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TF 2,75 Promille mit Sachschaden - erste Schritte

  • Ersteller Ersteller Gelöschtes Mitglied 15744
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Du kannst die MPU erst machen, wenn die FEB deine Akte an das MPI schickt.
Heißt, du musst erst Antrag auf Wiedererteilung stellen, dann macht die FEB deine Akte fertig, legt die Fragestellung fest, teilt dir diese mit, woraufhin du dir das MPI aussuchst.

Lange Rede, kurzer Sinn: Möglichkeit A :smiley138:
 
Du warst doch in einer stationären Therapie, in erster Linie in Bezug auf Depressionen ?
Welche Diagnosen wurden dir gestellt ?
Welche Medikamente hast du bekommen ?
Wie sieht die ambulante Nachsorge aus ?
Therapeut, Medikation etc.
 
Mittelgradige depressive Episode und Alkohol-Abhängigkeit, wobei der jetzige Facharzt die Abhängigkeitsdiagnose nicht teilt, er ist der Meinung es gäbe alkoholkranke Menschen in ihren Zwanzigern, aber das seien sehr seltene Fälle mit anderem Konsum Muster und weniger geordneten Lebensverhältnissen. Medikamente habe ich keine genommen, ich wollte nicht schon wieder mit reiner Symptombekämpfung anfangen. Ich würde mich seit Anfang dieses Monats zum ersten Mal wieder als konstant stabil bezeichnen, davor hatte ich regelmäßig schlechte Tage.

Zudem fällt die Abhängigkeitsdiagnose nach 12 Monaten Abstinenz sowieso diagnostisch raus.
 
Iwie habe ich sowieso den Eindruck der Umstand, dass ich in der Lage bin mich zu artikulieren und nett auszudrücken, sorgt immer dafür, dass meine damalige Situation nicht so dramatisch auf medizinisches Fachpersonal wirkt.
 
Aussage jetziger Psychiater, medizinisch fällt die Diagnose nach 12 Monaten Abstinenz weg.
 
Ah…medizinisch, okay !
Für dich ist es aber sehr wichtig, dass du weißt, dass aus für dich relevanter, nämlich psychologischer, will vereinfacht individueller Sicht sagen, die Diagnose lebenslang Bestand hat !
 
Danke für deine Zeit, ich weiß worauf du mich hinweisen willst. Dass sich tatsächlich was nachhaltig bessern muss und der lebenslange Verzicht die richtige Entscheidung ist. Ich beherzige das. Vermutlich hätte ich mir ohne den Unfall nach und nach meinen Organismus zerstört. Ich hab seitdem 11 Kilo abgenommen, gute zehn Prozent meines Körpergewichts. Ich freue mich auch schon auf die Blutwerte für die Mpu ich bin mir sicher die LDL oder HDL (einer von beiden wars) Werte werden sich stark verbessert haben.
 
A) die bisher geplante Möglichkeit ist recht simpel, 6 Monate vor Ablauf Sperrfrist Antrag auf Neuerteilung, 15 Monate Abstinenznachweise und Mpu im Juli 2025. Im besten Fall Antrag auf Sperrfristverkürzung nach bestandener Mpu um dann vielleicht im August, September 2025 den Schein wieder zu erhalten.

Das wird wahrscheinlich nicht funktionieren.

Hierbei muss zwischen dem Antragsdatum und dem MPU-Datum unterschieden werden, was häufig unterschlagen wird.

Bei einer Sperrfrist bis Anfang Dezember 2025 kannst du zwar 6 Monate vorher den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis / des Führerscheins stellen, die MPU darfst du aber erst kurz vor Ende der Sperrfrist (1 Monat?) ablegen. Die Führerscheinstelle darf deine Akten also nicht vorher verschicken.

Eine bestandene MPU ist deshalb vor Genehmigung der Sperrfristverkürzung nicht möglich. Die Sperrfristverkürzung muss gut begründet werden, darauf gibt es keinen Anspruch.

Eine Sperrfristverkürzung wird erfahrungsgemäß nur über einen oder zwei Monate gewährt. Die Sperrfrist ist keine Strafverschärfung, sondern soll eine angemessene Zeit ermöglichen, in der der Betroffene sich mit seinen Problemen beschäftigen kann und soll. Eine mehrmonatige Sperrfristverkürzung wäre damit ein Beleg für ein Fehlurteil.

Wenn du eine Verkürzung von drei Monaten erreichen solltest bist du bereits eine Ausnahme. Die ist zwar möglich aber unwahrscheinlich. Eine längere Sperrfristverkürzung ist meiner Kenntnis nach nicht möglich.

Das solltest du auch bei deinen Abstinenznachweisen berücksichtigen, die bis kurz vor der MPU andauern müssen.
 
1. Das finde ich einen wichtigen Hinweis, wäre dankbar wenn das jemand rechtlich sicher bestätigen oder korrigieren könnte.
2. Es wäre sehr sehr gut gewesen, wenn jemand das mal früher angemerkt hätte.
3. Das Urteil ist zweifelsohne ein Fehlurteil eines überdurchschnittlich strengen Richters dem man ohne vierstelliges Kostenrisiko nicht entgegenwirken kann.
4. Mein Anwalt sagte mit bestandener Mpu reicht man den Antrag auf Sperrfristverkürzung ein, daher würde das ja absolut keinen Sinn machen, wenn ich erst einen Monat vor Ablauf die Mpu machen kann.
5. Ich bin gerade sehr aufgewühlt wegen dem Kommentar und mache euch sicher keinen Vorwurf, aber ich fühle mich wirklich unzureichend beraten.
 
Eine Sperrfristverkürzung ist auch kein Selbstläufer, sondern die wird nur bei einer hinreichenden Vorgeschichte und einer nachgewiesenen Aufarbeitung gewährt.

Negativ bei dir sind

a) die Promillehöhe
b) der Unfall

Gleiches gilt, falls du bereits im Punktebereich oder mit einer anderen Alkoholfahrt vor der aktuellen Alkoholfahrt aufgefallen sein solltest. Also im Straßenverkehr kein Ersttäter mehr bist.

Weiterhin werden ein oder mehrere fachlich qualifizierte Vorbereitsungskurse erwartet, deren erreichtes Ziel in einem Abschlußbericht bestätigt wird.
 
Dass ich mich eindeutig bei den schlimmsten Fällen bewege, sehe ich ausdrücklich ein. Es gab und gibt keine Punkte in Flensburg. Aber 21 Monate insgesamt für nen Ersttäter find ich schon drüber nachdem was ich bisher hier verfolgen durfte.

Ein Antrag auf Sperrfristverkürzung würde mir auch anwaltlich ausdrücklich erst empfohlen, wenn ich das positive Gutachten mitbringen kann, um darzulegen, dass die Gründe für die Sperrfrist entfallen sind. Das macht aber überhaupt keinen Sinn wenn ich die Mpu erst so spät machen kann, insbesondere braucht der Gutachter dann ja noch paar Wochen um es zu schreiben.

Im Grunde kostet es mich einen AN mehr und Zeit ohne Schein, aber insgesamt würde das dazu führen, dass ich genausogut drei Monate länger hätte saufen können ohne jegliche formale Nachteile für die Mpu. Das käme mir dämlich vor.
 
Die Regelungen für eine Sperrfristverkürzung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Erst mal musst du klären, wer dafür überhaupt zuständig ist. Das können der Richter oder der Staatsanwalt sein. Dabei ist entscheidend der Ort der Straftat, also wo du deinen Unfall hattest.

Dann muss du mit dem Richter beziehungsweise dem Staatsanwalt klären ob für dich mit deiner Vorgeschichte überhaupt eine Sperrfristsverkürzung in Betracht kommt. Die wird bei Alkoholfahrten in der Regel nur bei Verurteilungen bis 1,6 Promille gewährt. Zwischen 1,6 und 2 Promille nur unter bestimmten Voraussetzungen und über 2 Promille in einigen Bundesländen überhaupt nicht.

Zu Bayern habe ich dazu leider keine Informationen gefunden.
 
Wir reden aneinander vorbei. Du behauptest felsenfest es geht nicht so wie mein Anwalt behauptet hat, wenn es so ist wie du sagst hab ich natürlich gar keine Chance auf die Verkürzung.

Plan war ja wie gesagt mit positiven Gutachten dem Richter jegliche Möglichkeit zu nehmen dem Antrag nicht stattzugeben.

Und wenn der Plan jetzt dran scheitert, dass ich die Mpu erst nen Monat vorher machen kann (was die Sperrfrist dann doch zur Bestrafung macht), dann ist das nur noch Irrsinn. Wenn es so ist wie du sagst, bringen mir die bisherigen AN quasi gar nichts, weil die Lücke für die im November 2025 mögliche Mpu zu groß wird. Das heißt ich habe dann mindestens zwei AN zu viel gemacht und aufgrund der Daten würde sich die Mpu erst nach Ablauf der Sperrfrist ergeben, einfach wegen komischer zusätzlicher Fristen, wann die Mpu gemacht werden kann.
 
Wie darf ich mir den Schriftverkehr mit der FSt vorstellen? Ich stell den Antrag im Juni 2025, die brauchen vier Wochen und sagen alles klar, brauchst aber ne Mpu, ich schreib Ihnen ja alles klar würd ich gern Juli machen, da bin ich 15 Monate Abstinenz und die sagen dann ne du musst noch warten?
 
Soweit ich weiss, kann man frühestens 4 Wochen vor Ende der Sperrfrist eine MPU machen. Wenn du mehr Abstinenznachweiße als 15 Monate hast, ist dass doch kein Problem. Spricht ja nur für dich. Ich hatte z.B 18 Monate an Nachweißen. Wichtig ist nur das du die Mimdestanforderung erfüllst. Alles mehr ist ein kleiner + Punkt für dich.
 
Das mag ja alles sein, aber sowas muss man doch mitteilen, die Frist für den Antrag wird hier tausend mal erwähnt, ist aber völlig zweitrangig, wie jetzt deutlich wird.

Die ganzen AN müssen perfekt an diesem Datum ausgelegt werden, insbesondere bei den HA.

Das ist unterblieben und führt jetzt für mich zu Mehrkosten und voraussichtlich einer Zeit ohne Führerschein über 21 Monate hinaus, einfach weil ich den Start der AN einfach nur an möglichst schnell ausgerichtet habe.
 
Ich finde es auch nicht toll das man sich alle Infos selber zusammen suchen muss. Jedoch ist es halt so. Kreidest du uns jetzt an wir hätten dich nicht richtig informiert oder wie darf ich das verstehen?
 
Niemanden persönlich. Aber insgesamt wurde hier gezeigt die allgemeingültige Aussage einfach schnell mit den AN zu beginnen, ist schlicht zu pauschal. Auch im Ehrenamt kann man Fehler machen.
 
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