• Hallo, das Forum wurde auf einen neuen Server umgezogen. Wir bitten alle Forenbenutzer, sofern Fehler auftauchen, Ihren Browsercache einmal zu leeren. Danke!

Taktisches Vorgehen Einstellung des Strafverfahrens und MPU

ChiliPalmer

Neuer Benutzer
Liebes Forum,

ich bin mit 1,61% BAK auf dem Fahrrad kontrolliert worden und habe ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten, die anbietet, das Verfahren nach § 153a I StPO gegen Zahlung einer Geldauflage von 600EUR einzustellen. Nun sind MPU und Strafverfahren natürlich zwei unabhängige Verfahren. Bringt es aber etwas, das Strafverfahren hinauszuzögern, um möglichst viel Zeit für den KT-Nachweis für die MPU zu bekomme? Das hier scheint ja dafür zu sprechen: http://www.sueddeutsche.de/muenchen...-radler-darf-fuehrerschein-behalten-1.2601168

Wie wäre zu verfahren? Frist verstreichen lassen, Einspruch gegen Strafbefehl und sich dem Gerichtsverfahren stellen? Hat jemand Erfahrungswerte mit der Höhe der Geldstrafe?

Danke
 
Hallo ChilliPalmer,

willkommen im Forum.:smiley138:

Den Artikel konnte ich leider nicht lesen, da ich keine Lust hatte meinen Adblocker auszuschalten...:zwinker0004:

Wir haben hier im Forum einen entsprechenden Thread:

Tipp für Radfahrer......



Hat jemand Erfahrungswerte mit der Höhe der Geldstrafe?

Mit 600 Euro bist du gut bedient (Regelstrafe ist ca. ein Nettomonatsgehalt)....
 
Vielen Dank! In der Tat, genau darum geht es. Nur dass es sich bei mir nicht um einen Strafbefehl handelt, sondern um ein Angebot zur Einstellung gegen Geldauflage. Wenn ich diese Frist verstreichen lasse, geht es automatisch in ein Strafverfahren über, was ja ungünstig für mich sein könnte, gerade wenn ich mit 600EUR gut bedient bin?
 
hallo ChiliPalmer :) Also ich hatte war auch mit dem Fahrrad unterwegs und hatte genug Alkohol getrunken (2,47 Umdrehungen ). Ich hatte von der Staatsanwaltschaft auch Bescheid bekommen , meine Strafe war auch bei 600 Euro. Da ich leider vor ca 10 Jahren eine MPU gemacht hatte, wegen Alk mit dem Auto, musste ich 1 Jahr Abstinenz nachweisen. Mein Anwalt hat auch Einspruch eingelegt um Zeit zu gewinnen. Während dessen bin ich mit den Abstinenznachweisen für 1 Jahr angefangen. Wenn dein Anwalt erst Einspruch einlegt, wird ein Termin für eine Gerichtsverhandlung gesucht, somit vergeht wieder Zeit. Diesen Termin kann er immer noch einen Tag vorher ohne Begründung ablehnen und die Strafe annehmen. Mein Anwalt hat es geschafft 3 mal den termin zur Gerichtsverhandlung zu verschieben, am Ende ist es gar nicht zur Verhandlung gekommen, sondern ich habe die Strafe akzeptiert (wollte ja eh nur Zeit gewinnen). Somit sind 9 Monate ins Land gezogen eh das ich den Schein abgegeben habe und hatte 8 Monate Abstinenz rum. Hat mein Anwalt gut hinbekommen :) Nach weiteren 4 Monaten habe ich dann die MPU gemacht.
 
Hallo Nicki, danke, sehr interessant. Der Anwalt hat dann aber bestimmt noch mal mehr gekostet als die Auflage nehme ich an. Ich dachte Einspruch kann man nur gegen einen Strafbefehl einlegen. Hier ist es ja nur ein Einstellungsangebot nach 153a.
Dann bin ich ja so gut doch nicht weggekommen mit 600EUR, wenn Du bei 2,4 und vorbelastet den gleichen Satz bekommst :-)

Das ist ja wahnsinnig unsinnig; ich würde die Strafe ja akzeptieren und muss also nur Einspruch einlegen, um die MPU Frist verlängert zu bekommen.
 
In dem Schreiben steht, wenn die Auflage nicht erfüllt wird, erhebt die StaA öffentlich Klage (=Strafbefehl oder Verhandlung). Ist dann nicht das Einstellungsangebot hinfällig und es könnte teurer werden?
 
Hallo, ich habe dir geschrieben wie es bei mir war. Rechtsberatung kann ich dir nicht geben. Frage lieber einen Anwalt. Meinem Anwalt habe ich 150 Euro bezahlt, das war die Selbstbeteiligung der Rechtschutzversicherung, den Rest haben die übernommen.
 
Zurück
Oben