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TF Fahrrad mit 2,24%

Hallo zusammen,
ich habe zwischenzeitlich Akteneinsicht erhalten.
Ich hätte gerne falls möglich eine Einschätzung ob was relevantes für die MPU darin vorkommt. Ich bin mitten in den Vorbereitungen. Würde gerne alles mit einfließen lassen.



Allgemeines

Im Rahmen der Streife fällt der Funkstreifenwagenbesatzung PHK xxxx und Unterzeichnenden xxxx) ein Fahrradfahrer durch seine auffällige Fahrweise auf.

2. Feststellungen vor Ort

Der Fahrradfahrer befährt mit einem Pedelec die xxxxx aus Richtung xxxx in Richtung xxxx Straße. Hierbei fährt er starke Schlangenlinien und nutzt hierbei die gesamte Breite der Fahrbahn. Auch als
der Funkstreifenwagen direkt hinter ihm fährt, schafft er es kaum die Spur zu halten und Geradeaus zu fahren.

Beim Abbiegen in den Kreisverkehr Schlesienstraße/ Oppelner Straße zeigt er eine sehr unsichere Fahrweise und
stürzt beinahe.

Der Fahrradfahrer wird angewiesen zum Zwecke einer Verkehrskontrolle am Straßenrand zu halten. Dieser Auffor-
derung kommt er nach. Es handelt sich hierbei um Herrn xxxx. Ein freiwillig durchgeführter
Atemalkoholtest ergibt um 01:52 Uhr 0,93 mg/L. Herr xxxxx wird daraufhin die Straftat Trunkenheit im
Verkehr eröffnet und als Beschuldigter belehrt.

Das Pedelec schließt Herr xxxx mit eigenem Schloss in der xxxx auf Höhe der Hausnum-
mer 1 an.

Seite 2 von 3Aktenzeichen



Strafanzeige - Fortsetzung

3. Angaben des Beschuldigten Herr.xxx

Herr xxxx gibt nach erfolgter und verstandener Belehrung an, dass er am heutigen Abend Alkohol ge-
trunken habe. Dass er das letzte Mal Alkohol getrunken habe sei jedoch schon einige Zeit her. Er würde normaler-
weise nicht alkoholisiert fahren. Die Tat sei ihm sehr unangenehm und täte ihm sehr leid. Er wolle nie wieder alkoholisiert ein fahrrad oder ein Kfz führen. Weitere Angaben macht Herr xxxx nicht.

4. Eindrucksvermerk

Herr xxx macht einen deutlich alkoholisierten Eindruck. Von ihm geht ein deutlich wahrnehmbarer Atemalkoholgeruch aus. Herr xxxx zeigt ein leicht unsicheres Gangbild. Er zeigt sich sehr redselig und hat
eine verwaschene Aussprache. Herr xxxx zeigt sich über die gesamte Zeit der Maßnahme ruhig und
kooperativ. Die Angelegenheit ist ihm sichtlich unangenehm und er entschuldigt sich mehrfach. Die freiwillige
Durchführung der Blutentnahme lehnt er ab.

5. Maßnahmen

Zwecks der Durchführung einer Blutentnahme wird Herrn xxxx in das St. xxx Krankenhaus ver-

bracht. Durch den Arzt Herr xxxx wird um xx:xx Uhr eine Blutentnahme mit der Venülnummer xxxx entnommen
 
Ich hätte gerne falls möglich eine Einschätzung ob was relevantes für die MPU darin vorkommt.

Nur die Infos die auch schon bekannt waren. Zum einen hattest du Ausfallerscheinungen. Zum anderen konntest und bist du noch eine längere Strecke mit dem Fahrrad/Pedelec gefahren. Heißt für den Gutachter: Die nachgewiesenen 2,24 Promille waren noch nicht die Höchstmenge, die du verträgst.

Er wolle nie wieder alkoholisiert ein fahrrad oder ein Kfz führen.

Damit hast du (wahrscheinlich ungewollt) zugegeben, in der Vergangenheit auch mit dem Auto betrunken gefahren zu sein. Das du mit einem Auto nie betrunken gefahren bist ist aber auch ohne diesen Faupax unglaubwürdig.
 
Ja ich bin alkoholisiert mit dem Auto gefahrene. Habe ich ja auch in meinem FB angegeben. Das ich es nie wieder machen möchte, steht außer Frage. Danke für die Einschätzung
 
Hallo zusammen,
ich bräuchte mal euren Rat zur weiteren Vorgehensweise in meiner Situation.


Kurzer Hintergrund: Am 11.05. wurde ich mit 2,25 Promille auf dem Fahrrad kontrolliert. Seitdem bin ich komplett abstinent, habe ein Urinprogramm gestartet (6 Monate) und bin zusätzlich in therapeutischer Begleitung.


Heute hatte mein Anwalt ein Telefonat mit der Vorsitzenden Richterin. Sie würde das Verfahren einstellen, wenn ich folgende Bedingungen erfülle:

Zahlung von 1.000 €
  • Verlängerung des Abstinenznachweises um 3 weitere Monate (also insgesamt 9 Monate)
  • Fortführung meiner therapeutischen Maßnahmen (mache ich sowieso gerade)




Damit wäre die Sache erledigt, ohne Strafbefehl.
Alternativ hätte ich am 01.12. einen Gerichtstermin. Dort ginge es um die offizielle Verhandlung – wahrscheinlich mit etwas mehr zeitlichem Spielraum.
Jetzt meine Frage an euch:

Wozu würdet ihr mir in dieser Situation raten – lieber das Angebot annehmen oder auf den Gerichtstermin warten? Hat jemand von euch vielleicht schon ähnliche Erfahrungen gemacht?

Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung!
 
Solche Angebote (egal ob Strafbefehl oder ein noch weiterreichendes wie bei dir) sind im allgemeinen von Vorteil für die Betroffenen.

Von daher würde ich so ein Angebot annehmen.

Das ist aber unabhängig von der MPU, die wahrscheinlich folgen wird. Bei 2,25 Promille und auf dem Fahrrad werden dafür aber Abstinenznachweise von 12 oder 15 Monaten erforderlich sein.
 
Es heißt doch das die Aufforderung zur MPU nach dem Gerichtsbeschluss eingeht. Somit hätte ich bis Dez ja wieder 3 Monate gut um weiter meine Abstinenz nachzuweisen.
 
Ach so.

Nein, das stimmt so nicht.

Die MPU-Forderung ist eine Schutzmaßnahme, die läuft unabhängig vom Strafverfahren. Sobald die Führerscheinstelle von deiner Alkoholfahrt erfährt und die Promillehöhe durch entsprechende Laborergebnisse feststeht kann sie eine MPU fordern. Sogar wenn du überhaupt nicht verurteilt wirst.

Ausnahme: Die Messung ist fehlerhaft und nicht verwertbar, davon ist aber nicht auszugehen.

Häufig lässt sie sich dabei Zeit. In Ausnahmefällen meldet sie sich auch überhaupt nicht. Du kannst dich aber weder darauf verlassen noch gar fordern, das eine MPU-Forderung erst im Dezember verschickt wird.

Und wie schon geschrieben ist bei deinen Voraussetzungen (2,25 Promille auf dem Fahrrad am 11.05.2025) zweifelhaft ob du im Dezember 2025 mit einem halben Jahr Abstinenznachweisen eine MPU bestehen kannst. Ich würde dir eher zu 12 oder gar 15 Monaten raten.
 
Mein Fall war ähnlich und ich habe mit 6 Monaten Abstinenz die MPU geschafft.
Wenn du den Führerschein noch hast, würde ich auf Zeit spielen.
Es werden vermutlich höhere Kosten (Gerichtsverhandlung usw). auf dich zukommen, da musst du abwägen ob es dir das Wert ist.
 
Nun ja, es gibt auch Gegenbeispiele, zum Beispiel aktuell @Stier, bei dem die Voraussetzungen eigentlich sogar besser waren (1,83 Promille mit einem Auto). Dort haben wie meist mehrere Gründe zu einem negativen Ergebnis geführt, ein wichtiger davon war aber die zu kurze Verhaltsänderungsphase von nur einem halben Jahr. Die Gutachterin schrieb entsprechend dazu:

Zudem ist die Veränderung nicht ausreichend lange erprobt (i.d.R. sind 12 Monate zu fordern), um eine wirksame Verhaltenssteuerung und -kontrolle erwarten zu können.
 
Ich sehe das kritisch, was machst du wenn sie den Gerichtsbeschluss gleich erstellen, nachdem du das Angebot angenommen hast und du die weiteren 3 Monate Abstinenz nachreichen musst. Sollte das der Fall sein, hast du es beschleunigt statt verzögert.

Hast du das den Anwalt gefragt?
 
Ja ich habe meinen Anwalt gefragt. Genau darum geht es ja. In dem Forum wurde
mir gesagt das ich das so lange wie
Möglich rauszögern soll. Mein Anwalt hatte aber auch mit der Richterin telefoniert und ihr die Sachlage nochmals erklärt. Daraufhin hatte sie gesagt das sie mir das anbieten kann bis Dezember hinauszuzögern, aber dann halt mit der Hauptverhandlung, und entsprechend dem gleichen Ausgang das Verfahren gegen Auflage fallen zu lassen.
 
Die MPU-Forderung ist eine Schutzmaßnahme, die läuft unabhängig vom Strafverfahren. Sobald die Führerscheinstelle von deiner Alkoholfahrt erfährt und die Promillehöhe durch entsprechende Laborergebnisse feststeht kann sie eine MPU fordern. Sogar wenn du überhaupt nicht verurteilt wirst.

Ausnahme: Die Messung ist fehlerhaft und nicht verwertbar, davon ist aber nicht auszugehen.
das ist falsch und würde ein Willkür der Fsst bedeuten. Diese Angstparolen solltest bitte mal einstellen.
Eine MPU darf erst auferlegt werden, wenn die Fahrt zweifelsohne bewiesen worden ist was eine Verurteilung im Strafverfahren bedeutet.
Die Fsst braucht theoretisch den Ausgang des Verfahrens nicht abzuwarten, wenn die Fahrt zweifelsohne eindeutig aus den Unterlagen hervorgeht. Würde sich i.S. eines Freispruchs aber dem Risiko des Regress aussetzen.

Die Richterin hat hier eine Einstellung nach §153a STGB angeboten.
Vermeintlicher Vorteil, Du behältst strafrechtlich eine weiße Weste (also keine Punkte).
Kommt aber einem Schuldeingeständnis gleich, die MPU wird folgen.
Wenn nun die Richterin das sogar hinauszögert ist das sehr tolerant. Hat die Fsst offensichtlich bisher abgewartet, wird sie das wahrscheinlich weiterhin tun.

Und wie schon geschrieben ist bei deinen Voraussetzungen (2,25 Promille auf dem Fahrrad am 11.05.2025) zweifelhaft ob du im Dezember 2025 mit einem halben Jahr Abstinenznachweisen eine MPU bestehen kannst. Ich würde dir eher zu 12 oder gar 15 Monaten raten.
Ich sehe es auch so, daß bei einem Erstdelikt die 12M AB Bedingung wird.
wieso Du immer wieder 15M ins Spiel bringst hab ich noch nie verstanden. Dies ist nach neuer BUK nur zutreffend bei Wiederholungstäter.
 
Ja, ich sehe das so, eigentlich hätte dein Anwalt erst im November anrufen sollen. Vielleicht geht es ja kurz vor der Verhandlung auch noch.
 
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