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den Kurs der SelbsthilfeSucht hab ich auch bestätigt bekommen und konnte an das Gericht weitergegeben werden...es denke die Führerscheinstelle wird das bei beantragung auch sehen denke Ich da es Ja in meine Akte kommt oder ?Also ich war sehr spontan bei einer Beratungsstelle in meiner Stadt und die meinte ich sollte mich bei einer Person melden die sich mit Sucht auskennt und auch was ausstellen kann Dort gehe ich jetzt schnellstmöglich hin und dann kommt noch die Haaranalyse.
Den Kurs bei der Caritas gibt es leider bei mir nicht so günstig hab ich gesehen... Komm aus dem Raum Hagen...
Solche Bestätigungen solltest du schön in deiner Tasche behalten, diese gibst du nämlich ganau am Tag deiner MPU bei deinem MPI ab (Unterlagen werden eingesammelt) ... dann weißt du genau, dass diese bei deinem Gutachter auch ankommen.den Kurs der SelbsthilfeSucht hab ich auch bestätigt bekommen und konnte an das Gericht weitergegeben werden...es denke die Führerscheinstelle wird das bei beantragung auch sehen denke Ich da es Ja in meine Akte kommt oder ?
Also in meinem Urteil Stand jetzt auch das ich die VP besucht habe und bei der SHG war : Bei der Strafzumessung hat das Gericht vor allem bedacht,dass der Angeklagte geständig war und Reue zeigte. Sein Nachtatverhalten ist positiv zu werten. Er macht eine Alkoholtherapie. Strafrechtliche Eintragungen hat er nicht. Zudem fuhr er zu einer verkehrsarmen Uhrzeit. Dennoch muss der recht hohe Alkoholwert gesehen werden.Und BK 1337, ich habe Anfang September den Neuantrag gestellt, da habe ich freiwillig noch einen 3 monatigen AN (Haarprobe) abgegeben, mehr hatte ich bis dato noch nicht. Ich hab mit dem Sachbearbeiter ein ganz angenehmes Gespräch geführt, er meinte die AN würden für mich sprechen. Allerdings hat er alles nur weitergegeben und den Antrag hat jemand anders von der Fahreignung bearbeitet. Als ich dann 3 weitere Monate hatte und noch die Teilnahmebescheinigung in den Händen hielt, schrieb ich der Fahreignung eine Mail mit den Dokumenten als Anhang und habe sie drum gebeten, diese bei der Bearbeitung zu berücksichtigen, falls sich mein Antrag noch in Bearbeitung befindet. Dann habe ich diesbezüglich eine Zusage erhalten und dass alles in meine elektronische Führerscheinakte gelegt wurde. So wars bei mir.
Habe in deinem Thread auch schon mal was gepostet BK 1337. Du hast realistische Chancen, dass eine MPU-Anordnung ausbleibt. Vor allem triffst du mit der SHG auch sinnvolle Vorkehrungen. Taugt die dir? Habe mich persönlich sehr gegen eine SHG gesträubt, trotz des Wissens, dass die mir in einer potentiellen MPU positiv ausgelegt worden wäre. In der Hinsicht bist du schon mal weiter als ich. Kann dir aber dennoch empfehlen, eine kostengünstige Maßnahme, also eine MPU-Vorbereitung zu machen, selbst wenn ich sie dir nicht wünsche und hoffe, dass du sie ebenso umgehst. Da lernst du nämlich auch einiges über die MPU-Themen hinaus, Stichwort Wirkung von Alkohol und falsche Annahmen im Umgang damit. Diese Empfehlung hat den Hintergrund, dass eine SHG zwar als stabilisierende Maßnahme gesehen wird, nicht aber im Sinne einer MPU-Vorbereitung.
Was steht denn diagnostisch im Entlassbericht?Alkoholtherapie