TF Fahrrad 2,17 BAK Ersttäter

Drunkencycler

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FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht:Männlich
Größe: 1,86m
Gewicht: 84Kg
Alter: 33

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 04.09.2022
BAK: 2,17
Trinkbeginn: 18:00 Uhr
Trinkende: 0:35 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: ? Ca 02:30 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: bisher Keine

Führerschein
Hab ich noch: Ja
Hab ich abgegeben: noch nicht
Hab ich neu beantragt: noch nicht
Habe noch keinen gemacht: -

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Ist zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig ein Fahrzeug und fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge unter Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Fahrzeuges der Klasse B sowie fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge in Frage stellen?

Bundesland:
Hessen

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Nein
Ich lebe abstinent seit: 04.09.2022

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Ja
Urinscreening ja/nein: Nein


Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Ja
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Ja
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Keine Ahnung: Nein

MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt? Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Nein
 

Drunkencycler

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Hallo liebes Forum und Grüße gehen raus an alle…
Ich wurde leider letztes Jahr betrunken mit dem Fahrrad ertappt, es ging dabei um wenige Meter allerdings stehen sie so fest. Ich habe schon alles soweit hinter mir, muss also aktuell die Strafe abbezahlen und wurde von der Fsst aufgefordert ein positives Gutachten innerhalb von drei Monaten vorzulegen. Wie viele wissen ist das ja nicht möglich, leider habe ich viel zu spät angefangen Abstinenz nachzuweisen und habe jetzt erst einen Nachweis (EtG).

1. Frage wäre gibt es denn hier einen Laufplan, wann ich zum Beispiel die Führerscheinakte zur Einsicht einfordere, wann ich dann mein Führungszeugnis anfordere, wann man den Neuantrag für den Führerschein stellt usw.??
Es wäre super lieb von euch zu verraten, wann man was am besten macht:)..

2. Mein MPI hat mir gesagt das ich bei diesem Promille wert mit Abstinenz einsteigen soll, haltet ihr dies auch für richtig und sinnvoll? Ich meine die BuK sind ja nicht unbedingt freundlicher geworden und kann ich dann diese Abstinenz nur mit 15 Monaten wirklich untermauern oder wie darf ich das verstehen?
An meinem persönlichen Fragebogen sitze ich noch dran und werde ihn zeitnahe hier beifügen.

Für alle helfenden schonmal im Voraus vielen lieben Dank :)
 

Max_Mustermann

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Hallo. Dein Fall deckt sich ziemlich mit meinen Fall nur das meiner 4 Wochen vor dir war. Also je nach vorgeschichte bei bei einer sehr sehr guten Vorbereitung und etwas Glück könnten 6 Monate Abstinez auch reichen falls du diese Nachweisen kannst. Dazu müsstest du aber in A3 eingestuft werden.
Die Führerscheinakte könntest du ab sofort einsehen.
Als persönlicher Sicht halte ich Abstinez für absolut sinnvoll über 2 Promille.
Ich würde an deiner Stelle auch viele andere Fälle hier im Forum durchlesen, das hat mir am meisten zur Vorbereitung geholfen.
 

Drunkencycler

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@Max_Mustermann, sehe ich das aber richtig, wenn ich mir die A3 durchlese, dass ich dann Dauerhaft kontrolliert mit Alkohol umgehen muss? Das würde doch bedeuten, dass ich nicht mit Abstinenz einsteigen müsste, sondern darlegen muss über KT es nachweislich zu schaffen? Das stressbedingte trinken trifft sehr gut zu und die damit verbundene Gewöhnung an Alkohol auch. Ich hatte in dieser Phase leider wirklich durch falsche Problembewältigung vermehrt getrunken. Die A3 wäre ja, wenn ich für mich entscheiden werde dauerhaft Abstinent zu bleiben, nur schwer zutreffend oder?
 

Mann-111

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Hallo Drunkencycler,

bevor Du Dir über die Frage: Abstinenz oder kontrolliertes Trinken Gedanken machst, musst Du erst selbst oder mit Hilfe einer Fachperson (Dipl. Psych. mit Verkehrsfokus) eine Einschätzung vornehmen (lassen). Dazu wird die ICD 10 oder DSM 5 herangezogen. Je nachdem wie viele der Punkte auf Dich zutreffen wird die Schwere der Alkoholstörung eingeschätzt. Und damit A2 oder A3 eingestuft. Bei Wiederholungstaten landet man wohl generell in A2. Problem ist leider, dass in der MPU dann der Gutachter ebenfalls eine Einschätzung vornimmt - leider kann es dann sein, dass sich seine Einschätzung nicht mit Deiner deckt....

Bei A3 musst Du über mindestens 6 besser 9 oder 12 (je nach "Schwere des Falles") glaubhaft machen, dass Du Deinen Alkoholkonsum im Griff hast (A3.3K11: "Davon kann nach Ablauf eines Jahres; frühestens nach 6 Monaten ausgegangen werden"). Dies geht über Trinktagebuch, glaubhafte Strategien usw. Haarproben können dies zweifelsfrei belegen, sind aber nicht vorgeschrieben. In den Foren gibt es Berichte von einigen Trunkenheitsfahrern, die mit 6 Monaten durchgekommen sind - die Fälle sind aber immer schwer zu vergleichen... Alternativ kannst Du in A3 auch entscheiden, lebenslang auf Alkohol zu verzichten. Vorteil ist dann natürlich, dass Du nicht mehr glaubhaft machen musst, wie Du trinken und fahren trennst, da Du ja nicht mehr trinkst.

Bei A2 musst Du mit ziemlicher Sicherheit lebenslang auf Alkohol verzichten (Abstinenz) und dies auch durch einen langen Zeitraum mit Haaranalysen oder Urin belegen (A2.4N7 "Dies ist in der Regel nach Ablauf eines Jahres, frühestens jedoch nach 6 Monaten anzunehmen."). In den Foren raten die meisten Kommentatoren zu 12 Monaten bei A2. Es gibt noch den Sonderfall kontrolliertes Trinken bei A2: dies muss aber durch ein sehr genau durchstrukturiertes Programm mit Abstinenz, Ausprobierphase mit PEtH Kontrolle sowie Haaranalysen zwingend belegt werden.

Die 12/15 Monate kommen übrigens aus A1.3N14: "...so ist der Zeitraum der Abstinenz ingesamt nennenswert länger als ein Jahr und beträgt mindestens 15 Monate."

Zu Deinen Angaben ("Schweregrad"):
  • 2,17 ist bereits recht hoch.
  • Mit 33 Jahren bis Du noch im "lernfähigen Alter".
  • Der Alkoholkonsum lag von Sa auf So in der Nacht, wenn ich es richtig lese. Dies ist auch besser als unter der Woche.
  • Unklar sind die Ausfallerscheinungen: wenn die Polizei nichts notiert hat, sieht es eher schlecht für Dich aus...
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Nach jeder Alk-MPU ist ein kontrollierter Umgang mit Alkohol notwendig.
Da gibt es unterschiedliche Varianten, wie KT oder AB. Aber unkontrolliert ist vorbei.

bevor Du Dir über die Frage: Abstinenz oder kontrolliertes Trinken Gedanken machst, musst Du erst selbst oder mit Hilfe einer Fachperson (Dipl. Psych. mit Verkehrsfokus) eine Einschätzung vornehmen (lassen). Dazu wird die ICD 10 oder DSM 5 herangezogen.
Muss nicht, aber eine Auseinandersetzung mit der Problematik ist dringend nötig um darauf eine Strategie abzustellen die dann vor einem GA Bestand hat…

Bei Wiederholungstaten landet man wohl generell in A2.
Falsch. Aber die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch.
 

Drunkencycler

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Besten Dank für eure Antworten, also ich habe jetzt Schonmal meine Akten zuhause von der Fsst.., hier hatte ich laut dem Polizeibericht Ausfallerscheinungen. Die ganze Story mit der Polizei vor Ort ging wohl über knapp eine Stunde. Ich wurde auf dem Bodensitzend vorgefunden und hatte wohl da vor Ort auch gepöbelt. Bin dann wohl auf Anraten der Polizei auch Richtung Heimat geschwankt, kam dann aber wieder Zurück. Phasenweise kam ich wohl doch auch bisschen zurecht mit denen. Ich habe geschwankt, war aggressiv, hatte keinerlei Sicherheit auf dem Fahrrad und es ging alles überhaupt nicht gut. Die hatten mir noch Drogenkonsum vorgeworfen und auch getestet aufgrund meines Verhaltens!!! Nur im Auto war ich wohl ruhig. Also alles in allem im Vollrausch. Keine Ahnung was die Gutachter aus sowas interpretieren, vllt könnt ihr mir da ja helfen?
Meinen Fragebogen habe Ich leider noch nicht fertig, bin allerdings dran.
 

Drunkencycler

Neuer Benutzer
Hallo Drunkencycler,

bevor Du Dir über die Frage: Abstinenz oder kontrolliertes Trinken Gedanken machst, musst Du erst selbst oder mit Hilfe einer Fachperson (Dipl. Psych. mit Verkehrsfokus) eine Einschätzung vornehmen (lassen). Dazu wird die ICD 10 oder DSM 5 herangezogen. Je nachdem wie viele der Punkte auf Dich zutreffen wird die Schwere der Alkoholstörung eingeschätzt. Und damit A2 oder A3 eingestuft. Bei Wiederholungstaten landet man wohl generell in A2. Problem ist leider, dass in der MPU dann der Gutachter ebenfalls eine Einschätzung vornimmt - leider kann es dann sein, dass sich seine Einschätzung nicht mit Deiner deckt....

Bei A3 musst Du über mindestens 6 besser 9 oder 12 (je nach "Schwere des Falles") glaubhaft machen, dass Du Deinen Alkoholkonsum im Griff hast (A3.3K11: "Davon kann nach Ablauf eines Jahres; frühestens nach 6 Monaten ausgegangen werden"). Dies geht über Trinktagebuch, glaubhafte Strategien usw. Haarproben können dies zweifelsfrei belegen, sind aber nicht vorgeschrieben. In den Foren gibt es Berichte von einigen Trunkenheitsfahrern, die mit 6 Monaten durchgekommen sind - die Fälle sind aber immer schwer zu vergleichen... Alternativ kannst Du in A3 auch entscheiden, lebenslang auf Alkohol zu verzichten. Vorteil ist dann natürlich, dass Du nicht mehr glaubhaft machen musst, wie Du trinken und fahren trennst, da Du ja nicht mehr trinkst.

Bei A2 musst Du mit ziemlicher Sicherheit lebenslang auf Alkohol verzichten (Abstinenz) und dies auch durch einen langen Zeitraum mit Haaranalysen oder Urin belegen (A2.4N7 "Dies ist in der Regel nach Ablauf eines Jahres, frühestens jedoch nach 6 Monaten anzunehmen."). In den Foren raten die meisten Kommentatoren zu 12 Monaten bei A2. Es gibt noch den Sonderfall kontrolliertes Trinken bei A2: dies muss aber durch ein sehr genau durchstrukturiertes Programm mit Abstinenz, Ausprobierphase mit PEtH Kontrolle sowie Haaranalysen zwingend belegt werden.

Die 12/15 Monate kommen übrigens aus A1.3N14: "...so ist der Zeitraum der Abstinenz ingesamt nennenswert länger als ein Jahr und beträgt mindestens 15 Monate."

Zu Deinen Angaben ("Schweregrad"):
  • 2,17 ist bereits recht hoch.
  • Mit 33 Jahren bis Du noch im "lernfähigen Alter".
  • Der Alkoholkonsum lag von Sa auf So in der Nacht, wenn ich es richtig lese. Dies ist auch besser als unter der Woche.
  • Unklar sind die Ausfallerscheinungen: wenn die Polizei nichts notiert hat, sieht es eher schlecht für Dich aus...
Der Alkoholkonsum lag von Donnerstag auf Freitag, ich hatte in dieser Zeit allerdings Urlaub und mache mir da jetzt keine Gedanken, ich hatte also keine Verpflichtung der ich hätte am Freitag nachkommen müssen.
Ab wann sagt man denn, dass man nicht mehr lernfähig ist?
Ausfallerscheinungen hatte ich…
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Drunkencycler,
Also alles in allem im Vollrausch. Keine Ahnung was die Gutachter aus sowas interpretieren,
nun, zumindest lässt es darauf schließen, dass du die, bei deiner TF, getrunkene Menge nicht täglich konsumierst...
Wie siehst du es denn selbst? Wo würdest du dich auf einer Skala von 0 (kein Problem mit Alk.) bis 10 (abhängig) denn selbst einordnen?
 

Drunkencycler

Neuer Benutzer
Hallo Drunkencycler,

nun, zumindest lässt es darauf schließen, dass du die, bei deiner TF, getrunkene Menge nicht täglich konsumierst...
Wie siehst du es denn selbst? Wo würdest du dich auf einer Skala von 0 (kein Problem mit Alk.) bis 10 (abhängig) denn selbst einordnen?
Hallo Nancy,

Sorry für die späte Antwort und danke für deine…
Wenn ich mich in dieser Zeit hätte einordnen müssen, denke ich 8-9 als realistisch zu sehen.
Ich hatte nie täglich getrunken, mein Problem lag eher darin zu sagen ich höre jetzt auf zu trinken. Also den Punkt wo man sagt es reicht. In dieser Zeit ca ein halbes Jahr lang war es wirklich nicht mehr schön.
 

Drunkencycler

Neuer Benutzer
Ich habe jetzt auch meinen 3. Abstinenzbeleg vorliegen und werde im Februar mein Jahr voll machen.
Aktuell lebe ich seit 16 Monaten komplett abstinent, nachweislich leider erst später angefangen.

Kann mir denn jemand sagen wann man sich am besten bei den Behörden meldet??

-Antrag auf Neuerteilung der FE, wann beantragen und wie lang darf es dann dauern bis ich mit der Positiven MPU Bescheinigung zur Zulassungsstelle gehe ??

-Seh-Test und Erstehilfe muss ich noch machen

-Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein!

-1 Jahr Abstinenz Belege sollte ich am 20. März voll haben

Wann am besten beim MPI Anmelden ??


Vllt kann mir da ja jemand netterweise weiterhelfen :)
Besten Dank schonmal an alle
 

Andi18

MPU Profi
Hallo, schön, daß Dich wieder meldest.

Hast denn die FE freiwillig abgegeben? Wie ging das von statten?

Zu Deinen Fragen:

Ich habe jetzt auch meinen 3. Abstinenzbeleg vorliegen und werde im Februar mein Jahr voll machen.
Aktuell lebe ich seit 16 Monaten komplett abstinent, nachweislich leider erst später angefangen.

Kann mir denn jemand sagen wann man sich am besten bei den Behörden meldet??
-Antrag auf Neuerteilung der FE, wann beantragen und wie lang darf es dann dauern bis ich mit der Positiven MPU Bescheinigung zur Zulassungsstelle gehe ??
Hoffe Du hast in Sachen Aufbereitung die Zeit auch genutzt, so könntest den langen FB hier mal posten.
Ansonsten zeitlich gesehen, haben die Behörden eine Bearbeitungszeit idR von 6-8 Wochen.
D.h. Du solltest den Antrag auf Wiedererteilung jetzt stellen, damit nicht noch eine 5. HA anschließen mußt. Ansonsten wäre das vom Händling ja eh unproblematisch.
-Seh-Test und Erstehilfe muss ich noch machen
-Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein!
-1 Jahr Abstinenz Belege sollte ich am 20. März voll haben
Wann am besten beim MPI Anmelden ??
Beim MPI anmelden, kannst Dich erst, wenn die Fsst ein positives GA dann fordert und hierzu eine Frist setzt.
Da aber keine FE mehr hast, wird ggfs eine Fristverlängerung unproblematisch sein.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
@Hans24

Es wäre schön, wenn du deine Empfehlung auch begründen würdest, ansonsten kann Drunkencycler mit deiner Aussage vermutlich nicht allzuviel anfangen...
 
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