Neu hier und 1,68 Promille

Flocke 123

Neuer Benutzer
Einen wunderschönen guten Morgen,

ich bin neu hier und bin mit den Kürzeln noch nicht vertraut. Habe im Juli einen Unfall gehabt- also es ist niemanden und auch mir nichts passiert- Zum Glück. Aber ich habe im wahrsten sinne des Wortes die Kurve nicht bekommen und das Ausfahrtsschild umgefahren.

Blutwert 1,68 Promille.
Führerschein eingezogen.

Strafbefehl : 14 Monate (Die Verwaltungsbehörde darf Ihnen für die Dauer von 14 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen)
Vorwurf: Gefährdung des Straßenverkehrs

Gegen den Strafbefehl an sich habe ich nur Einspruch eingelegt zwecks den Tagessätzen ( 80 Tg. a´ 40, 00€ )

Ich habe eine Frage oder zwei:

Es werden ja irgendwie die Zeiten vorher schon berücksichtig, aber ich habe den Strafbefehl am 15.09 erhalten - habe am 16.9 sofort Einspruch eingelegt. Jetzt warte ich auf das Urteil.

Was ist mit der Zeit des Wartens auf das Urteil? Wenn doch im Strafbefehl vom 15.09 14 Monate drin standen? Könnt Ihr mir bitte sagen wann das jetzt beginnt und was mit dem Zeitraum vom 16.09 bis heute - oder bis das Urteil kommt passiert?

Ich nehme seit dem 30.9. an dem Abstinent- Programm teil. Stand zwar nichts im Strafbefehl drinnen aber vorsorglich habe ich das jetzt begonnen. Habe kein Alkoholproblem - so das dass für mich überhaupt kein Problem ist.

Wer sagt mir das ich ne MPU machen muss- klar Führerscheinstelle - aber muss das Im Urteil auch dann drin stehen?

Ich freue mich hier bei euch zu sein und hoffe auf liebe Antworten.



Zu mir : w , 1,78 groß
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Ich mache es mal möglichst kurz ;)

ich bin neu hier und bin mit den Kürzeln noch nicht vertraut.
https://www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/wichtige-abkürzungen.927/

Was ist mit der Zeit des Wartens auf das Urteil?
Grundsätzlich beginnt die Sperrfrist erst mit Rechtskraft des Urteils. Da du Einspruch eingelegt hast, ist der Strafbefehl nicht rechtskräftig. Nun kommt es ja zu einer Hauptverhandlung, grundsätzlich setzen die Richter dann die Sperrfrist neu an, sodass die Zeit, in der du auf die Verhandlung gewartet hast, mit berücksichtigt wird, wenn die FE bereits entzogen wurde. Es sind aber immer mindestens 3 Monate festzusetzen.

Ich nehme seit dem 30.9. an dem Abstinent- Programm teil.
Hast du denn vor dein gesamtes zukünftiges Leben ohne Alkohol zu verbringen? Wie alt bist du (je jünger desto schwieriger wird diese Argumentation). Bei dem Promillewert wärst du grundsätzlich ein Kandidat für kontrolliertes Trinken.

Wer sagt mir das ich ne MPU machen muss- klar Führerscheinstelle - aber muss das Im Urteil auch dann drin stehen?
Das wird von der FSST angeordnet, wenn du den Führerschein wieder beantragst. Davon steht nichts im Urteil.

Fülle am Besten noch den Profilfragebogen aus, damit eine bessere Übersicht da ist:
 

Flocke 123

Neuer Benutzer
Hallo, vielen herzlichen Dank für die Info.


Bekomme ich trotzdem eine Einladung zum Gericht wenn ich nur gegen die Tagessätze Einspruch eingelegt habe??

Ich bin 36 Jahre alt
 

Flocke 123

Neuer Benutzer
Vielen Dank erstmal.. also ich habe mich lt. einer Suchtberatungsstelle - (wie gesagt ich habe kein generelles Alkoholproblem) erkundigt und die sagten mir ich würde auf jeden Fall einen Abstinent - nachweiß benötigen. Also habe ich mich für 6 mal Urinscreening entschieden... ( Ziemlich teuer aber das ist es mir wert)
 

Flocke 123

Neuer Benutzer
FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: w
Größe: 1,78
Gewicht: 80kg
Alter:36

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 21.7.2020
BAK:
Trinkbeginn:10 Uhr
Trinkende: ca. 14:30
Uhrzeit der Blutabnahme: ca. 18:30

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 14 monate

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: mir nicht bekannt, - Geschwindigkeitsüberschreitung
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland: Bayern


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: 21.07.2020

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:
Urinscreening ja/nein: ja begonnen am 30.09. - 13.10. - erste Mal
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Ja
Selbsthilfegruppe (SHG):nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: ja
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie:nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI): Tüv Nord
Schon bezahlt?: nein
Schon eine MPU gehabt?
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: nein

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Flocke 123

Neuer Benutzer
Die Dame hat gesagt das bei mir bei 1.68 auf jeden Fall ne MPU zu erwarten ist und ich für die MPU nen Abstinenz Nachweis benötige.
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Bekomme ich trotzdem eine Einladung zum Gericht wenn ich nur gegen die Tagessätze Einspruch eingelegt habe??
Das weiß ich ehrlich gesagt nicht.

Ich denke auch, dass hier nicht unbedingt ein Abstinenz Nachweis erforderlich. Am Ende bist du knapp an der Grenze überhaupt eine MPU machen zu müssen und hattest klare Ausfallerscheinungen - warst also an deiner Grenze.

Lies dich mal hier durch, da gibt es eine Menge Erklärungen - unter anderem zum Thema kontrolliertes Trinken (KT):
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Flocke 123,

von mir noch ein herzliches Willkommen im Forum :)
Bekomme ich trotzdem eine Einladung zum Gericht wenn ich nur gegen die Tagessätze Einspruch eingelegt habe??
Nein, dies ist nicht generell so, sondern wird idR mit einem Beschluss "abgeurteilt".

Grds. stimme ich meinen Vorschreibern, was das "KT" betrifft zu, bei dir sehe ich jedoch im Besonderen folgendes Problem:
Trinkbeginn:10 Uhr
Trinkende: ca. 14:30
Uhrzeit der Blutabnahme: ca. 18:30
Das Trinken am recht frühen Morgen...
Die BAK von 1,68‰ 8,5 Std. nach Trinkbeginn (was darauf schließen lässt dass deine Alkoholisierung zwischendurch weit über 2‰ lag).
Hast du gegenüber den Beamten etwas von den Uhrzeiten deines Alk.konsums erwähnt?
Was war der Anlass bereits am Morgen Alk. zu trinken?
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
Da hat Nancy allerdings recht, mit der Uhrzeit und der max Promille. Abmildernd kommt aber, dass dies WE (sonntag) war und nicht in der Woche. Allerdings ist man da erst nach 11 h wieder bei 0,0....also kurz vor arbeitsbeginn am Montag...
 
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