ChiliPalmer
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Liebes Forum,
ich bin mit 1,61% BAK auf dem Fahrrad kontrolliert worden und habe ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten, die anbietet, das Verfahren nach § 153a I StPO gegen Zahlung einer Geldauflage von 600EUR einzustellen. Nun sind MPU und Strafverfahren natürlich zwei unabhängige Verfahren. Bringt es aber etwas, das Strafverfahren hinauszuzögern, um möglichst viel Zeit für den KT-Nachweis für die MPU zu bekomme? Das hier scheint ja dafür zu sprechen: http://www.sueddeutsche.de/muenchen...-radler-darf-fuehrerschein-behalten-1.2601168
Wie wäre zu verfahren? Frist verstreichen lassen, Einspruch gegen Strafbefehl und sich dem Gerichtsverfahren stellen? Hat jemand Erfahrungswerte mit der Höhe der Geldstrafe?
Danke
ich bin mit 1,61% BAK auf dem Fahrrad kontrolliert worden und habe ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten, die anbietet, das Verfahren nach § 153a I StPO gegen Zahlung einer Geldauflage von 600EUR einzustellen. Nun sind MPU und Strafverfahren natürlich zwei unabhängige Verfahren. Bringt es aber etwas, das Strafverfahren hinauszuzögern, um möglichst viel Zeit für den KT-Nachweis für die MPU zu bekomme? Das hier scheint ja dafür zu sprechen: http://www.sueddeutsche.de/muenchen...-radler-darf-fuehrerschein-behalten-1.2601168
Wie wäre zu verfahren? Frist verstreichen lassen, Einspruch gegen Strafbefehl und sich dem Gerichtsverfahren stellen? Hat jemand Erfahrungswerte mit der Höhe der Geldstrafe?
Danke