Hallo Forum,
Ich versuche nochmal meine Frage zu stellen und diesmal ausfürlicher.
FB Alkohol
Zur Person
Geschlecht: M
Größe: 1.87 m
Gewicht: 98
Alter: 53
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 22.08.2018
BAK: 2.11
Trinkbeginn: 22.00 Uhr
Trinkende:12.00 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 14.30 Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 12 Monate
Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja am selben Tag
Hab ich neu beantragt: ja 20 April 2020
Habe noch keinen gemacht: nein
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Bundesland: Mecklenburg Vorpommern
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: 05.10. 2018
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: ja 4x..1x Blutentnahme
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?:
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: laut Mpu sehr gut
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: ja seit August 2018
Selbsthilfegruppe (SHG): ja seit November 2018
Psychologe/Verkehrspsychologe: ja Psychologe seit 2019 leider durch Corona unterbrochen 2020 5x
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: 14.01.2019- 06.05.2019
Keine Ahnung:
MPU
Datum: 19.08.2020
Welche Stelle (MPI): TÜV Nord Greifswald
Schon bezahlt?: ja
Schon eine MPU gehabt? ja diese
Wer hat das Gutachten gesehen?: keiner
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
Leider ja 2003 mit 1,56 .....halbes Jahr Entzug
Negatives Gutachten am 10.09.2020 bekommen:
Wie oben beschrieben kann ich mit der Empfehlung nichts anfangen. ich verstehe diese einfach nicht.
Selbsthilfegruppe jede Woche, Haaranalyse, Suchtberatung alle 2 Wochen, Reha, mein Leben komplet umgestellt, immer auf Montage gearbeitet.....
seit 01.10.2019 Arbeitsplatz zu Hause gesucht und ich bin Stolz über meine Entwicklung....das Leben macht wieder Spaß.
Das Gespräch dauerte 62min.
Auszug
Bei der heutigen medizinischen Untersuchung ergaben sich keine Anhaltspunkte für fortbestehenden Alkoholkonsum.
Herr ……….hat eine Entwöhnungsbehandlung erfolgreich abgeschlossen und durch verwertbare Laborbefunde einen ausreichenden Abstinenzzeitraum glaubhaft belegen können. Damit sind die verkehrsmedizinischen Voraussetzungen einer günstigen Beurteilung bei Alkoholabhängigkeit erfüllt.
psychologische Beurteilung:
Zu den hier erhobenen Leistungsbefunden ist Folgendes festzustellen:
Zwar unterschritt Herr …… zum Teil den geforderten Prozentrang von 33, erreichte aber zumindest einen Prozentrang von mindestens 16. Angesichts der den Anforderungen entsprechenden Ergebnisse in den anderen Testverfahren mit Prozenträngen von mindestens 33 kann daher von einem insgesamt ausreichenden Leistungsvermögen für eine Fahrerlaubnis der Gruppe 2 ausgegangen werden.
Zu den beurteilungsrelevanten Aspekten ist aus verkehrspsychologischer Sicht Folgendes festzuhalten:
Herr ……….. gab in Übereinstimmung mit der fachlich zu erhebenden Forderung an, konsequent alkoholabstinent zu leben. Letztmalig habe er vor 22 Monaten Alkohol konsumiert. Herr …….konnte bereits eine umfassende Veränderung seiner Lebenssituation hinsichtlich der vormals die Abhängigkeitsentwicklung bedingenden Einflussfaktoren darstellen.
Einer positiven Prognose stehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings noch folgende Punkte entgegen.
Herr …… stand der Frage, warum es trotz längerer abstinenter Lebensphasen, mit im Vorfeld durchlaufenen Entwöhnungsbehandlungen und Reha-Maßnahmen, immer wieder zu Trinkrückfällen gekommen ist, weitgehend ratlos gegenüber.
Im gegebenen Fall ist davon auszugehen, dass Herr …….. sich mit den persönlichen bzw. lebensgeschichtlichen Hintergründen seiner Alkoholproblematik sowie der Funktionalität des Alkoholkonsums noch nicht in ausreichendem Maße auseinandergesetzt hat.
Herr…….. konnte sich zu den individuellen Hintergründen der Entwicklung seiner Alkoholabhängigkeit noch nicht hinreichend nachvollziehbar äußern. Insbesondere die in der eigenen Person wurzelnden Bedingungen der Abhängigkeitsentwicklung blieben weitgehend im Dunkeln.
Herr ……..konnte bislang noch keine ausreichenden Verhaltensstrategien entwickeln, die es ihm erlauben würden, emotionale Belastungen dauerhaft
ohne missbräuchlichen Konsum von Alkohol zu bewältigen. Herr ….verfügt noch nicht über als tragfähig einzuschätzende alternative Verhaltensstrategien zum Alkoholmissbrauch.
Die hier noch festzustellenden Aufarbeitungsdefizite sind auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass sich der Untersuchte noch in der therapeutischen Aufarbeitungsphase der vorliegenden Alkoholabhängigkeit befindet.
Eine günstige Prognose in Hinblick auf eine künftige Verkehrsteilnahme ohne Alkoholeinfluss kann vor diesem Hintergrund noch nicht gestellt werden.
V. BEANTWORTUNG DER FRAGESTELLUNG
Es ist zu erwarten, dass Herr ……..auch zukünftig ein (Kraft-) Fahrzeug unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen wird. Es liegen im Zusammenhang mit dem früheren Alkoholkonsum keine leistungspsychologisch nachweisbaren Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines (Kraft-) Fahrzeugs der Gruppe 1 /2 (F E Klasse A, A2, A1, CE, C, C1 E, C1, BE, B, AM, L, T / 1+2) in Frage stellen.
EMPFEHLUNGEN
Herrn …….. wird geraten, die bei ihm vorliegende Alkoholabhängigkeit aufzuarbeiten und eine stabile Alkoholabstinenz sowie eine intrinsische Abstinenzmotivation zu erreichen.
Herr ……… wird geraten die bereits begonnene Psychotherapie fortzusetzen, ebenso ist die weiterführende regelmäßige Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe zu empfehlen.
Weiterhin sollte sich Herr ……. unter Vorlage dieses Gutachtens zunächst an eine Suchtberatungsstelle wenden, um dort geeignete weiterführende therapeutische Maßnahmen zu ergreifen bzw. weitergehende Behandlungsschritte einzuleiten.
Zur Klärung der Frage, inwieweit ihm eine stabile Aufarbeitung der Alkoholabhängigkeit gelungen ist, müsste eine erneute medizinisch-psychologische Untersuchung erfolgen, die allerdings nur dann Aussicht auf ein positives Ergebnis bietet, wenn Herr ……… auf der Grundlage einer therapeutischen Betreuung zu einer konsequent alkoholabstinenten Lebensweise gefunden hat und darüber hinaus die Erarbeitung einer soliden Rückfallprophylaxe darstellen kann.
Nach Abschluss der therapeutischen Betreuung muss Herr……… in der Regel über ein Jahr belegen können, dass er eine stabile Alkoholabstinenz eingehalten hat (mindestens aber ein halbes Jahr nach Abschluss der Betreuung bei einem Gesamtzeitraum der Abstinenz von eineinhalb Jahren).
Ich würde mich über eure Meinungen sehr freuen. Wie gehts weiter?