Flocke 123
Neuer Benutzer
Einen wunderschönen guten Morgen,
ich bin neu hier und bin mit den Kürzeln noch nicht vertraut. Habe im Juli einen Unfall gehabt- also es ist niemanden und auch mir nichts passiert- Zum Glück. Aber ich habe im wahrsten sinne des Wortes die Kurve nicht bekommen und das Ausfahrtsschild umgefahren.
Blutwert 1,68 Promille.
Führerschein eingezogen.
Strafbefehl : 14 Monate (Die Verwaltungsbehörde darf Ihnen für die Dauer von 14 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen)
Vorwurf: Gefährdung des Straßenverkehrs
Gegen den Strafbefehl an sich habe ich nur Einspruch eingelegt zwecks den Tagessätzen ( 80 Tg. a´ 40, 00€ )
Ich habe eine Frage oder zwei:
Es werden ja irgendwie die Zeiten vorher schon berücksichtig, aber ich habe den Strafbefehl am 15.09 erhalten - habe am 16.9 sofort Einspruch eingelegt. Jetzt warte ich auf das Urteil.
Was ist mit der Zeit des Wartens auf das Urteil? Wenn doch im Strafbefehl vom 15.09 14 Monate drin standen? Könnt Ihr mir bitte sagen wann das jetzt beginnt und was mit dem Zeitraum vom 16.09 bis heute - oder bis das Urteil kommt passiert?
Ich nehme seit dem 30.9. an dem Abstinent- Programm teil. Stand zwar nichts im Strafbefehl drinnen aber vorsorglich habe ich das jetzt begonnen. Habe kein Alkoholproblem - so das dass für mich überhaupt kein Problem ist.
Wer sagt mir das ich ne MPU machen muss- klar Führerscheinstelle - aber muss das Im Urteil auch dann drin stehen?
Ich freue mich hier bei euch zu sein und hoffe auf liebe Antworten.
Zu mir : w , 1,78 groß
ich bin neu hier und bin mit den Kürzeln noch nicht vertraut. Habe im Juli einen Unfall gehabt- also es ist niemanden und auch mir nichts passiert- Zum Glück. Aber ich habe im wahrsten sinne des Wortes die Kurve nicht bekommen und das Ausfahrtsschild umgefahren.
Blutwert 1,68 Promille.
Führerschein eingezogen.
Strafbefehl : 14 Monate (Die Verwaltungsbehörde darf Ihnen für die Dauer von 14 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen)
Vorwurf: Gefährdung des Straßenverkehrs
Gegen den Strafbefehl an sich habe ich nur Einspruch eingelegt zwecks den Tagessätzen ( 80 Tg. a´ 40, 00€ )
Ich habe eine Frage oder zwei:
Es werden ja irgendwie die Zeiten vorher schon berücksichtig, aber ich habe den Strafbefehl am 15.09 erhalten - habe am 16.9 sofort Einspruch eingelegt. Jetzt warte ich auf das Urteil.
Was ist mit der Zeit des Wartens auf das Urteil? Wenn doch im Strafbefehl vom 15.09 14 Monate drin standen? Könnt Ihr mir bitte sagen wann das jetzt beginnt und was mit dem Zeitraum vom 16.09 bis heute - oder bis das Urteil kommt passiert?
Ich nehme seit dem 30.9. an dem Abstinent- Programm teil. Stand zwar nichts im Strafbefehl drinnen aber vorsorglich habe ich das jetzt begonnen. Habe kein Alkoholproblem - so das dass für mich überhaupt kein Problem ist.
Wer sagt mir das ich ne MPU machen muss- klar Führerscheinstelle - aber muss das Im Urteil auch dann drin stehen?
Ich freue mich hier bei euch zu sein und hoffe auf liebe Antworten.
Zu mir : w , 1,78 groß