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DesoleXX

Benutzer
Hallo liebes Forum,

ich bin dieses Jahr im Februar mit 1,58 Promille im Straßenverkehr aufgefallen. Allgemeine Verkehrskontrolle nach einer Faschingsparty. Ausfallerscheinungen sind dokumentiert (leichtes Wanken, Lallen, verwaschene Aussprache, benommen wirkend, äußerer Anschein von Alkohol deutlich bemerkbar etc.) Habe am 03. September die Wiedererteilung meiner Fahrerlaubnis beantragt. Bis heute kein Ergebnis. Je mehr Tage aktuell vergehen und je länger ich warten muss, umso nervöser werde ich. Diese Ungewissheit, nicht zu wissen, wie es weiter geht, belastet mich sehr. Ich habe seitdem 6 Monate Abstinenz mittels zweier Haaranalysen nachgewiesen, habe einen Kurs für alkoholauffällige Kraftfahrer bei der Caritas besucht und war 3 Stunden beim Verkehrspsychologen.

Nun meine Frage: Glaubt ihr, dass da eine MPU überhaupt kommen wird? Ich rechne damit, weil ich aus Bayern komme und gehört habe, dass die dort strenger sind. Also selbst wenn Ausfallerscheinungen da waren, dass die FEB dort ihrem Ermessensspielraum strenger auslegen und häufig MPU anordnen. Kann das jemand bestätigen? Und was mir zusätzlich Sorgen bereitet. Im Fahreignungsregister steht eine Ordnungswidrigkeit drinnen. Ich habe ein Jahr vor der TF einen Unfall gebaut und einen Punkt bekommen, da ich mit nicht angepasster Geschwindigkeit bei schlechten Sicht- und Witterungsverhältnissen gefahren bin. Zudem wurde 5 1/2 Jahre vor der TF meine Probezeit verlängert. Da habe ich einen A-Verstoß begangen, da ich 0,92 Sekunden später über eine rote Ampel gefahren bin. Letzteres ist im FAER zwar nicht mehr drin, da es verjährt ist. Allerdings habe ich Bedenken, dass es noch in der Führerscheinakte ist. Glaubt ihr diese beiden OW könnten mir neben der TF zusätzlich zum Verhängnis werden, was den Ermessensspielraum der FEB betrifft? Oder könnte im schlimmsten Fall sogar eine zweifache Fragestellung bei einer MPU-Anordnung drohen? Also Alkohol und Verkehrsregeln Fragestellung?

Ich bin im Moment maximal verunsichert und bin über jede Hilfe dankbar!

LG DesoleXX
 
Hallo DesoleXX,

willkommen im Forum.

Ich würde jetzt erst einmal nicht von einer MPU ausgehen.

Das hier
(leichtes Wanken, Lallen, verwaschene Aussprache, benommen wirkend, äußerer Anschein von Alkohol deutlich bemerkbar etc.)
spricht ja schon sehr dagegen dass es sich bei dir um Missbrauch handelt. Die Sache während der Probezeit ist getilgt und darf nicht mehr verwertet werden, und was die Geschichte mit der OWI betrifft, da halte ich eine verkehrsrechtliche Fragestellung (in Verbindung mit der TF) für nicht ganz ausgeschlossen, aber doch eher für unwahrscheinlich...
 
Hallo Nancy!

Erstmal vielen Dank fürs Willkommenheißen und deine Antwort. Für mich grad ein ganz harter Brocken, muss ich ehrlich sagen. Einerseits machst du mir als Expertin zwar Mut, dass eine MPU nicht wahrscheinlich ist. Habe mich mit dem Gedanken, eine Alkohol MPU machen zu müssen, längst abgefunden. Ich habe einen Kurs besucht, war beim Verkehrspsychologen, habe meinen Alkoholkonsum kritisch aufgearbeitet und mein Verhalten geändert... Auch da gebe ich dir recht, das von mir benannte spricht grundsätzlich gegen Missbrauch. Wobei ich mir schon denken kann, dass die Behörden da einen Weg finden werden, um das ganze mit Missbrauch zu begründen. Damit habe ich also abgeschlossen…

Bis ich gestern das Forum hier durchstöbert habe und jemand einen ähnlichen Fall hatte wie ich, und tatsächlich zweifache Fragestellung. Kommt sogar aus der gleichen Stadt wie ich. Daher auch meine Bedenken, dass die hier wohl härter vorgehen. Ich möchte jetzt gar nicht damit anfangen, meine Vergehen zu relativieren und mich als Opfer darzustellen. Aber darf die Fahrerlaubnisbehörde für meine Eignung zum Führen von KFZ unter der Berücksichtigung der Alkoholfahrt (Straftat) wirklich eine Ordnungswidrigkeit mit einem Punkt heranziehen? Würde so eine verkehrsrechtliche Fragestellung nicht automatisch zu einer zweifachen Fragestellung führen? Ich wusste zwar, dass ich mir mit meiner Alkoholfahrt einen Bärendienst erwiesen habe und war die letzten Monate nur darauf fokussiert, mein Problem in Griff zu kriegen. Dass mich jetzt die Vergangenheit auch noch einholen könnte und es quasi noch schlimmer werden könnte - puuuhhhhh. Ich merke langsam, wie der Gürtel immer enger wird.

LG DesoleXX
 
das von mir benannte spricht grundsätzlich gegen Missbrauch

Falsch. Wer unter Alkohol Auto fährt betreibt Alkoholmißbrauch. Du hast ein lebenslanges unheilbares Alkoholproblem das du in den Griff bekommen solltest.

Wie Nancy allerdings bereits schrieb reicht das nicht für eine MPU. Außer du bist ein Wiederholungstäter. Deine Verschwörungs- oder Verfolgungsmythen kannst du dabei gleich mal stecken lassen.

MPU-Forderungen unter 1,6 Promille kenne ich auch nur bei Zweiradfahrern, da das Fahren eines solchen Gefährts bestimmte Koordinierungen voraussetzt, die beim Autofahren nicht beansprucht werden.
 
Mr Murphy, danke dir dass du mich noch einmal aufklärst. Genau das ist auch mein Ziel. Bisher fällt mir die Abstinenz nicht sonderlich schwer. Ich möchte dieses positive Erleben aber auch in Zukunft beibehalten und nicht wieder in alte Muster verfallen. Aber das brauche ich dir denk ich nicht zu erzählen, da keiner von uns eine Glaskugel hat und die einzig die Zeit aufklären wird, was passiert.

Ich tue mir aber wirklich schwer, dass du mich in die Kategorie Verschwörungs- und Verfolgungsmythen einstufst. Denn meines Wissens nach hat die FEB hinsichtlich MPU-Anordnungen einen Ermessensspielraum. Dass es strengere Bundesländer gibt, wie Bayern, BW, sollte doch ein offenes Geheimnis sein. Ich zieh mir das ja nicht aus der Nase, sondern stütze mich auf Quellen: https://www.mpu-hilfe-esslingen.de/mpu-bereits-ab-11-promille/

Bei Zweiradfahrern ist es unterschiedlich denk ich. Eine MPU-Anordnung von Fahrradfahrern unter 1,6 Promille (außer im Wiederholungsfall) habe ich noch nie gehört. E-Scooter hingegen schon. Bei Motorradfahrern weiß ich es nicht
 
Ich tue mir aber wirklich schwer, dass du mich in die Kategorie Verschwörungs- und Verfolgungsmythen einstufst.
+1
Manchmal schießt MrMurphy doch etwas über das Ziel hinaus.
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Bis ich gestern das Forum hier durchstöbert habe und jemand einen ähnlichen Fall hatte wie ich, und tatsächlich zweifache Fragestellung.
Findest du das nochmal und könntest es hier verlinken? Dann könnten wir gemeinsam nach den Ähnlichkeiten schauen, wobei jeder Fall ja eh individuell zu betrachten ist...
Aber darf die Fahrerlaubnisbehörde für meine Eignung zum Führen von KFZ unter der Berücksichtigung der Alkoholfahrt (Straftat) wirklich eine Ordnungswidrigkeit mit einem Punkt heranziehen? Würde so eine verkehrsrechtliche Fragestellung nicht automatisch zu einer zweifachen Fragestellung führen?
Wenn durch deine deutliche Beeinflussung durch den Alkohol eine MPU wegen Missbrauch rechtlich nicht haltbar wäre, könnte deine OWI zu einer insgesamten verkehrsrechtlichen Fragestellung zusammengefasst werden, bei der in der MPU auch das Thema Alkohol zur Sprache kommen würde.
 
Deine Quelle ist aber alt, stammt auf jeden Fall vor dem Urteil des BVerG aus dem Jahre 2021.
Seitdem ist bundeseinheitlich geregelt, dass eine MPU auch ab 1,1 ‰ angeordnet werden kann.

Es ist durchaus richtig, dass -vereinfacht gesagt- im StR eine Nord-Süd-Tendenz zu beobachten ist.
Im Verwaltungsverfahren sind aber auch By und BW an diese Regelungen gebunden.
 

Das war der Fall, Nancy. Also ne verkehrsrechtliche MPU wäre wirklich wie ein Schlag in die Magengegend. Ich weiß das Leben ist kein Wunschkonzert, aber mit einer Alkoholfragestellung könnte ich wesentlich besser mit leben. Aber naja, dann ist das wohl jetzt die bittere Realität :/
 
Danke für das Verlinken, DesoleXX.

Im Gegensatz zu dir waren bei diesem User keine Ausfallerscheinungen erkennbar. Auch wenn die Dame von der FSSt. sagte, dass in der Akte nichts darüber enthalten ist, so ist es doch wahrscheinlich dass im Polizeibericht darüber etwas zu lesen war. Ebenso wie in deinem Bericht die deutliche Alk.beeinflussung stehen wird.
Für die zus. verkehrsrechtliche Fragestellung des anderen Nutzers waren in der Vorgeschichte auch schwerwiegendere Delikte aufgeführt, sodass es letztendlich zu der doppelten Fragestellung kam.

Ich bleibe daher bei meiner vorsichtigen Einschätzung, dass in deinem Fall nicht mit einer MPU-Aufforderung zu rechnen ist.
Sollte es wider Erwarten doch anders kommen, so sehe ich dich, durch deine bisherigen Maßnahmen, aber schon auf dem besten Weg diese Begutachtung gut zu überstehen.

Bitte halte uns auf dem Laufenden. :smiley138:
 
Guten Abend liebes Forum,

im Zuge dessen, dass ich in einem anderen Thread folgendes Zitat gelesen habe, wollte ich dazu kurz mal was zu meinem Fall fragen. Zunächst mal hier kurz das Zitat:

Bei Haarproben werden im allgemeinen 3 Monate nach dem letzten Alkoholtrinken als zu gering angesehen. Empfohlen werden eher 4 Monate. Ist aber deine Entscheidung und dein Geld.



Richtig. Aber nicht weil sie überarbeitet sind, sondern weil die MPU (jedenfalls meiner Kenntnis nach) maximal 1 Monat vor Ende der Sperrfrist abgelegt werden darf. Die Sperrfrist soll auch dazu dienen, sich angemessen auf die MPU vorzubereiten. Der Antrag bleibt bei solchen frühen Anträgen also absichtlich erst mal ein paar Monate liegen.

Ich habe am 3. September den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der FSSt gestellt. Eigentlich wollte ich ihn bereits im Juni stellen, dass hat die FSSt aber verweigert, mit der Begründung erst 2 Monate nach Rechtskräftigkeit des neuen Urteils. Mein Anwalt hat nämlich Einspruch eingelegt in Bezug auf die Tagessatzhöhe, nicht aber hinsichtlich der Dauer der Sperrfrist. Die betrug von Anfang an 8 Monate, und nachdem mein Führerschein am 30. April eingezogen wurde, galt die Sperrfrist (bis zum 29. Dezember). Der Einspruch hat Erfolg gehabt, an der Sperrfrist hat sich jedoch auch in dem neuen Urteil nichts geändert. Das neue Urteil vom 20. Juli nennt auch eine Sperrfrist bis zum 29. Dezember. Und die ist jetzt eben abgelaufen.

Nun meine Frage. Basierend auf dieses Zitat. Kann ich mir jetzt leichte Hoffnungen machen, dass eine MPU-Anordnung vom Tisch ist, wenn diese Aussage stimmt? Als ich nämlich am 03. September meinen Antrag gestellt habe, meinte der Sachbearbeiter, er hat es kurz überflogen und sieht nicht unbedingt eine MPU. Allerdings ist er nur der Sachbearbeiter und keiner von der Fahreignung. Mit der Fahreignung hielt ich Ende November kurz Rücksprache und informierte mich vorsichtig, wie weit denn der Antrag ist. Da meinte die Dame lediglich, dass die Anträge nach Datum bearbeitet werden. Obwohl der Sachbearbeiter am 03. September wortwörtlich zu mir sagte, die Überprüfung dauert maximal 2 Monate. Jetzt sind schon über 4 vergangen und die Sperrfrist ist wie gesagt abgelaufen. Oder anders gefragt, könnte es im schlimmsten Fall auch bedeuten, aufgeschoben ist nicht aufgehoben?

Wäre euch sehr dankbar für eure Meinungen!
 
Kann ich mir jetzt leichte Hoffnungen machen, dass eine MPU-Anordnung vom Tisch ist, wenn diese Aussage stimmt?
Davon könnte man ausgehen, die Erfahrungen zeigen aber leider, dass auch eine sehr späte Rückmeldung der FSSt. das eine oder andere Mal trotzdem noch eine MPU-Aufforderung enthielt...
rolleyes.gif

Ich bleibe aber bei meiner Einschätzung, dass es in deinem Fall wohl nicht zu einer Anordnung kommt..
 
Vielen Dank Nancy, wie sehr ich doch hoffe, dass du recht behältst. Habe am 20. Dezember meine 3. Haarprobe abgegeben, da sollte jetzt auch bald das Ergebnis kommen. Meinst du es macht danach Sinn, die Führerscheinstelle mal freundlich zu kontaktieren, wie der Stand der Bearbeitung ist? Andererseits will ich die Behörden auch nicht verärgern und dadurch vielleicht noch auf eine Idee bringen
 
Hallo Desole,
ich würde dir ebenso diesen Weg raten. Du hast einen Fehler gemacht, keine Frage, aber du bist ein mündiger Bürger, der auch ein Anrecht hat, zu erfahren, was die Behörden erwarten. Ein Bittsteller bist du beileibe nicht. und ganz gewiss wird niemand aufgrund nur deines Vorsprechens auf die Idee kommen: na den Frechkerl schicken wir jetzt zur MPU, sonst nicht.
Mir ist gewahr, in deinem Graubereich hat die MPU-Anordnung sehr viel mit der gegenüberliegenden Person in der FSSt zu tun, aber gra auch da kannst du punkten, wenn du freundlich und klar auftrittst und ja auch schon aufzeigen kannst, dass du Regulierungen in deinem Lebensweg getroffen hast. DAS kann dir eher dienlich sein.
 
Dankeschön für die aufmunternden Worte. Ich bin auch jemand, der eher eine freundliche und kooperative Auftrittsweise bevorzugt. Ich gehe auch davon aus, dass meine bisher getroffenen Regulierungen bei der FSSt eher gut ankommen werden. Andererseits sagte mir beispielsweise mein Verkehrspsychologe, wenn die mir in meinem Fall wirklich eine MPU anordnen sollten, sollte ich rechtliche Schritte gehen, denn das wäre in seinen Augen nicht rechtens. So habe ich auch hier in einem Thread gelesen, nach einem Anruf des Rechtsanwalt auf den Hinweis von Ausfallerscheinungen, zack MPU-Anordnung würde zurückgenommen.

Ist jetzt vielleicht eher eine moralische Frage, aber ich denke mir oft, ob der angenehme freundliche Weg immer zielführend ist? Aber letztendlich klar, der Fehler lag bei mir, in dem Fall sitzt die FSSt wahrscheinlich wirklich am längeren Hebel. Ist halt auch schade, wenn der Sachbearbeiter sagt, die Bearbeitung dauert max. 2 Monate und ich kann mich auf das Wort nicht verlassen. Dann gilt es jetzt einfach die 3. Haarprobe abzuwarten und mit dem Einreichen mal freundlich zu fragen, wie weit der Bearbeitungsstand ist und auch der Hinweis mit dem Ablauf der Sperrfrist.
 
Mir hat z.B. gesagt dass es ca 4-6 Wochen dauern kann, die MPU-Aufforderung habe ich nach 5 Monate erhalten, 30 Tage vor Ende der Sperre.
 
Danke für deinen Beitrag. Stell dir vor, am Ende kommen wir noch aus der gleichen Stadt. Ja schade, dass es bei dir auch so lange gedauert hat. Und du dann knapp zur MPU musstest. Meine Hoffnung ist eben, dass meine Sperrfrist schon abgelaufen ist. Aber leider ist das auch keine Garantie, wie ich durch Nancy erfahren habe.
 
Hallo liebes Forum,

ich mach es auch hier ganz kurz. Heute ist einer der besten Tage meines Lebens. Ich habe den Brief von der Führerscheinstelle erhalten, in welchem tatsächlich drinsteht, dass heute die Neuerteilung der Fahrerlaubnis abschließend bearbeitet wurde und ich nun die Möglichkeit habe, einen vorläufigen Führerschein abzuholen und nach Abholung sofort ein Fahrzeug führen zu dürfen. Ich bin so dermaßen erleichtert, dass diese Erleichterung der Freude gerade überwiegt, wobei das bestimmt auch noch kommt je mehr Zeit vergeht und ich das alles realisiert habe.

Auch wenn ich in diesem Forum noch nicht so lange angemeldet bin und ich mir hier zunächst ein paar Zweitmeinungen einholen wollte, bedanke ich mich bei jedem einzelnen, Nancy, MrMurphy, Karl-Heinz, Ausländer, kapormick und alle anderen, die hier täglich aktiv sind und tolle Arbeit leisten. Durch euch habe ich in der längst aufgegeben Hoffnung, keine MPU machen zu müssen, wieder ein kleines Licht am anderen Ende des Tunnels gesehen, das heute vollends aufging.

Ich kann auch hier jedem den Tipp geben, der erstmalig unter 1,6 Promille auffällt, rechtzeitige Vorkehrungen zu treffen. Ich glaube die Abstinenznachweise, der Kurs bei der Caritas und die Termine beim Verkehrspsychologen könnten das i-Tüpfelchen gewesen sein, so dass die FEB von einer MPU-Anordnung womöglich abgesehen hat. Auch hier die Hoffnung nie aufgeben, denn es kann in beide Richtungen laufen. Ich habe beispielsweise mehr auf Menschen gehört (Anwälte, MPU-Berater), die gesagt haben eine MPU kommt auf jeden Fall, als auf alle anderen, die es für unwahrscheinlich hielten. Ohne Nachtreten zu wollen, aber man kann gewiss nicht sagen, ob diese negativen Meinungen dieser Leute nicht andere Gründe hatten (Geschäft mit der Angst, Geld usw.). Daher auch hier nochmal, es ist nie aller Tage Abend und ich möchte meinen Fall jedem der in einer ähnlichen Situation steckt mitgeben, dass es auch in eine positive Richtung verlaufen kann, auch wenn ich selbst nicht mehr dran geglaubt habe.

Viele Menschen aus meinem Umfeld haben gesagt, dass ich ja wieder trinken kann und werde, wenn ich meine Fahrerlaubnis zurückbekomme. Heute ist der Tag gekommen und ich kann dies definitiv entkräften. Meine Motivation liegt nun darin, diese neue Fahrerlaubnis auch dauerhaft zu behalten. Also möchte und werde ich weiterhin abstinent bleiben. Mir war in dieser knapp einjährigen Zeit ohne Führerschein zwar kein Schritt zu weit, ich resümiere zahlreiche Fahrten mit den Öffis, E-Scootern, Fahrrad bei Minusgraden, Laufwege usw. Jetzt kommt wieder mehr Freiheit und Lebensqualität zurück. Da ist mir kein alkoholisches Getränk auf dieser Welt so viel wert, um diese Freiheit wieder aufzugeben.

Da jetzt die Sache mit der Fahrerlaubnis geklärt ist, möchte ich mich zunächst voll und ganz auf den zweiten Versuch meines Examens fokussieren, wofür ich jetzt nun hoffentlich einen klareren und kühleren Kopf haben werde, wobei ich diese positiven Emotionen und Glücksgefühle gerade auch erstmal verarbeiten muss. Ich werde deshalb trotzdem nicht abheben und bleib auf dem Boden. Denn heute weiß ich, dass ein Führerschein nichts ist, was man sich einfach so mal kauft, sondern diesen kann man jederzeit verlieren, wenn man nicht aufpasst. Dem Forum werde ich auch auf jeden Fall erhalten bleiben und nach meinem Examen im März versuchen zu helfen. Allen die in einer ähnlichen Situation stecken, auch wenn ich mir wünsche, dass es keine weiteren Auffälligkeiten gibt. Ich bin nicht in den Genuss einer MPU gekommen, möchte aber alles was ich bisher gelernt habe und meine Erfahrungen weitergeben. Ansonsten kann ich mich nochmal wiederholen und ein großes Dankeschön an alle hier auszusprechen, die mir auf dem Weg zum Wiedererlangung meiner Fahrerlaubnis geholfen haben!

Liebe Grüße, DesoleXX
 
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