TF Fahrrad 2,15 Promille + ADHS mit Amphetamin Medikament

Quartz

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Hallo Forum,

ich bin vor einiger Zeit betrunken mit dem Fahrrad aufgehalten worden, deswegen erwartet mich nun vermutlich demnächst eine MPU. Hierzu habe ich schon viel gelesen und weis eigtl. Bescheid.

Zustäzlich ergibt sich jetzt jedoch noch ein weiterer Sachverhalt, zu dem ich leider recht wenig finden konnte.
Bei mir wurde Ende 2019 ADHS Diagnostiziert (hängt auch mit der Suchtproblematik und Aufarbeitung zusammen...), ich nehme zur Behandlung seit 20.12.2019 ein Medikament namens "Elvanse" was den Wirkstoff "Lisdexamfetamin" enthält. Das hat erst seit Mai 2019 eine Zulassung für Erwachsene, weshalb es hier wohl im Allgemeinen wenig Erfahrung gibt. Anders als Ritalin/Methylphenidat handelt es sich hierbei um "echtes" Amfetamin, welches wohl in Drogentests (auch im Bluttest, nicht nur im Schnelltest) vermutlich nicht von z.B. Speed unterschieden werden kann (?).

Aktuell wurde ich noch nicht angehalten und von der ganzen Sache weiß auch noch niemand. Ich befürchte aber bei zukünftigen Kontrollen Probleme. Insbesondere dazu, was mich hier erwarten könnte, brauche ich Infos und eine Strategie. Nicht das ich jetzt die Alkohol MPU bestehe und in einem halben Jahr wird mir die nächste MPU aufgebrummt...

1. Bei der Alkohol MPU wird vermutlich auch Blut abgenommen und auf Drogen getestet (Suchtverlagerung?). Hierbei fällt das Amphetamin mit Sicherheit auf. Was brauche ich hier für Bescheinigungen, dass das als Medikament verordnet wurde? Wird hier dann eventuell gleich die Fragestellung geändert?

2. Was kann mir bei einer Polizeikontrolle (immer von schlimmsten Fall ausgegangen, das dem Polizist eine Kopie des Rezepts nicht reicht) passieren? Wenn ich den Drogenschnelltest verweigere muss ich zur Blutabnahme. Dann wird Amphetamin festgestellt. Wie und wann kann/muss ich Nachweisen das ich das Amphetamin als Medikament verschrieben bekomme, und reicht das aus? Denkbar wäre für mich, das ein Strafverfahren aufgrund eines Nachweises eines Arztes (reicht hier ein Schreiben vom verschreibenden Psychiater?) eingestellt wird, denoch aber die Führerscheinstelle Bescheid bekommt und eine (weitere) MPU anordnet. Mit welcher Fragestellung? Drogen, Medikamente, ADHS?

3. Kann ich das eventuell gleich mit der Alkohol MPU quasi schon "Vorbeugend" irgendwie "Nachweisen", bzw. gleich im Vorfeld beantragen?

4. Das Jahr Abstinenz habe ich am 1.7.2020 voll. Denkt ihr ich kann am 1.7. Grundsätzlich MPU machen? Sprechen irgendwelche Fakten bis hier dagegen? Ich habe mich schon viel mit dem Problem beschäftigt und auch schon viel "aufgearbeitet". Wie ich das dann genau "aufbereite" und dem Gutachter erzähle, muss ich mir noch überlegen, vielleicht auch in ein paar Sitzungen mit einem Verkehrspsychologen. Seit Dezember 2019 bin ich in Psychologischer Behandlung, hauptsächlich wegen Problemen im Alltag wegen ADHS. Gerne kann ich später dazu mehr schreiben.

5. Wartet die Staatsanwaltschaft mit der Weitergabe an die FS Stelle bis der Strafbefehl rechtskräftig ist? Wie sieht das aus wenn nur gegen die Strafhöhe Einspruch eingelegt wird?

6. Kann bei der Führerscheinstelle eine Fristverlängerung beantragt werden, wenn ja unter welchen Bedingungen und wie lange?

7.Angenommen die Frist der FS Stelle läuft Ende Juni ab und ich muss meinen Führerschein abgeben. Wenn ich dann im Juli ein psotives Gutachten machen, bekomme ich meinen FS dann wieder, oder ist der dann automatisch eine Zeit lang (halbes Jahr?) weg?

8. Was ist mit dem "MPU Forum Idiotentest" passiert, geht das irgendwann wieder online?

Ich hoffe Ihr wisst hier Rat ;)

Vielen Dank schon mal!


FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: Männlich
Größe: 1,83
Gewicht: Zur Tatzeit 85kg, jetzt 70
Alter: 26

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 06.06.2019
BAK: 2,17 %o
Trinkbeginn: 16:00
Trinkende: 04:00
Uhrzeit der Blutabnahme: 04:30

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja, Einspruch eingelegt, Gerichtsverhandlung, Berufung steht noch aus, noch nicht Rechtskräftig (Verzögerung)
Dauer der Sperrfrist: -

Führerschein
Hab ich noch: Ja
Hab ich abgegeben: nein
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht: nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Blitzer mit Punkten, ohne Fahrverbot
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland:
Bayern

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:-
Ich lebe abstinent seit: 06.06.2019

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Ja, erste Analyse am 30.09.2019
Urinscreening ja/nein:
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: hin und wieder

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: ja, allgemeiner Psychologe, wegen ADHS
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:nein
Ambulante/stationäre Therapie:nein
Keine Ahnung:nein

MPU
Datum: noch kein Termin
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt? Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: vielleicht noch Punkte wegen Geschwindigkeitsverstoß, vermutlich aber schon weg
 

Quartz

Neuer Benutzer
Hi Max,

natürlich habe ich Vertrauen, sonst würde ich ja nichts posten hier, bzw hätte woanders gepostet! Ich habe nicht gedacht das hier ein "konkurenzdenken" stattfindet ;) Vermutlich sind/waren einige in beiden Foren aktiv und ich dachte vielleicht weiß da ja einer was...

Ich habe lediglich in diesem Forum vor einiger Zeit (bevor ich von ADHS wusste) schon einiges geschrieben, was ich jetzt wieder gebrauchen könnte...
 

Macke

Benutzer
Ich habe nicht gedacht das hier ein "konkurenzdenken" stattfindet ;) Vermutlich sind/waren einige in beiden Foren aktiv und ich dachte vielleicht weiß da ja einer was...

Das hoffe ich in der Tat auch nicht, denn ich bin auch auf der Suche nach besagtem Forum hier her gekommen.
Wenn das so sein sollte, dann bitte bescheid geben. dann bin ich auch bald wieder weg :)

Ich denke aber dass es sich hierbei um ein Mißverständnis handelt, und dein Post für Max lediglich so gewirkt hat als wäre dieses Forum hier die "Notlösung" und du das Gefühl hattest im anderen besser aufgehoben zu sein.

Ich zumindest hatte nicht das gefühl hier "anders" Empfangen worden zu sein.
Das besagte Forum hat anscheinend einen Server Crash gehabt und der einzige Admin ist wohl nicht mehr zu erreichen. Somit Daten futsch, Forum Tod.
Soweit zumindest hat man mir diesbezüglich informationen zutragen können. meine stammen größtenteils von @Nancy


Das einzige was ich etwas misse ist eine Art "Vorstellungs-Thread" in dem man sich, sollte man sich nicht wegen einer bevorstehenden MPU angemeldet haben, vorstellen kann damit man nicht so einfach "reinplatzt" wie ich es getan habe ^^
 
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Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ich denke aber dass es sich hierbei um ein Mißverständnis handelt, und dein Post für Max lediglich so gewirkt hat als wäre dieses Forum hier die "Notlösung" und du das Gefühl hattest im anderen besser aufgehoben zu sein.
Genau so kam das bei mir an. ;)
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Das hoffe ich in der Tat auch nicht, denn ich bin auch auf der Suche nach besagtem Forum hier her gekommen.
Wenn das so sein sollte, dann bitte bescheid geben. dann bin ich auch bald wieder weg :)
Ein Konkurrenzdenken gab es definitiv nicht. Vllt. gab es anfangs (2010) mal etwas Unmut, das ein weiteres eigenständiges Forum entstanden ist. Dies hat sich aber schnell relativiert und die beiden Foren existierten friedlich viele Jahre nebeneinander.
Es geht ja in einem (kostenfreien) Forum auch nicht darum sich "Kunden" an Land zu ziehen, sondern einzig und allein darum den Menschen zu helfen. Von daher zogen (und ziehen) wir alle am gleichen Strang... Dabei waren immer schon viele User in beiden Foren angemeldet...
Das einzige was ich etwas misse ist eine Art "Vorstellungs-Thread" in dem man sich, sollte man sich nicht wegen einer bevorstehenden MPU angemeldet haben, vorstellen kann damit man nicht so einfach "reinplatzt" wie ich es getan habe ^^
Als "reinplatzen" habe ich persönlich es zwar nicht empfunden, aber es steht dir doch frei dich bspw. in der "Quasselecke" vozustellen...
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Hallo Quartz,

willkommen im Forum :smiley138:

Da die Missverständnisse jetzt ausgeräumt sind, möchte ich auf einige deiner Fragen eingehen:

1. Bei der Alkohol MPU wird vermutlich auch Blut abgenommen und auf Drogen getestet (Suchtverlagerung?). Hierbei fällt das Amphetamin mit Sicherheit auf. Was brauche ich hier für Bescheinigungen, dass das als Medikament verordnet wurde? Wird hier dann eventuell gleich die Fragestellung geändert?
Eine MPU erfolgt zunächst "anlassbezogen", d.h., bei einer Alk-MPU wird auch nur auf Alk. getestet.
2. Was kann mir bei einer Polizeikontrolle (immer von schlimmsten Fall ausgegangen, das dem Polizist eine Kopie des Rezepts nicht reicht) passieren? Wenn ich den Drogenschnelltest verweigere muss ich zur Blutabnahme. Dann wird Amphetamin festgestellt. Wie und wann kann/muss ich Nachweisen das ich das Amphetamin als Medikament verschrieben bekomme, und reicht das aus? Denkbar wäre für mich, das ein Strafverfahren aufgrund eines Nachweises eines Arztes (reicht hier ein Schreiben vom verschreibenden Psychiater?) eingestellt wird, denoch aber die Führerscheinstelle Bescheid bekommt und eine (weitere) MPU anordnet. Mit welcher Fragestellung? Drogen, Medikamente, ADHS?
Sofern du dich an die Anweisungen deines Arztes bzgl. der Einnahme hältst, dürfte es reichen wenn du einen entsprechenden Nachweis deines Arztes vorweisen kannst. Solltest du trotzdem zu einem Schnelltest aufgefordert werden, solltest du diesen verweigern, da er positiv anschlagen wird. Kommt es dann doch noch zu einer Blutentnahme, kann hoffentlich schnell vom Labor geklärt werden das es sich hierbei um ein Medikament handelt (genau kann ich es dir nicht sagen, da es über dein Medikament noch nicht viele Erfahrungswerte gibt und ich keine Chemikerin bin). Im allerschlimmsten Fall fordert die FSSt. trotzdem ein FÄG, welches dann aber bestanden werden sollte.
Hier mal eine interessante Seite: https://www.adhspedia.de/wiki/ADHS_und_Straßenverkehr
3. Kann ich das eventuell gleich mit der Alkohol MPU quasi schon "Vorbeugend" irgendwie "Nachweisen", bzw. gleich im Vorfeld beantragen?
Nein und dazu besteht mE auch kein Grund.
4. Das Jahr Abstinenz habe ich am 1.7.2020 voll. Denkt ihr ich kann am 1.7. Grundsätzlich MPU machen? Sprechen irgendwelche Fakten bis hier dagegen? Ich habe mich schon viel mit dem Problem beschäftigt und auch schon viel "aufgearbeitet". Wie ich das dann genau "aufbereite" und dem Gutachter erzähle, muss ich mir noch überlegen, vielleicht auch in ein paar Sitzungen mit einem Verkehrspsychologen. Seit Dezember 2019 bin ich in Psychologischer Behandlung, hauptsächlich wegen Problemen im Alltag wegen ADHS. Gerne kann ich später dazu mehr schreiben.
Grundsätzlich dürfte nichts dagegen sprechen...
Allerdings solltest du den Abschlussbericht deiner AN bei der MPU vorlegen können.
5. Wartet die Staatsanwaltschaft mit der Weitergabe an die FS Stelle bis der Strafbefehl rechtskräftig ist? Wie sieht das aus wenn nur gegen die Strafhöhe Einspruch eingelegt wird?
Dazu kann evtl. ein anderer Helfer etwas schreiben...
6. Kann bei der Führerscheinstelle eine Fristverlängerung beantragt werden, wenn ja unter welchen Bedingungen und wie lange?
Beantragen kann man, ob es etwas bringt steht auf einem anderen Blatt. Bei FS-Inhabern ist es aber generell schwierig eine Fristverlängerung zu erhalten...
7.Angenommen die Frist der FS Stelle läuft Ende Juni ab und ich muss meinen Führerschein abgeben. Wenn ich dann im Juli ein psotives Gutachten machen, bekomme ich meinen FS dann wieder, oder ist der dann automatisch eine Zeit lang (halbes Jahr?) weg?
Du meinst im Sinne einer Sperre? Nein, die gibt es in diesem Fall nicht. Nach bestandener MPU erhältst du einen neuen FS.
 

Falo

Stamm-User
1. Bei der Alkohol MPU wird vermutlich auch Blut abgenommen und auf Drogen getestet (Suchtverlagerung?). Hierbei fällt das Amphetamin mit Sicherheit auf. Was brauche ich hier für Bescheinigungen, dass das als Medikament verordnet wurde? Wird hier dann eventuell gleich die Fragestellung geändert?
Das MPI ist an die Fragestellung gebunden und darf sie nicht abändern.
Gleichzeitig muß das MPI Hinweise auf weitere Probleme der Fahreignung hinweisen, sprich wird das ADHS bekannt und die medikamenten einahme wird das auch im Gutachten stehen.

2. Was kann mir bei einer Polizeikontrolle (immer von schlimmsten Fall ausgegangen, das dem Polizist eine Kopie des Rezepts nicht reicht) passieren? Wenn ich den Drogenschnelltest verweigere muss ich zur Blutabnahme. Dann wird Amphetamin festgestellt. Wie und wann kann/muss ich Nachweisen das ich das Amphetamin als Medikament verschrieben bekomme, und reicht das aus?
Schnelltest solltest du verweigern und hoffen das du nicht zur Blutentname must.
Bei der Blutuntersuchung sollte man dank der Gaschromatographie/Massenspektrometrie zwar Problemlos feststellbar sein das du nur das Medikament genommen hast aber leider zeigt die Erfahrung das du trotzdem oft zu einen äG aufgefordert wird ob die Einnahme bestimmungsgemäß war.
Und das kann dir sogar mehrfach passieren.
3. Kann ich das eventuell gleich mit der Alkohol MPU quasi schon "Vorbeugend" irgendwie "Nachweisen", bzw. gleich im Vorfeld beantragen?
Du kannst bei der FSST mit offenen Karten spielen und das ADHS und die medikamenten einnahme mitteilen.
Nur dann wirst du derh wahrscheinlich zum äG müssen.

5. Wartet die Staatsanwaltschaft mit der Weitergabe an die FS Stelle bis der Strafbefehl rechtskräftig ist? Wie sieht das aus wenn nur gegen die Strafhöhe Einspruch eingelegt wird?
Das ist komplett unterschiedlich teilweise meldet sich die FSST noch vor der Anhörung.
Teilweise wird die FSST auch erst informiert wenn das Verfahren abgeschlossen ist.

6. Kann bei der Führerscheinstelle eine Fristverlängerung beantragt werden, wenn ja unter welchen Bedingungen und wie lange?
Nein, da hast du praktisch keine Chance solange du die FE noch hast.
Die FSST muß dir eine Frist gewähren in der du eine MPU ablegen kannst (sie muß nicht für eine positive MPU reichen)
Das sind in der Regel 6-12 Wochen ab dem ersten Brief je nach FSST.

7.Angenommen die Frist der FS Stelle läuft Ende Juni ab und ich muss meinen Führerschein abgeben. Wenn ich dann im Juli ein psotives Gutachten machen, bekomme ich meinen FS dann wieder, oder ist der dann automatisch eine Zeit lang (halbes Jahr?) weg?
Dein FS wird in den Reißwolf gesteckt den bekommst du nie wieder.
Bei TF mit den Fahrrad gibt es in der Regel keine Sperrfrist sprich du könntest SOFORT nach den Entzug/verzicht eine Neuerteilung beantragen, das macht aber natürlich nur dann Sinn wenn du auch bereit bist für eine positive MPU.
 

ChangeZ

Benutzer
5. Wartet die Staatsanwaltschaft mit der Weitergabe an die FS Stelle bis der Strafbefehl rechtskräftig ist? Wie sieht das aus wenn nur gegen die Strafhöhe Einspruch eingelegt wird?


Die Fsst bekommt erst bescheid wenn das Urteil mit allen Wartezeiten vorbei ist, meines Wissens.

Du kannst gegen denn Strafbefehl Einspruch einlegen. Dann kommt es du zu einer Gerichtsverhandlung. Dann kannst du dich alleine oder durch einen Anwalt darlegen wieso das Urteil gemindert werden sollte. Da helfen dir Abstinenznachweise, Lebenssituation, Suchtberatung und und und..
I ich habe mich durch einen Anwalt vertreten lassen, weil der Anwalt auf unangenehme Fragen mit ich weiss nicht antworten kann ud du nicht. Du kannst es selbst meistens nur schlimmer machen als besser.

Ob es Sinn macht hängt von der Höhe ab und ob du zb. Nen Rechtsschutz hast. Mir hat er 600€ und 6 Wochen strafmildernd gebracht
 

Falo

Stamm-User
5. Wartet die Staatsanwaltschaft mit der Weitergabe an die FS Stelle bis der Strafbefehl rechtskräftig ist? Wie sieht das aus wenn nur gegen die Strafhöhe Einspruch eingelegt wird?
Die Fsst bekommt erst bescheid wenn das Urteil mit allen Wartezeiten vorbei ist, meines Wissens.
Für die FSST reicht nur das Blutergebnis aus Sie muß nicht den ausgang der Verfahrens abwarten.
Ich einigen Bundesländer hat die Polizei sogar die Weisung alle Fahreignungsrelevanten Erkenntnisse direkt der FSST zu melden.
Dazu zählen positive Bluttest bei Alk/BTM Verfahren, bekanntgewordenen Krankheiten die die Fahreignung einschränken können direkt auch der FSST zu melden.
 

Macke

Benutzer
Ja das mit dem ADHS Medikament ist so eine Sache.

Die Probleme hierbei:
-ADHS kann man sich sehr "einfach" diagnostizieren lassen
-die verschriebene Medikation besteht zumeist aus harten Drogen und ist stark Mißbrauchsfähig
-zweiteres ist mittlerweile schon Volkssport geworden leider

Ich finde ich es absolut richtig dass, zumindest im Sinne eines FäG, geprüft wird ob die Medikation wirklich sinnvoll und bestimmungsgemäß passiert.
Ebenso dass man die Fahreignung prüft (schließlich sind es harte Drogen).

Ich selbst kenne mehr "ADHS" Patienten die das Zeug mit ihren freunden teilen, oder bewusst einnehmen um gewisse lebenssituationen besser meistern zu können (Prüfungen, Tests, beim Lernen, Sport, Party etc), als ADHS-Patienten die das nehmen weil es sie WIRKLICH runter bringt.
Und von daher finde ich das schon gut.

Stell dich drauf ein dass du, sobald deine Krankheit/Medikation bekannt wird du berechtigterweise ein FäG machen musst.
Also schau, wenn du ärger/kosten vermeiden willst, dass du kontrollen vermeidest und dich deiner Krankheit betreffend bedeckt hältst.
Ebenso würde ich dir raten deine FE nicht bei dir zu führen künftig. (im Falle eines Positiven Drogentests könnte es dir sonst nämlich auch passieren dass dir deine FE temporär entzogen wird wenn die Beamten hinweise auf harte Drogen sehen. Hast du deine FE jedoch nicht bei dir, kann dir auch nichts genommen werden ;) )
Bis DU nicht nachgewiesen hast dass es sich NICHT um Drogen handelt sind die werte/hinweise so zu handhaben als wären sie es.
Selbst wenn du das Medikament bei dir führst wird dir das zum Nachteil ausgelegt (FäG wegen Medis würde dann folgen)
Beispiel hierzu sind just zur Zeit (das letzte Jahr ca.) Die Cannabis-Patienten, die trotz sämtlich benötigter Nachweis/Papierführung, ihre Medikamente abgenommen bekommen haben und sich den FäG stellen mussten.

Die "schwarzen Schafe" sorgen eben dafür dass man bei sowas aufpassen muss.
Zum leiden der, meiner Erfahrung nach, Unterzahl der echten Patienten.


Also deine MPU jetzt betreffend sollte das kein Problem sein, aber Post-MPU betreffend dann.


Ps.: dieser Post spiegelt lediglich subjektiv meine Erfahrungen wieder.
Sowohl mit ADHS Patienten (die teilweise ihr Zeugs verkaufen!)
Als auch mit Polizeibeamten (die teilweise extremst voreingenommen agieren)

Deswegen handhabe Ich persönlich es immer so dass ich die FE zuhause habe und die 15€ Ordnungsgeld bezahle als Preis dafür "sicher" wieder weiter fahren zu dürfen und nicht erst die werte der Blutanalyse abwarten zu müssen.
 

Quartz

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

vielen Dank an alle für eure zahlreichen hilfreichen Antworten innerhalb kürzester Zeit, ich bin beeindruckt!

Ich fasse zusammen, bitte korrigiert mich wenn ich was falsch verstanden habe:
Wann die Führerscheinstelle von dem Vorfall erfährt kann nicht sicher gesagt werden, je nach Bundesland unterschiedlich. Ich werde trotzdem Versuchen das Verfahren möglichst lange hinauszuzögern, in der Hoffnung das das erst später an die FS Stelle weitergeleitet wird. Ich hoffe die Gerichtskosten werden nicht all zu hoch.

Eine Fristverlängerung wird nicht genehmigt wenn ich den Führerschein noch besitze. (Hier hat mir mein Anwalt was anderes gesagt, er ging davon aus das das durch geht...)

Wenn mir, weil ich ein positives Gutachten nicht rechtzeitig erbringe, der Führerschein entzogen wird, kann ich theoretisch sofort einen neuen Beantragen. Sinnvoll ist das aber natürlich erst wenn ein positives Gutachten in Aussicht steht. (Auch hier hat mein Anwalt gesagt, das wenn mir der Führerschein doch noch entzogen wird, der erst nach 6 Monaten wieder erteilt werden kann...)

Wenn meine ADHS Erkrankung oder die Medikamenteneinname bekannt wird (auf jeden Fall bei der MPU, vielleicht auch bei einer Polizeikontrolle) kann die Führerscheinstelle jederzeit ein "Fachärztliches Gutachten" fordern.

1.Kann die FSST statt einem FäG auch eine MPU fordern?

Jetzt gehen wir davon aus ich werde die nächste Zeit keinem Drogentest von der Polizei unterzogen. Ich mache die MPU, das Gutachten ist positiv bezüglich Alkohol, der Gutachter weist aber die Führerscheinstelle auf meinen Medikamentenkonsum und ADHS hin. Dann fordert die Führerscheinstelle zusätzlich zur MPU noch ein FäG. Wenn mir der Führerschein zu diesem Zeitpunkt bereits entzogen wurde, ist das FäG mit Sicherheit Vorraussetzung für eine Neuerteilung.

Wenn ich aber jetzt den Führerschein noch besitze, weil entweder die Alkohl-MPU-Frist noch nicht abgelaufen ist, oder, vor oder nach der Alkohol MPU, ein Polizeilicher Drogentest "anspringt", muss ich innerhalb einer bestimmten Frist ein FäG vorlegen, wenn nicht wird mir der Führerschein entzogen. Ich denke dieses FäG könnte ich jederzeit machen, da ich hier keine Abstinenz oder Verhaltensänderung belegen muss. Ich denke bei mir spricht nicht gegen ein positives FäG.

2. Sind Probleme zu erwarten, diese Gutachten innerhalb der Frist zu erbringen?

Angenommen der ganze Zirkus ist einmal durch, ich habe also eine positive Alkohol MPU und ein positives FäG bezüglich ADHS und Amphetaminmedikamente. Dann werde ich z.B. in einem halben Jahr oder in 2 Jahren wieder kontrolliert, wieder ein positiver Drogentest.

3. Kann dann die FSST wieder ein FäG fordern? Wie lange gilt so ein Gutachten?


Bei Polizeikontrollen: Drogen Schnelltest verweigern, Bluttest machen lassen.

4. Wenn dann Amphetamin nachgewiesen wird, wie muss ich der Staatsanwaltschaft meine "Unschuld" nachweisen? Reicht als "Entlastung" ein Befund/Rezept von meinem behandelnden Arzt?
5. Unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens geht das Ergebniss des Drogentests aber immer an die FSST?
6. Nützt mir ein Rezept etwas, falls ja, wann sollte ich das vorzeigen? Bei der Blutentnahme? Wird der Arzt/das Labor dann eventuell genauer Untersuchen um welche Art von Amphetamin es sich handelt?

Das Rezept direkt bei der Aufforderung zum Schnelltest herzuzeigen kann vermutlich auch nach hinten los gehen... Ich schätze die Chancen, das ich nicht zum Bluttest muss, bei Verweigerung des Schnelltest mit oder ohne Rezept gleich ein, vermutlich 1:10... So wie ich das gelesen haben kann die Polizei seit neuerem bei einem "begründeten Verdacht" auch ohne Richter/Staatsanwalt einen Bluttest anordnen. So ein "begründeter Verdacht" ist vermutlich im Zweifelsfall schnell gegeben, wenn der Polizist das so sieht.


Also schau, wenn du ärger/kosten vermeiden willst, dass du kontrollen vermeidest und dich deiner Krankheit betreffend bedeckt hältst.
Ebenso würde ich dir raten deine FE nicht bei dir zu führen künftig. (im Falle eines Positiven Drogentests könnte es dir sonst nämlich auch passieren dass dir deine FE temporär entzogen wird wenn die Beamten hinweise auf harte Drogen sehen. Hast du deine FE jedoch nicht bei dir, kann dir auch nichts genommen werden ;) )

7. Wenn ich den Schnelltest Verweigere und eine Blutprobe genommen wird, ohne das ich z.B. durch ein Rezept Konsum zugebe, kann mir dann der Führerschein auch temporär entzogen werden? Muss nicht erst das Ergebniss des Bluttest abgewartet werden?

8. Der Polizei ist doch diese Strategie sicher bekannt und den Führerschein nicht dabei haben kann unter Umständen erst recht zu einem Drogentest führen?

Die "schwarzen Schafe" sorgen eben dafür dass man bei sowas aufpassen muss.

Zum leiden der, meiner Erfahrung nach, Unterzahl der echten Patienten.

Ps.: dieser Post spiegelt lediglich subjektiv meine Erfahrungen wieder.
Sowohl mit ADHS Patienten (die teilweise ihr Zeugs verkaufen!)
Als auch mit Polizeibeamten (die teilweise extremst voreingenommen agieren)
Da hast du natürlich recht, als Polizist wäre ich da auch erst mal skeptisch...

Die ganze ADHS Problematik ist mir auch erst mit der Alkoholgeschichte wieder "ins Auge gefallen", diagnostiziert wurde das schon als Kind. In meiner Jugend bzw bis zu Beginn des Studiums hatte ich eigentlich für mich (und die Krankheit) ideale Lebensumstände, sodass ich das nicht medikamentös Behandeln musste und keine/kaum Einschränkungen hatte. Aktuell läufts allerdings nicht so, es hatt sich einiges Verändert. Das Medikament hilft mir aktuell durchaus! Ich hoffe jedoch das in einiger Zeit alles "stabil" ist und ich das Zeug, genauso wie Alkohol, nicht mehr brauche!


Vielen Dank,
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Quartz,

zu deinen weiteren Fragen:
Eine Fristverlängerung wird nicht genehmigt wenn ich den Führerschein noch besitze. (Hier hat mir mein Anwalt was anderes gesagt, er ging davon aus das das durch geht...)
Versuchen kannst du es natürlich, evtl. ist dein SB so entgegenkommend und verlängert um einen kurzen Zeitraum - ganz ausgeschlossen ist das nicht. Die Erfahrung zeigt allerdings das dies zumeist nicht funktioniert...
Wenn mir, weil ich ein positives Gutachten nicht rechtzeitig erbringe, der Führerschein entzogen wird, kann ich theoretisch sofort einen neuen Beantragen. Sinnvoll ist das aber natürlich erst wenn ein positives Gutachten in Aussicht steht. (Auch hier hat mein Anwalt gesagt, das wenn mir der Führerschein doch noch entzogen wird, der erst nach 6 Monaten wieder erteilt werden kann...)
Dies wäre mW nur der Fall wenn dir die FE wegen Punkten entzogen worden wäre...
Wenn meine ADHS Erkrankung oder die Medikamenteneinname bekannt wird (auf jeden Fall bei der MPU, vielleicht auch bei einer Polizeikontrolle) kann die Führerscheinstelle jederzeit ein "Fachärztliches Gutachten" fordern.
Korrekt
1.Kann die FSST statt einem FäG auch eine MPU fordern?
ME nicht, da es ja um eine "ärztliche" Abklärung geht. Du kannst dir dazu mal die Anlage 4 der FeV ansehen:
2. Sind Probleme zu erwarten, diese Gutachten innerhalb der Frist zu erbringen?
Wenn du zusätzlich ein äG erbringen musst, wird dir dafür sicher auch eine zusätzliche Frist erteilt.
3. Kann dann die FSST wieder ein FäG fordern? Wie lange gilt so ein Gutachten?
Zumindest gilt es nicht unbegrenzt (genau kann ich dir das aber leider nicht sagen), denn es könnte sich ja durchaus etwas an deinem Gesamtzustand ändern und somit evtl. auch an der verschriebenen Medikation.
Von daher ist es durchaus möglich das du, sofern ein längerer Zeitraum dazwischen liegt, erneut zu einem äG aufgefordert werden würdest...
4. Wenn dann Amphetamin nachgewiesen wird, wie muss ich der Staatsanwaltschaft meine "Unschuld" nachweisen? Reicht als "Entlastung" ein Befund/Rezept von meinem behandelnden Arzt?
Wie ich bereits schrieb sollte das Labor erkennen können das es sich hierbei um ein "Amphetamin-Derivat, allerdings mit differenzierterer Wirkung" handelt...
5. Unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens geht das Ergebniss des Drogentests aber immer an die FSST?
So sollte es sein...
6. Nützt mir ein Rezept etwas, falls ja, wann sollte ich das vorzeigen? Bei der Blutentnahme? Wird der Arzt/das Labor dann eventuell genauer Untersuchen um welche Art von Amphetamin es sich handelt?
Du solltest es direkt bei der Polizeikontrolle vorzeigen (eben sobald ein Verdacht auf Drogen im Raum steht und die Polizisten gerne einen Urintest mit dir machen möchten).
Das Rezept direkt bei der Aufforderung zum Schnelltest herzuzeigen kann vermutlich auch nach hinten los gehen...
Warum sollte es nach hinten losgehen? Wenn du den Schnelltest verweigerst wirst du bei "begründetem Anfangsverdacht" so oder so zur BE mitgenommen. Wenn du ein Rezept deines Arztes dabei hast sieht es aber vllt. wieder anders aus...
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7. Wenn ich den Schnelltest Verweigere und eine Blutprobe genommen wird, ohne das ich z.B. durch ein Rezept Konsum zugebe, kann mir dann der Führerschein auch temporär entzogen werden? Muss nicht erst das Ergebniss des Bluttest abgewartet werden?
Zumindest kann dir die Weiterfahrt für die nächsten 24 Std. untersagt werden...
8. Der Polizei ist doch diese Strategie sicher bekannt und den Führerschein nicht dabei haben kann unter Umständen erst recht zu einem Drogentest führen?
Die Sache mit dem "Führerschein nicht mitnehmen" finde ich persönlich wenig hilfreich. Im Fall der Fälle kommen die Polizisten mit zu dir nach Hause und lassen sich das Kärtchen dort aushändigen...
 

Quartz

Neuer Benutzer
Hallo Nancy,

vielen Dank für deine Antworten, jetzt ist mir alles klar. Ich habe also erstmal nicht zu befürchten und kann mich ganz normal auf meine MPU Vorbereiten und parallel dazu mich um mein ADHS kümmern. Ich muss bei der MPU auch mein ADHS nicht verheimlichen, bei der bisherigen Vorbereitung hatte ich in vielen Punkten anfangs Erklärungsnot, welche, wenn man ADHS mit einbezieht klarer werden.

...
Du solltest es direkt bei der Polizeikontrolle vorzeigen (eben sobald ein Verdacht auf Drogen im Raum steht und die Polizisten gerne einen Urintest mit dir machen möchten).

Warum sollte es nach hinten losgehen? Wenn du den Schnelltest verweigerst wirst du bei "begründetem Anfangsverdacht" so oder so zur BE mitgenommen. Wenn du ein Rezept deines Arztes dabei hast sieht es aber vllt. wieder anders aus...
think.gif


Zumindest kann dir die Weiterfahrt für die nächsten 24 Std. untersagt werden...

Die Sache mit dem "Führerschein nicht mitnehmen" finde ich persönlich wenig hilfreich. Im Fall der Fälle kommen die Polizisten mit zu dir nach Hause und lassen sich das Kärtchen dort aushändigen...
Ich habe schon gehört das (vereinzelt) nach einer Verweigerung des Schnelltests keine BE gemacht wird. Diese Chance will ich mir natürlich nicht entgehen lassen. Ich psersönliche werde also im Fall des Falles versuchen das Rezept erst unmittelbar bevor tatsächlich eine BE angeordnet wird vorzuzeigen, ich erhoffe mir davon die besten Aussichten, vielleicht bringts ja dann noch was. Ob nun dein oder mein vorgehen eventuell eine BE abwenden kann hängt mit Sicherheit vom Polizisten und der Situation ab.

Den Führerschein nicht dabei haben halte ich in diesem Fall auch eher nicht hilfreich. Insbesondere wenn ich keinen Schnelltest mache und mir im Fall einer Blutprobe die Weiterfahrt ja eh erst mal nur für 24 Stunden untersagt werden kann, unabhängig davon ob ich den Schein dabei habe oder nicht.



Für mich hat sich das jetzt vorerst mal erledigt, ihr werdet von mir hören wenn ich mit der Aufarbeitung weiter mache ;)

Vielen Dank an Alle!
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Quartz,
Ich habe schon gehört das (vereinzelt) nach einer Verweigerung des Schnelltests keine BE gemacht wird. Diese Chance will ich mir natürlich nicht entgehen lassen. Ich psersönliche werde also im Fall des Falles versuchen das Rezept erst unmittelbar bevor tatsächlich eine BE angeordnet wird vorzuzeigen, ich erhoffe mir davon die besten Aussichten, vielleicht bringts ja dann noch was. Ob nun dein oder mein vorgehen eventuell eine BE abwenden kann hängt mit Sicherheit vom Polizisten und der Situation ab.
das ist natürlich auch eine Möglichkeit und wenn ich darüber nachdenke, finde ich diese Vorgehensweise sogar besser als meine...

Für mich hat sich das jetzt vorerst mal erledigt, ihr werdet von mir hören wenn ich mit der Aufarbeitung weiter mache
Ja, mach' das - wir werden dir auf jeden Fall zur Seite stehen...:smiley138:
 

Macke

Benutzer
Naja, mein "nicht" mitführen führt auf §111 StPO und dessen mißbräuchliche Anwendung seitens Beamter hin.
Natürlich "dürfen" die das nicht so einfach. Aber ich habe bezüglich Beamten und deren Machtausübung bisher nur negative Erfahrungen gemacht so dass ich es diesbezüglich darauf ankommen lasse.
Ich habe absolut keinen Bedarf mit mit Anwälten um die wiedererlangung meiner FE die unrechtmäßig entzogen wurde rumzuärgern. von der Zeit bis so eine Anfechtung durch ist (und in der ich ohne FE da stehe) mal ganz zu schweigen :)
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ja Macke, das kann und sollte jeder für sich selbst entscheiden...:smiley138:
 

Erwischt420

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BE dürfen Polizisten/Staatsanwälte nicht so leicht erzwingen. Ich habe meine Urinprobe verweigert bzw habe "nicht pinkeln können" nach 3 Stunden auf der Wache habe ich dann einer Blutentnahme zugestimmt nachdem ich eingeknickt bin da ich dachte dass der zuständige Staatsanwalt dies eh anordnen würde.....

Paar Wochen danach habe ich mit einer befreundeten Polizistin über diesen Vorfall geredet und sie meinte genau dort war der Fehler. Wenn kein gravierender Verdachtsmoment vorliegt, wird ihrer Meinung nach kein Staatsanwalt eine BE genehmigen, da dies als Körperverletzung gewertet wird. Sie hat mir sogar empfohlen einfach sachlich diverse Tests zu verweigern wie zb. das in die Augen leuchten mit einer Taschenlampe um überhaupt erst keine Verdachtsmomente aufkommen zu lassen.

Das war bei mir überhaupt erst der Anfangsverdacht. Hätte ich damals bei der Kontrolle einfach den Blick in die Taschenlampe aufgrund von augenempfindlichleit verweigert und es drauf ankommen lassen, dann wäre ich jetzt womöglich gar nicht in diesem Forum:D
 

Quartz

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Hallo zusammen,

nach langer Zeit gibt es jetzt mal wieder etwas neues von mir. Ich habe nun die "Einladung zur MPU" erhalten.

Meine vorausgehende Frage ob die Führerscheinstelle den Ausgang des Verfahrens abwartet kann ich nun (für meinen Fall, in Bayern) beantworten:
Der Strafbefehl wurde sofort an die Führerscheinstelle weitergeleitet, diese Abschrift ging bei der Führerscheinstelle noch ein bevor der bei mir war (Ende Juli 2019). Ich habe jedoch Einspruch eingelegt und auch einen Gerichtstermin wahrgenommen um die ganze Sache zu verzögern. Anfang Februar 2020 hat die Fsst dann bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt und darum gebeten das die Akte nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens weitergeleitet wird. Ende Septemper 2020 ging diese Akte dann bei der Fsst ein, einen Tag später hatte ich Post im Briefkasten. Die Fsst war also deutlich schneller als die Staatsanwaltschaft.#

Heute war ich bei einem Verkehrspsychologen. Hier hat mich auch nochmal das Thema Amphetaminmedikament beschäftigt. Im Grunde schließt er sich euren Ausführungen an, das schlimmstenfalls ein FäG nachgereicht werden muss, mit entsprechender Frist. Er meinte jedoch auch ich könnte das der Führerscheinstelle bereits im vorraus mitteilen. Davon halte ich jetzt nicht so viel...

Was mich jedoch Stuzig macht ist folgender Post hier: https://www.mpu-info-berlin.de/neuigkeiten/
Dort steht unter "ADHS / ADS - Patienten aufgepasst! - Keine positive MPU bei Amphetamin Medikation!" das eine positive MPU bei Amphetaminmedikamenten grundsätzlich nicht möglich ist...

Was stimmt den nun, und wie kann ich das sicherstellen, ohne Pferde scheu zu machen?
(Noch hätte ich ja theoretisch noch die Möglichkeit im Hinterkopf das abzusetzen und nichts davon zu erwähnen...Problematisch)
 
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