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TF Fahrrad mit 2,24%

Hallo,
Ich hatte auch ein TF mit dem Fahrrad und Unterstützung eines Anwalts.
Du solltest mal dringen komplette Akteneinsicht erwirken, denn da müsste dann auch die Meldung an die Fsst drin sein. Wenn dem nicht so ist, würde ich vermuten, dass die Fsst überhaupt keine Kenntnis hat. Allerdings kann es auch wirklich ne Weile dauern bis die Akte übermittelt wird. Im Normalfall meldet aber die Polizei unverzüglich den Vorfall an die Fsst und bittet um Entscheidung in eigenem Zuständigkeitsbereich..
 
Hmm, also dann kann ich Dir nur das Beste wünschen. Vielleicht wird die Fsst die Akte überhaupt nicht bekommen.
Bei mir wurde übrigens auch nach 153 eingestellt, absolut weiße Weste sozusagen. Allerdings hat die Polizei damals sofort am Tage der TF an die Fsst gemeldet. Mein Aufforderung habe ich dann nach 9 Monaten bekommen. Mich hat das so gestresst, also das Öffnen des Briefkastens usw..auch wenn man im Urlaub war, immer denkt man daran, wann kommt der Brief oder haben die das vielleicht doch vergessen….
Du hast viel richtig gemacht und wirst die MPU bestehen, wenn sie denn kommt

Im Übrigen ging es dann ganz schnell bei mir, als ich mich dann für eine Stelle entschieden hatte, kam recht schnell Post von denen, dass sie mich innerhalb der nächsten 4 Wochen begutachten müssten. Keine Ahnung warum, wahrscheinlich Gefahr im Verzug oder Ähnliches…

Ich drücke die Daumen!
 
Danke für die netten und aufbauenden Worte.
Ich weiß ganz genau was du meinst meinst. Die Gedanken mit den Briefkasten etc. hatte ich auch. Ich konnte nicht abschalten. Irgendwann ging es dann doch ☺️Ich hoffe deine MPU ist damals gut ausgegangen? Ich möchte ja nur alles „erledigen“ damit ich das Kapitel zuschlagen kann. So blöd es klingt….. ich bin froh das es soweit kam. Denn das was danach passiert ist, ist soviel größer
 
Die Fsst agieren nicht alle gleich. Nur wenn eine Meldung der Polizei eingeht bedeutet das nicht, daß die Akte vorliegt.
Hier muß dann der/die SB aktiv werden und die Strafakte anfordern. Wie im Beitrag #172 schon erwähnt.
Wenn nach 153a eingestellt wird, wissen viele Gerichte nicht, daß ggfs auch darüber eine Meldung an die Fsst zu erfolgen hat.
Allerdings ist das Strafverfahren erst seit 1.4.26 durch. Ist jetzt noch nicht so lange her.

Wenn nun das Jahr Abstinenz in der Tasche hast, würde ich sicherheitshalber noch die 15M vollmachen. Dann kannst recht beruhigt abwarten.
Achte darauf, daß keine Punkte-Verstöße im Fahrverbotsbereich bekommst, in welchem die Fsst die Akte zur Hand nehmen muss.
Somit würde ich gewagt davon ausgehen, daß wenn bis zur nächsten HA nichts kommt, daß die Hoffnung sehr begründet ist..
Nach 5 Jahren ist der Vorgang verjährt.
 
Es liegt keine Akte von mir vor. Die würde nur vorliegen wenn was vorgefallen ist.

Wenn du einen Führerschein und damit eine Fahrerlaubnis in Deutschland gemacht hast gibt es auch eine Akte.

Kann es sein das du seit dem Führerscheinerwerb umgezogen bist und die (dann alte) Führerscheinstelle nicht informiert wurde?

Oder ist mit der obigen Formulierung gemeint, das zwar eine Akte vorliegt, die aber keine negativen Einträge enthält?
 
@Andi18 Danke für die Info. Ich habe auch in 3 Monaten eine HA zu Machen. Somit hätte ich 15 Monate auch voll.

@MrMurphy ja ich bin seit meinem Führerscheinerwerb bereits mehrmals umgezogen. Allerdings liegt da keine Akte sondern ein Kartei. Das was abgerufen wird und zur neuen Fsst gesendet wird ist eine Karteikartenabruf. Keine Akte im klassischen Sinne. Ein Aktenvermerk liegt vor wenn es einen Vorfall gab. Dieser Vermerk ist aber an deine Meldeadresse geknüpft.
 
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