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Herzlichen Glückwunsch zu deinem wiedererlangten Führerschein... eine Frage hätte ich noch hast du alle Nachweise der Führerscheinstelle reinreichen können oder war es quasi nur dein Backup falls du zur MPU musst? Beste Grüße
 
Vielen Dank dir! Hmmm, ich würde sagen es war beides. Also einerseits hat mir der Verkehrspsychologe gesagt, dass wenn ich mich zeitnah um Abstinenznachweise kümmere und die bei der Führerscheinstelle abgebe, könnte dies das Haar in der Suppe sein, dass die MPU nicht angeordnet wird. Zudem habe ich von einem anderen Fall in meinem Bekanntenkreis gehört, der zu den Abstinenznachweisen noch einen Kurs gemacht hat, den er ebenfalls bei der Führerscheinstelle eingereicht hat. Unter 1,6 Promille ist es im Ermessen der FEB und dies hat bei ihm positiv dazu beigetragen. Da ich zum Glück auch einen Kurs (Seminar für alkoholauffällige Kraftfahrer bei der Caritas über 8 Stunden a 90 Minuten) besucht habe, hab ich die Teilnahmebescheinigung mitabgegeben. Ob das jetzt der Grund war, oder ob das Ausbleiben von Zusatztatsachen die einen Alkoholmissbrauch begründen, weiß ich nicht, aber zumindest glaube ich, dass es ebenfalls positiv gewertet wurde.

Und zum anderen wars natürlich ein Back-Up für eine möglich MPU, wobei das dann die FEB Behörde nicht interessiert hätte, sondern eher den MPU-Gutachter. Ich hätte dann die Strategie der Abstinenz gefahren und den Kurs als Maßnahme, also als MPU-Vorbereitung herangezogen. Auch wenns jetzt glücklich für mich ausging, bin ich trotzdem froh, dass ich das alles gemacht habe. Die Abstinenz um mir schwarz auf weiß vor Augen zu halten, dass ich auf Alkohol verzichte und im Kurs habe ich noch einiges dazugelernt.
 
Auch ich beglückwünsche dich für den guten Ausgang. Tatsächlich mag deine Vorleistung einflussnehmend bei der FSSt sein. Man weiß es nicht, das ist ja wirklich eine sehr individuelle Entscheidung, was ich grundsätzlich nicht wirklich gut heiße. Entweder gibt es Regeln oder man befindet sich in der Hand der FSSt. Sei´s drum. Das hast du überstanden.
Ich wünsche dir für dein Examen alles Gute und viel Erfolg und wenn du dann wieder aktiv wirst - nur zu. Du hast viel Gutes weiterzugeben!
 
Vielen Dank kapomick! Ganz genau so sieht es aus! Ich bin mit dieser Vorgehensweise auch nicht einverstanden und finde es sehr schade, dass es hier keine Einheitlichkeit gibt. Auch wenn es für mich jetzt den glücklichen Ausgang gab, war ich mir in knapp einem Jahr und jetzt auch immer noch bewusst, dass es auch anders hätte ausgehen können. Daher bin ich jetzt auch sehr vorsichtig, nicht nur in Bezug auf die Abstinenz. Denn jede noch so kleine Unachtsamkeit im Straßenverkehr könnte jederzeit zur MPU führen, jetzt bin ich vorbelastet. Deshalb ist jetzt wie gesagt Vorsicht geboten.
 
Und BK 1337, ich habe Anfang September den Neuantrag gestellt, da habe ich freiwillig noch einen 3 monatigen AN (Haarprobe) abgegeben, mehr hatte ich bis dato noch nicht. Ich hab mit dem Sachbearbeiter ein ganz angenehmes Gespräch geführt, er meinte die AN würden für mich sprechen. Allerdings hat er alles nur weitergegeben und den Antrag hat jemand anders von der Fahreignung bearbeitet. Als ich dann 3 weitere Monate hatte und noch die Teilnahmebescheinigung in den Händen hielt, schrieb ich der Fahreignung eine Mail mit den Dokumenten als Anhang und habe sie drum gebeten, diese bei der Bearbeitung zu berücksichtigen, falls sich mein Antrag noch in Bearbeitung befindet. Dann habe ich diesbezüglich eine Zusage erhalten und dass alles in meine elektronische Führerscheinakte gelegt wurde. So wars bei mir.

Habe in deinem Thread auch schon mal was gepostet BK 1337. Du hast realistische Chancen, dass eine MPU-Anordnung ausbleibt. Vor allem triffst du mit der SHG auch sinnvolle Vorkehrungen. Taugt die dir? Habe mich persönlich sehr gegen eine SHG gesträubt, trotz des Wissens, dass die mir in einer potentiellen MPU positiv ausgelegt worden wäre. In der Hinsicht bist du schon mal weiter als ich. Kann dir aber dennoch empfehlen, eine kostengünstige Maßnahme, also eine MPU-Vorbereitung zu machen, selbst wenn ich sie dir nicht wünsche und hoffe, dass du sie ebenso umgehst. Da lernst du nämlich auch einiges über die MPU-Themen hinaus, Stichwort Wirkung von Alkohol und falsche Annahmen im Umgang damit. Diese Empfehlung hat den Hintergrund, dass eine SHG zwar als stabilisierende Maßnahme gesehen wird, nicht aber im Sinne einer MPU-Vorbereitung.
 
Also ich war sehr spontan bei einer Beratungsstelle in meiner Stadt und die meinte ich sollte mich bei einer Person melden die sich mit Sucht auskennt und auch was ausstellen kann Dort gehe ich jetzt schnellstmöglich hin und dann kommt noch die Haaranalyse.
Den Kurs bei der Caritas gibt es leider bei mir nicht so günstig hab ich gesehen... Komm aus dem Raum Hagen...
 
Alles was ausgestellt werden kann, ist schon mal grundsätzlich von Vorteil. Kommt natürlich immer auf den Inhalt drauf an, aber meistens hilft sowas schon weiter würde ich sagen. Was heißt nicht so günstig? Meiner hat 310€ gekostet. War in dem Sinne auch nicht billig, aber wenn ich das mit den Gruppenkursen diverser Privatunternehmen vergleiche, die gerne mal 1000€ aufwärts verlangen und sich inhaltlich auch nicht so krass unterscheiden, finde ich die Caritas im Vergleich dazu billig. Kommt immer drauf an, aus welchem Blickwinkel man das betrachtet ;)
 
Aso zusätzlich hatte ich noch ein 3 stündige s Beratungsgespräch mit einem Verkehrspsychologen der mich gecoacht hat das wurde auch schon vor Gericht eingereicht und hat was gebracht glaub ich...das schreiben werde ich auch nochmal der Führerscheinstelle einreichen bei Beantragung des Führerscheins.
 
Das Wichtigste bleibt, dass die TF ein klarer Warnschuss war und die weiteren Maßnahmen dazu geholfen haben, dass eine Modifikation im Lebensweg ermöglicht hat, die langfristig Früchte bringt! Für die weitere alkoholfreie Lebensweise viel Erfolg und möglichst wenige Stolpersteine.
 
Das hört sich doch vielversprechend an, @BK 1337. Und @kapomick, ganz genau so sehe ich das auch. Mit der TF habe ich die gelbe Karte bekommen, aber dennoch eine 2. Chance. Mir ist bewusst, dass ich diese nutzen sollte und nicht leichtfertig wieder herschenke. Deshalb mein Motto, kein Alkohol trinken = keine Probleme
 
Also ich war sehr spontan bei einer Beratungsstelle in meiner Stadt und die meinte ich sollte mich bei einer Person melden die sich mit Sucht auskennt und auch was ausstellen kann Dort gehe ich jetzt schnellstmöglich hin und dann kommt noch die Haaranalyse.
Den Kurs bei der Caritas gibt es leider bei mir nicht so günstig hab ich gesehen... Komm aus dem Raum Hagen...
den Kurs der SelbsthilfeSucht hab ich auch bestätigt bekommen und konnte an das Gericht weitergegeben werden...es denke die Führerscheinstelle wird das bei beantragung auch sehen denke Ich da es Ja in meine Akte kommt oder ?
Mich hat es keine Überwindung gekostet dort hin zu gehen da dort Personen waren die selbst Betroffen waren deswegen war es ein guter Einfall auch EX-VPs waren dort.
 
Gut möglich, dass es die Führerscheinstelle ebenso kriegt. Du kannst die Bestätigung ja aber spätestens beim Neuantrag nochmal mitabgeben.
Dir hat es keine Überwindung gekostet? Respekt! Bei mir schon. Vor allem saßen da Kandidaten mit drinnen, die teilweise schon alkoholabhängig waren. Das hat mir nochmal vor Augen gehalten, dass ich dort hätte auch landen können, hätte ich so weiter gemacht. Spätestens bei diesen Sitzungen wurde mir klar, ich möchte so nie enden. Aus der Perspektive hatte es aber was gutes.
 
den Kurs der SelbsthilfeSucht hab ich auch bestätigt bekommen und konnte an das Gericht weitergegeben werden...es denke die Führerscheinstelle wird das bei beantragung auch sehen denke Ich da es Ja in meine Akte kommt oder ?
Solche Bestätigungen solltest du schön in deiner Tasche behalten, diese gibst du nämlich ganau am Tag deiner MPU bei deinem MPI ab (Unterlagen werden eingesammelt) ... dann weißt du genau, dass diese bei deinem Gutachter auch ankommen.
 
Und BK 1337, ich habe Anfang September den Neuantrag gestellt, da habe ich freiwillig noch einen 3 monatigen AN (Haarprobe) abgegeben, mehr hatte ich bis dato noch nicht. Ich hab mit dem Sachbearbeiter ein ganz angenehmes Gespräch geführt, er meinte die AN würden für mich sprechen. Allerdings hat er alles nur weitergegeben und den Antrag hat jemand anders von der Fahreignung bearbeitet. Als ich dann 3 weitere Monate hatte und noch die Teilnahmebescheinigung in den Händen hielt, schrieb ich der Fahreignung eine Mail mit den Dokumenten als Anhang und habe sie drum gebeten, diese bei der Bearbeitung zu berücksichtigen, falls sich mein Antrag noch in Bearbeitung befindet. Dann habe ich diesbezüglich eine Zusage erhalten und dass alles in meine elektronische Führerscheinakte gelegt wurde. So wars bei mir.

Habe in deinem Thread auch schon mal was gepostet BK 1337. Du hast realistische Chancen, dass eine MPU-Anordnung ausbleibt. Vor allem triffst du mit der SHG auch sinnvolle Vorkehrungen. Taugt die dir? Habe mich persönlich sehr gegen eine SHG gesträubt, trotz des Wissens, dass die mir in einer potentiellen MPU positiv ausgelegt worden wäre. In der Hinsicht bist du schon mal weiter als ich. Kann dir aber dennoch empfehlen, eine kostengünstige Maßnahme, also eine MPU-Vorbereitung zu machen, selbst wenn ich sie dir nicht wünsche und hoffe, dass du sie ebenso umgehst. Da lernst du nämlich auch einiges über die MPU-Themen hinaus, Stichwort Wirkung von Alkohol und falsche Annahmen im Umgang damit. Diese Empfehlung hat den Hintergrund, dass eine SHG zwar als stabilisierende Maßnahme gesehen wird, nicht aber im Sinne einer MPU-Vorbereitung.
Also in meinem Urteil Stand jetzt auch das ich die VP besucht habe und bei der SHG war : Bei der Strafzumessung hat das Gericht vor allem bedacht,dass der Angeklagte geständig war und Reue zeigte. Sein Nachtatverhalten ist positiv zu werten. Er macht eine Alkoholtherapie. Strafrechtliche Eintragungen hat er nicht. Zudem fuhr er zu einer verkehrsarmen Uhrzeit. Dennoch muss der recht hohe Alkoholwert gesehen werden.
Wird die Führerscheinstelle bei Alkoholtherapie aufhorchen oder das positiv eher sehen ?
 
Was war das denn für eine Therapie die du gemacht hast? Eine Verkehrstherapie in Kombination mit Alkohol oder wirklich eine Entgiftungstherapie? Letzteres deutet haltet im schlimmsten Fall auf Alkoholabhängigkeit bzw. A1 hin, zumindest ist dies ein Indikator in den BUK. Das hast du aber doch nicht gemacht oder? Habe ich zumindest in deinem Thread nicht gelesen
 
Die Einzelgespräche umfassten:"Suchtmittel (Alkohol), Suchtprävention, Aufklärung über die Wirkung und Umgang mit ihnen, auf und Abbau im menschlichen Körper im Bezug auf den Straßenverkehr.
Die Sitzungen mit der VP waren sehr ähnlich.
 
Das ist bestenfalls eine verkehrspsychologische Maßnahme gewesen, von echter Therapie würde ich da jetzt nicht sprechen.. war das vielleicht gerade mal ein weiterer Vorbereitungskurs?
 
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