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TF am Vatertag mit 1,29‰

Danke für deine Antwort @Angi_1970.
Sorry, dass ich so direkt frage aber war der ganze Prozess sehr teuer, spricht Anwalt, Gerichtskosten und was auch immer noch dazu kam? (Wenn du nicht möchtest, musst du natürlich nicht antworten, würde ich verstehen).
Ich versuche nur abzuwägen ob dich das lohnt..
Danke dir

@zuerbiswolke Ja genau, ich hoffe innerlich, dass ich nicht zur MPU muss aber das ist alles ja nicht sicher, leider..
Und wenn dann sollte bei mir keine 12 Monate AN nötig sein, hoffe auf 6 oder so und werde damit vorsorglich jetzt bald anfangen.
Primär geht’s mir jetzt gerade um die Länge der Sperrfrist, die doch etwas länger ist als ich gedacht hatte.
Danke
 
Die Gerichtskosten betrugen rund 400,00 Euro. Was meine Rechtsschutzversicherung zusammen mit den Anwaltskosten übernahm. Hätte ich alles selbst zahlen müssen, hätte ich das wohl nicht gemacht. Letztendlich bin ich aber froh, wieder fahren zukommen. Wäre sonst erst im Oktober möglich gewesen. Kommt immer drauf an, ob man es sich leisten kann/will.
 
Ich hatte keine Rechtsschutz und habe trotzdem mir einen Anwalt genommen war trotzdem keine Fehlentscheidung...jetzt hab ich eine Rechtsschutz zum Glück.
 
Wie ist es bei dir jetzt genau gewesen @BK1337 ?? Du hast Einspruch eingelegt und was kam dabei heraus? Ist die Sperrfrist verkürzt worden?

P.S. Herzlichen Glückwunsch noch hier, dass dir MPU erspart geblieben ist :smiley1624:
 
Also ich hab bezüglich des Tagessatzes und Sperre Einspruch eingelegt...bin in den ersten 3 Monaten zum Verkehrspsychologen und zu einer Selbsthilfe Gruppe gegangen und mir das Bescheinigen lassen.... eigentlich wollte ich noch Abstinenz nachweise vor Gericht rein reichen...
Am Ende Tagessätze angepasst und Sperre von 9 auf 6 Monate runter.
Meine Richterin war auch sehr streng.. mein Anwalt meinte bei jemand anderen hatten wir auch ein Fahrverbot schaffen können.
Ist nicht passiert.
Trotzdem noch einmal mit einem blauen Auge davon gekommen....man muss halt selber aktiv werden und dem Gericht was zum verhandeln mitbringen.
Ich habe dann vor Gericht mich für meine Tat gegenüber allen entschuldigt und Reue gezeigt, und gesagt das Ich die vollen Konsequenzen meines handelns übernehme.
 
Ahh ok, also die Sperre auch um 3 Monate verkürzt. Scheint sich durchaus zu lohnen wie man doch an mehreren Beiträgen jetzt sehen kann. Natürlich nur solange man nicht 12 Monate AN für MPU braucht oder so.
Hat lange gedauert bis zur Verhandlung?

Naja, dass man bei über 1,1‰ aus einer Straftat ein „nur“ Fahrverbot machen könnte, bleibt fraglich und das wäre schon krass , wie ich finde. Aber ist ja jetzt egal…
Scheinst ja nen guten RA zu haben.

Danke für deine Antwort
 
Kein Ding...so richtig abgeschlossen mit dem Thema werde ich erst in einem halben Jahr oder so weil mich die Suspension auf dem Land echt hart erwischt hat und jeden Plan der letzten 6 Monate zerstört hat .... mental war es bei mir ein auf und ab..
 
Das glaube ich dir, mir fällt es mental auch unfassbar schwer nicht mobil zu sein und ich wohne auch nicht in einer Großstadt..
Mit Job geht’s noch, aber langsam wird es auch da schwierig.
Du bist doch auch aus NRW, richtig?
 
Nun gut, "Angi_1970" hat angezeigt, dass es auch anders funktionieren kann, trotzdem ist das Vorgehen - ohne jedwede Bescheinigung - vor Gericht zu gehen ein Balanceakt. Von daher wäre es ratsam sich umgehend prof. Unterstützung zu suchen (z.B. einen VP) um dies dem Richter darlegen zu können. Bis zur Verhandlung würde es ja auch einige Zeit dauern und diese Zeit könnte man dafür nutzen...
think.gif
 
Hallo @Nancy,
Ja absolut, genau das ist auch mein Plan. Ohne irgendwas finde ich es auch wenig erfolgversprechend.. AN hätte ich bis dahin definitiv auch schon min. einen und VP versuche ich gerade zu organisieren.

Ich habe es mit der SHG noch nicht ganz verstanden wie das ist bzw. abläuft.
Z.B. bei Caritas, geht man da einfach hin (anmelden ?) und sagt man möchte sich das einfach anhören oder man sagt, dass man eine TF hatte und das als Hilfe/Reflektion nutzen möchte oder wie? Man soll ja nicht sagen, dass es für MPU oder GA etc. ist, also was sagt man dann, weshalb will man ne Bescheinigung haben?
Und dann ist es in der Gruppe oder einzeln?
Und das ist kostenlos immer?
 
Buche dir einen Termin bei der Mapro GmbH die waren bereit online einen Beratungstermin zu machen 3Std für 270 Euro ...das Gericht hat die Bescheinigung akzeptiert.
 
Hallo @Nancy,
Ja absolut, genau das ist auch mein Plan. Ohne irgendwas finde ich es auch wenig erfolgversprechend.. AN hätte ich bis dahin definitiv auch schon min. einen und VP versuche ich gerade zu organisieren.

Ich habe es mit der SHG noch nicht ganz verstanden wie das ist bzw. abläuft.
Z.B. bei Caritas, geht man da einfach hin (anmelden ?) und sagt man möchte sich das einfach anhören oder man sagt, dass man eine TF hatte und das als Hilfe/Reflektion nutzen möchte oder wie? Man soll ja nicht sagen, dass es für MPU oder GA etc. ist, also was sagt man dann, weshalb will man ne Bescheinigung haben?
Und dann ist es in der Gruppe oder einzeln?
Und das ist kostenlos immer?
Bei mir war es in Hagen die Selbsthilfe Sucht die mit dem blauen Kreuz zusammen gearbeitet hat.
Die Beratung war kostenfrei.
 
Ich wäre vorsichtig damit, eine Suchhilfe in Anspruch zu nehmen. Hat mir meine verkehrspsychologin auch geraten, aber ich hab es nicht gemacht. Weil man sich damit sofort in eine Schublade manövriert, die nicht unbedingt vorteilhaft ist.
 
Sich vor Gericht zu begeben und einen Vorteil dadurch zu bekommen, birgt immer etwas Risiko. Aber es lohnt sich, wenn die innere Einstellung stimmt und man von sich und der veränderten Lenensweise überzeugt ist.
 
Ich wäre vorsichtig damit, eine Suchhilfe in Anspruch zu nehmen. Hat mir meine verkehrspsychologin auch geraten, aber ich hab es nicht gemacht. Weil man sich damit sofort in eine Schublade manövriert, die nicht unbedingt vorteilhaft ist.
Kann ich nicht bestätigen im Gegenteil - in die SHG Gruppe zu gehen und Beratung bei der suchthilfe gehört in die Kategorie Rückfall Prophylaxe und gerne mit Bescheinigung - aber auch wenn keine Bescheinigung ausgelöst werden kann (bei den AA) wird das wohlwollend zur Kenntnis genommen - ich rede hier jetzt von MPU
 
Ok, soll jeder für sich wissen. Ich wäre damit vorsichtig. Und ich meine vor Gericht. Ganz schnell wird man als alkoholkrank eingestuft. Würde ich in der MPU nie vorbringen. Es sei denn, ich gehe da als Alkoholsüchtige hin und kann denen anhand von Abstinenzbelegen glaubhaft machen, nicht mehr süchtig zu sein. Ganz schmales Brett
 
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