu1mtiCwUArvHxA&bvm=bv.42553238,d.Yms
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j...4YG4Cg&usg=AFQjCNGhhaTqybMq6BI7nWR68_Kdt8jB8g

Gruß Pfohli
 
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