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Polizei meldet sich nicht

lebe in einer ruhigeren gegend und da war halt keiner auf der straße außer ich und die polizei und bin 60-63 gefahren aber die habe nix gemessen. also eigentlich nur weil die nix zu tun hatten
 
ein kumpel hat das geschrieben hat er recht?
Der Bußgeldkatalog sieht im Regelfall eine Geldbuße von 500€ beim ersten Mal, 1000€ beim zweiten Mal und 1500€ wenn man zum dritten Mal erwischt wird, vor. Die maximal mögliche Strafe liegt aber bei 3000€, denn es kann ja vom Bußgeldkatalog abgewichen werden, wenn kein Regelfall vorliegt. Siehe §24a Abs. 4 STVG.


Und daher trifft bei §31 OWiG im Absatz 2 die Nr. 2 zu, da sich die Verjährung nach dem maximal möglichen Bußgeld richtet (und nicht nach dem Regelfall-Bußgeld).


Also 2 Jahre. (Das steht aber selbst auf einigen Anwalts-Seiten falsch.)
 
Das wäre nur dann der Fall, wenn dir vorsätzliches Handeln vorgeworfen wird/werden kann (was nicht der Fall sein wird). Im Falle des fahrlässigen Vergehens regelt § 17 II OWiG, dass die angedrohte Strafe zu halbieren ist - die Tat ist also in deinem Fall mit max 1500€ bedroht. Somit beträgt die Verfolgungsverjährung 12 Monate.
 
Zuletzt bearbeitet:
? Vorsätzliches Handeln heißt, dass du vorsätzlich gehandelt hast. Du wärst also mit Absicht bekifft Auto gefahren.

Wenn sie dich nicht in flagranti erwischt haben oder du es unumwunden zugegeben hast, ist es quasi unmöglich das zu beweisen und die Mühe machen die sich nicht bei etwas mit solch zweifelhaften Erfolgsaussichten
 
Also könnte ich bei der Polizei anrufen und nachfragen und müsste keine angst haben das die durch mein anruf schneller arbeiten und doch nix verjährt ist die noch irgendwas machen können ?
 
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