TF Fahrrad 1.7 Freiburg

Da kann ich Dich beruhigen. Du liegst falsch und solltest mal in den BuKs nachlesen:

Zu den Abstinenznachweisen: Angenommen, du bist Abstinenzpflichtig aufgrund von Alkoholmissbrauch, dann bist du in Kriterium A2 einzuordnen. Zu den Abstinenzbelegen heißt es da in Kriterium 2.3N, Nr. 10:
"Liegt ein ausreichender Beleg für Alkoholkarenz aus einem länger zurück liegendem Zeitraum vor, kann der aktuelle Alkoholverzicht nicht nur plausibel dargelegt werden, sondern wird durch eine aktuelle, wenn auch kürzer liegende Bestätigung des konsequenten Verzichts ( Urinanalyse auf EtG mit 3 Screenings in 4 Monaten oder Haaranalyse) nachvollziehbar gemacht."

Im Klartext: Entweder eine Haaranalyse über drei Monate, oder drei Urinscreenings in vier Monaten als Zutritt zur MPU.
 
Das beruhigt mich nun wirklich, danke dir.
Die Psychologin schätzt mich als A2 ein. Das heisst für mich, ich ziehe mein Programm durch und wenn nichts mehr kommt, Glück gehabt. Falls doch irgendwann etwas kommt, auf zur MPU mit dem alten Nachweis und 4 Monate neu oder einfach eine Haaranalyse machen lassen? So habe ich nun meinen weiteren Fahrplan.
 
Es ist etwas Zeit verstrichen und ich möchte mich mal wieder mit einer Frage an euch wenden.

Meine Vorbereitungen laufen soweit nach Plan. Ich habe nun 9 Monate der Abstinenznachweise hinter mir und auch die Gespräche mit der Psychologin haben einiges an Erkenntnis gebracht. Von der Behörde habe ich nichts weiter gehört und nun stecke ich irgendwie in der Zwickmühle ob ich mich doch melden soll.

Meine Psychologin hat mir geraten mich zu melden um das ganze abzuschliessen. Ich sei nun Vorbereitet und in 3 Monaten (ende November) habe ich das Jahr Abstinenz voll. Es passt nun alles und danach hätte ich es rum. Sie meint falls es zum Beispiel in einem Jahr dann doch zur Aufforderung kommt, wären meine Abstinenznachweise nicht mehr aktuell und das würde nur zu Problemen führen da sie nicht lückenlos sind. Von Andi18 habe ich erfahren, dass es mit einem erneuten und kürzeren Nachweis doch möglich wäre.

Ich befürchte auch, dass die Anforderungen sowie die Kosten für eine MPU sicher auch nicht weniger werden also warum nicht jetzt. Wenn die Frist bei einer Aufforderung kurz ist habe ich auch das Risiko den Führerschein doch abzugeben da ich eben doch nochmal neue Nachweise benötige. Das ist irgendwie für mich alles nicht befriedigend und das Gefühl jederzeit einen Brief bekommen zu können ist auch nervig. Andererseits bringt die MPU auch das Risiko nicht zu bestehen und es sind auch Kosten.

Ich hoffe ihr versteht meine Zwickmühle und möchte gerne wissen zu was ihr mir raten würdet? Im Falle dass ihr euch melden würdet, wann sollte das geschehen? Ich denke ich warte besser noch bis Oktober damit ich dann bestimmt ein Jahr voll habe bis ich zur MPU müsste und sollte es erst später sein könnte ich eine zusätzliche Haarprobe abgeben.

Ich werde mich in nächster Zeit auch nochmal hinter den Fragebogen von hier klemmen und ihn weiter ausfüllen. Ich habe bemerkt, dass ich das für mich strukturieren muss um bei der MPU alles bereit zu haben. Es fällt mir nicht leicht auf Abruf alles in Worte zu fassen. Auch habt ihr mir dann bestimmt noch einiges an weiteren Ratschlägen was ich noch verbessern könnte.

Danke euch schon vorab für euren Input.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo @hosenträger schön, daß Dich meldest und ein Update gibst.
MMn haben VPs im Umgang mit Fsst kaum eine Ahnung, ist auch nicht deren Job.

Ich möchte Dich an den Beitrag#18+19 hier erinnern.
Die Fsst hat für mich einen Fehler gemacht und glaubt, Du hast keine FE mehr.
Somit ist die Wahrscheinlichkeit schon sehr hoch, daß vergessen wirst und Dir die Unannehmlichkeiten ersparen kannst.

Ich würde an Deiner Stelle die Vorbereitung soweit durchziehen.
Lass Dir eine Bescheinigung Deiner VP geben (die verjährt ja nicht..).
Außerdem ziehe das UKP bzw Peth auf 15 M durch. Bis dahin siehst ja dann, ob was kommt.
Wenn nicht, bin ich mir sicher, daß nix mehr kommt..

ja, aufstocken ist immer möglich, aber bitte ohne Nachweislücke.
Zu den behördlichen Finessen kann ich leider nichts beitragen :/
Hier gehts nicht ums Aufstocken, sondern ums "Auffrischen".
D.h. lt BuK hat er 12M oder 15M in der Tasche, verjähren die ja nicht.
Kommt dann später die MPU, gilt es nur eine Auffrischung von 4M (UKP) oder 3M (HA) zu liefern.

Das ganze Ding ist ansonsten nach 5J verjährt.
Klingt jetzt erstmal lang, vergehen aber wie im Flug. Solltest nur nicht schwerwiegend Auffallen in der Zeit.
 
Ergänzung:
Selbst wenn die Fsst sich irgendwann mal melden würde, hättest du immer die 4 Monate Zeit das Gutachten abzuliefern. Grundfrist muss es immer geben, selbst die Termine in den MPIs gibt’s nicht so schnell. Du müsstest dann nur mit der SB besprechen und sie auf diesen Umstand hinweisen. Warum sollten die dir einen Strick daraus drehen?
Da hätten sie selbst ja noch mehr Unannehmlichkeiten.
 
Danke Andi18 für die ausführlichen Erläuterungen. Meine VP wollte von dem "Auffrischen" eben explizit abraten und hat davon nichts gehört. Sie meinte das gibts nicht. Ich glaube ich halte mich an deine Anleitung und lasse mir erst mal alles bescheinigen (VP und 12 Monate Urinkontrolle) dann nach 15 Monate noch die Haaranlayse und schaue ob doch noch etwas kommt.
 
In der Maschinerie MPU überrascht mich nicht mehr viel. Wie in jedem Berufsstand gibts Gute und Schlechte.
Daß aber eine VP nicht in der Lage ist die Inhalte der BuKs zu kennen oder wenigstens bereit ist nachzulesen, auf dessen alles basiert und deren Passus/Kriterium ich in #21 genannt hab, ist schon schwerer Tobak.
Hauptsache Du fühlst Dich bei der wohl und sie konnte wenigstens zur Aufarbeitung beitragen.
Meiner kannte diesen Passus und hatte mir das auch bestätigt.
 
Zurück
Oben