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TF Fahrrad | 2.57

Erlanger27

Benutzer
Hallo liebe Forumsmitglieder,
Gruss aus Bayern
Vorab erstmal vielen Dank für dieses Forum. Eure Beiträge und Diskussionen sind ein echter Mehrwert und eine gute Unterstützung bei meiner Selbstreflexion.

Bevor ich richtig mit dem FB loslege vorab kurz das Wichtigste:
Im August 2023 wurde ich nachts mit dem E-Bike angehalten. Ich fuhr langsam, ohne Schlangenlinien auf dem Gehweg.
Nach dem Pust-Test durfte ich mit zur Blutabnahme ins Krankenhaus.

BAK von 2,57

Vor über 20 Jahren hatte ich bereits 2 Trunkenheitsfahrten mit dem Auto inkl. 2x MPU(KT)
MPU Gutachten soll ich bis zum 16.02.24 liefern, aber ich habe bereits angefragt ob die Frist verlängert werden kann damit ich mich vernünftig vorbereiten kann.
Weil es den Beamten zu lange gedauert hat, bis ich die Batterie im Rücklicht ausgetauscht hatte, kam es zur Kontrolle.

Sonstige Verkehrsdelikte oder Straftaten habe ich keine.
 
FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: m
Größe: 1,80
Gewicht: 94KG
Alter: 45

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 23:30 am 12.08.2023, auf dem Fahrrad wegen angehalten, kein unsicheres Fahren.
BAK: 2,57 mit dem Fahrrad
Trinkbeginn: 10:00 Uhr
Trinkende: 23:00 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 00:25

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja, 500€, Verfahren eingestellt, Schnellverfahren 153a 1STPO

Dauer der Sperrfrist: 0 Monate

Führerschein
Hab ich noch: ja
Hab ich abgegeben: nein
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht: -

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: ja, vor 2 Monaten telefonisch angefragt und keine Einträge. Vermutlich hat sich dies nach der Aufforderung zur MPU nun geändert. Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens bis 15.02.2024. Habe schriftlich um eine Fristverlängerung gebeten damit ich mich vernünftig und professionell vorbereiten kann.

MPU in der Vergangenheit:

Mit 20 Jahren 1.98 Promille, mit Aufforderung zum Seminar Leer bestanden und KT

Mit 24 Jahren 1.23 Promille Restalkohol, KT bestanden

Beides steht nicht in der Akte nach telefonischer Auskunft der Führerscheinstelle.


Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein

Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

  • Liegen körperliche und/oder geistige Beeinträchtigungen vor, die mit einem unkontrollierten Konsum von Alkohol in Zusammenhang gebracht werden können?
  • Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass das Führen von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigter Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden kann?

Bundesland: Bayern


Konsum

Seit dem Vorfall KT an besonderen Tagen wie z.B. Geburtstag 1-2 Bier, Glas Sekt zum anstossen oder alk. Freies Bier. Ich hatte seit Oktober bereits 3 Sitzungen mit einem Verkehrspsychologen via Telefon. Verkerhpsychologe hat mir aufgrund des hohen Promillewertes mind. 6 Monate Abstinenz empfohlen.


Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein, aber ist ab Februar geplant, weil dann mein letzer Alkoholkonsum 3 Monate zurück liegt
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?: -

Leberwerte ja/nein: ja, kurz vor der Trunkenheitsfahrt

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: ja
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: -



MPU
Datum: muss mich noch anmelden, Gutachten wurde von der Führerscheinstelle schon angefordert
Welche Stelle (MPI): noch nicht entschieden, tendiere zu IBKK Mainz, weil ich dort schon vor 20 Jahren war
Schon bezahlt?: nein
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: ja
 
Tathergang

1. Beschreiben Sie den Tag Ihrer Trunkenheitsfahrt aus eigener Sicht mit Datum und Uhrzeiten.
(Wann, wo und mit wem getrunken / wann und wie aufgefallen / Promille)

Am Samstag, den 12.08.2023 fuhr ich um 09:00 Uhr morgens mit dem Fahrrad 15km zu einem Schafkopfrennen und vermutlich hatte ich noch Restalkohol vom Vortag weil ich Abends in verschiedenen Pubs unterwegs war. Um 10:00 Uhr habe ich mein ersten Weizen(alle Angabe 0,5L) getrunken. Bis zum Ende der Veranstaltung hatte ich 5 oder 6 Weizen und 2 Schnäpse (2cl). Ich hatte mich dort mit einigen mir bekannten Personen verabredet.

Anschliessend bin ich auf eine Geburstagsfeier gefahren und blieb dort von 14:30 - 17:00 Uhr. Getrunken habe ich dort 2 Bier und 2 Aperol Spriz. Um 17:00 bin ich mit dem Fahrrad 10km nach Hause gefahren.

Gegen 18:00 hat mich ein Freund angerufen und gefragt ob wir zusammen auf Kirchweih gehen wollen. Wir haben uns an seinem Angelweiher getroffen. Dort haben wir gemeins 2 Bier und 3 Ouzo getrunken. Der Aufenthalt am Weiher war von 18:30 – 20:00 Uhr. Unterwegs war ich wieder mit meinem Fahrrad(E-bike). Anschliessend sind wir mit dem Fahhrad auf die Kirchweih gefahren. Von 20:15 – 23:00 war ich auf der Kirchweih und habe 1,5 Liter Bier bis 22:00 getrunken. Von 22:00 – 23:00 war ich mit einigen bekannten auf dieser Kirchweih in der Bar und habe dort 5 Bacardi Orange getrunken. Die Bacardis werden immer recht gut eingeschenkt und deshalb gehe ich von 3cl Bacardi pro Getränk aus.

Um 23:00 verließ ich die Kirchweih und schob mein Fahrrad ca. 1.5 km auf dem Fahrradweg, da die Polizeipräsenz in der Nähe dieser Kirchweih relativ bekannt war.

Nach ca. 1.5 km bin ich auf mein e-bike gestiegen und auf dem Fahrrad weg nachhause gefahren. Nach ca. 1km wurde ich von der Polizei angehalten und wurde gefragt, ob ich einen Test machen würde. Dies habe ich initial verneint, ebenfalls der Aufforderung Tests (gerade laufen, auf einem Bein stehen etc.) habe ich verweigert. Nach einiger Diskussion war ich dann doch einverstanden einen Test zu machen, welcher 2.4 Promille ergab. Darauf hin rief die Polizei einen Kollegen und meine Fahrrad wurde abtransportiert und ich wurde zur Blutentnahme ins Krankenhaus gefahren.

Im Krankenhaus habe ich mehrmals nachgefragt ob ich verpflichtet bin oder die Blutentnahme auch verweigern kann. Hatte mich erst verweigert, aber nachdem mir mitgeteilt wurde, von einer zweiten Streifenbesatzung, dass ich fixiert werden würde, akzeptierte ich die Blutentnahme.

Nach der Blutentnahme habe ich gefragt, ob die Polizisten mich mit zu Ihrer Dienststelle mit nehmen koennten – dies wurde bejaht. Im Polizeiwagen wurde mir mitgeteilt, dass ich auch nach Hause gefahren werden koennte da sie noch meine Personalausweis sehen möchten. Ich war natürlich einverstanden, aber hat gebeten, ob sie mit dem Streifenwagen in einer Nenbenstrasse warten koennten – auch dies wurde bejaht.

Die Polizisten mussten vor der finalen Heimfahrt trotzdem noch an der Leitstelle halten. Dort kam ein Notruf und die Polizisten haben mich gebeten die restlichen 4km alleine Heimzulaufen. Meine Personeninformationen hatten Sie bereits überprüft und diese wurden bestätigt. Ich bin dann also um ca. 01:30 final nach Hause gelaufen und habe am nächsten Tag meine Fahrrad an der Dienststelle abgeholt.

2. Was und wie viel haben Sie am Tattag insgesamt getrunken?

Freitag 4x 0,25 Wein und 3 Bier 0,5L 18- 23 Uhr

Samstag 10:00 Schafkopfrennen bis 14:30 6 Weizen a o,5L, 2 Schnäpse je 2cl

Samstag 14:30 - 17:00: 2 Bier 0,5L, 2 Aperol Spritz

Samstag 18:30 - 20:00 Weiher Mulle, 3 x 3cl Ouzo, 2 Bier 0,5

Samstag 20:15 - 23:00 5 Bacardi Orange a 3cl, 1,5L Bier

Schieben 1,5km, 300-500m fahrrad gefahren


3. Wie viel Kilometer fuhren Sie, bis Sie aufgefallen sind und wie viel Kilometer wollten Sie insgesamt fahren?

1.5 km Fahrrad geschoben

500m mit Fahrrad gefahren

Restheimweg ca. 1km

4. Hatten Sie das Gefühl, noch sicher fahren zu können?
Ja absolut, ich bin sehr alkoholgewöhnt und ich hatte die Polizei auch gefragt warum ich angehalten wurde? Lichter hatte ich an, aber lt. Polizei hat mein Vorderlicht „geflakkert“

5. Wie haben Sie die Trunkenheitsfahrt vermeiden wollen (wenn überhaupt)?

Ich habe erst geschoben, da ich mir absolut bewusst war, dass ich zuviel Alkohol hatte.

6. Haben Sie bereits früher im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss gestanden und sind aufgefallen?

Vor 25 Jahre, mit ca. 20 Jahren, 1.99 Promille früh um 4 Uhr heimwärts auf einem Feldweg 500m entfernt von meinem Haus

Vor ca. 22 Jahren, mit 23 Jahren an der Grenze mit 1.23 Promille Restalkohol.

7. Wie oft haben Sie alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen ohne aufzufallen und was folgern Sie daraus?

Ich schliesse aus, dass ich die letzten 20 Jahre mit dem Auto betrunken gefahren bin. Mit dem Fahrrad habe ich mind. 1x wöchtenlich alkoholisiert am Strassenverkehr teilgenommen.

Exploration

8. Wann hatten Sie den ersten Kontakt mit Alkohol und wann haben Sie das erste Mal Alkohol zu sich genommen?
Bis zum 18. Lebensjahr habe ich keinen Alkohol getrunken. Danach habe ich Fussballspielen im Verein bekommen und da ging auch der Alkoholkonsum los.

9. Haben Sie regelmäßig Alkohol getrunken, und wie hat sich ihr Trinkverhalten in den letzten Jahren entwickelt?

Ab 18 habe ich regelmässig an den Wochenenden und auf Festivals regelmässig Alkohol getrunken. Nach den ersten beiden MPUs habe ich den Alkoholkonsum drastisch bis zu meinem 35 Lebensjahr reduziert und sehr viel Sport getrieben. Getrunken habe ich nur bei Treffen mit Freunden und speziell nach dem Fussballtraining und Spielen. Oder auch nach Tennis spielen.

Mit 35 Jahren habe ich den Sport eigentlich komplett eingestellt, Freundeskreis gewechselt und der Alkoholkonsum stieg eigentlich von Jahr zu Jahr. Normalerweise habe ich nur Bier getrunken, aber ab und an auch Schnäpse, aber nicht regelmässig.

10. Wie viel und wie oft haben Sie getrunken?
(Genaue Angaben in Sorte, Menge, Häufigkeit)

Die letzten 2 Jahre von Donnerstag bis Sonntag.

Donnerstag 6-8 Bier a 0,5L

Freitag 8-12 Bier a 0,5L

Samstag oft 4-6 Wein a 0,2L und/oder 6-8 Bier a 0,5L oft schon ab Nachmittags 13:00 Uhr

Sonntags 4-6 Bier a 0,5L

11. Wo und mit wem haben Sie überwiegend getrunken?

Ausschliesslich mit Freunden beim Sportverein oder auch bei abendlichen Treffen in Kneipen.

12. Warum haben Sie getrunken?
(Innere + äußere Motive)

Ich hatte/habe bis Heute nicht das Verlangen jeden Tag trinken zu muessen oder gar Entzugserscheinung. Primär ging es mir um das Treffen mit Freunden und die Geselligkeit.

13. Welche Wirkung haben Sie in der Vergangenheit nach Alkoholgenuss bei sich beobachtet?
(bei wenig und bei viel Alkohol)

Auch wen ich mir vorgenommen hatte: Heute nur 2 Bier zu trinken konnte und wollte ich dann meistens gar nicht aufhören. Ich wurde auch nie aggressiv oder besonders redselig, mir hat einfach die Geselligkeit gut getan. Ich hatte zum Ende hin auch keine Sprachausfälle, ich konnte meist immer noch flüssig sprechen.

14. Gab es kritische Hinweise Anderer auf Ihren Alkoholkonsum und wie haben Sie darauf reagiert?

Im Bekanntenkreis/Freundeskreis/Trinkerkreis ehr nicht, aber in der Familie schon.

Diese familären Hinweise hatte ich immer ingoriert.

15. Welche Auswirkungen und Folgen hatte Ihr Alkoholkonsum auf Ihr Leben und Ihr Umfeld?

Leistungsbereitschaft im Beruf lies nach, aber war noch ausreichend. Familie hat es oft kritisiert und auch ein mir bekannter Arzt hat immer darauf hingewiesen, dass ich meinen Alkoholkonsum unbeding reduzieren muesse, aber auch diesen Hinweis hatte ich jahrelang ignoriert.

16. Gab es in Ihrem bisherigen Leben frühere Zeiten, in denen sie weit mehr Alkohol als heute getrunken haben?
Wenn ja, nennen sie bitte die Lebensabschnitte und mögliche Ursachen und Umstände dafür.

Nein, der Alkoholkonsum hat sich die letzten 2-4 Jahre stetig gesteigert.

Corona möchte ich nicht als Ausrede verstehen wissen, aber trug dazu bei. Final war es der falsche Freundeskreis der dieses Trinkverhalten befördert hat, aber ich wollte dies auch nicht ändern da ich mich gesellschaftlich sehr wohl gefühlt hatte.

17. Haben sie jemals die Kontrolle über ihre Trinkmenge verloren und bis zur Volltrunkenheit Alkohol konsumiert?

Nein eigentlich nie, da ich auch Volltrunken noch „Herr der Lage“ war. Zumindest dachte ich dies, da z.B immer ohne grössere Probleme/Schaden zuhause angekommen bin.

18. Haben Sie früher schon einmal oder öfter über einen längeren Zeitraum bewusst und mit Absicht völlig auf den Genuss von Alkohol verzichtet?

Zur Fastenzeit mehrmals versucht aber eigentlich nie länger als 2-3 Wochen durchgehalten.

19. In welcher Kategorie eines Alkohol trinkenden Menschen haben Sie sich früher gesehen und wie stufen Sie sich heute rückblickend ein?
(mit Begründung)

Ich war die Vorstufe zum Alkoholiker. Wenn ich prozentual angeben muesste wieviel Prozent. Es war 5 vor 12.

Aufgrund meiner Historie und auch auf Empfehlung meines Psychologen muss ich Abstinent leben. In den letzten Monaten habe ich den Alkoholkonsum auf 1-3 Bier pro Monat reduziert und deshalb sehe ich noch die Option auf KT.

Heute und in Zukunft

20. Trinken Sie heute Alkohol? Wenn ja, was, wie viel und wie oft?
(Genaue Angaben in Sorte, Menge, Häufigkeit)

1-3 Bier pro Monat, ausschließlich zu ganz besondern Anlässen(z.B. Geburtstag)

21. Wann haben Sie zuletzt Alkohol getrunken?

Ende November 2023

22. Trinken sie gelegentlich alkoholfreies Bier?

Nein

23. Warum trinken Sie heute Alkohol/keinen Alkohol?

Ich trinke nur noch ganz wenig, da mir nicht erst seit der Trunkheitsfahrt klar ist, dass ich ein Alkoholproblem habe sondern schon ein paar Jahre.

24. Warum haben Sie das Trinken reduziert bzw. aufgegeben und warum nicht schon eher?

Ich hatte es immer geplant, aber konnte mich final nie dazu überwinden. Ich denke die letzte Trunkenheitsfahrt war nun der finale „Schuß vor den Bug“! Kurz nach der Trunkenheitsfahr bin ich auf eine Kur und seitdem treibe 4-6/Woche Sport und habe bereits 15KG abgenommen. Additiv habe ich meinen Freundeskreis komplett gewechselt.

25. Wie haben Sie die Änderung Ihres Trinkverhaltens erreicht und dabei die Umstellungsphase erlebt?

Viel Sport, Freundeskreis gewechselt, Beruflich habe ich mich ebenfalls verändert, da die letzten 10 Jahre eigentlich Stillstand hinsichtlich der Karriere war und ich jetzt nochmals voll angreifen möchte. Die Umstellung auf ganz wenig trinken viel mir komischerweise sehr leicht. In der Anfangszeit dachte man immer mal wieder daran, ob man sein Leben jetzt komplett um 180 drehen muss…. Aber final ist dies wohl der einzige, vernünftige und stabile Weg für die Zukunft.

26. Wie wirkt sich Ihr geändertes Verhalten auf Sie, Ihr Leben und Ihr Umfeld aus?

Der alte Freundeskreis fragt natürlich immer mal wieder warum ich nicht mehr komme.

Der neue Freundeskreis, ist eigentlich kein neuer weil ich mit diesem fürher mehr zu tun hatte…. Hat wohlwollend reagiert und gab mir nur positivies Feedback, weil sie natürlich aus sahen, dass mein Weg in die komplett falsche Richtung ging. Man kann es relativ einfach zusammenfassen. Die „Trinker“ verstehen es nicht. Die „Nicht-Trinker“ / Menschen die mit Alkohol umgehen koennen haben Verständnis und geben nur positives Feedback. Aus der Familie kommt natürlich auch nur positives Feedback.

27. Wie stellen Sie sicher, dass Ihr neues Verhalten dauerhaft stabil bleibt?

Ich habe mich noch nicht final zwischen KT/Abstinenz entschieden, da ich persönlich glaube ich habe den „turnaround“ geschafft, aber diese Entscheidung ist noch nicht final getroffen. Sport ist meine neue „Droge“. Das ganze persönliche Lebensgefühl inkl. der Gesundheit hat sich natürlich auch extremst verbessert. Grundätzlich habe ich mich entschieden den Kontakt zum ehemaligen „Trinker-Freundeskreis“ nicht mehr fortzusetzen.

28. Können Sie sich vorstellen, jemals wieder in Ihre alten Gewohnheiten zurückzufallen?
(mit Begründung)

Nein

29. Wie wollen sie in Zukunft das Trinken vom Fahren trennen?

Dies hängt nun von meiner finalen Entscheidung ab. Aber sollte ich beim KT bleiben kann ich mir vorstellen mit dem Fahrrad zu fahren, aber mit einer „goldenen Rule“. Maximal 2 Bier und dies auch nur bei mehrstündigen Aufenthalt.

30. Haben Sie zum Abschluss noch etwas hinzuzufügen?

Nein
 
Ich befürchte, dass du die MPU mit KT nicht bestehen wirst. Du wirst in A2 eingestuft werden. Da ist KT zwar theoretisch möglich als Ausnahme, jedoch nicht die Regel. Ich würde an deiner Stelle den Führerschein freiwillig abgeben und 12 Monate Abstinenz beginnen. Auch eine Vorstellung bei einer Suchtberatung wird - nicht nur für die MPU - hilfreich sein.
 
Willkommen im Forum

Deine Angaben lassen mich gespalten zurück. Meiner Meinung nach kannst du die MPU so nicht bestehen.

Für dich positiv ist, dass die Behörden dir offensichtlich nicht das Fahrradfahren verbieten wollen.

Deine Alkoholvorgeschichte ist für mich glaubhaft und nachvollziehbar. Sie zeigt, dass du zu deinem Alkoholproblem stehst, eine wichtige Voraussetzung zum Bestehen einer MPU.

Die Beschreibung der Alkoholfahrt, bei der du ertappt worden bist, ist für mich eher verharmlosend. Die Kürze deiner Fahrt ist im Gesamtzusammenhang unglaubwürdig. Damit könnte der Gutachter aber wohl noch leben. Ob die Alkoholmengen passen habe ich nicht nachgerechnet.

Die offensichtlich fehlenden Ausfallerscheinungen lassen allerdings vermuten, dass deine Alkoholprobleme deutlich höher als die dir nachgewiesenen 2,5 Promille sind.

Deshalb wird der Gutachter deinen geplanten Umgang mit Alkohol in der Zukuft nicht akzeptieren können. Ich sehe auch eher lebenslange Abstinenz mit mindestens einem Jahr Abstinenzbelegen. Zudem hast du das kontrollierte Trinken im Sinn einer MPU offensichtlich noch nicht verstanden.

Ob du deine alten MPUen erwähnst spielt keine Rolle. Die kannst du auch weglassen.

Da du deinen Führerschein noch hast und deshalb von dir eine latente Gefahr ausgeht wirst du wahrscheinlich keine Fristverlängerung bekommen. Die Anfrage hat für dich aber keinen Nachteil.
 
@Mat_C seh ich genauso. Kenne mich zwar mit Alkohol MPUs nicht so aus (war wegen BTM bei der MPU) jedoch muss man sich überlegen wer schon 2 MPUs hatte und trotzdem mit 2,5 BAK mit dem Fahrrad rumfahrt, der muss sich überlegen ob er nicht besser auf Alkohol verzichtet. Nur mal so nebenbei ich wüsste mit 2,5 nicht mal wie ich heiße. Das spricht ziemlich deutlich für ein tiefergehendes Alkoholproblem. Verzichte im Rahmeb des Entziehungsverfahren auf deine FE und sammle mind 12 Monate Abstinenz. Such dir eine SHG und einen VP. Bereite dich ordebtlich vor und dan packst du das auch, auch wenn es schwierig wird.
 
Auf keinen Fall Sachen von vor 20 Jahren erzählen. Das ist nicht lügen, sondern Steuerung des Informationsflusses.
Den FS wirst du abgeben müssen, ohne AN-Nachweise wirst du die MPU nicht bestehen

Min. 6 Monate AB nachweisen, dann KT leben und mit Haaranalysen belegen.
Oder gleich 12 AB und auf lebenslang AB plädieren.

Das was du praktizierst mit 1-3 Bier pro Monat fällt dir auf die Füsse. Keine Chance damit
 
Vielen Dank für das erste super schnelle Feedback.
Somit ist KT obsolet - verstanden.

2 Optionenen habt ihr mir nun vorgeschlagen:
  • FS jetzt abgeben und 12 Monate Abstinenz mit Nachweisen
    • Welchen Vorteil hat es den Schein sofort abzugeben und nicht die Frist für das Gutachten im Feb24 abzuwarten
    • Ich habe gehört, dass man nur 12 Monate Zeit hat ein positives Gutachten zu erlangen und danach muss auch bei positiven Gutachten der Führerschein neu gemacht werden, ist das korrek?
  • Min. 6 Monate AB nachweisen, KT leben und Haaranalysen
    • Die 6 Monate beginnen ab dem ersten negativen Haartest korrekt?
    • Hilft dann vermutlich auch nichts wenn ich den ersten Haartest ja erst im März erzeugen kann, aber argumentiere in der MPU ich trinke seit Nov23 nichts mehr
 
Haaranalyse gilt bei Alkohol nur 3 Monate rückwirkend. Wenn das Geld keine Rolle spielt, kannst jetzt eine machen und den Wert prüfen. Vielleicht reicht der schon für KT.

Freies Labor, auf keinen Fall bei einem MPI zu dem du evtl. hin willst.
 
Hallo @Erlanger27, vllt. habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Jetzt brauchst du den FS noch nicht abgeben, erst wenn dir die Entziehung angedroht wird, das spart dann Kosten.
Das was du gehört hast stimmt nicht. Eine Frist zur Abgabe des Gutachtens bekommst du nach Neuantrag des Führerschein. Eine Frist zur Einreichung nach Verzicht oder Entzug gibt es nicht.
Auf eine neue Fahrprüfung kann verzichtet werden, wenn keine Tatsachen vorliegen, die rechtfertigen, dass du die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

§ 20 Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

Ich habe meine Fahrerlaubnis seinerzeit nach sieben Jahren ohne erneute Fahrprüfung wiedererlangt. Der Sachbearbeiter meinte zu mir, dass ich nach zehn Jahren eine neue Prüfung hätte ablegen müssen. Andere Fahrerlaubnisbehörden gehen danach, wie lang man vor dem Entzug seinen Führerschein schon hatte; je länger, desto unwahrscheinlicher eine neue Prüfung nach einem bis wenigen Jahren Entzug.
 
@Erlanger27 warte mal ab was die Profis wegen den Abstinenzzeiträumen meinen. @Nancy kennt sich im Thema Alkohol am besten aus. Ich meine das bei deinem Promille wert KT nicht mehr akzeptiert wird von den Gutachtern bei der MPU. Deinen FS gibst du natürlich erst ab wenn das Entziehungsverfahren von der FSST eingeleitet wird.
 
Bei 2,57‰ schrammst die genau die Grenze zur fortgeschrittenen Problematik.
Ungünstig hierbei, daß auf dem Fahrrad (welches bekanntlich Balance benötigt) keine Ausfallerscheinungen hattest. Das spricht zu dem BAK für weitere Toleranzfähigkeit und bedeutet, daß noch mehr gewöhnt bist.

Ich bin mir sicher, daß ohne 12 Monate AB die MPU nicht bestehen kannst. Versuche weiterhin bei der Fsst Zeit rauszuschinden. Manche sind da sehr tolerant.

Konsum
Seit dem Vorfall KT an besonderen Tagen wie z.B. Geburtstag 1-2 Bier, Glas Sekt zum anstossen oder alk. Freies Bier. Ich hatte seit Oktober bereits 3 Sitzungen mit einem Verkehrspsychologen via Telefon. Verkerhpsychologe hat mir aufgrund des hohen Promillewertes mind. 6 Monate Abstinenz empfohlen.
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein, aber ist ab Februar geplant, weil dann mein letzer Alkoholkonsum 3 Monate zurück liegt
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?: -
Vorfall war am 12.8.23. Wenn seitdem nichts mehr getrunken hast, wie KT es zulässt, dann könntest jetzt dann zur ersten Haaranalyse antreten.
Wieviel hast seitdem wirklich getrunken? 2 Bier (á 0,5L) sind für KT zu viel.

Hier eine Auflistung an Laboren zur Orientierung.
 
Hallo Erlanger27,

ich kann mich meinen "Vorschreibern" absolut anschließen dass hier Abstinenznachweise für mind. 12 Monate erbracht werden sollten (habe den FB allerdings noch nicht im Detail gelesen).

Bei der Haaranalyse würde ich noch etwas länger warten, da
21. Wann haben Sie zuletzt Alkohol getrunken?

Ende November 2023
denn hier würde der Februar vermutlich noch zu früh sein.

Was mir in deinem FB direkt entgegengesprungen ist, ist die Beantwortung der Frage 12:
12. Warum haben Sie getrunken?
(Innere + äußere Motive)

Ich hatte/habe bis Heute nicht das Verlangen jeden Tag trinken zu muessen oder gar Entzugserscheinung. Primär ging es mir um das Treffen mit Freunden und die Geselligkeit.
Das beantwortet die gestellte Frage nicht wirklich - hier solltest du dir Gedanken machen WARUM du soviel getrunken hast. Treffen mit Freunden und Geselligkeit sind nicht der Hintergrund für deinen doch sehr hohen Alk.konsum...
 
Erst mal danke and alle and das schnelle Feedback und den Reality-Check!
Ich sehe mich wie auch bei A2, aber in Ausnahmefällen besteht hier auch die Möglichkeit nach 6 Monaten AN die MPU zu bestehen.
Ist dies hinsichtlich meiner Arg seit dem Vorfall nahezu keinen Alkohol und hab Nov 23 Abstinz ein realistisches Szenario?
Sind 6 oder 12 Monate fixe Zeiträume oder kann man nach 9 Monaten schon die MPU machen?
Leider hat mir mein VP leider nicht schon in der 1 Session AN als "must" mitgeteilt uns somit habe ich jetzt 2-3 Monate "verloren".

Mir war meine Problematik ja schon seit ein paar Jahren bekannt und jetzt muss ich es leider auf die "harte" Tour lernen.
Ja ich hab im November noch 2 Bier getrunken, aber ist dies tatsächlich für KT schon zuviel?
Ich habe das Forum und auch das Internet durchsucht, weil ich schon gelesen hatte man muss mit Shampoos, Balsamico.... aufpassen.
Leider habe ich hierzu noch keine detaillierte, grosse Liste gefunden und wollte fragen ob es sowas überhaupt gibt?

Beim AN egal ob dann 6 oder 12 Monate muss ich alle 3 Monate mich testen lassen. Ist es korrekt, dass wenn z.b. die 3te Messung negativ ist es wieder bei Null los geht? Falls ja ist es im Alltag extremst wichtig auf jede Kleinigkeit zu achten(Hygiene, Nahrung, Trinken etc.)
 
aber in Ausnahmefällen besteht hier auch die Möglichkeit nach 6 Monaten AN die MPU zu bestehen

Wieso solltest du ein Ausnahmefall sein? Du konntest mit 2,57 Promille noch Fahrrad fahren und die Polizisten haben offensichtlich zunächst nicht mal bemerkt, wie stark betrunken du warst.

Ja ich hab im November noch 2 Bier getrunken, aber ist dies tatsächlich für KT schon zuviel?

Da geht es schon mal mit der Frage los: Welche Menge ist ein Bier? Beim kontrollierten Trinken im Sinn einer MPU kommt es zudem auf die Gesamtumstände an:

1-3 Bier pro Monat, ausschließlich zu ganz besondern Anlässen(z.B. Geburtstag)

verträgt sich nicht mit kontrolliertem Trinken im Sinn einer MPU. Geburtstage sind zum Beispiel keine besonderen Ereignisse im Sinn einer MPU.

Sind 6 oder 12 Monate fixe Zeiträume oder kann man nach 9 Monaten schon die MPU machen?

Nein, das sind keine fixen Zeiträume. Die sind halt üblich weil sie in den Beurteilungskriterien genannt werden. Wenn der Gutachter sich bei dir mit 6 Monaten Abstinenznachweisen zufrieden geben würde und du hast Belege über 9 Monate dabei ist das natürlich von Vorteil. Für 12 Monate würden die 9 Monate nicht ausreichen, bis zum MPU-Termin müssen alle Maßnahmen abgeschlossen sein. Absichtserklärungen reichen nicht aus.

Ich habe das Forum und auch das Internet durchsucht, weil ich schon gelesen hatte man muss mit Shampoos, Balsamico.... aufpassen.

Quatsch, pure Angstmacherei.

Leider habe ich hierzu noch keine detaillierte, grosse Liste gefunden und wollte fragen ob es sowas überhaupt gibt?

Nein.

Wenn du ganz normale Körperpflegemittel in den üblichen Mengen wie der Durchschnittsbürger benutzt und alle Nahrung meidest, die nicht speziell alkoholhaltig ist, gibt es keine Probleme.

Alkohol und andere Drogen machen süchtig, so dass viele Personen die Abstinenz nicht durchhalten. Um das nicht zugeben zu müssen benutzen die dann halt Körperpflegemittel und angeblich alkoholische Nahrung als Ausrede, um ihren Rückfall nicht zugeben zu müssen.

die 3te Messung negativ ist es wieder bei Null los geht?

Ja, die Abstinenznachweise müssen lückenlos sein. Schließlich sagst du mit Abstinenzbehauptung, dass du für den Rest deines Lebens die Finger vom Alkohol lassen willst.

Falls ja ist es im Alltag extremst wichtig auf jede Kleinigkeit zu achten(Hygiene, Nahrung, Trinken etc.)

Nein. Wie bereits geschrieben musst du nur die Finger vom Alkohol und allen direkt alkoholischer Nahrung lassen. Stöber mal einfach etwas hier im Alkoholbereich. Du wirst feststellen das die Abstinenznachweise für die meisten Betroffenen in Hinblick auf deine Sorgen überhaupt kein Problem sind.

Die Realität ist, dass die allermeisten, die ihre 2., 3., 4. Probe versauen, auch bewußt Alkohol zu sich genommen haben, egal mit welcher Ausrede sie ankommen um ihr Selbstbild zu wahren.
 
Danke abermals! Die Frage obs wieder bei 0 los geht bezog sich nur auf meine falsche Annahme/Info mit dem Shampoo etc.....

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo @Erlanger27, ich sehe hier leider auch keine "seltene Ausnahme".

Hier aus den BuK zur Hypothese A2:
Hypothese A2

Der Klient war über einen längeren Zeitraum wiederholt nicht in der Lage, mit Alk. kontrolliert umzugehen. Er verzichtet deshalb konsequent, zeitlich unbefristet und stabil auf den Konsum von Alkohol. Besteht trotzdem ein geringfügiger Alk.konsum, liegt diesem Verhalten eine fachliche Intervention und ein klar definiertes und eingeübtes Verhaltenskonzept zugunde (KT), mit dem kein erhöhtes Rückfallrisiko und damit auch kein erhöhtes Verkehrsrisiko verbunden ist.

Alk.verzicht ist demnach v.a. dann erforderlich, wenn sich, unabhängig von der aktenkundigen Verkehrsvorgeschichte, eine klinisch relevante Alk.gebrauchsstörung nach DSM-5 oder ein schädlicher Gebrauch nach den ICD-10 diagnostizieren lässt und aufgrund der Lerngeschichte auch sonst anzunehmen ist, dass sich ein konsequent kontrollierter Umgang mit alk. Getränken nicht erreichen lässt. In der Betrachtung der Lerngeschichte sind dabei die Auffälligkeiten in der Vorgeschichte, die individuelle Verarbeitung dieser Erlebnisse und ggf. auch therapeutische Maßnahmen mit einzubeziehen.

Kriterien für eine angemessene Problembewältigung (Auszüge):

Der Klient verzichtet auf den Konsum alk. Getränke. Dies wird auch mit med. Verlaufsbefunden nachvollziehbar belegt.

- Es liegen Laborbefunde (direkte AB-Kontrollen auf EtG oder PEth) für einen ausreichend langen Zeitraum vor. Wurden im Rahmen der AN Haaranalysen durchgeführt, ist berücksichtigt dass EtG im Haar max. 3 Monate ausreichend sicher nachgewiesen werden kann.

- Die Zeitdauer ohne AN zwischen dem Ende des Kontrollzeitraums einer dokumentierten AB und der Untersuchung beträgt nicht mehr als 4 Monate.

- Liegt ein ausreichender Beleg für die Alk.karenz aus einem länger zurückliegenden Zeitraum vor, kann der aktuelle Alk.verzicht nicht nur plausibel dargelegt werden, sondern wird durch eine aktuelle, wenn auch kürzer währende Bestätigung des konsequenten Verzichts (Urinanalyse auf EtG oder Blutanalyse auf PEth mit 3 Kontrollen in vier Monaten im Vorfeld der Untersuchung oder einer Haaranalyse von 3 cm) nachvollziehbar gemacht.

- Ergänzend können Befunde der Bestimmung von indirekten Alk.konsummarkern (LW) berücksichtigt werden.

- Der Alk.verzicht ist bereits ausreichend lange erprobt, sodass eine Integration in das Gesamtverhalten anzunehmen ist. Dies ist idR nach Ablauf eines Jahres, frühestens jedoch nach 6 Monaten anzunehmen.

- Der Klient hat eine Einzel- oder gruppentherapeutische Maßnahme bei einem entsprechend fachlich qualifizierten Psychologen oder bei einer Beratungsstelle absolviert, welche die Unterstützung des Klienten bei der Aufrechterhaltung seines Alk.verzichts zum Ziel hatte. Sie ist hinsichtlich aller psych. Bedingungen für den früheren Alk.missbrauch als abgeschlossen zu werten.

- Der Klient hat nach Abschluss einer unterstützenden Maßnahme (z.B. verkehrspsychologische Therapie) die erst zum Alk.verzicht motiviert hat, für einen ausreichend langen Zeitraum auf Alk.konsum verzichtet. Die Dauer dieses Zeitraums beträgt idR drei bis sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme. Einzelne nachträgliche, der Stabilisierung dienende therapeutische Kontakte in längeren Zeitabständen können auch nach Abschluss der Maßnahme erfolgen.

- Sofern der Klient, der schon einen längeren Zeitraum konsequent und nachvollziehbar auf den Konsum alk. Getränke verzichtet hat, zur Stabilisierung seines geänderten Verhaltens und zur Aufarbeitung früherer Trinkmotive eine unterstützende psych. Maßnahme in Anspruch nimmt, ist die Gesamtdauer des Alk.verzichts ausreichend lange, um von einer stabilen Intregation ins Gesamtverhalten ausgehen zu können. Nach Abschluss der einstellungs- und verhaltensändernden Maßnahme sollte eine Phase der Festigung der neu gewonnen Einsichten und Vorsätze folgen.

Sofern der Klient im Kontext der Aufarbeitung der Ursachen für die Entstehung des unkontrollierten Alk.konsums im Rahmen einer Psychotherapie, einer verkehrspsych. oder suchttherapeutisch fundierten Maßnahme als Therapieziel KT entwickelt und erlernt hat, ist eine stabile Verhaltensänderung nachvollziehbar.

Sonderfall KT

Es sind bei Klienten mit dieser Problemausprägung seltene Ausnahmen denkbar, die das sogenannte KT als therapeutisches Verhaltensziel verfolgen und dieses nach einem fachlich begleiteten, nachvollziehbaren Entscheidungs- und Erprobungsprozess stabil etabliert haben (s. hierzu Beitrag 2 in diesem Thread).

Gegen KT spricht (Unbedingte Ausschlusskriterien):
  • Diagnose Abhängigkeit
  • Multimorbidität mit einer psych. Störung
  • körperliche Folgen eines jahrelangen Alk.überkonsums
  • chronische Erkrankungen mit einer Symptomatik oder einer Medikation, die Alk.konsum ausschließen
  • Polytoxomanie (Mischkonsum von Alk. und Drogen oder anderen psychoaktiven Stoffen)
Ermessensentscheidungskriterien:
  • Aspekte der Lerngeschichte im Straßenverkehr
  • Persönlichkeitsstörungen (Bsp. Borderline)
  • ungewöhnlich hohe Wiederholungs- oder Rückfallfrequenz (mehr als 2 Entziehungen der FE)
  • andere rückfallbegünstigende Risikofaktoren (Bsp. mangelnde Impulskontrolle)
  • Straftaten mit Aggressionspotenzial unter Alk.einfluss
 
Hallo,

ich weiß das hier im Forum allgemein lieber positive Kommentare geschrieben werden.
Aber man sollte auch mal bedenken, dass es schon die dritte MPU ist und hier ein massives Alkoholproblem vorliegt.
Du solltest Kontakt zu einer Suchtberatung aufnehmen und dieses Problem angehen, statt "nur" drüber nachzudenken den Führerschein schnell wieder zu bekommen.
Unter 12 Monaten AB sehe ich hier keine Chance, insbesondere durch die Kombination der hohen Promillezahl, Fahrrad fahren und fehlende Ausfallerscheinungen.
 
Mir ist das Problem auch schon lange klar und deshalb habe ich auch gleich den VP kontaktiert.
Suchtberatungstermin nächste Woche, aber ich denke es liegt in der Natur, dass man natürlich so schnell wie möglich alles hinter sich bringen will.
Ich lote ja nur die Situation/Möglichkeiten aus und aufgrund des super schnellen und kompetenten Feedbacks ist mir natürlich klar wo die Reise hingehen wird.
 
Ich hab heute die Führerscheinakte digital bekommen. Ist es ok, erlaubt diese geschwärzt hier zu posten?
Also die Segmente mit dem Verhalten/Zustand.
 
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