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Negatives Gutachten erst nach Einschalten eines Rechtsanwalts

miracel482

Neuer Benutzer
Ich habe im Mai 2021 leider meine Fahrerlaubnis verloren wegen einer Trunkenheitsfahrt mit 0,8 Promille und musste daraufhin eine MPU absolvieren.

Das für die MPU zuständige Institut war mit allen Urintests und der psychologischen Untersuchung fertig und ließ mich über einen Zeitraum von vier Monaten warten, was dazu führte, dass meine Frist zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis fast verstrichen ist. Aufgrund dieser Verzögerung sah ich mich gezwungen, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, in der Hoffnung, schneller ein positives Gutachten zu erhalten.

Nachdem ich den Anwalt eingeschaltet hatte, wurde mir vom MPU-Institut allerdings ein negatives Gutachten vorgelegt. Die Begründung, aufgrund derer ich die MPU nicht bestanden haben soll, ist überhaupt nicht nachvollziehbar. Es wurden nur die negativen Seiten im Gutachten genannt und nicht in Kontext zu den Positiven.

Ich habe den Eindruck, dass das Institut aus Verärgerung über meinen Schritt, einen Anwalt einzuschalten, nicht neutral und sachlich gehandelt hat.

Ich fühle mich in dieser Situation ungerecht behandelt und suche nach einer Möglichkeit, gegen das meiner Meinung nach voreingenommene Gutachten vorzugehen.

Könnten mir jemand hierbei Ratschläge und mögliche Vorgehensweisen aufzeigen?
 
Ohne das Gutachten zu kennen können wir dir nur allgemein antworten.

Grundsätzlich: Eine MPU ist keine Prüfung. Deshalb gibt es auch keine Aufrechnung zwischen positiven und negativen Aspekten. Der Gutachter / die Gutachterin muss insgesamt zu dem Ergebnis kommen, dass du dein Alkoholproblem erkannt und eine Lösung gefunden hast, um zukünftig keine Gefahr mehr als Kraftfahrzeugführer darzustellen.

Von daher scheinst du falsche Vorstellungen zu haben, woraus sich das Ergebnis der MPU zusammensetzt.
 
Ich schließe mich an MrMurphys Ausführungen fachlich gesehen an.

Allerdings darf auch erwähnt sein, daß es bei GA auch "menschelt". Mag vlt sein, daß die Chemie nicht passte, dieses hatten wir hier im Forum auch schon mehrfach. Letztlich gibts halt kein Kontrollorgan und unterliegt alles einer gewissen Willkür. Alleine die Tatsache, daß die überwiegende Mehrheit negativ Beurteilter wenige Wochen später in einem anderen MPI einen positiven Befund erhalten, spricht wohl weniger für Verhaltensänderungen als vielmehr die "richtigen" Antworten zu geben.

So ist es schwierig einem GA bzw dem MPI Fehlbeurteilungen zu beweisen, was wohl bedeutet, daß das Geld in einen Rechtsanwalt als Fehlinvest verbuchen kannst.
Ich kann Dir nur empfehlen, schluck die bittere Pille als "Lebenserfahrung", gib das negative GA nirgends ab,
bitte die Fsst um Fristverlängerung, und melde Dich bei einem anderen MPI zur Beurteilung an.

Sollte die Fsst nach Gründen fragen, einfach mitteilen daß die Beurteilung nicht stattgefunden hat.
Im Zweifelsfall Antrag zurückziehen und ein paar Tage neu stellen.
 
Es ist auch ungewöhnlich, das man mit 0,8 Promille zur MPU muss. Da gab es ja sicher eine Vorgeschichte bzw. mehrere Vorfälle.
Jetzt kannst du es eh nicht mehr ändern, außer dich mich Hilfe des Forums auf die nächste MPU vorbereiten.
Wenn du das negative Gutachten hier einstellst, können wir dir weitere Tipps geben.
 
Ich denke erst ab 1,6 Promille ist eine MPU zulässig . Mit 0,8 Promille würde ich den Anwalt eher zu Prüfung der aufforderung zu MPU einsetzen .
 
Ich denke erst ab 1,6 Promille ist eine MPU zulässig .

Nein, ab 1,6 Promille ist eine MPU vorgeschrieben.

Unter 1,6 Promille hängt eine MPU-Forderung von den weiteren Umständen ab. Klassischerweise gibt es zwei Gründe unter 1,6 Promille eine MPU zu fordern:

a) Der Betroffene ist bereits in der Vergangenheit mit einer Alkoholfahrt unter Alkohol aufgefallen die noch verwertet werden darf. Bei einem Wiederholungstäter spielt die Promillehöhe nur eine untergeordnete Rolle. Erfahrungsgemäß wird eine MPU gefordert wenn beide (oder sogar noch mehr Fahrten) über 0,5 Promille stattfanden.

b) Zusätzliche Umstände lassen vermuten dass die nachgewiesene Promillehöhe zwischen 1,1 und 1,6 Promille nicht das tatsächliche Alkoholproblem wiederspiegelt. Zum Beispiel fehlende Ausfallerscheinungen. Die werden heutzutage schnell angenommen, wenn der Betroffene zum Beispiel auf einem Zweirad (Fahrrad, E-Scooter und ähnliche) fahrend erwischt wird. Oder wenn von den Beamten und dem Arzt fehlende Ausfallerscheinungen attestiert werden.

Deshalb auch von bakiera2906 der Hinweis auf die offensichtlich fehlende Vorgeschichte.
 
b) Zusätzliche Umstände lassen vermuten dass die nachgewiesene Promillehöhe zwischen 1,1 und 1,6 Promille nicht das tatsächliche Alkoholproblem wiederspiegelt. Zum Beispiel fehlende Ausfallerscheinungen. Die werden heutzutage schnell angenommen, wenn der Betroffene zum Beispiel auf einem Zweirad (Fahrrad, E-Scooter und ähnliche) fahrend erwischt wird...

Ich wurde auf dem e Scooter erwischt, der Führerscheinstelle war dies egal, dir haben gesehen 1,1x Promille, da machen wir keine MPU. Also bitte nicht pauschal glauben, dass Zweirad = MPU heißt. Ich hab's irgendwo schonmal geschrieben: Zweirad bedeutet nicht größeres Problem sondern nur, dass man das Zweirad früher auch schon besoffen genutzt hat.
 
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