Da kann ich Dich beruhigen. Du liegst falsch und solltest mal in den BuKs nachlesen:
Zu den Abstinenznachweisen: Angenommen, du bist Abstinenzpflichtig aufgrund von Alkoholmissbrauch, dann bist du in Kriterium A2 einzuordnen. Zu den Abstinenzbelegen heißt es da in Kriterium 2.3N, Nr. 10:
Im Klartext: Entweder eine Haaranalyse über drei Monate, oder drei Urinscreenings in vier Monaten als Zutritt zur MPU.
Zu den Abstinenznachweisen: Angenommen, du bist Abstinenzpflichtig aufgrund von Alkoholmissbrauch, dann bist du in Kriterium A2 einzuordnen. Zu den Abstinenzbelegen heißt es da in Kriterium 2.3N, Nr. 10:
"Liegt ein ausreichender Beleg für Alkoholkarenz aus einem länger zurück liegendem Zeitraum vor, kann der aktuelle Alkoholverzicht nicht nur plausibel dargelegt werden, sondern wird durch eine aktuelle, wenn auch kürzer liegende Bestätigung des konsequenten Verzichts ( Urinanalyse auf EtG mit 3 Screenings in 4 Monaten oder Haaranalyse) nachvollziehbar gemacht."
Im Klartext: Entweder eine Haaranalyse über drei Monate, oder drei Urinscreenings in vier Monaten als Zutritt zur MPU.