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TF 2,75 Promille mit Sachschaden - erste Schritte

  • Ersteller Ersteller Gelöschtes Mitglied 15744
  • Erstellt am Erstellt am
die Frist für den Antrag wird hier tausend mal erwähnt, ist aber völlig zweitrangig, wie jetzt deutlich wird.

Richtig. Im Internet finden sich dazu halt nur wenige Informationen. Über die Sperrfristverkürzung hat jemand offensichtlich mal einen allgemeinen Text geschrieben, der von vielen anderen einfach abgeschrieben und / oder leicht abgewandelt wird. Für Betroffene wichtige Informationen tauchen dort schlicht nicht auf und sind deshalb nicht sehr geläufig.
 
Wie gesagt bin ich sehr glücklich über die Info, vielleicht kann man noch iwie steuern, dass ich mit 18 Monaten AN zwei Monate vor Ablauf die Mpu machen darf.

Naja wir werden sehen, seid mir nicht zu böse wegen dem Hauch Kritik, nehmt die Info doch als Erkenntnis und wir haben alle was daraus gelernt. Ich werde euch ganz am Schluss noch das GA hier reinstellen, dass ihr auch einen Mehrwert habt, ansonsten werd ich das schon schaffen, insbesondere mit deutlich mehr AN als ich formal bräuchte.
 
Hi Dobbi,

Ich hatte in meinem Fall, 1.85 mit Unfall, eine Sperrfristverkürzung von 1 Monat erwirken können. Als Belege reichten dem Richter meine bisher erbrachten Abstinenznachweise sowie ein Abschlussbericht meiner Vorbereitung.
VG
 
Erst mal willkommen im Forum.

Danke für die Infos aus der Praxis.

Es wäre nett wenn du noch ein paar Zusatzinfos geben könntest, da wir zu den Sperrfristverkürzungen bislang nur wenige Praxisbeispiele haben.

Welches Bundesland war zuständig?

Wie lange vor Sperrfristsende konntest du den Antrag stellen?

Musstest du den Antrag direkt ans Gericht stellen?

Wo konntest du dich vorher über eine mögliche Sperrfristverkürzung informieren? Oder hast du den Antrag einfach auf Verdacht gestellt?

Hattest du bereits vorher die Information, das in deinem Fall "nur" ein Monat genehmigt werden würde? Oder hast du den Antrag auf Sperrfristverkürzung ohne Zeitraum gestellt?
 
Hallo Mr Murphy,

Bundesland war Bayern. Ich hatte den Antrag ca 5 Monate vor Sperrfristende gestellt, möglich ist das aber schon nach 3 Monaten der laufenden Sperre. Der Antrag muss beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.
Das kann sicherlich je nach Bundesland unterschiedlich sein, die Infos findet man auf den jeweiligen Internetseiten der Justizbehörden.
Ein Zeitraum der Verkürzung kann nicht gewählt werden, der liegt immer zwischen 1-3 Monaten.
Vordrucke für solch einen Antrag gibt es auch im Netz.
 
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