• Hallo, das Forum wurde auf einen neuen Server umgezogen. Wir bitten alle Forenbenutzer, sofern Fehler auftauchen, Ihren Browsercache einmal zu leeren. Danke!

Negatives MPU - wie soll es weiter gehen

maciej_s

Neuer Benutzer
Ich habe meine MPU nicht bestanden – mit folgender Empfehlung:

Abschließende Stellungnahme


Im medizinischen Bereich hat die heutige Untersuchung keine im Sinne der Fragestellung bedeutsamen Auffälligkeiten ergeben.


Hinweise für fahrrelevante psychophysische Leistungsbeeinträchtigungen lagen nicht vor.


Die verhaltenspsychologischen Befunde zeigen, dass Herr xxxx bislang noch keine offene und konstruktive Auseinandersetzung mit der zugrunde liegenden Alkoholproblematik zur Vermeidung erneuter alkoholbedingter Fehlverhaltensweisen im Straßenverkehr gelungen ist.


Beantwortung der Fragestellung


Es liegen zwar im Zusammenhang mit dem früheren Alkoholkonsum keine Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Klassen A79, A179, AM, B, BE, CE79, C1, C1E, L in Frage stellen.


Es ist aber zu erwarten, dass der Betroffene auch zukünftig ein (Kraft-)Fahrzeug unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen wird.


Empfehlung


Herr maciej_s sollte unter Vorlage des Gutachtens an einer verkehrspsychologischen Maßnahme teilnehmen.


Sollte er ein Abstinenzvorhaben verfolgen, so ist der Alkoholverzicht mittels geeigneter Laborkontrollen für in der Regel 12 Monate zu dokumentieren. Als Nachweise gelten ein forensisch gesichertes Abstinenzkontrollprogramm mittels Urinanalyse auf Ethylglucuronid oder Haaranalysen auf Ethylglucuronid, wobei die jeweilige Haarabschnittslänge maximal 3 cm betragen darf. Andernfalls ist ein gemäßigter Umgang mit Alkohol mittels Leberwertanalysen nachzuweisen. Bei der Abstinenznachweisführung ist zu beachten, dass die Befunde den CTU-Kriterien der Beurteilungskriterien genügen müssen, um gutachterlich verwertbar zu sein (u. a. akkreditiertes Labor gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 für forensische Zwecke).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo und willkommen im Forum

Erst mal nur ein Hinweis: Du hast wahrscheinlich einmal deinen Klarnamen abgetippt. Es kann sein das du den nicht mehr ändern kannst, dann muss ein Moderator sich darum kümmern.
 
aaah ja.
Und.... gibt es auch eine Frage dazu?

Was liest Du denn aus der Empfehlung raus? Steht da ein Tipp drin, wie es weitergehen soll?
 
Erst einmal könntest du den Profilfragebogen für Alkohol ausfüllen damit wir eine gemeinsame Grundlage für die Diskussion mit dir haben:

https://www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/profilfragebögen.263/

Das Gutachten solltest du nicht bei der Führerscheinstelle abgeben aber trotzdem ernst nehmen. Der Gutachter will dir ja nicht schaden sondern dir helfen.

Zum Gutachten selbst können wir nur wenig schreiben ohne es zu kennen.

Ungewöhnlich bei einer Alkoholfragestellung ist zumindest der Hinweis:

Herr maciej_s sollte unter Vorlage des Gutachtens an einer verkehrspsychologischen Maßnahme teilnehmen.

Das kann (reine Spekulation von mir, aber aus meinen Erfahrungen) darauf hindeuten, das der Gutachter bei dir zusätzlich zu deinem Alkoholproblem psychologische Probleme vermutet (zum Beispiel übermäßige Rücksichtslosigkeit), die keine gefahrlose Teilnahme am Straßenverkehr zulassen. Das durfte er nicht weiter untersuchen, kann sich aber aus deinen Angaben ergeben haben.

Deshalb darf er in der Richtung nur eine Empfehlung aussprechen (die durchaus Ernst gemeint ist) und die Führerscheinstelle muss, wenn sie das Gutachten bekommen sollte, über das weitere Vorgehen entscheiden.
 
Wenn du hier Hilfestellung möchtest, die wir dir auch gerne leisten, müsstest du, wie @MrMurphy schon schrieb, bitte den Profil-FB ausfüllen und -zumindest- die „Zusammenfassende Befundwürdigung“ hier -sorgfältig anonymisiert-
zur Verfügung stellen.
Bis jetzt gibt es ob mangelnder Informationen keinen Hilfeansatz, da wir nicht wissen, warum du ein negatives Gutachten bekommen hast.
 
Zurück
Oben