Hallo liebes Forum,
ich bin dieses Jahr im Februar mit 1,58 Promille im Straßenverkehr aufgefallen. Allgemeine Verkehrskontrolle nach einer Faschingsparty. Ausfallerscheinungen sind dokumentiert (leichtes Wanken, Lallen, verwaschene Aussprache, benommen wirkend, äußerer Anschein von Alkohol deutlich bemerkbar etc.) Habe am 03. September die Wiedererteilung meiner Fahrerlaubnis beantragt. Bis heute kein Ergebnis. Je mehr Tage aktuell vergehen und je länger ich warten muss, umso nervöser werde ich. Diese Ungewissheit, nicht zu wissen, wie es weiter geht, belastet mich sehr. Ich habe seitdem 6 Monate Abstinenz mittels zweier Haaranalysen nachgewiesen, habe einen Kurs für alkoholauffällige Kraftfahrer bei der Caritas besucht und war 3 Stunden beim Verkehrspsychologen.
Nun meine Frage: Glaubt ihr, dass da eine MPU überhaupt kommen wird? Ich rechne damit, weil ich aus Bayern komme und gehört habe, dass die dort strenger sind. Also selbst wenn Ausfallerscheinungen da waren, dass die FEB dort ihrem Ermessensspielraum strenger auslegen und häufig MPU anordnen. Kann das jemand bestätigen? Und was mir zusätzlich Sorgen bereitet. Im Fahreignungsregister steht eine Ordnungswidrigkeit drinnen. Ich habe ein Jahr vor der TF einen Unfall gebaut und einen Punkt bekommen, da ich mit nicht angepasster Geschwindigkeit bei schlechten Sicht- und Witterungsverhältnissen gefahren bin. Zudem wurde 5 1/2 Jahre vor der TF meine Probezeit verlängert. Da habe ich einen A-Verstoß begangen, da ich 0,92 Sekunden später über eine rote Ampel gefahren bin. Letzteres ist im FAER zwar nicht mehr drin, da es verjährt ist. Allerdings habe ich Bedenken, dass es noch in der Führerscheinakte ist. Glaubt ihr diese beiden OW könnten mir neben der TF zusätzlich zum Verhängnis werden, was den Ermessensspielraum der FEB betrifft? Oder könnte im schlimmsten Fall sogar eine zweifache Fragestellung bei einer MPU-Anordnung drohen? Also Alkohol und Verkehrsregeln Fragestellung?
Ich bin im Moment maximal verunsichert und bin über jede Hilfe dankbar!
LG DesoleXX
ich bin dieses Jahr im Februar mit 1,58 Promille im Straßenverkehr aufgefallen. Allgemeine Verkehrskontrolle nach einer Faschingsparty. Ausfallerscheinungen sind dokumentiert (leichtes Wanken, Lallen, verwaschene Aussprache, benommen wirkend, äußerer Anschein von Alkohol deutlich bemerkbar etc.) Habe am 03. September die Wiedererteilung meiner Fahrerlaubnis beantragt. Bis heute kein Ergebnis. Je mehr Tage aktuell vergehen und je länger ich warten muss, umso nervöser werde ich. Diese Ungewissheit, nicht zu wissen, wie es weiter geht, belastet mich sehr. Ich habe seitdem 6 Monate Abstinenz mittels zweier Haaranalysen nachgewiesen, habe einen Kurs für alkoholauffällige Kraftfahrer bei der Caritas besucht und war 3 Stunden beim Verkehrspsychologen.
Nun meine Frage: Glaubt ihr, dass da eine MPU überhaupt kommen wird? Ich rechne damit, weil ich aus Bayern komme und gehört habe, dass die dort strenger sind. Also selbst wenn Ausfallerscheinungen da waren, dass die FEB dort ihrem Ermessensspielraum strenger auslegen und häufig MPU anordnen. Kann das jemand bestätigen? Und was mir zusätzlich Sorgen bereitet. Im Fahreignungsregister steht eine Ordnungswidrigkeit drinnen. Ich habe ein Jahr vor der TF einen Unfall gebaut und einen Punkt bekommen, da ich mit nicht angepasster Geschwindigkeit bei schlechten Sicht- und Witterungsverhältnissen gefahren bin. Zudem wurde 5 1/2 Jahre vor der TF meine Probezeit verlängert. Da habe ich einen A-Verstoß begangen, da ich 0,92 Sekunden später über eine rote Ampel gefahren bin. Letzteres ist im FAER zwar nicht mehr drin, da es verjährt ist. Allerdings habe ich Bedenken, dass es noch in der Führerscheinakte ist. Glaubt ihr diese beiden OW könnten mir neben der TF zusätzlich zum Verhängnis werden, was den Ermessensspielraum der FEB betrifft? Oder könnte im schlimmsten Fall sogar eine zweifache Fragestellung bei einer MPU-Anordnung drohen? Also Alkohol und Verkehrsregeln Fragestellung?
Ich bin im Moment maximal verunsichert und bin über jede Hilfe dankbar!
LG DesoleXX