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TF Fahrrad 1,84‰

anwol031

Neuer Benutzer
Hallo zusammen, ich hatte letztes Jahr eine TF mit dem Fahrrad mit 2,28‰, bei der zum Glück nichts schlimmeres passiert ist. Ich habe hier im Forum schon viel mitgelesen und wäre sehr dankbar für eine Einschätzung eurerseits. Den Fragebogen bin ich noch am bearbeiten, sobald der fertig ist, lade ich den natürlich hoch. Hier aber vorab schon mal der Profil FB:​

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 190 cm
Gewicht: 98 kg (108 kg bei TF)
Alter: 29

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 29.06.2025
BAK: 1,84‰ (2,28‰ (1,14 mg/l) gepustet um 6:12 Uhr)
Trinkbeginn: 22:00 Uhr
Trinkende: 5:10 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 8:54 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja, Verhandlung am 29.01.2026
Dauer der Sperrfrist: keine

Führerschein
Hab ich noch: ja
Hab ich abgegeben: nein
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht: nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: einmal vor der MPU-Aufforderung nachgeschaut, da gab es keine Einträge, werde jetzt nochmal ein Termin machen
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): bisher nur Fragestellung aus der MPU Aufforderung: „Ist zu erwarten, dass Herr … zukünftig einen die Fahrsicherheit beeinträchtigten Alkoholkonsum und das Führen von Kraftfahrzeugen hinreichend sicher trennen kann?“, Fragestellung aus Akte schaue ich noch nach

Bundesland: NRW


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: seit 29.06.2025

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: ja, 6 Monate 23.07.2025 – 22.01.2026, Folgevertrag für 6 Monate läuft (23.01.26 – 22.07.2026)
PEth-Analytik ja/nein: nein
Keinen Plan?: nein

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: je einmal Anfang 2021 und 2022 durch Betriebsarzt, alles im Normbereich

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: 1 x Erstberatung TÜV Nord, 3 x Doppelstunde VP TÜV Nord 28.08.2025 – 05.10.2025
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: nein

MPU
Datum: noch keins
Welche Stelle (MPI): noch keine
Schon bezahlt?: nein
Schon eine MPU gehabt?: nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: nein


Vorab hätte ich noch ein paar Fragen, da heute meine MPU-Aufforderung gekommen ist:

- wenn ich das richtig verstanden habe, dann würde ich jetzt zunächst einen Termin machen, um in meine Führerscheinakte reinzuschauen auch wegen der genauen Fragestellung oder?

- ich habe leider nur eine Frist von 2 Monaten bekommen, um ein positives Gutachten einzureichen, würde es Sinn machen, nach einer Fristverlängerung zu fragen oder ist das eher aussichtslos, weil ich meinen Führerschein noch habe?

- wenn ich die MPU machen möchte, müsste ich dann bei dem von mir ausgewählten MPI einen Termin machen und dann der Führerscheinstelle melden, wo ich die MPU machen möchte oder ist der Ablauf anders? (Die MPU innerhalb der Frist zu machen bzw. auch zu schaffen sieht denke ich eher schwierig aus, aber ich wollte nur mal so wegen dem allgemeinen Ablauf fragen)

Schon mal vielen Dank im Voraus und falls ich was vergessen haben sollte oder was unklar ist einfach Bescheid geben.
 
ch habe leider nur eine Frist von 2 Monaten bekommen, um ein positives Gutachten einzureichen, würde es Sinn machen, nach einer Fristverlängerung zu fragen oder ist das eher aussichtslos, weil ich meinen Führerschein noch habe?
kaum. Aus genau dem Grund.
Der Zeitraum hätte reichen können für eine A3-Einschätzung des Gutachters und Du hast ja auch frühzeitig reagiert.
Aber: auch wenn die Promillezahl erstmal nichts festnagelt, wird die Aussicht für eine A3- Einschätzung des Gutachters bei über 2pm ziemlich gering (für den Fall, dass rückgerechnet wird). Was steht denn in der MPU-Aufforderung konkret als Tatbestand?

Du könntest bisschen pokern, indem Du eine A3-Vorbereitung machst, die Du dann im A2-Einschätzungsfall schon mal als Teil einer nötigen A2-Nachweiserbringung verwenden kannst. Den FS musst Du halt dann bis dahin abgeben.

Wie wurdest Du vom Vorbereiter eingeschätzt?
Und: was wäre so Dein Plan für die Zukunft? (nicht MPU-motiviert, sondern aus eigener Erkenntnis als notwendige Reaktion?)
risikoarmer Konsum / kontrolliert Trinken? Abstinenz? Wenn ja: aus welchem (guten) Grund?
 
Zuletzt bearbeitet:
@joost erstmal vielen Dank für die Antwort!

Was steht denn in der MPU-Aufforderung konkret als Tatbestand?
In der MPU-Aufforderung stand:

„Das Amtsgericht … verurteilte Sie am 20.10.2025, rechtskräftig am 29.01.2026, wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 500 Euro.

Am 29.06.2025 fuhren Sie ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss. Die Ihnen am 29.06.2025 entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,84‰.“

Wie wurdest Du vom Vorbereiter eingeschätzt?
VP meinte A3, aber da wurde mit den 1,84‰ gerechnet. Steht denn erfahrungsgemäß der Atemalkoholwert in der Führerscheinakte? Wenn ja, dann kann man ja davon ausgehen, dass zurückgerechnet wird, oder?

was wäre so Dein Plan für die Zukunft?
Für mich persönlich bin ich sehr zufrieden mit der Abstinenz, die ich auch nach der MPU weiterführen möchte. Kurzfassung (werde ich im Fragebogen natürlich detaillierter beschreiben): Ich habe Alkohol als vermeintliche „Bewältigungsstrategie“ benutzt, um Gefühle bzw. emotionalen Stress zu unterdrücken/auszublenden. Ich habe gelernt, auf gesunde Weise damit umzugehen und mittels nachhaltiger und konstruktiver Strategien mich damit auseinanderzusetzen. Kontrolliertes Trinken (also für mich selber) könnte ich machen, wenn ich wollte, wäre aber dann nur aus reiner Geselligkeit. Ich habe die Erfahrungen gemacht, dass es auch ohne gut geht, also lass ich es dann lieber komplett bleiben.

@Karl-Heinz Dankeschön!
Ist das Trinkende bekannt ?

Meinst Du, ob das in der Führerscheinakte steht? Da werde ich noch nachgucken, aber eigentlich habe ich Trinkende nirgendswo angegeben, soweit ich weiß, also steht auch nicht im Polizeibericht.
 
Der Atemwert intertessiert überhaupt nicht, da die mobilen Geräte nicht geeicht sind. Die dienen nur dazu Betroffene zu ent- oder belasten. Deshalb wäre es für mich auch sinnvoll in der Überschrift den Wert auf 1,8 Promille zu ändern.

Die Frage ist ob eventuell zurückgerechnet werden kann. Da du die MPU-Aufforderung bereits hast und dort 1,8 Promille genannt wurden zählen die 1,8 Promille. Nachträglich dürfen die nicht mehr geändert werden.
 
@MrMurphy danke für den Hinweis, wie kann ich denn die Überschrift ändern?

Also, wenn die Uhrzeit der Blutentnahme und die Uhrzeit, als ich angehalten worden bin, in der Führerscheinakte bzw. die Unterlagen, die ans MPI übermittelt werden, drin stehen, dann würde ich ja mal davon ausgehen, dass da zurückgerechnet wird, oder?. Allein schon wenn nach der Berechnung der Alkoholmengen gefragt wird, würde das ja eine Rolle spielen.
 
Nochmal: Die Behörden haben alle ihnen vorliegenden Tatsachen berücksichtigt und sind auf 1,8 Promille gekommen. Daran ändert sich nichts mehr. Auch wenn bei der MPU deine Angaben etwas anderes vermuten lassen.

Du solltest dich eher mit der MPU und damit deinem Alkoholproblem beschäftigen.
 
dann würde ich ja mal davon ausgehen, dass da zurückgerechnet wird, oder?
Nein wie @MrMurphy dir schon geschrieben hat, erst Mal zählen die Fakten.
Das was du meinst, zählt wie auch @MrMurphy dir schon geschrieben hat, zu deinem Alkoholproblem. Wie und warum kam es zu dieser Tat?
Aus der Zeitspanne in der du getrunken hast, wann du aufgehört hast, wie viel du getrunken hast kann sich der GA ein Profil und ein Bild von dir machen. Im Zusammenhang dann mit deinem psychologischen und medizinischen Gespräch kann er dich dann einstufen: Bist du glaubwürdig? Oder lügst du? das ist das Erste. Anhand von deinem Motiv und deiner weiteren Aufarbeitung kann der GA dann über den Ausgang deines Gutachtens entscheiden.
 
wie kann ich denn die Überschrift ändern?

Gar nicht, das kann nur ein Admin machen, aktuell wohl nur Nancy. Da du offensichtlich damit einverstanden bist wird sie das wahrscheinlich von sich aus machen, sobald sie dies liest. Ansonsten kannst du ihr in zwei, drei Tagen mal eine Nachricht schicken.
 
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