A) die bisher geplante Möglichkeit ist recht simpel, 6 Monate vor Ablauf Sperrfrist Antrag auf Neuerteilung, 15 Monate Abstinenznachweise und Mpu im Juli 2025. Im besten Fall Antrag auf Sperrfristverkürzung nach bestandener Mpu um dann vielleicht im August, September 2025 den Schein wieder zu erhalten.
Das wird wahrscheinlich nicht funktionieren.
Hierbei muss zwischen dem Antragsdatum und dem MPU-Datum unterschieden werden, was häufig unterschlagen wird.
Bei einer Sperrfrist bis Anfang Dezember 2025 kannst du zwar 6 Monate vorher den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis / des Führerscheins stellen, die MPU darfst du aber erst kurz vor Ende der Sperrfrist (1 Monat?) ablegen. Die Führerscheinstelle darf deine Akten also nicht vorher verschicken.
Eine bestandene MPU ist deshalb vor Genehmigung der Sperrfristverkürzung nicht möglich. Die Sperrfristverkürzung muss gut begründet werden, darauf gibt es keinen Anspruch.
Eine Sperrfristverkürzung wird erfahrungsgemäß nur über einen oder zwei Monate gewährt. Die Sperrfrist ist keine Strafverschärfung, sondern soll eine angemessene Zeit ermöglichen, in der der Betroffene sich mit seinen Problemen beschäftigen kann und soll. Eine mehrmonatige Sperrfristverkürzung wäre damit ein Beleg für ein Fehlurteil.
Wenn du eine Verkürzung von drei Monaten erreichen solltest bist du bereits eine Ausnahme. Die ist zwar möglich aber unwahrscheinlich. Eine längere Sperrfristverkürzung ist meiner Kenntnis nach nicht möglich.
Das solltest du auch bei deinen Abstinenznachweisen berücksichtigen, die bis kurz vor der MPU andauern müssen.