Negatives Gutachten

Frank3011

Neuer Benutzer
Bitte um Hilfe,

Habe letzte Woche ein negatives Gutachten bekommen, mit der Empfehlung: Eine Suchtberatung aufzusuchen......Nach Abschluss der therapeutischen Betreuung muss Herr xxxx (Klarname gelöscht *Nancy*) in der Regel über ein Jahr belegen können, dass er eine stabile Alkoholabstinenz eingehalten hat ( mindestens aber ein halbes Jahr nach Abschluss der Betreuung bei einem Gesamtzeitraum der Abstinentz von eineinhalb Jahren.

Ich habe im Vorfeld der MPU eine 4 monatige Reha besucht schon ein Jahr Abstinentz mit 4 Haaranalysen nachgewiesen, besuche regelmäßig die Suchtbratung, bin beim Phsychlogen und bitte daher, mir bei der Erläuterung der Empfehlung , ob nun nochmal 1 oder sogar 1 1/2 Jahre nachzuweisen sind.

Oder sind die eineinhalb Jahre als gesamte mit dem 1 schon gemachte zu verstehen. Insgesamt bin ich schon 23 Monate insgesamt trocken und auch froh darüber. Ich konnte nach meiner Meinung, keinen guten Nachweis für meine zukünftige Abstinentz erläutern.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Frank3011

Neuer Benutzer
Hallo Forum,
Ich versuche nochmal meine Frage zu stellen und diesmal ausfürlicher.

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: M
Größe: 1.87 m
Gewicht: 98
Alter: 53

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 22.08.2018
BAK: 2.11
Trinkbeginn: 22.00 Uhr
Trinkende:12.00 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 14.30 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 12 Monate

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja am selben Tag
Hab ich neu beantragt: ja 20 April 2020
Habe noch keinen gemacht: nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland: Mecklenburg Vorpommern


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: 05.10. 2018

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: ja 4x..1x Blutentnahme
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: laut Mpu sehr gut

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: ja seit August 2018
Selbsthilfegruppe (SHG): ja seit November 2018
Psychologe/Verkehrspsychologe: ja Psychologe seit 2019 leider durch Corona unterbrochen 2020 5x
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: 14.01.2019- 06.05.2019
Keine Ahnung:

MPU
Datum: 19.08.2020
Welche Stelle (MPI): TÜV Nord Greifswald
Schon bezahlt?: ja
Schon eine MPU gehabt? ja diese
Wer hat das Gutachten gesehen?: keiner
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:

Leider ja 2003 mit 1,56 .....halbes Jahr Entzug




Negatives Gutachten am 10.09.2020 bekommen:

Wie oben beschrieben kann ich mit der Empfehlung nichts anfangen. ich verstehe diese einfach nicht.
Selbsthilfegruppe jede Woche, Haaranalyse, Suchtberatung alle 2 Wochen, Reha, mein Leben komplet umgestellt, immer auf Montage gearbeitet.....
seit 01.10.2019 Arbeitsplatz zu Hause gesucht und ich bin Stolz über meine Entwicklung....das Leben macht wieder Spaß.
Das Gespräch dauerte 62min.

Auszug

Bei der heutigen medizinischen Untersuchung ergaben sich keine Anhaltspunkte für fortbestehenden Alkoholkonsum.

Herr ……….hat eine Entwöhnungsbehandlung erfolgreich abgeschlossen und durch verwertbare Laborbefunde einen ausreichenden Abstinenzzeitraum glaubhaft belegen können. Damit sind die verkehrsmedizinischen Voraussetzungen einer günstigen Beurteilung bei Alkoholabhängigkeit erfüllt.



psychologische Beurteilung:

Zu den hier erhobenen Leistungsbefunden ist Folgendes festzustellen:

Zwar unterschritt Herr …… zum Teil den geforderten Prozentrang von 33, erreichte aber zumindest einen Prozentrang von mindestens 16. Angesichts der den Anforderungen entsprechenden Ergebnisse in den anderen Testverfahren mit Prozenträngen von mindestens 33 kann daher von einem insgesamt ausreichenden Leistungsvermögen für eine Fahrerlaubnis der Gruppe 2 ausgegangen werden.

Zu den beurteilungsrelevanten Aspekten ist aus verkehrspsychologischer Sicht Folgendes festzuhalten:

Herr ……….. gab in Übereinstimmung mit der fachlich zu erhebenden Forderung an, konsequent alkoholabstinent zu leben. Letztmalig habe er vor 22 Monaten Alkohol konsumiert. Herr …….konnte bereits eine umfassende Veränderung seiner Lebenssituation hinsichtlich der vormals die Abhängigkeitsentwicklung bedingenden Einflussfaktoren darstellen.

Einer positiven Prognose stehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings noch folgende Punkte entgegen.

Herr …… stand der Frage, warum es trotz längerer abstinenter Lebensphasen, mit im Vorfeld durchlaufenen Entwöhnungsbehandlungen und Reha-Maßnahmen, immer wieder zu Trinkrückfällen gekommen ist, weitgehend ratlos gegenüber.

Im gegebenen Fall ist davon auszugehen, dass Herr …….. sich mit den persönlichen bzw. lebensgeschichtlichen Hintergründen seiner Alkoholproblematik sowie der Funktionalität des Alkoholkonsums noch nicht in ausreichendem Maße auseinandergesetzt hat.

Herr…….. konnte sich zu den individuellen Hintergründen der Entwicklung seiner Alkoholabhängigkeit noch nicht hinreichend nachvollziehbar äußern. Insbesondere die in der eigenen Person wurzelnden Bedingungen der Abhängigkeitsentwicklung blieben weitgehend im Dunkeln.

Herr ……..konnte bislang noch keine ausreichenden Verhaltensstrategien entwickeln, die es ihm erlauben würden, emotionale Belastungen dauerhaft
ohne missbräuchlichen Konsum von Alkohol zu bewältigen. Herr ….verfügt noch nicht über als tragfähig einzuschätzende alternative Verhaltensstrategien zum Alkoholmissbrauch.

Die hier noch festzustellenden Aufarbeitungsdefizite sind auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass sich der Untersuchte noch in der therapeutischen Aufarbeitungsphase der vorliegenden Alkoholabhängigkeit befindet.

Eine günstige Prognose in Hinblick auf eine künftige Verkehrsteilnahme ohne Alkoholeinfluss kann vor diesem Hintergrund noch nicht gestellt werden.

V. BEANTWORTUNG DER FRAGESTELLUNG

Es ist zu erwarten, dass Herr ……..auch zukünftig ein (Kraft-) Fahrzeug unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen wird. Es liegen im Zusammenhang mit dem früheren Alkoholkonsum keine leistungspsychologisch nachweisbaren Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines (Kraft-) Fahrzeugs der Gruppe 1 /2 (F E Klasse A, A2, A1, CE, C, C1 E, C1, BE, B, AM, L, T / 1+2) in Frage stellen.

EMPFEHLUNGEN

Herrn …….. wird geraten, die bei ihm vorliegende Alkoholabhängigkeit aufzuarbeiten und eine stabile Alkoholabstinenz sowie eine intrinsische Abstinenzmotivation zu erreichen.

Herr ……… wird geraten die bereits begonnene Psychotherapie fortzusetzen, ebenso ist die weiterführende regelmäßige Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe zu empfehlen.

Weiterhin sollte sich Herr ……. unter Vorlage dieses Gutachtens zunächst an eine Suchtberatungsstelle wenden, um dort geeignete weiterführende therapeutische Maßnahmen zu ergreifen bzw. weitergehende Behandlungsschritte einzuleiten.

Zur Klärung der Frage, inwieweit ihm eine stabile Aufarbeitung der Alkoholabhängigkeit gelungen ist, müsste eine erneute medizinisch-psychologische Untersuchung erfolgen, die allerdings nur dann Aussicht auf ein positives Ergebnis bietet, wenn Herr ……… auf der Grundlage einer therapeutischen Betreuung zu einer konsequent alkoholabstinenten Lebensweise gefunden hat und darüber hinaus die Erarbeitung einer soliden Rückfallprophylaxe darstellen kann.

Nach Abschluss der therapeutischen Betreuung muss Herr……… in der Regel über ein Jahr belegen können, dass er eine stabile Alkoholabstinenz eingehalten hat (mindestens aber ein halbes Jahr nach Abschluss der Betreuung bei einem Gesamtzeitraum der Abstinenz von eineinhalb Jahren).

Ich würde mich über eure Meinungen sehr freuen. Wie gehts weiter?
 
A

arcr11

Gast
Herr …… stand der Frage, warum es trotz längerer abstinenter Lebensphasen, mit im Vorfeld durchlaufenen Entwöhnungsbehandlungen und Reha-Maßnahmen, immer wieder zu Trinkrückfällen gekommen ist, weitgehend ratlos gegenüber.
Spricht dafür, daß deine Problematik längst nicht vollständig und ausreichend ausgearbeitet ist und der ga genau das als Problem sieht. Die bisherigen Fortschritte reichen ihm nicht.

Was direkt im nächsten Abschnitt bestätigt wird.
Im gegebenen Fall ist davon auszugehen, dass Herr …….. sich mit den persönlichen bzw. lebensgeschichtlichen Hintergründen seiner Alkoholproblematik sowie der Funktionalität des Alkoholkonsums noch nicht in ausreichendem Maße auseinandergesetzt hat.

Ich verstehe irgendwie nicht, wie man das nicht verstehen kann.
Die Antworten sind im Gutachten gegeben.

Die aktuelle Therapie Maßnahme ist fortzuführen, wird aber nicht ausreichen. Genau deshalb sollst du mit dem negativen Gutachten zu einer Beratungsstelle gehen, um weiterführende und stabilisierende Therapie Maßnahmen zu finden.

Ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Therapie, fehlt mind. Ein halbes Jahr, optimalerweise länger, der entsprechende neue Abstinenz Nachweis.

In Kurzfassung : für dich optimale Therapie Maßnahme finden, erfolgreich abschließen, dann Abstinenz nachweisen, dann kannst du die mpu erneut ablegen.

Kannst es natürlich auch bei einem anderen Anbieter probieren mit der mpu, aber nur basierend auf dem was du hier schreibst, sehe ich keinerlei erfolgs Chance ohne weiterführende Hilfe.

Das was du bei der mpu abgeliefert hast, ist schlicht zu wenig um. Die Ansätze sind sichtbar, aber die Aufarbeitung insgesamt ist zu mager gewesen.
 

Frank3011

Neuer Benutzer
Erst einmal Danke, für die Antwort
Gut ich war nicht bei einer MPU-vorbereitung ich dachte wirklich ich schaffe das mit Ehrlichkeit und wollte mir die Antworten nicht vorsagen lassen.
Ich bin seit 2 Jahren bei einer Suchtberaterin 1 Jahr wöchentlich dann jede 2 Woche und seit Corona 1 mal im Monat. Mir viel im Schreiben auf das die Sekretärin die Bestätigung an dem Tag der MPU nicht weitergegeben hat.
Ich habe Sie aber mehrmals erwähnt. Leider ist meine Beraterin im Urlaub und Sie wird enttäuscht sein. Na gut ich muss daraus lernen.
Also meinst Du ich muss nur noch ein 1/2 Jahr nachweisen und nicht nochmal 1 1/2 Jahre und sollte ich die Beraterin wechseln. Danke
 
A

arcr11

Gast
Das stellen sich viele so einfach vor. Die mpu gehört mit zu den schwersten Dingen, die es so gibt. Weil es darum geht, sich mit sich selbst und seinem Fehlverhalten auseinander zu setzen.

Der folgende Satz
und wollte mir die Antworten nicht vorsagen lassen
Bestätigt das Gutachten bzw die Empfehlung vollkommen. Denn das entspricht keinesfalls dem Arbeiten eines vp, einer SHG, Therapeuten oder sonst wem.
Ich bin seit 2 Jahren bei einer Suchtberaterin 1 Jahr wöchentlich dann jede 2 Woche und seit Corona 1 mal im Monat.
Eigentlich würde ich sagen, viel Zeit und Geld verschwendet.
Nach zwei Jahren sollte man für sich vernünftige Strategien erarbeitet haben etc.. Dies scheint nicht der Fall zu sein. Warum?
Ist die suchtberaterin schlecht auf ihrem Gebiet?
Oder arbeitet der Proband schlicht nicht mit? Mehr Optionen gibt es nicht.
Laut GA geht's auf deine Kappe.

Und da bringt dir eine Bestätigung seitens der Beraterin nichts. Denn das, was sie dir da ausgestellt hätte( nehmen wir an, ihre Bewertung wäre positiv gewesen, ich weiß es ja nicht) , hätte das am negativen Gutachten nichts geändert. Denn verinnerlicht, hast du es scheinbar nicht.

Soweit ich die Empfehlung verstehe, erst eine vernünftige und wirklich zielbeingende Therapie auf Basis des Gutachtens durch ziehen. Und sobald das erledigt ist, fängt das halbe bis Jahr Nachweis an. Vorher nicht.
 

Frank3011

Neuer Benutzer
Zeit habe ich nicht verschwendet ich bin mir bewusst, dass sich mein Leben dadurch zum positiven geändert hat. Ich muss mich nur besser Vorbereiten habe aber absolut keine Ahnung.
 
A

arcr11

Gast
Muss dir leider sagen, das es nicht an Der Vorbereitung gescheitert ist.
Sondern schlicht daran, daß jedwede vorangegangene Maßnahme ohne dauerhaften Erfolg bleibt. Und die 2 Jahre zuletzt scheinen ja, in Hinsicht auf das Problem, nichts gebracht zu haben ( nicht verwechseln mit den für dich und deinem Leben positiven Veränderungen).

Herr …… stand der Frage, warum es trotz längerer abstinenter Lebensphasen, mit im Vorfeld durchlaufenen Entwöhnungsbehandlungen und Reha-Maßnahmen, immer wieder zu Trinkrückfällen gekommen ist, weitgehend ratlos gegenüber.
Du bist ständig rückfällig geworden trotz vorheriger Reha, therapien usw.. Warum? Konntest du nicht erklären. Hättest du dir entsprechend aus den ganzen Maßnahmen was dauerhaftes für dein Leben raus gezogen und es verinnerlicht, wäre es vermutlich nicht dazu gekommen. Demnach scheint sich nichts geändert zu haben.
Andernfalls hättest du diese Fragen beantworten können und, wie später auch angemerkt, entsprechende Vermeidung Strategien etc. Angeeignet.

Aus deiner Sicht, und das hat die Gutachterin ja auch anerkannt, hat dir die aktuelle Beratung etwas positives für dein Leben gegeben. Aber nicht ansatzweise das, was schon lange hätte vorhanden sein sollen, nach den ganzen Maßnahmen. Das ist der Hauptgrund.


Die hier noch festzustellenden Aufarbeitungsdefizite sind auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass sich der Untersuchte noch in der therapeutischen Aufarbeitungsphase der vorliegenden Alkoholabhängigkeit befindet.
Nach zwei Jahren, hätte hier eigentlich bedeutend substanzielleres vorhanden sein müssen. Da wundert es mich irgendwie bei der Vorgeschichte nicht, daß hier Zweifel bestehen.
Mit der Empfehlung, sich mit dem Gutachten andere Hilfe zu suchen, scheinen hier gravierende Zweifel an den Fortschritten nach zwei Jahren zu bestehen.
Und anhand der bisherigen Geschichte, wird es wohl eher an dir selbst liegen, als an den Therapeuten etc. Die sich an dir versucht haben.
Für eine Zeit lang geht es für, dann geht's von vorne los.
Warum, scheinst du nicht sagen zu können. Und da fangen die Probleme für den gutachter an.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Frank,

willkommen im Forum. :)

Der User "arcr11" hat dir ja bereits hilfreiche Antworten gegeben.
Was mich interessieren würde ist der Zeitraum in dem du die AN gemacht hast?

Zu den Empfehlungen:
Die hier noch festzustellenden Aufarbeitungsdefizite sind auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass sich der Untersuchte noch in der therapeutischen Aufarbeitungsphase der vorliegenden Alkoholabhängigkeit befindet.
Anhand der Beurteilungskriterien für Fahreignung ist eine pos. Begutachtung frühestens 6 Monate nach Abschluss einer therapeutischen Maßnahme möglich.

Da du noch in einer entsprechenden Behandlung bist..

Suchtberatung alle 2 Wochen,
ist zum jetzigen Zeitpunkt noch kein pos. MPU-Ergebnis erwartbar.

Desweiteren solltest du dringend versuchen dich weiter mit fachlicher Kompetenz (VP) vorzubereiten.

Heißt jetzt für dich:

Sobald für dich möglich die Suchtberatung beenden, danach weitere AN über 6 Monate anfertigen lassen, SHG weiter fortführen und dich gründlich auf die MPU vorbereiten.

Gründliche Vorbereitung bedeutet:

Fragen deiner intrinsischen Motive bzgl.

-wo lagen die Hintergründe für den Konsum?
-wieso konntest du nur mit Alk. deine Probleme angehen?
-welche Bedeutung hat der Alk. für dich?
-warum kam es öfter zu Alkohol-Rückfällen?
-wie kannst du künftig sicherstellen dass dies nicht mehr passiert?

beantworten zu können.

Es passiert oft der Fehler dass alk.erkrankte Menschen ihre Vorbereitung auf Gesprächssitzungen und den Nachweis der Abstinenz reduzieren. Das reicht leider nicht aus. Erst wenn der Betroffene sich selbst völlig klar darüber geworden ist WARUM das Ganze so ablief kann er dagegen "vorgehen" und entsprechende Vermeidungsstrategien entwickeln.

Nichtsdestotrotz gratuliere ich dir zu 22 Monaten alk.freiem Leben.
 

Frank3011

Neuer Benutzer
Moin Nancy, Moin arcr11
erstmals Danke für eure harten und fairen Einschätzungen. Zu Nancy: meine erste Haaranalyse war am 31.07.2020 und die letzte am 06.05.2020.
Heute holte ich mir tel. einen neuen für Mittwoch. Leider habe ich festgestellt das mir dann aber 1 Monat fehlt, da ich durch Corona bedingt erst am 19.08.2020 die Mpu hatte.
Die machten eine Blutprobe die ja auch gute Ergebnisse hatte, nur habe ich kein Nachweis für meine Unterlagen. Im Gutachten steht nur alles Ok.
Nancy, deine aufgeführten Fragen zu den Motiven waren genau das wo ich gescheitert bin. Der Psychologe hatt nichts mit Verkehr zu tun ich will mit ihm mein Leben aufarbeiten. Da ich jetzt zur Arbeit muss, sage ich erstmal Schüß
 

Yogy

Benutzer
Frank3011 mein Beileid zum negativen Gutachten,habe ebenso von der Pima ein negatives Gutachten am 11.09.2020 im Briefkasten gefunden

Habe auch eine Frage da mir auch ein Monat fehlt nach Nachgewiesener 1Jahr Abstinenz würde ich mich für ein weiteres Jahr anmelden hätte dann aber zwischen 2 Jahren 1 Monat Abstinenznachweislücke .
Haare sind zu kurz ,weiß jemand Rat
gute Grüße aus Berlin
 

Frank3011

Neuer Benutzer
Yogy auch von mir mein Beileid .....aber es sollte wohl so sein. Mir wurde im Vorfeld schon gesagt, dass ich meine Haare erst nach dem Ergebnis schneiden sollte...Nun gut ich glaube hier hat bestimmt einer eine Antwort
 

Yogy

Benutzer
Hallo Frank3011 ,war heute Vormittag zur Toxokologie haben Brusthaare abgeschnitten hat 150€ gekostet so kann ich 1 Monat rückwirkend beweisen und heute fängt mein 2.Jahr Abstinenz Pinkeln 6 mal wieder an, hab mein Lächeln noch nicht verloren und noch einen vollen Kühlschrank ,ach beim nächsten mal schaffen wir es bestimmt haben ja jetzt Erfahrung
 

Andr3as

Stamm-User
Hallo Frank3011 ,war heute Vormittag zur Toxokologie haben Brusthaare abgeschnitten hat 150€ gekostet so kann ich 1 Monat rückwirkend beweisen und heute fängt mein 2.Jahr Abstinenz Pinkeln 6 mal wieder an, hab mein Lächeln noch nicht verloren und noch einen vollen Kühlschrank ,ach beim nächsten mal schaffen wir es bestimmt haben ja jetzt Erfahrung
Hi, kurze Frage.
Sollte dein Ergebnis der Brusthaare unauffällig sein, warum willst du dann zwingend noch mal ein ganzes Jahr dran hängen ?
Und nebenbei bemerkt, wenn du eh noch ein ganzes Jahr nachweisen möchtest, spielt es überhaupt gar keine Rolle ob du zwischendrin eine Lücke hast, oder nicht.
Ein Jahr ist das höchste Maß was gefordert wird.

PS.: Du kannst auch gerne in deinem Faden antworten.
Lg.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Frank,
Nancy, deine aufgeführten Fragen zu den Motiven waren genau das wo ich gescheitert bin.
ich weiß :zwinker0004:
Gerade darum ist es wichtig dich mit den Hintergründen zu beschäftigen...
Der Psychologe hatt nichts mit Verkehr zu tun ich will mit ihm mein Leben aufarbeiten.
Aber du gehst doch auch noch zur Suchtberatung, oder nicht?:smiley2204:
 

Frank3011

Neuer Benutzer
Hallo Nancy, alles im grünen Bereich
Ich habe heute wieder eine Haarprobe abgegeben, aber nicht mehr beim TÜV. Prompt bekomme ich einen Anruf vom TÜV, worum ich letzte Woche gebeten hatte. Ich konnte mich mit dem Gutachter unterhalten etwa 10min und siehe da wir einigten uns wenn ich mit meinem Psychologen fertig bin auf ein Wiedersehen. Da ich es ja angekurbelt hatte ohne an die MPU zu denken lass ich mir auch Zeit. Also habe ich nicht nur misst erzählt....halt nur mit meinen Worten. Zurücknahme der Wiedererteilung habe ich gestern per Einschreiben verschickt.. Suchtberatung am 01.10. Termin, da meine im Urlaub ist. Sie wird enttäuscht sein. Besuch der ARGAS ist ja schon 2 Jahre ein Programm. Die Blutprobe bei der MPU bekomme ich als Original zugeschickt. So, aber durch die Wartezeit fehlt mir zu der heutigen Haaranalyse nun trotzdem ein Monat. Ich hoffe das es noch Ok ist.
 
Oben