• Hallo, das Forum wurde auf einen neuen Server umgezogen. Wir bitten alle Forenbenutzer, sofern Fehler auftauchen, Ihren Browsercache einmal zu leeren. Danke!

TF E-Scooter mit 1,30 ‰

Lampenschirm04

Neuer Benutzer
Hallo Zusammen,

vorerst einmal finde ich es bemerkenswert wie viele Informationen und Ratschläge sowie Erfahrungen sich hier gesammelt haben, diese haben mir schon viel Einsicht in meine prekäre Lage gebracht.

Ich wurde vor knapp über einem Monat von der Polizei auf einem E-Scooter meines Kumpels angehalten. Wir waren zuvor in meinem Auto unterwegs, welches ich aufgrund meines Alkoholpegels meiner nüchternen Freundin überlassen habe. Auf einem Tankstellengelände um ca. 3:30 entschied ich mich dann, den E-Scooter meines Kumpels über das Tankstellengelände zu fahren, da dort keiner war und ich es in dem Moment für eine schlaue Idee hielt (es war tatsächlich eine sehr dumme).

Eigentlich lasse ich bei solch einem Alkoholkonsum grundsätzlich die Hände vom Steuer, weswegen auch meine Freundin statt mir gefahren ist.

Sie hielten mich lediglich aus dem Grund an, dass der E-Scooter kein Kennzeichen dran hatte, wovon ich allerdings nichts wusste.

Nun ja, dann kam natürlich, wie es kommen musste, die Polizei auf das Gelände angefahren und kontrollierte mich. Sie namen mich danach aufgrund der Werte aufs Revier mit, und entnahmen mir Blut. Die Tests habe ich auch mitgemacht. Positiv vermerkten die Kollegen meine Kooperation und Freundlichkeit.

Die Post ist nun vor wenigen Tagen, letzten Dienstag am 02.09.2025 eingetroffen.

Mir wird eine vorsätzliche Trunkenheit am Steuer und ein vorsätzlicher Verstoß gegen das PflVG vorgeworfen.

Als Strafe wurde mir die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen. Des weiteren auch eine Sperrfrist von weiteren 7 Monaten. Geldstrafe beläuft sich auf 40TS.

Anbei der Fragebogen:

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 175 cm
Gewicht: 95 kg
Alter: 21

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 02.08.2025
BAK: 1,30 Promille
Trinkbeginn: 22:00 Uhr
Trinkende: 3:00 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 3:45 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: weitere 7 Monate (bis April 2026)

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Nein
Habe noch keinen gemacht: Nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): -

Bundesland: Rheinland-Pfalz


Konsum
Selten, wenn dann an Geburtstagen oder Feiern wie Weihnachten oder Silvester, dann auch nur 1-2 Bier. Sehr selten in der Vergangenheit auch mal bis zur Grenze.

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Nein
Urinscreening ja/nein: Nein
PEth-Analytik ja/nein: Nein
Keinen Plan?: Ja

Leberwerte ja/nein seit wann, wie viele: Nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum: -
Welche Stelle (MPI): -
Schon bezahlt?: -
Schon eine MPU gehabt? Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Nein. Absolut gar nichts.
-------------------------

Ich weiß wirklich nicht ob ich bei Neubeantragung der Fahrerlaubnis mit einer MPU rechnen muss. Zurzeit gehe ich vom schlimmsten aus.

Macht es hier Sinn mit einem Anwalt dagegen vorzugehen? Unsere RSV greift hier leider nicht, da müsste ich die ganzen Kosten tragen.

Vielen Dank für euren Einsatz, ich hoffe auch mit meinen Erfahrungswerten zukünftig etwas hier beitragen zu können.
 
Ich weiß wirklich nicht ob ich bei Neubeantragung der Fahrerlaubnis mit einer MPU rechnen muss.

Ich sehe keine MPU. Bei E-Scootern kann zwar hochgerechnet werden, es muss aber nicht. Das Tankstellengelände ist zwar öffentlich aber doch außerhalb der Fahrbahn.

Macht es hier Sinn mit einem Anwalt dagegen vorzugehen?

Ich sehe keinen Fehler der Polizei. Das macht meiner Meinung nach nur Sinn wenn die Höhe der Tagessätze (nicht die Anzahl) zu hoch angesetzt wurde.

Die MPU kommt aber sicher wenn du innerhalb der nächsten 5 Jahre erneut mit Alkohol erwischt wirst, auch mit geringen Mengen.
 
Ich sehe keine MPU. Bei E-Scootern kann zwar hochgerechnet werden, es muss aber nicht. Das Tankstellengelände ist zwar öffentlich aber doch außerhalb der Fahrbahn.



Ich sehe keinen Fehler der Polizei. Das macht meiner Meinung nach nur Sinn wenn die Höhe der Tagessätze (nicht die Anzahl) zu hoch angesetzt wurde.

Die MPU kommt aber sicher wenn du innerhalb der nächsten 5 Jahre erneut mit Alkohol erwischt wirst, auch mit geringen Mengen.

War auch mein Gedankengang, nur der Vorsatz macht mich nachdenklich.. Nochmal wird das nicht passieren, da bin ich mir zu 100% sicher.

Aus dem Strafbefehl geht hervor, dass ich die anliegende Straße befahren hätte. Habe ich aber nicht. Ich denke aber, dass die Polizei auch nicht vermerken darf, dass ich diese Straße befahren habe, da sie mich ja auf dem Gelände angehalten haben und nicht auf der Straße. Ob das Gelände selber auch zur Straße gehört, weiß ich nicht. Es ist kein abgesenkter Bordstein an der Einfahrt vorhanden, von daher muss ich davon ausgehen.

Ich werde aber auf jeden Fall Akteneinsicht beantragen, durch meinen Anwalt. Sollte hoffentlich nicht all zu teuer werden inkl. Einschätzung.

Meiner Ansicht nach war der Richter hier relativ kulant. Könnte mich aber täuschen.

In einem Monat nach deiner Tat hast du schon den Strafbefehl bekommen ?
Das erstaunt mich

Dauert so etwas normalerweise länger? Ich hatte zuvor noch nie mit der Staatsanwaltschaft zu tun.


Danke euch für die schnellen Antworten
 
Aus dem Strafbefehl geht hervor, dass ich die anliegende Straße befahren hätte.

Dann sieht die Beurteilung schon anders aus. Für die Frage ob eine MPU gefordert werden soll ist die Aktenlage entscheidend.

Ich denke aber, dass die Polizei auch nicht vermerken darf, dass ich diese Straße befahren habe, da sie mich ja auf dem Gelände angehalten haben und nicht auf der Straße.

Warum sollte die Polizei lügen? Speziell der Beifahrer hat auch die Aufgabe zu Beobachten. Und wo sie dich anhalten spielt keine Rolle.

Ob das Gelände selber auch zur Straße gehört, weiß ich nicht.

Die realen Besitzverhältnisse spielen keine Rolle. Es geht darum ob es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt. Das ist jede Fläche, die von Verkehrsteilnehmern genutzt wird. Dazu gehören Tankstellengelände, Supermarkparkplätze, .... Dort gilt überall die StVO, sofern sie Sinn macht, in erster Linie der § 1 StVO.
 
Dann sieht die Beurteilung schon anders aus. Für die Frage ob eine MPU gefordert werden soll ist die Aktenlage entscheidend.



Warum sollte die Polizei lügen? Speziell der Beifahrer hat auch die Aufgabe zu Beobachten. Und wo sie dich anhalten spielt keine Rolle.



Die realen Besitzverhältnisse spielen keine Rolle. Es geht darum ob es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt. Das ist jede Fläche, die von Verkehrsteilnehmern genutzt wird. Dazu gehören Tankstellengelände, Supermarkparkplätze, .... Dort gilt überall die StVO, sofern sie Sinn macht, in erster Linie der § 1 StVO.

Dann dürften die tatsächlich vermerkt haben, dass ich nur über das Tankstellengelände gefahren bin. Die eindeutige Lage wird mir dann wohl eine Akteneinsicht verschaffen. Interessant ist auch, dass am Eingang des Geländes zwei Schilder angebracht sind, dass es sich um Privatgelände handelt. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass es öffentlich zugänglich ist.

In der Regel dauert schon die Feststellung der BAK zwei bis drei Wochen.
Dann geht es an die Staatsanwaltschaft.
Bei dieser Schilderung sind erhebliche Zweifel angebracht.

Da waren die dann ziemlich schnell. Sind erhebliche Zweifel im Sinne meiner zukünftigen Fahreignung, einer MPU oder gar der Beweislage gemeint?
 
Ob du eine MPU machen musst, ist letztendlich nur entscheidend, wie du gefahren bist.
Ausfallerscheinungen, also Gang / Aussehen / Sprache / Fahrverhalten etc.

Insofern ist diesbezüglich der Polizeibericht und der Arztbericht nur interessant.
 
Moin! Kurz & ehrlich:


  • E-Scooter = Kfz. Mit 1,30 ‰ ist der FE-Entzug + Sperre rechtlich sauber.
  • MPU bei < 1,6 ‰? Nicht automatisch. In RLP wird bei Ersttätern ohne Unfall/weitere Auffälligkeiten oft keine MPU angeordnet. Die FSS prüft aber den Einzelfall – also abwarten, was schriftlich kommt.
  • Nachweise jetzt starten? Müssen tust du nichts. Wenn du „auf Nummer sicher“ gehen willst, kannst du PEth 1–2× während der Sperrfrist machen – schadet nicht, ist aber keine Pflicht.
  • PflVG (ohne Kennzeichen/Versicherung): strafrechtlich unschön, führerscheinrechtlich meist nicht ausschlaggebend allein.
  • Einspruch gegen Strafbefehl? Frist 2 Wochen ab Zustellung. Sinnvoll nur, wenn realistisch Sperre/Tagessätze zu drücken sind – bei 1,30 ‰ eher begrenzte Chancen. Lass den Anwalt kurz Akte prüfen.
  • To-do bis Wiedererteilung: strikt 0,0 (auch E-Scooter), keine neuen Einträge; kurz vor Sperrfristende Antrag stellen. Optional 1–2 verkehrspsychologische Sitzungen für ein sauberes Regel-/Restalkohol-Konzept.
  • Falls doch MPU kommt: bei < 1,6 ‰ reicht meist ein kontrolliertes-Trinken-Konzept (klare Regeln, Restalkohol-Plan). Abstinenz ist möglich, aber nicht zwingend.
 


An deiner Geschichte

Zitat eingefügt *Nancy*
Möglich, ja. Das kommt dann darauf an was die Polizisten in den Bericht geschrieben haben. Dass ich tatsächlich nicht wusste, dass der E-Roller keine Versicherung hat haben sie mir scheinbar nicht abgekauft ¯\_(ツ)_/¯

Wird bei einer eventuellen MPU-Entscheidung überhaupt zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz unterschieden?

Das kommt mir alles ganz komisch vor. Einerseits hat es der Richter mehr oder weniger gut gemeint mit den 7 Monaten Fahrverbot und den Tagessätzen, andererseits wird mir hier Vorsatz unterstellt. Ob das so gravierend ist wo die Höhe der Strafe schon entschieden wurde, steht mir noch offen.

Moin! Kurz & ehrlich:


  • E-Scooter = Kfz. Mit 1,30 ‰ ist der FE-Entzug + Sperre rechtlich sauber.
  • MPU bei < 1,6 ‰? Nicht automatisch. In RLP wird bei Ersttätern ohne Unfall/weitere Auffälligkeiten oft keine MPU angeordnet. Die FSS prüft aber den Einzelfall – also abwarten, was schriftlich kommt.
  • Nachweise jetzt starten? Müssen tust du nichts. Wenn du „auf Nummer sicher“ gehen willst, kannst du PEth 1–2× während der Sperrfrist machen – schadet nicht, ist aber keine Pflicht.
  • PflVG (ohne Kennzeichen/Versicherung): strafrechtlich unschön, führerscheinrechtlich meist nicht ausschlaggebend allein.
  • Einspruch gegen Strafbefehl? Frist 2 Wochen ab Zustellung. Sinnvoll nur, wenn realistisch Sperre/Tagessätze zu drücken sind – bei 1,30 ‰ eher begrenzte Chancen. Lass den Anwalt kurz Akte prüfen.
  • To-do bis Wiedererteilung: strikt 0,0 (auch E-Scooter), keine neuen Einträge; kurz vor Sperrfristende Antrag stellen. Optional 1–2 verkehrspsychologische Sitzungen für ein sauberes Regel-/Restalkohol-Konzept.
  • Falls doch MPU kommt: bei < 1,6 ‰ reicht meist ein kontrolliertes-Trinken-Konzept (klare Regeln, Restalkohol-Plan). Abstinenz ist möglich, aber nicht zwingend.

ChatGPT lässt grüßen :)

Mit dem habe ich mich auch schon einige Male unterhalten, jedoch sind seine Rückgabewerte recht inkonsistent.

EDIT: Interessant finde ich jedoch, dass hier von Rheinland-Pfalz spezifisch etwas behauptet wird. Woher kommt diese Info?
 
Dass ich tatsächlich nicht wusste, dass der E-Roller keine Versicherung hat haben sie mir scheinbar nicht abgekauft
Selbst wenn sie dir das glauben, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Es ist deine Verantwortung, dies vor Fahrtantritt zu überprüfen.
Interessant finde ich jedoch, dass hier von Rheinland-Pfalz spezifisch etwas behauptet wird. Woher kommt diese Info?
Hast du selbst in deinem Profil-Fragebogen angegeben.

An deiner Stelle würde ich auch den Vorwurf "vorsätzlich" prüfen lassen. Anhand deiner Aussagen hier im Forum ließe sich der Vorsatz belegen, falls du das der Polizei gegenüber ebenso geäußert hast, sieht´s schlecht aus. Du meintest, du habest extra das Auto stehen lassen, wegen Fahruntüchtigkeit. Demnach bist du im Wissen deiner Fahruntüchtigkeit auf den Roller gestiegen. Nicht-Vorsatz wäre gewesen: "Ich habe mich in dem Moment noch fahrtüchtig gefühlt." Auch hier zeigt dir die Alteneinsicht, welche Aussagen du gegenüber der Polizei getätigt hast.

Die 40 Tagessätze kommen mir sehr viel vor, habe aber keine Ahnung. Ich selbst wurde für Trunkenheit auf dem Rad mit 15 TS verurteilt. Da weiß ich nicht, ob der Vorsatz plus E-Scooter die TS so in die Höhe schießen lassen, eventuell lässt du auch das überprüfen.

Dein Strafbefehl ist in der Tat seeehr früh eingetroffen, deswegen teile ich die Zweifel der anderen an deiner Geschichte.
 
Wenn ich das richtig verstehe, besteht der Zweifel an meiner Geschichte deshalb, weil der Strafbefehl so früh eingetroffen ist?

Nun ja, ich kann halt nur das behaupten was eben passiert ist. Die Tat selbst habe ich am 02.08.2025 begangen, der gelbe Umschlag des Strafbefehls schreibt eine Zustellung am 02.09.2025.

Inwiefern ist es für die Geschichte überhaupt relevant, wie schnell der Strafbefehl eingetroffen ist? Ist das gut oder schlecht?

Den Vorsatz der Trunkenheitsfahrt zweifle ich gar nicht an, da habe ich mich leider nicht richtig ausgedrückt, sondern lediglich den Vorsatz des PflVG-Verstoßes, bei dem ich eben nicht weiß wie er sich in Kombination mit der vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt auf eine eventuelle MPU auswirken wird.

Mit den TS und der Sperrfrist habe ich soweit kein Problem, ich sehe meine Tat ein und finde es ist eine gerechte Strafe, die mir persönlich als Azubi das Leben erschwert, aber ich es trotzdem noch bewältigen kann. Auch wenn es heißt, dass ich ironischerweise in der kalten Jahreszeit E-Scooter und ÖPNV fahren darf. Selber Schuld würde man sagen.

Der Polizist hat mir vor Ort selbst noch gesagt, dass es eine andere Sache gewesen wäre, wenn es ein Fahrrad gewesen wäre. Der E-Scooter ist schließlich ein Kraftfahrzeug, auch wenn es das kleinste seiner Art ist.

Ich denke, für einen Anwalt ist es mittlerweile zu spät, da die zweiwöchige Frist morgen abläuft, auch wenn ich mich nach vielem hin und her gegen einen Anwalt für Strafrecht entschieden habe. Möchte es eigentlich nur hinter mir haben und damit abschließen können, bestenfalls ohne eine MPU.


Sollte ich die Fahrerlaubnis nächsten Monat direkt neu beantragen oder erst einen Anwalt kontaktieren der sich die ganze Sache mal anschaut?


EDIT: ich meinte, woher die KI weiß, dass dies RLP-spezifisch so gelten soll, dass ich Rheinland-Pfalz angegeben hab ist mir klar :D

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ich meinte, woher die KI weiß, dass dies RLP-spezifisch so gelten soll,
sie sucht sich einfach alle zufälligen Fundstellen zusammen, in denen RLP auch erscheint und wirft dann das Ergebnis aus, egal ob es (ursprünglich mal) von einem Fachmann geschrieben wurde oder von einem Vollhonk. Immer daran denken: eine KI "weiss" nicht, was sie da tut. Sie hat ähnlich wenig Ahnung von der "Bedeutung" ihrer Antworten wie Dein DVD-Player den Film versteht, den er da grad abspielt.
Da ist dann schon immer mal ein Treffer dabei, und den müsste man halt zwischen den Halden von Thema-Verfehlungs-Bullshit aussieben können.
Das aber kann man nur, wenn man echte Ahnung von der Materie hat. Dann aber... braucht man keine KI mehr.

KI als Formulierungshilfe für den (ausdrucksbehinderten) Fachmann: ok.
Alles andere: saudoof bis gefährlich.
 
Zum Vorsatz des PflVG: Bei Übernahme eines Kfz zu Fahrten im öffentlichen Verkehrsraum müssen dir auch die Papiere übergeben werden, da du die bei Bedarf vorzeigen musst. Wenn das nicht geschieht ist das schon mal ein Warnzeichen. Das die Praxis häufig anders aussieht spielt keine Rolle.

Dann wird es auch eine Rolle spielen

a) ob überhaupt Kennzeichen am Roller waren

und, falls ja,

b) welches Versicherungsjahr dort aufgedruckt war.

Das kannst du beides mit einem Blick in wenigen Sekunden überprüfen. Wenn einer der Punkte zutrifft bist du ganz schnell beim Vorsatz.
 

Es war gar kein Kennzeichen dran, blankes Plastik am Heck. Nicht mal ein altes oder ähnliches.

Dann ist der Vorsatz wohl oder übel berechtigt.

Warum mein Kumpel allerdings überhaupt kein Kennzeichen hat, auch wenn er das Teil täglich bewegt, geht über meinen Verstand hinaus... ist aber ein anderes Thema. Mein Gedankengang war schon immer, dass man wohl nicht zu geizig sein kann, drei Dutzend Taler für eine Versicherung hinzulegen. Wurde eines Besseren belehrt.

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sollte ich die Fahrerlaubnis nächsten Monat direkt neu beantragen

Du kannst den Antrag ab 6 Monaten vor Sperrfristende stellen. Ein Anwalt wird dich dabei kaum unterstützen können, der macht also keinen Sinn.

Allerdings wird die Führerscheinstelle sich erst ungefähr einen Monat vor Sperrfristende melden. Nicht, weil die überlastet istd. Sondern weil nach der dann aktuellen Aktenlage entschieden wird. Es könnte (Konjunktiv) schließlich sein, das du bis dahin noch ein-, zweimal beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt wirst. Eventuell sogar unter Alkoholeinfluß. Solche Vorgeschichten kommen hier regelmäßig vor.
 
Achso, dann hatte ich dich falsch verstanden, Lampenschirm, sowohl wegen RLP als auch dem Ding mit dem Vorsatz. Dass der Strafbefehl so früh kam, hat keine Relevanz für dich, es ist nur außergewöhnlich schnell.
 
Zurück
Oben