Neue Beurteilungskriterien (Buk 4. Auflage)

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Mein vorläufiges Fazit:

Bei einer Substanzgebrauchsstörung ist nunmehr ein AN von 15 Monaten zu erbringen, dies gilt gleichermaßen für Alkohol und Drogen (die Indikatoren in den #6 und 7 sind auch auf Drogen anwendbar).
Es bleibt der "Sonderfall KT", hier wird sich wohl erst im Laufe der Zeit herausstellen, in welchen Fällen dies -trotz Missbrauch- noch anwendbar ist.
Bei einer Gefährdung ändert sich in beiden Bereichen nichts.

Zum Thema Substitution werde ich in Kürze noch einen Beitrag erstellen.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Der Klient, bei dem eine primäre Opioidabhängigkeit vorlag, nimmt bereits ausreichend lange zuverlässig an einer lege artis durchgeführten Substitutionstherapie teil, ist frei vom Beikonsum anderer, nicht ärztlich verordneter psychoaktiv wirksamer Substanzen, sozial integriert und weist ein hinreichtendes Anpassungs- und Leistungsvermögen auf.

Die leitliniengemäße Substitution Opioidabhängiger erfolgt in Deutschland (...) mit Levomethadon, Methadon und Buprenorphin. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine Zubereitung von Codein oder Dihydrocodein zulässig. (...) Eine Substitution kann auch mit einem zur Substitution zugelassenen Arzneimittel (z.B. Substitol) erfolgen, das nicht den Stoff Diamorphin enthalten und nicht zur intravenösen Anwendung bestimmt sein darf.

Ein Sonderfall ist auch die Substitution mit Diamorphin. Eine Diamorphingabe erfolgt (...) in speziellen Einrichtungen, denen eine Erlaubnis durch die zuständige Landesbehörde erteilt wurde (...). Für eine Substitutionsbehandlung mit Diamorphin gelten zusätzliche Bedingungen (seit mind. fünf Jahren bestehende Opioidabhängigkeit mit schwerwiegenden somatischen und psychischen Störungen bei überwiegend intravenösem Konsum, Nachweis über zwei erfolglos beendete Behandlungen der Opioidabhängigkeit, davon mind. eine sechsmonatige Behandlung mit anderen zugelassenen Substituten sowie Vollendung des 23. Lebensjahrs). Auch muss sich die suchtmedizinische Qualifikation des Arztes zusätzlich auf die Behandlung mit Diamorphin erstrecken. Die Behandlung mit Diamorphin ist nach jeweils spät. zwei Jahren Behandlungsdauer durch Einholen einer Zweitmeinung eines von der Einrichtung unabhängigen, suchtmedizinisch qualifizierten Arztes daraufhin zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Behandlung noch gegeben sind oder ob die Behandlung aufgrund des Wegfalls der Voraussetzungen zu beenden ist.

Aufgrund der Indikation für eine Diamorphinverschreibung (...) ist idR Fahreignung während der Substitution mit Diarmophin nicht gegeben. Es kann frühestens nach zwei Jahren einer erfolgten Substitution mit Diamorphin geprüft werden, ob ein besonderer Ausnahmefall vorliegt, der die Anforderungen an eine stabile Substitution erfüllt. Dies gilt ebenfalls für Fälle, die nach anfänglicher Diamorphingabe auf ein anderes Substitutionsmittel eingestellt werden.
 

Hendrik

Benutzer
Versteh nur Bahnhof
Thc 4,0 Cooh wert liegt bei 36 ng/l
Reichen da 12 Monate oder doch lieber 15 ??
Bin seit Januar im Abstinenzprogramm
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Hendrik,

gerade deswegen hatte ich dich gebeten auch im Drogenbereich einen Thread zu eröffnen, damit -aufgrund deiner Konsumhistorie- eine Einschätzung über die Länge des benötigten AN getroffen werden kann. "Nur" aufgrund deiner gemessenen Werte wäre eine Einordnung unseriös...
 

AntiVieles

Neuer Benutzer
Hi Nancy, da hast du dir ja wirklich viel mühe gemacht um das alles zusammen zu tragen. erstmal vielen dank dafür!!! Wenn ich das richtig verstanden habe wird jetzt Hypothese D2 also eine fortgeschrittene Problematik durch den begriff Substanzgebrauchsstörung ersetzt? Das heißt, jeder der mal einige Jährchen gekifft hat und eine Gewohnheit entwickelt hat, dann ohne Therapie oder ähnlichem aufhört, muss 15 Monate abstinenz machen? das ist ja schon echt hart..
 

joost

Stamm-User
Kriterien für das Vorliegen einer Alkoholabhängigkeit (Hypothese A1):
[...]

1. Craving
1.1 Starker Wunsch oder Zwang Alkohol zu kon....
Von den Hauptpunkten 1-6 müssen ja mindestens 3 aus 6 positiv sein, um eine Abhängigkeit zu diagnostizieren.
Wie sieht es denn mit den Unterpunkten aus? Ab wann muss man davon ausgehen, dass der jeweilige Hauptpunkt als gegeben betrachtet wird?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Die Unterpunkte dienen dazu, eine Einteilung des Schweregrades der Erkrankung festzustellen.
Werden sechs oder mehr der Kriterien erfüllt, spricht das DSM-5 von einer schweren Form der Alkoholgebrauchsstörung, beim Erfüllen von vier bis fünf Merkmalen von einem mittleren Schweregrad, bei zwei bis drei Kriterien liegt eine leichte Form vor.
 

joost

Stamm-User
also 6 / 4-5 / 2-3 aus 41, richtig? Über alle Kriterien, nicht je Faktor. Würde ja auch nicht gehen, weil Pt3 (Entzugssymptome) nur 4 Kriterien hat.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die DSM Struktur "Einteilung des Schweregrades" eine Alternative zur ICD-Einteilung in Abhängigkeit / Missbrauch / schädlicher Gebrauch und die neuen Richtlinien haben aber die ICD-Struktur integriert.


Vielen Dank!
 
Zuletzt bearbeitet:

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
also 6 / 4-5 / 2-3 aus 41, richtig?
Richtig.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die DSM Struktur "Einteilung des Schweregrades" eine Alternative zur ICD-Einteilung in Abhängigkeit / Missbrauch / schädlicher Gebrauch und die neuen Richtlinien haben aber die ICD-Struktur integriert.
yes.gif

Gerne :)
 
Oben