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TF Fahrrad 1.7 AAK

DerStein

Neuer Benutzer
Hallo zusammen.

Ich habe Mist gebaut vor zwei Tagen und seit dem das Internet durchforstet wobei ich nun hier gelandet bin.

Da ich noch nie mit dem Gesetz Probleme hatte mache ich mich gerade wahnsinnig und wollte mich hier einmal Ratschläge einholen wir ich weiter vorgehen soll.
Ich habe in den letzten Tagen gefühlt jeden Thread hier zum Thema Alkohol MPU durchgelesen...

Zum Hergang:
Wir hatten am letzten Freitag eine Firmenfeier auf dem Werksgelände. Aus diesem Grund war ich mit dem Fahrrad dorthin gefahren, wollte eigentlich nicht viel trinken. Gleichzeitig war es mein letzter Arbeitstag bevor ich in den Urlaub fahre.
Die Stimmung war ausgelassen und permanent kam ein Kollege mit neuem Bier, sodass ich komplett den Überblick verloren habe darüber wie viel ich getrunken habe.
Irgendwann habe ich den Heimweg angetreten.
Zunächst war ich einsichtig und habe mein Fahrrad geschoben. Da die Strecke ziemlich lang war (ca. 10km) und sich somit zog kam ich auf die Idee an einer Stelle an der es einen abgetrennten Radweg gab zu probieren ob ich noch fahren kann. Dies gelang eher schlecht als Recht da ich die gesamte Wegbreite brauchte. Mir kamen selbst schon Zweifel ob dies gutgehen würde, aber in diesem Moment stand auch bereits die Polizei neben mir und beendete das Ganze. Beim Atemalkoholtest kam ich auf 0,85 also umgerechnet 1,7 Promille. Das Ergebnis des Blutalkoholtest steht noch aus.
Bei der Blutentnahme habe ich meine Angaben zur Person gemacht, alle weiteren Aussagen verweigert.

Ausfallerscheinungen hatte ich ordentlich. So habe ich es kaum geschafft mein Fahrrad abzuschließen und mehrfach meinen Geldbeutel oder andere Sachen runtergeworfen. Die Koordinationstest ( Finger zu Finger, Finger an Nasenspitze) habe ich allerdings einigermaßen hinbekommen. Bei diesen Tests habe ich nur zu Vermerk gegeben, das die durchführende Medizinische Fachkraft sehr unerfahren wirkte und der Polizist mehr oder weniger ihr sagen musste was sie reinschreiben soll.

Einen Rechtsanwalt habe ich noch nicht eingeschaltet, habe aber bei dem Befragungsbogen auf der Wache angekreuzt, das ich erst mit einem Anwalt mich bereden möchte bevor ich irgendetwas Aussage.
Nach den hier gelesenen Threads wird mir dieser wahrscheinlich wenig nützen, oder?

Da das Ganze erst passiert ist und ich keinerlei Erfahrungen in diese Richtung habe weiß ich nicht wie ich weitermachen soll.
Ich werde erst einmal heute in den Urlaub fahren und nach meiner Rückkehr nächstes Wochenende den Alkohol aus dem Haus verbannen. Habt ihr mir Empfehlungen für Beratungen im Raum Lahr/Offenburg in diese Richtung für Beratungen/ Nachweise etc?

Ich werde ja höchstwahrscheinlich nachweisen müssen, das ich mein Alkoholverhalten ändere. Habt ihr hier Empfehlungen? AN oder KT?
Mir selbst ist erst einmal die Lust auf Alkohol vergangen aber mit meinem Alter ist AN wahrscheinlich unglaubwürdig.

Den Fragenkatalog werde ich noch hier beantworten allerdings brauche ich hierfür etwas Abstand um sinnvoll, reflektiert diesen durchgehen zu können.

Gruß und schon einmal Danke im Vorraus für jedwede Unterstützung.

Nachfolgend schon einmal der Fragebogen soweit ich ihn bis jetzt ausfüllen konnte.

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 186
Gewicht: 120kg
Alter:26

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 06.06.25
BAK: noch ausstehend AAK 0.85 (1,7)
Trinkbeginn: 13:00
Trinkende: 22:00
Uhrzeit der Blutabnahme:

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: ja
Strafbefehl schon bekommen:nein
Dauer der Sperrfrist: nein

Führerschein
Hab ich noch: ja
Hab ich abgegeben:
Hab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Noch unbekannt
Bundesland:
Baden Württemberg

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:
Ich lebe abstinent seit:

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
PEth-Analytik ja/nein: nein
Keinen Plan?: ja

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:
Nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:
Ambulante/stationäre Therapie:
Keine Ahnung:

MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI): KA
Schon bezahlt?: nein
Schon eine MPU gehabt? Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits du
rch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:

Nein
 
Hallo Stein, willkommen im Forum. Ich bin vor einem Jahr auch hier gelandet, ähnliche Eckdaten wie du. Aussage bei der Polizei würde ich gar keine machen, auch nicht nachträglich. Bis auf die personenbezogenen Angaben, die du ja bereits gemacht hast. Du wirst eigentlich nie deine Situation verbessern durch eine Aussage, möglicherweise eher noch verschlimmern. Die Aktenlage wird eindeutig sein, die Blutalkoholkonzentration ist feststehender Fakt. Da sie sehr wahrscheinlich über 1,6 Promille liegen wird, wirst du einen Strafbefehl mit Geldstrafe erhalten. Dieser wird auch an die Führerscheinstelle gelangen, woraufhin du eine Aufforderung zur MPU erhälst mit einer Frist. Wenn du bis zu dieser Frist kein positives Gutachten einreichen kannst, wird dir der Führerschein entzogen (bzw. wirst du aufgefordert ihn "freiwillig" abzugeben). Du kannst ihn jederzeit neu beantragen, wirst dann aber wieder eine Aufforderung zur MPU erhalten.

Da die erste Frist meist so kurz ist, dass du kaum 6 Monate Abstinenz/verändertes Verhalten nachweisen kannst, stehen die Chancen für ein Bestehen der MPU eher schlecht. Du kannst allerdings gegen den Strafbefehl Widerspruch einlegen, den du dann aber rechtzeitig zurückziehst (denn ein Verfahren kostet dich sonst). Dadurch verzögerst du das Urteil und viele Führerscheinstellen warten erst das Urteil ab. Wenn du Glück hast und du die gewonnene Zeit gut für deine Vorbereitung nutzt, schaffst du es durch diese Verzögerung vielleicht sogar ohne Abgeben des Führerscheins.

Da du sagst, dass du momentan sowieso keine Lust auf Alkohol hast, wäre eine Trinkpause sinnvoll (kein Alkohol), diese kannst du in vier Monaten per Haaranalyse für die letzten drei Monate nachweisen. Wenn deine Haare es zulassen. Da alles sehr frisch ist, kannst du ja die Trinkpause für dich nutzen, um zu überlegen, wie du in Zukunft mit Alkohol umgehen willst und was für dich eine brauchbare Strategie ist. Dafür solltest du dir aber vor allem Zeit zum Reflektieren nehmen und ehrlich überdenken, wie problematisch dein Alkoholkonsum war.

Zum Schluß noch etwas, das mir aufgefallen ist: du schreibst, ständig kam ein anderer Kollege mit Bier. Ich schätze mal, keiner hat dich gefesselt und dir den Alkohol eingeflösst - du hast ihn selbst getrunken. Und du hättest jederzeit Nein sagen können und hast es nicht gemacht. Übertrage die Verantwortung für deinen Konsum nicht auf andere, du trägst sie selbst. Das ist vielleicht schonmal ein erster Punkt, den du reflektieren kannst.

Ich hoffe, du hast dennoch einen schönen und erholsamen Urlaub!
 
Ja, damit hast du Recht. Ich habe es getrunken. Ich hätte auch ablehnen können, ich habe es aber nicht getan. Rückblickend muss ich auch sagen, dass ich beim Trinken nie darauf geachtet habe wie viel ich getrunken habe. Hätte man mich am nächsten Morgen gefragt hätte ich hierauf nur ungefähre Angaben geben können Außer wenn ich mit dem Auto unterwegs war. Da habe ich peinlichst darauf geachtet nur max. Ein Bier (0,5l) Liter oder weniger/ gar nichts zu trinken. Nur habe ich das Fahrrad als Freifahrtschein angesehen. Was im Nachhinein natürlich komplett dämlich ist....
 
Den Fehler habe ich auch gemacht, dass ich dachte, mit dem Rad würde ich "nur" mich gefährden. Aber ein Auto kann genausogut meinetwegen ausweichen müssen und gegen den Baum fahren. Da du das Trennen von Autofahren und Alkohol so hervorhebst, wie war es denn mit Fahren unter Restalkohol?
Wichtig für dich ist, dass es deinen Fall nicht "edler" macht, denn Teilnahme am Straßenverkehr ist Teilnahme am Straßenverkehr - ob Auto, Roller oder Rad.
Vordergründig steht zwar die Frage, ob du Trinken und Fahren trennen kannst, aber nach den MPU-Kriterien wird erwartet, dass du vor allem dein Trinken kontrollieren kannst (durch risikoarmen Konsum oder Abstinenz). Deswegen nimm´ dir die Zeit, deinen Konsum aufzuarbeiten, deine Trinkmotive zu ergründen, etc. Der Fragenkatalog ist dabei ein wichtiger Wegweiser zu den relevanten Punkten.
 
Ich würde behaupten, das ich dies sehr gut trennen kann. Bin hier durch Fehler im Familienkreis durch Autofahrten unter sensibilisiert. Nur war das Fahrrad nie als Teilnahme am Straßenverkehr betrachtet. Diese Trennung habe ich nun sehr deutlich verstanden. Das dem Gutachter zu vermitteln ist ein anderes Thema. Nichtsdestotrotz muss ich zweigleisig Fahren. Mein Alkoholverhalten ist problematisch. Wäre es dies nicht hätte ich diese Werte niemals erreicht.Fahren unter Restalkohol wurde mit beachtet. Hier ist auch mein Freundeskreis sehr streng wenn am Vorabend viel konsumiert wurde saßen wir bis in die Abendstunden zusammen um die Fahrt unter Restalkohol zu verhindern. Auch wurde darauf geachtet das Leute die fahren mussten nicht mehr als ein Bier tranken. Bis hin zur Abnahme des Schlüssels. Leider war auch hier das Fahrrad kein Thema. Wenn ich schon bei meinen Freunden bin, mit diesen Rede ich offen über die Thematik, da ich auch mit Ihnen meistens getrunken habe. Bis jetzt nur positive Rückmeldung und Rückendeckung erhalten. Zitat: "Alles klar, du trinkst nichts mehr! Wenn ich dich mit Alk erwische fängst du dir eine".Tatsächlich denken gerade einige von Ihnen über Ihren eigenen Konsum nach. Ist gerade eine etwas absurde Situation. Sitzen bei Bier und Spezi für mich zusammen und reden über Alkoholkonsum und Missbrauch.
Wie nachhaltig dies ist wird sich noch zeigen.
 
ich darf mal wieder etwas spitz werden (ist aber nicht als Affront gemeint, gell?):


Auch wurde darauf geachtet das Leute die fahren mussten nicht mehr als ein Bier tranken. Bis hin zur Abnahme des Schlüssels.
... ->
Ich würde behaupten, das ich dies sehr gut trennen kann.
auch ohne Deine Freunde?

_____________________________________
* solche Aussagekombinationen verhängen sich schon mal beim Gutachter ^^
 
Genau wegen dieser Spitzheit suche ich den Kontakt zu euch um Widersprüche in meinen Annahmen und Aussagen zu erkennen. Ich bitte ausdrücklich darum.

Ja auch ohne meine Freunde. Wenn ich alleine oder mit anderen Leuten unterwegs bin steht es genauso eisern. Zum Beispiel war ich letztens mit Leuten die nicht zu meinem Freundeskreis zählen auf einem Ein Tagesfestival als Fahrer. Ein Bier (0.4l) bei Ankunft danach antialkolisch unterwegs obwohl es mir mehrfach angeboten wurde und ca. 8h später Heimfahrt.
 
Ich kann mich da joost nur anschließen, eure freundschaftliche Überwachungstaktik klingt für mich nach regelmäßigen Kontrollverlusten. Wenn eine Person plant, mit dem Auto zu fahren und dann aber mehr trinkt, als sie sich vorgenommen hat, stellt das schon einen Kontrollverlust dar. Wenn sie sich dann nicht mal von sich aus die Fahruntüchtigkeit eingesteht, sondern Freunde ihr den Schlüssel abnehmen müssen, spricht das vielleicht für die Freunde, aber ganz sicher nicht für das individuelle Verantwortungsbewusstsein im Straßenverkehr.
MPU-Logik geht davon aus, wer seine Trinkmengen nicht kontrollieren kann, kann auch die Trennung von Trinken und Fahren nicht kontrollieren. Denn mit nem Alkoholpegel sinkt auch die Hemmschwelle und wer einmal die Grenze überschritten hat, wird sie statistisch gesehen auch wieder überschreiten. Das heißt, dass du nachweisen musst, dass du dein Trinken kontrollieren kannst, nicht die Trennung von Trinken und Fahren. Die folgt automatisch darauf.

Naja, jedenfalls konntest du Trinken und Fahren (mit dem Rad) nicht trennen und bei der MPU musst du nachweisen, dass du das geändert hast. Und zu einer nachhaltigen Änderung gehört das Herausfinden, warum du bisher soviel getrunken hast (innere und äußere Motive). Und in den Motiven liegt dann auch dein Änderungsansatz, dass du schaust, wie du diese Motive erfüllen kannst ohne Alkohol.
Du hast dir eine Giftfestigkeit antrainiert, wenn du mit 1,7 noch ein Gleichgewichts-Fahrzeug halbwegs führen kannst. Die Ausfallerscheinungen kommen dir zugute, aber zum Vergleich: Menschen mit risikoarmen Konsum liegen bei 1,1 unfähig in der Ecke. Da ist es für dich notwendig (mit dem Fragenkatalog) herauszufinden, warum du dich eben nicht im risikoarmen Bereich bewegt hast. Aber wie gesagt, das Bearbeiten und Reflektieren braucht Zeit und die solltest du dir auch nehmen. Parallel deinen Prozess verzögern und dann kannst du besser abschätzen, ob du der ersten MPU-Aufforderung nachkommen kannst und eine realistische Chance hast zu bestehen, oder ob deine Aufarbeitung noch mehr Zeit in Anspruch nimmt.
Ich hätte vor zwei Jahren auch gerne alles schnell und ohne Führerschein-Abgabe abgewickelt, aber rückblickend war es richtig, einmal alles ordentlich aufzuarbeiten. Da waren die paar Monate ohne Führerschein verschmerzbar.
 
Zum Beispiel war ich letztens mit Leuten die nicht zu meinem Freundeskreis zählen auf einem Ein Tagesfestival als Fahrer. Ein Bier (0.4l) bei Ankunft

Mal abgesehen davon, das das mit kontrolliertem Trinken im Sinn der MPU nichts zu tun hat zeigt dein Bericht, das du ein extrem massives Alkoholproblem hast. Du hast als Fahrer die Verantwortung für deine Mitfahrer und trinkst trotzdem? Mit der Ausrede "bei Ankunft"?
 
Hallo zusammen,
es gibt Neuigkeiten. Ich habe soeben den Strafbefehl erhalten. BAK liegt bei 1,76.
Zu den Ausfallerscheinungen steht: "Sie fuhren äußerst unsicher und in Form starker Schlangenlinien sowie Lenkbewegungen. Sie hatten sowohl während der Fahrt als auch nach dem Absteigen Probleme, das Gleichgewicht zu halten und mussten sich mehrfach abstützen, um nicht zu stürzen." Daraus lese ich " Konnte kaum mehr gerade stehen". Sollte somit für die jetzt sichere MPU heißen das das so ziemlich mein Maximalwert ist, oder wie sehr ihr das?

Geldstrafe wurde auf 40 Tagessätze a 60€ angesetzt. Die 60€ finde ich minimal zu hoch, wenn ich mein reguläres Netto Gehalt runterrechnen komme ich auf 57,5€. Hier würde ich Einspruch einlegen um das minimal zu senken und das Verfahren noch etwas zu strecken. Vor dem 07.12. brauche ich ja überhaupt nicht irgendwo bei einem MPI auftauchen.... Habt ihr hierzu Ratschläge wie das Ganze funktioniert?

Thema MPU selbst:
Ich sehe mich selbst in A3 in wollte bei der MPU mit Risikoarmem Konsum antreten. Da ich nicht wirklich etwas hierzu im Rahmen einer MPU gefunden habe halte ich mich mengenmäßig aktuell an die alten KT Vorgaben und habe es bereits 2 Mal getestet. Einmal am 05.07. mit 1x 0,33l Bier und einmal am 12.08. mit 2 x 0,33l Bier. Beides Mal hatte ich keinerlei Probleme danach aufzuhören. Nachweise hatte ich zunächst nicht vor zu führen, da ich aber so oder so langes Haar trage den GA anzubieten das wir eine HA durchführen können wenn er nach dem Gespräch noch Zweifel hat.
Ist dieser Plan eures Erachtens nach praktikabel?
Habt ihr irgendwo Informationen zu Risikoarmem Konsum im Rahmen einer MPU?

Die Aufarbeitung läuft parallel. Der große Fragebogen folgt, allerdings ist er noch etwas lückenhaft weswegen ich ihn noch nicht Posten möchte.

Ich danke euch schon einmal im Voraus für eure Hilfe.

Gruß Stein.
 
Vor dem 07.12. brauche ich ja überhaupt nicht irgendwo bei einem MPI auftauchen....

Die Zeiten, in denen "nur" ein halbes Jahr Veränderung von Gewohnheiten mehr oder weniger durchgewunken wurde, scheinen vorbei zu sein. Seit Erscheinen der 4. Auflage der Beurteilungskriterien wird immer häufiger ein Jahr seit der Auffälligkeit gefordert. 6 Monate sind als Ausnahme definiert, die dann auch begründet werden muss. Dafür musst du dann die Argumente liefern.

Argumente können zum Beispiel sein, wenn du dir direkt nach der Auffälligkeit fachliche Hilfe suchst oder mit Abstinenznachweisen beginnst, bevor du irgendwelche Schreiben der Behörden erhältst. Es sollte also deutlich werden das du dein Alkoholproblem ernst nimmst und nachvollziehbare sinnvolle Maßnahmen ergreifst,also richtig "investierst". Also genau das Gegenteil von dem was du offensichtlich machst.

Sollte somit für die jetzt sichere MPU heißen das das so ziemlich mein Maximalwert ist,

Nein, Ausfallerscheinungen richtig einzuordnen erfordert immer einen Graubereich oder Toleranzgrenze. Die können Betroffene ja auch spielen. Wenn jemand auf einem Fahrrad hingegen das Gleichgewicht halten und fahren kann (auch mit offensichtlichen Ausfallerscheinungen) ist das ein sicheres Zeichen dafür, seine Toleranzgrenze noch nicht erreicht zu haben.

habe es bereits 2 Mal getestet

Mengenmäßig wenig trinken reicht für kontrolliertes Trinken im Sinn der MPU nicht aus.

den GA anzubieten das wir eine HA durchführen können wenn er nach dem Gespräch noch Zweifel hat.

Nein, das funktioniert nicht. Es wird erwartet, das Betroffene zum MPU-Termin alle Vorbereitungen getroffen und alle Unterlagen dabei haben. Wenn der Gutachter Zweifel hat bekommst du halt ein negatives Gutachten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo MrMurphy, danke schon einmal für deine Einschätzung.
Mengenmäßig wenig trinken reicht für kontrolliertes Trinken im Sinn der MPU nicht aus.
Hier hätte ich mich etwas länger fassen sollen. Aktuell ist meiner Herangehensweise bei Trinkanlässen so:

1. Besonderer Anlass, keine Alltagssituation
2. Rückweg beinhaltet kein Führen eines Fahrzeuges, oder Übernachtung und Rückweg erst am nächsten Tag.
3. Keine Häufung von Anlässen ( nicht mehr als max. 2 pro Monat, Vorzugsweise einer)

Nur wenn die 3 Punkte erfüllt sind gehe ich zu dem Anlass mit der Einstellung, dass ich etwas trinken kann. Wenn ich dann doch nicht möchte lasse ich es.

Reicht das oder habe ich da irgendwas falsch verstanden?
 
Bis jetzt waren es, Geburtstagsfeier vom Stiefvater und Gemeinsamer Urlaub mit Freunden am ersten Tag auf den Urlaub angestoßen. Und so in der Richtung verstehe ich es auch. Also Geburtstage, Weihnachten, Sylvester, oder ähnliche Feierlichkeiten. Nichts was jeden Monat passiert.
 
Geburtstage, Weihnachten, Sylvester, oder ähnliche Feierlichkeiten

Das wird der Gutachter anders sehen. Das sind grade keine "besonderen Anlässe" im Sinn der MPU sondern typische Alkoholtrinkanlässe. Die finden Jahr für Jahr für Jahr für ... statt. Zudem wird dort meist "mit Genuß" getrunken, was eine Rückfallgefahr erhöht.

Und so in der Richtung verstehe ich es auch.

Wie du etwas verstehst oder verstehen willst spielt keine Rolle. Entscheidend ist alleine wie der Gutachter dich einschätzt, der auch nicht im freien Raum agiert, sondern sich an Vorgaben halten muss.
 
Das sind grade keine "besonderen Anlässe" im Sinn der MPU sondern typische Alkoholtrinkanlässe.
ich glaube, da lassen viele Gutachter die Kirche schon mal im Dorf, besonders wenn man im Verlauf der Probephase guten Erfolg bei solchen Anlässen berichten kann. Da halte ich es schon für fast riskanter, dem Gutachter ne Stoyline zu präsentieren, hinter der man nicht steht, aber glaubt, dass er sie hören will.
Spannend hierzu wären echte Erfahrungsberichte an dieser Stelle ... :/
 
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