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TF mit 1,83‰

So.
Nun, da ich anscheinend auch zu doof bin, mit der Technik hier klarzukommen, hab ich das Gutachten abgetippt, und stelle es nun zur Verfügung. Bis auf Deckblatt (denke ich mal ist uninteressant) und die Testbeschreibung (siehe Anmerkung) 1:1 das vorliegende Gutachten.
Immerhin, beim Tippen sind mir einige Dinge aufgefallen, die ich so nicht mehr sagen bzw. anders formulieren würde.

Danke schonmal für das Feedback
 
I. Anlass und Fragestellung der Untersuchung

Die Untersuchung erfolgte im Auftrage von Herrn STIER, um die von der Verwaltungsbehörde geltend gemachten Zweifel an der Fahreignung auszuräumen. Die Verwaltungsbehörde hat die Vorlage eines Gutachtens zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Beurteilung der Fahrerlaubnis gefordert.

Das Gutachten soll zu folgernder Frage Stellung nehmen:

Ist zu erwarten, dass Herr STIER zukünftig einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum und das Führen von (Kraft-)Fahrzeuge hinreichend sicher trennen kann?

Erfüllt er aufgrund des aktenkundigen Alkoholkonsums weiterhin die körperlichen/geistigen Voraussetzungen zum sicheren Führen eine (Kraft-)Fahrzeuges der Klasse A,C?


Gemäß Anlage 4a (zu § 11 Abs. 5) Fahrerlaubnisverordnung (FeV) wurde die Untersuchung streng anlassbezogen durchgeführt, d.h., wir beschränken uns in diesem Gutachten auf die Fragen, die im vorliegenden Fall zur Aufklärung der mitgeteilten Zweifel der Verwaltungsbehörde an der in Frage stehenden Fahreignung und zur Feststellung besonderer Eignungsvoraussetzungen beantwortet werden müssen.

Dabei waren die „Begutachtungsrichtlinien zur Kraftfahreignung“, Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Mensch und Sicherheit, Heft M 115, Bergisch Gladbach und die Beurteilungskriterien der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin „Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung“ in der jeweils gültigen Auflage in angemessener Weise zu berücksichtigen.


II. Überblick über die Vorgeschichte

II.1. Aktenübersicht


Im Sinne der Fragestellung der Straßenverkehrsbehörde sind folgende, aktenkundige Informationen von Interesse:

02.10.2024, Fahren unter Alkoholeinfluss um 22:30 Uhr, BAK um 23:23 Uhr: 1,83pm

II.2 Beigestellte Unterlagen und Bescheinigungen durch den Kunden

Herr STIER legte am Untersuchungstage die nachfolgenden Bescheinigungen und Befunde vor:

Alkoholfreiheitsbelege, vergleiche Abschnitt III.2.1. Beigestellte Befunde.

15.11.2024 bis 30.05.2025, 12 psychologische Einzelgespräche und 12 „Gruppentreffen“ bei Herrn
XXX, Psychologischer Psychotherapeut; „Freie Selbsthilfeorganisation und Helfergemeinschaft (FSHO) für Alkohol- und Medikamentenabhängige und deren Angehörige, Bezugs- und Angstbewältigung“; Datum der Bescheinigung: 30.05.2025

II.3 Begründung der Eignungsbedenken und Voraussetzungen für eine günstige Prognose (Darlegung der zu prüfenden Hypothesen)

Es wurde immer wieder bestätigt, dass die Feststellung von Verhaltensauffälligkeiten im Straßenverkehr bzw. in Zusammenhang mit der Kraftfahreignung die Wahrscheinlichkeit für künfitge entsprechende Auffälligkeiten erhöht.

Es wurde aber auch immer wieder festgestellt, dass nicht alle wieder auffallen, die mit solchem Verhalten bereits aufgefallen sind. Daraus resultiert die Annahme, dass Menschen ihr Verhalten ändern können und dadurch tatsächlich nicht wieder auffällig werden.

Einer Fahrerlaubnisbehörde kommt in solchen Fällen die Aufgabe zu, bei Bedarf unter solchen Bedingungen die Fahreignung durch eine Fahreignungsbegutachtung überprüfen zu lassen, um entscheiden zu können, ob auch künftig entsprechendes auffälliges Verhalten erwartet werden muss.

Die Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde konzentriert sie aus tatsächlichen Auffälligkeiten resultierenden grundsätzlichen Bedenken an einer Fahreignung im Sinne der Erwartung, dass es auch künftig weitere entsprechende Auffälligkeiten geben wird.
Gleichzeitig wird mit entsprechenden Fragestellungen bestimmt, worauf die Begutachtung zu beziehen ist (anlassbezogene Untersuchung).

Nach diesem Grundsatz wurde durch eine Aktenanalyse Informationen im Sinne der Fragestellung identifiziert, die zu den Bedenken an der Fahreignung geführt haben und die für die Diagnose und Prognose und damit für die Beantwortung der Fragestellung relevant sind.

Die aktenkundigen Feststellungen beziehen sich auf den Verhaltensbereich

- Auffälligkeit/en unter Einfluss von Alkohol

Um die Annahme einer angemessene, ausreichenden und dauerhaften Verhaltensveränderung als Voraussetzung für eine positive Beurteilung begründen zu können, wurde entsprechend den Anforderungen aus den Begutachtungsrichtlinien und den Beurteilungskriterien die erforderlichen Befunde erhoben und im Hinblick auf verlässliche Merkmale für eine erforderliche Verhaltensveränderung systematisch ausgewertet. Dabei folgt die Begutachtung den relevanten Hypothesen in den Beurteilungskriterien.

Grundsätzlich muss nachvollzogen werden können:

Die zur Beantwortung der behördlichen Fragestellung erforderlichen Befunde konnten bei der Untersuchung erhoben werden und sind im Rahmen der Befundwürdigung verwertbar. (Hypothese 0)

Für den fragestellungsrelevanten Verhaltensbereich müssen die nachfolgenden Hypothesen geprüft werden:

- Es liegt Alkoholabhängigkeit vor. Eine Entwöhnungstherapie oder eine vergleichbare, und er Regel suchttherapeutisch unterstütze Problembewältigung hat zu einer stabilen Alkoholabstinenz geführt.
- Der Klient ist nicht dauerhaft in der Lage, mit Alkohol kontrolliert umzugehen. Er verzichtet deshalb konsequent und stabil auf den Konsum von Alkohol.
- Der Klient, der ursprünglich nicht dauerhaft in der Lage war, kontrolliert mit Alkohol umzugehen, hat mit fachlich qualifizierter Unterstützung die Befähigung zum „Kontrollierten Trinken (KT) als therapeutisches Verhaltensziel erreicht.
- - Es lag eine Alkoholgefährdung vor, die sich in gesteigerter Alkoholgewöhnung, unkontrollierten Trinkepisoden oder ausgeprägtem Entlastungstrinken äußerte. Der Klient hat aufgrund eines angemessenen Problembewusstseins sein Alkoholtrinkverhalten ausreichend verändert, so dass von einem dauerhaft reduziertem Alkoholkonsum ausgegangen werden kann.
- Beim Klienten bestehen keine unkontrollierte Koppelung von (noch bestehendem oder zu erwartendem) Alkoholkonsum mit dem Führen eines Fahrzeuges (mehr).
- Der Klient weist im Zusammenhang mit dem früheren Alkoholmissbrauch keine die Fahreignung ausschließenden medizinischen Beeinträchtigungen auf.
- Beim Klienten bestehen keine verkehrsrelevanten Beeinträchtigungen der geistigen und/oder psychisch-funktionalen Voraussetzungen.

ggf.

- Die festgestellten Defizite des Klienten sind durch eine Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung nach § 70 FeV für alkoholauffällige Kraftfahrer genügend beeinflussbar.

Nur wenn alle aus den jeweiligen Hypothesen zu prüfenden Anforderungen erfüllt sind, besteht die Möglichkeit für eine positive Verhaltensprognose im Sinne der behördlichen Fragestellung.


III. Untersuchungsbefunde

III.1. Medizinische Untersuchungsbefunde


Im medizinischen Teil der Untersuchung wurde ein Fragebogen vorgelegt und ausgewertet, eine Anamnese erhoben und eine orientierend internistisch-neurologische Untersuchung gemäß den Anknüpftatsache, auf die sich die behördlichen Eignungszweifel beziehen, durchgeführt.

Gleichzeitig wurde die Ergebnisse einer auf den Anlass bezogenen Laboranalyse mitgewertet.

Die medizinische Untersuchung dauerte von 12:46 Uhr bis 13:35 Uhr.

III.1.1. Anamnese

III.1.1.1 Krankheitsanamnese


Erkrankungen, Operationen oder Verletzungen, die im Hinblick auf die Fragestellung verkehrsmedizinische Bedeutung besitzen, wurden nicht erwähnt.

Die regelmäßige Einnahme von Medikamenten wurde verneint.

Nach eigenen Angaben bestanden am Untersuchungstag Wohlbefunden und Leistungsfähigkeit.

III.1.1.2. Alkoholanamnese

Im Rahmen der Anamnese wurde auch die Alkoholkonsumgewohnheiten angesprochen, da aufgrund der Vorgeschichte, zumindest für die Vergangenheit, von einer Problematik in diesem Bereich ausgegangen werden kann.

Es wurde angegeben, dass bisher Alkoholabhängigkeit nicht diagnostiziert und auch noch keine Entgiftung und/oder Entwöhnung in Anspruch genommen worden sei.

Zum früheren Alkoholkonsum:
In der letzten Zeit vor der Auffälligkeit (etwa ab Ende 2022) seien unter der Woche an 2-3 Tagen 2 Gläser Wein getrunken worden. Ein- bis zweimal im Monat seien die Trinkmengen mit 2,5 bis 3 Liter (Höchstmenge 4 l) Bier und Beikonsum von Hochprozentigem und/oder alkoholischen Mischgetränken bisweilen etwas außer Kontrolle geraten. Am Delikttag seien neben einem Glas Wein und 2,5 Liter Bier noch 3 Gin Tonics (je 300ml 1:3) getrunken worden. Bereits ab etwa der Bundeswehrzeit habe es gelegentliche Phasen mit problematischem Umgang mit Alkohol gegeben.

Seit dem Vorfall im Oktober 2024 werde auf Alkoholkonsum verzichtet.

Bei der Umstellung habe es keine Probleme, insbesondere keine Entzugssymptome gegeben.

Es solle auch künftig und dauerhaft auf Alkohol verzichtet werden.

Im Übrigen verweisen wir auf die psychologische Exploration, die sich ausführlich mit dem Alkoholkonsumverhalten und dessen Aufarbeitung beschäftigt.

III.1.2. Befunde

Herr STIER ist nach eigenen Angaben 180 cm groß und wiegt 82 kg.

Es wurde ein Blutdruck von 135/85 mmHg bei einer Herzfrequenz von 64 pro Minute gemessen.

Die Pupillenreaktion auf Licht und Konvergenz waren prompt und seitengleich. Bewusstseinsstörungen, Gleichgewichtssinn und Schwindel bestanden nicht. Die Koordinationsversuche verliefen allesamt unauffällig.

Es fanden sich keine Auffälligkeiten hinsichtlich Bewusstseinslage, Affektivität und Orientierung. Es ergab sich kein Anhalt für formale oder inhaltliche Denkstörungen.

Das Hörvermögen für Flüstersprache war ausreichend.

Die orientierend internistische und neurologische Untersuchung erbrachte keine eignungseinschränkenden Befunde.

III.1.2.1. Beigestellte Befunde

Blutuntersuchungen auf den Alkoholmarker Phosphatidylethanol (PETh)

Für den Vertragszeitraum 02.12.2024 bis 01.06.2025 wurden folgende Befunde vorgelegt:
Probensicherung
PETh (ng/ml)
12.12.2024
negativ
31.01.2025
negativ
04.03.2025
negativ
13.03.2025
negativ
19.05.2025
negativ
Die Bestimmung erfolgte mittels LCMS-Methode in einem Labor. Das nach DIN ISO 17025 für forensische Zwecke akkreditiert ist.

III.1.2.2. Befunde am Untersuchungstag
Laborwerte

Untersuchende StelleDatumSGOT
(ASAT)
[U/l]
Norm

[U/l]
SGPT
(ALAT)
[U/l]
Norm

[U/l]
GGT

[U/l]
Norm

[U/l]
IBBK Köln10.06.2025
15
- 50
18
-50
25
-60
 
III.2 Psychologische Untersuchungsbefunde
Bei der psychologischen Untersuchung wurde ein Untersuchungsgespräch durchgeführt, in dem ausführliche Informationen zum aktenkundigen Geschehen, den Entstehungsbedingungen und Hintergründen, dem persönlichen Verhältnis zu Alkohol jetzt und früher und zu Überlegungen und Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Trunkenheitsfahrten erhoben wurden. Hieraus lassen sich Hinweise auf Einstellungen und Motive ableiten, die das Verhalten im kritischen Bereich zukünftig mitstimmen. Dadurch wird eine begründete Prognose über zukünftiges Verhalten um Sinne der Fragestellung der Straßenverkehrsbehörde ermöglicht.

Die Notwendigkeit zur Durchführung der Leistungstests leitet sich aus der Fragestellung der Behörde und den „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung“ ab. Danach ist gerade die Zufuhr psychotroper Substanzen geeignet, verkehrsbedeutsame Leistungsfunktionen akut und langfristig bis dauerhaft zu beeinträchtigen. Um sicherzustellen, dass im vorliegenden Zusammenhang nicht von einem solchen möglichen Verkehrsrisiko auszugehen ist, werden Leistungstests durchgeführt.


III.2.1. Darstellung der Angaben aus dem Explorationsgespräch

Das Untersuchungsgespräch dauerte von 14.05 Uhr bis 15.45 Uhr.

Zu Beginn der Untersuchung wurde Herr STIER durch die Gutachterin über Gegenstand und Zweck der Untersuchung, den gesamten Untersuchungsablauf und die Verfahrensweise bis zur Versendung des Gutachtens informiert.

Die richtige Dokumentation der Angaben wurde schriftlich bestätigt.

Auf Nachfrage, ob eine Abhängigkeitsdiagnose gestellt worden sei und/oder Entgiftungs-/Entwöhnungsbehandlungen stattgefunden habe: NEIN.

Zur Entwicklung des Trinkverhaltens vor der Trunkenheitsfahrt:

Wie oft und wie viel er in der letzten Zeit vor der Auffälligkeit getrunken habe: Es sei ab Ende 2022 nach der Trennung eskaliert. Davor habe er jedoch auch schon nicht mehr gesellschaftlich getrunken. Er habe unter der unter der Woche 2-3x innerhalb der Woche ca. 2 Gläser (je 0,2 l) Wein über 2 Stunden und 2x/Monat 2,5 – 3 l Bier und ca. 10 Berliner Luft (je 4 cl) und manchmal seien auch 3 Mischgetränke zu 0,3 l (z.B. Jack Daniels mit Cola im Verhältnis 1:3) dazugekommen, dann habe er ca. einen halben Liter wendiger getrunken über 6-8 Stunden.
Welche Höchstmenge er bis dahin getrunken habe: 4 l Bier und 20 Berliner Luft (ja 4 cl) und 1-2 Mischgetränke zu 0,3 l (im Verhältnis 1:3) über 8 Stunden
Wie oft das vorgekommen sei: etwa 1x/Monat
Was er zu der zeit gewogen habe: ca. 88-89 kg

Seit wann der Alkoholkonsum so gewesen sei: Ende 2020 sei er bei den Mengen angekommen. Er habe Mitte 2019 mit seiner damaligen Partnerin ein Hausgekauft und kurz darauf sei Corona gekommen. Sie hatten sich mit den Nachbarn angefreundet und die Trinkanlässe hätten zugenommen. Mit den Coronalockerungen, sei es dann erstmal wieder weniger geworden. Nach der Trennung sei er dann wieder bei den Mengen gewesen. (Wie viel dazwischen?) 2x/Woche bis zu zwei Gläser (0,2l) Wein zum Essen und ggfs. Zum Film über 1-3 Stunden. 2x/Monat 2 l Bier, keinen Schnaps über 4-5 Stunden.
Wie oft und wie viel er davor getrunken habe: Dann 1-2x/Monat 2l Bier am Wochenende über 4-5 Stunden, unter der Woche habe er nicht getrunken.
Wie viel er da gewogen habe: ca. 82 kg.

Ob es früher Zeiten gegeben habe, in denen häufiger und7Oder mehr getrunken wurde:
Ende 2013 habe seine Partnerin sich getrennt. Er sei dann bei einem Auslandseinsatz gewesen, als er dann ab 2014 zurückkehrte und alleine war habe er über 3 Wochen die Menge wie oben (von 2020) beschrieben getrunken, aber dann 3-4x die Woche. (Wie viel er davon getrunken habe?) Er habe davor auch schon die Menge, dann aber 2-3x/Monat 3 l Bier und 3-4 Mischgetränke (0,3 l im Verhältnis 1:3) über 6-8 Stunden.
Wie viel er da gewogen habe: ca. 85 kg.

Was er denke, ab wann er problematischen Alkoholkonsum begonnen habe: Es sei ein schleichender Prozess gewesen. (Ab wann das losging?) 2002 sei er zur Bundeswehr. Er habe da neue Leute kennengelernt. Am Wochenende sei dann in der Kaserne getrunken worden. Ab Mitte 2002 habe er dann 2 Maß Bier (insgesamt 2 l ) geschafft und später beim Tanzen noch ca. 4-5 Mischgetränke wie oben beschrieben über ca. 8 Stunden. So sei das angefangen.
Wie viel er da gewogen habe: ca. 82 kg.

Warum er so mit Alkohol umgegangen sei (äußere bzw. situative Einflüsse und persönliche Ursachen): Er habe das damals als gesellschaftsfähig gesehen. Er habe damals neue Leute kennengelernt. Er sei in einer kleinen Stadt stationiert gewesen und es habe im Ort nur eine Kneipe gegeben. Da habe man dann seine Freizeit verbracht. Er sei durch den Alkohol geselliger geworden. (Warum das so wichtig gewesen sei?) Er habe sich in der Gesellschaft dann besser gefühlt. Er habe sich dann akzeptierter gefühlt.

Ob es persönliche Ursachen für den beschriebenen Umgang mit Alkohol gegeben habe: Nein. Es habe keine persönlichen Gründe gegeben. (Noch was zu den Ursachen des problematischen Konsums?) Nein. (Warum er zu bestimmten Zeiten, wie oben beschrieben mehr getrunken habe?) Er habe sich immer als starken selbstbewussten Mann gesehen. Aber er habe gemerkt, dass er sein minderes Selbstbewusstsein habe stärken wollen. Er habe da neue Leute kennengelernt, es sei ein zusammengewürfelter Haufen gewesen. Die ersten Annäherungsversuche seien über Alkohol gegangen. Es habe ihn enthemmter und redseliger gemacht. Bei der Trennung sei es zum Beispiel so gewesen, dass seine Partnerin einen neuen Mann hatte. Mit dem Umzug sei es so gewesen, dass er nicht negativ auffallen wollte und er habe dazugehören wollen. Er habe nicht gewollt, dass seine Nachbarn schlecht über ihn denken und er zu der Nachbarschaft dazugehöre. (Warum das so wichtig sei?) Er habe nie Nein gesagt und sei mitgezogen. (Warum das nur mit Alkohol ging, das Dazugehören, das Redseliger sein?) Er sei eher der Ruhige und sei nie aus sich rausgegangen. Alkohol habe ihn aus seiner Wortkargheit rausgeholfen. (Und nach der Trennung?) Er habe da gedacht, dieser Frau nicht genügt zu haben. Es habe sein Selbstbewusstsein gekränkt, Als es ernster wurde, habe sie in plötzlich sitzen lassen. Er sei traurig und gekränkt gewesen. Er habe etwas später seine neue Partnerin kennengelernt. 2019 [2022 sei es dann nochmal passiert, dass er für einen anderen Mann verlassen worden sei. – nach dem Lesen durch Kunden korrigiert.]. (Welche Funktion der Alkohol gehabt habe?) Es habe ihm ein gutes Gefühl gegeben. Es habe ihn redseliger mit seinen Freunden gemacht. Er habe dann über die Trennung reden können, wofür er sich ohne Alkohol geschämt habe. Er habe dann darüber sprechen können das ihn was bedrücke und es ihm schlecht ginge. (Noch was?) Ab 2020[2022 - Nach dem Lesen durch Kunden korrigiert.] sei es dann so gewesen, dass er nach der Trennung Existenzängste gehabt habe, er habe das Haus abbezahlen und seine Partnerin ausbezahlen müssen. Er sei überfordert gewesen und Alkohol sein Ventil gewesen. Er habe niemanden um Hilfe bitten können [wollen]. Er habe seine Schwäche/Überforderung dann mit Alkohol kompensiert. (Inwiefern?) Indem er sich am Wochenende sich durch Alkohol entlastet habe. Er habe seinen innere Anspannung rauslassen können und es sei dann alles in dem Moment rausgekommen, wenn er so getrunken habe. Er habe dann auch mit Freunden eher über seine Emotionen reden können und habe sich nicht wie ein Schwächling und verletzlich gefühlt. Er habe das Verletzliche dann auf den Alkohol schieben können.

Ob der Alkoholkonsum über die aktenkundige Auffälligkeit hinaus negative Folgen (persönlich, beruflich, sozial) gehabt habe: Nein. In seinen Kreisen sei es nicht aufgefallen. Ob jemand ihn wegen des Alkoholkonsums kritisiert habe: Nein.

Ob es zur Entwicklung des Trinkverhaltens noch andere wichtige Informationen gebe: Nein.

Ob er vor der aktenkundigen Trunkenheitsfahrt alkoholisiert gefahren sei: Ja.
Nach welchen Mengen er gefahren sei: Etwa das was er bei der Trunkenheitsfahrt getrunken habe, ca. 2,5 l Bier, 1-3 Mischgetränke. Das sei bestimmt 10x vorgekommen. ZU Studienzeiten sei er regelmäßig mit dem Fahrrad gefahren. Er sei bestimmt auch unter Restalkohol gefahren, vielleicht so alle 2 Monate.

02.10.2024, Fahren unter Alkoholeinfluss um 22:23 Uhr, BAK um 23:23 Uhr: 1,83pm
Aus welchem Anlass Alkohol getrunken wurde: Es sei eine Grillfeier bei einem Kollegen gewesen.
Ab wie viel Uhr alkoholische Getränke konsumiert wurden: 17:15 Uhr, da habe er nach der Arbeit schon ein Glas Wein getrunken. Um 18:00 Uhr sei er dann bei der Feier gewesen.
Was und wie viel er an alkoholischen Getränken konsumiert habe: 2,5 l Bier und 3 Gin Tonic (je 300ml, im Verhältnis 1:3)
Um wie viel Uhr der Alkoholkonsum beendet gewesen sei: 21:50 Uhr.
Wie viel er zu dem Zeitpunkt gewogen habe: 91 kg.
Ob er sich noch fahrtüchtig gefühlt habe: Er habe sich unsicher gefühlt.
Warum er noch gefahren sei: Er habe die Strecke gekannt und dachte es würde schon gut gehen.
Wie lange die zurückgelegte Fahrstrecke gewesen sei (Kilometer): 1,5 km.

Zur Entwicklung des weiteren Umgangs mit Alkohol:

Wie er danach mit Alkohol umgegangen sei: Seit der Auffälligkeit habe er keinen Alkohol mehr getrunken. Er sei im Graben gelandet und habe noch eigenständig versucht da rauszukommen, das das nicht geklappt habe, habe er Freunde angerufen, die versucht haben ihm zur helfen, jedoch sei die Polizei schon da gewesen.

Wie er heute mit Alkohol umgehe: Gar nicht mehr.
Seit dem 02.10.2024 habe er vollständig auf Alkohol verzichtet.
Warum er dann keinen Alkohol mehr getrunken habe: Der Vorfall habe ihm die Augen geöffnet, dass er auf einem falschen Weg sei. Er habe dann verstanden, dass seine Mengen doch nicht gesellschaftsfähig seien.
Warum nicht einfach weniger getrunken: Der Fakt, dass er mit 1,8pm noch ins Auto steigen konnte und meinte, dass er das noch könne, wenn andere da schon auf der Intensivstation gelandet wären. Zudem sei sein Vater alkoholkrank gewesen und er habe realisiert, dass er auf dem besten Weg dahin gewesen sei. Da er durch die Erkrankung seines Vaters ein erhöhtes Risiko habe eine Alkoholerkrankung zu entwickeln. Er sei damals unzufrieden mit seinem Leben gewesen. Er habe das Gefühl gehabt seine Freunde kämen voran und er sei auf der Stelle getreten, das habe auch zu seinem Alkoholkonsum beigetragen.

Auf Nachfragen, wie er die Umstellung erlebt habe: Es sei komisch gewesen darauf zu verzichten. Er habe sich ausgegrenzt gefühlt von den Leuten mit denen er sonst getrunken habe. (Noch was zur Umstellung?) Mit der Zeit habe er an Gewicht verloren. Er fühle sich fitter, schlafe besser, er sei weniger gereizt und seine Beziehung laufe gut. Seine neue Partnerin habe erst letztes Jahr kennengelernt. Da sei es schon weniger geworden. (Unter Alkohol gereizt gewesen?) Die Reizbarkeit sei in den letzten 2,5 Jahren immer mehr aufgekommen. Er habe ständig unter Strom gestanden und keinen Ausgleich gehabt. Dann noch der Alkohol. Es sei ein Kreislauf gewesen. Kein Ausgleich, immer mehr aufgehalst usw.

Was sich durch den vollständigen Alkoholverzicht geändert habe: Vieles. Er habe ein besseres Körperempfinden, treibe mehr Sport, er schlafe besser. Er kriege gute Rückmeldung und habe gesagt bekommen, dass man sich mit ihm tiefgründig unterhalten könne, das habe er als Kompliment gesehen. Früher habe er Gespräche öfter ins Lächerliche gezogen oder habe vehemennt auf seiner Meinung bestanden. Bei der Arbeit sei auch positiv, dass er fokussierter sei. Er habe sein Leben aufgeräumt und dadurch habe sich das verbessert, der Alkohol stärke das.

Wie er dann mit den Bedingungen umgegangen sei, wegen denen er Alkohol getrunken habe: Er habe einen Spießroutenlauf hinter sich. Er habe von vielen aus seinem Umfeld gehört, dass er das nicht nötig habe. Ihm sei gesagt worden, dass er dazugehöre und geschätzt werde. Das sei ihm vorher nie gespiegelt worden. Das sei das erste Mal. Dass er so deutlich positives Feedback bekommen habe. Sonst sei es eher negativ gewesen. Die Trennung habe ihm damals z.B. vermittelt, dass er nicht genug sei.

Wie er künftig mit Alkohol umgehen wolle: Er wolle abstinent bleiben.
Wie lange das so bleiben solle: Bis zum Lebensende.
Ob er auf Alkohol verzichten müsse. Nein, aber es sei besser. Es sei einfacher, als kontrolliert zu trinken. Er habe Sorge, dass er schwach werden könnte und es dann bagatellisieren würde.

Wie er künftig eine erneute Trunkenheitsfahrt vermeiden wolle: Indem er weiterhin nichts trinke
Worauf er achten müsse (mögliche Rückfallrisiken), um seine Vorsätze einhalten zu können: Er habe in den letzten Monaten viele Glatteisstellen hinter sich bekommen. Seine Partnerin hatte sich nach der Trunkenheitsfahrt getrennt im Januar 2025. Danach habe er mit seinen Freunden darüber reden können und habe sich „ausgeheult“, von denen sei er unterstützt worden. (Was noch?) Er habe vor zwei Monaten erfahren, dass sein Arbeitsvertrag nächstes Jahr im Zuge der Trunkenheitsfahrt nicht verlängert werde. Das habe ihn in ein Lock geworfen. Er liebe seinen Beruf und wisse was er könne. Er würde sich dann was neues Suchen. Er habe keine Existenzängste mehr. Heute wisse er, dass das „Schwarzmalerei“ von ihm gewesen sei. Seine Großmutter habe im März im Sterben gelegen, das sei auch eine kritische Situation gewesen. (Noch was?) Situationen, in denen vermehrt getrunken werde. Zum Beispiel Vatertag. Da sei er noch zum Grillen hingegangen, als vermehrt getrunken wurde, sei er dann gegangen. Sein Umfeld respektiere seine Entscheidung und unterstützen diese, es würde keiner versuchen ihn zu verleiten. Auch freudige Ereignisse könnten Glatteisstellen sein. Zum Beispiel wolle er nächste Woche seine Partnerin fragen, ob sie ihn heiraten wolle. Dann würde er eben nicht mit Alkohol anstoßen. (Warum er den Kontakt zu dem trinkenden Freundeskreis noch riskiere?) Die Freunde haben im Zuge seiner Auffälligkeit ihren Konsum reflektiert und reduziert. Die Frequenz in der sie sich davor getroffen hatten, seien auch weniger gewesen. Dadurch ergebe sich das nicht mehr. Er habe sich von Kontakten gelöst, die seinen Verzicht nicht verstanden haben. Die Freunde die jetzt noch da sein, auf die könne er sich verlassen und die bestärken seine Entscheidung nichts zu trinken [Nennt Beispiel.].

15.11.2024 bis 30.05.2025, 12 psychologische Einzelgespräche und 12 „Gruppentreffen“ bei Herrn
XXX, Psychologischer Psychotherapeut; „Freie Selbsthilfeorganisation und Helfergemeinschaft (FSHO) für Alkohol- und Medikamentenabhängige und deren Angehörige, Bezugs- und Angstbewältigung“; Datum der Bescheinigung: 30.05.2025
(Gruppe für Alkoholabhängige?) Es sei ihm vom Vorbereiter vorgeschlagen worden an der Selbsthilfegruppe teilzunehmen, da seien einige gewesen bei denen eine MPU anstünde.
Auf Nachfragen nach dem Nutzen: Er habe seine Gründe mehr verstanden. Er habe davor nie ergründet warum er nicht mit seinen Emotionen umgehen könne und warum er so überfordert sei. Er habe sich mal ernsthaft mit sich selber beschäftigt, was er vorher nie gemacht habe. Er habe sich vorher eingeredet, dass sein Konsum gesellschaftsfähig gewesen sei, da ja auch nie jemand was anderes gesagt habe.

Ergänzungen, z.B. zu den Bedingungen oder was er heute anders mache: Er gehe heute anders mit den Situationen um. Zum Beispiel neue Leute kennenlernen. Er sei wieder selbstbewusster. (Wie denn?) Durch das Feedback und das offene ansprechen seiner Probleme. Er kriege viele positive Rückmeldungen. Er kriege bestärkt was er kann und was er ist. (Noch was?) Nein.

III.2.2. Darstellung der Ergebnisse aus den Leistungstestverfahren

In der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bzw. in den Begutachtungsrichtlinien zur Kraftfahreignung sind folgende Leistungsbereiche verankert:

- Belastbarkeit
- Orientierungsleistung, optische Orientierung
- Konzentrationsleistung, -fähigkeit
- Aufmerksamkeitsleistung, Aufmerksamkeit
- Reaktionsfähigkeit
Die eingesetzten Verfahren aus dem Wiener Testsystem (WTS) der SCHUHFRIED GmbH sind als geeignete Testverfahren und -geräte im rahmen der Fahrerlaubnisbegutachtung oder einer Eignungsuntersuchung nach § 11 Absatz 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bei der Bundesanstalt für Straßenwesen veröffentlicht.

[…..] auf das Abtippen der einzelnen (bekannten) Testverfahren verzichte ich an dieser Stelle

Testergebnisse
Testverfahren
Ergebnis (PR)
Testform
LVT
29
S3
DT
40
S1
ATAVT
81
S1


IV. Bewertung der Befunde

IV.1. Interpretation der medizinischen Befunde und ihre Bedeutung für die Beurteilung


Die körperliche Untersuchung und die Anamnese ergaben zum jetzigen Zeitpunkt keine krankhaften Befunde im Sinne der Fragestellung. Damit bestehen derzeit auch keine Hinweise auf alkoholbedingte Beeinträchtigungen der Fahreignung.

Die Laborwerte lagen im Normbereich, damit ergaben sich keine Befunde für einen erhöhten Alkoholkonsum.

Aufgrund der fehlenden Verwertbarkeit der Angaben (vgl. psychologische Beurteilung) ist eine diagnostische Bewertung der Alkoholproblematik nicht möglich.

Am Untersuchungstag wurden Befunde vorgelegt, mit denen ein lückenloser Alkoholfreiheitsnachweis (gemäß den Vorgaben der Beurteilungskriterien, 4. Auflage) über 6 Monate belegt ist.

Damit sind die medizinischen Befunde nicht geeignet, Bedenken auszuräumen.

Zur prognostischen Beurteilung wird zusätzlich auf den psychologischen Teil des Gutachtens verwiesen.

 
IV.1. Interpretation der psychologischen Befunde und ihre Bedeutung für die Beurteilung



IV.2.1. Psychologisches Untersuchungsgespräch




Die Angaben aus dem psychologischen Untersuchungsgespräch sind nicht geeignet, die Bedenken hinsichtlich der Fahreignung auszuräumen.



Bei der nachfolgenden Beurteilung wird jeweils auf Hypothesen und Kriterien Bezug genommen, die als Bestandteil der „Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung Beurteilungskriterien“, 4. Auflage (Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie/ DGVP; Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin/ DGVM) verbindlich anzuwenden sind.



Gemäß der Hypothese 0 ist zu prüfen, ob die zur Beantwortung der behördlichen Fragestellung erforderlichen Befunde bei der Untersuchung erhoben werden können und im Rahmen der Befundwürdigung verwertbar sind.



„Die Hypothese 0 beschäftigt sich mit der Frage, ob bei der Begutachtung die erforderlichen Befunde erhoben werden konnten und inwiefern die vorliegenden Befunde für eine Entscheidungsfindung durch die Gutachter verwertbar sind. Es wird hierbei besonderes auf die Qualität der Angaben des Klienten selbst eingegangen, wie etwa die Konkretheit und Stimmigkeit, sowie auf die grundsätzlich erforderliche Bereitschaft des Klienten, bei der Befunderhebung mitzuwirken.“

Die zur Beantwortung der behördlichen Fragestellung erforderlichen Befunde konnten bei der Untersuchung nicht in ausreichendem Maße erhoben werden und sind im Ramen der Befundwürdigung nicht verwertbar.



Grundsätzlich kann zwar bestätigt werden, dass Herr STIER in einem situationsangemessenen Maß kooperiert hatte (Kriterium 0.7 N).



Im Einzelnen führen aber folgende Befunde dennoch zur Abweisung der Verwertbarkeit der Befunde:



Herr STIER zeigte sich im Gespräch nicht so weit offen, dass die für die Problem- und Verhaltensanalyse notwendigen Hintergrundinformationen zu erhalten waren (vgl. Kriterium 0.2 N).



Die Abklärung der äußeren und inneren Bedingungen (fragestellungsrelevante Hintergründe aus der Biografie und Lebenssituation) für eine problematischen Verhaltensentwicklung ist eine notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Verhaltensänderung, da hierin die Bsis für eine ausreichende Kontrolle solcher Bedingungen zu sehen ist.



Aus dem Untersuchungsgespräch:



Er sei durch den Alkohol geselliger geworden. (Warum das so wichtig gewesen sei?) Er habe sich in der Gesellschaft dann besser gefühlt. Er habe sich dann akzeptierter gefühlt.

[…]

Aber er habe gemerkt, dass er sein minderes Selbstbewusstsein habe stärken wollen. […] Es habe ihn enthemmter und redseliger gemacht. Bei der Trennung sei es zum Beispiel so gewesen, dass seine Partnerin einen neuen Mann hatte. Mit dem Umzug sei es so gewesen, dass er nicht negativ auffallen wollte und er habe dazugehören wollen. Er habe nicht gewollt, dass seine Nachbarn schlecht über ihn denken und er zu der Nachbarschaft dazugehöre. (Warum das so wichtig sei?) Er habe nie Nein gesagt und sei mitgezogen. (Warum das nur mit Alkohol ging, das Dazugehören, das Redseliger sein?) Er sei eher der Ruhige und sei nie aus sich rausgegangen. Alkohol habe ihn aus seiner Wortkargheit rausgeholfen. (Und nach der Trennung?) Er habe da gedacht, dieser Frau nicht genügt zu haben. Es habe sein Selbstbewusstsein gekränkt. […] (Welche Funktion der Alkohol gehabt habe?) Es habe ihm ein gutes Gefühl gegeben. Es habe ihn redseliger mit seinen Freunden gemacht. Er habe dann über die Trennung reden können, wofür er sich ohne Alkohol geschämt habe. Er habe dann darüber sprechen können das ihn was bedrücke und es ihm schlecht ginge. (Noch was?) Ab 2022 sei es dann so gewesen, dass er nach der Trennung Existenzängste gehabt habe, er habe das Haus abbezahlen und seine Partnerin ausbezahlen müssen. Er sei überfordert gewesen und Alkohol sein Ventil gewesen. Er habe niemanden um Hilfe bitten wollen. Er habe seine Schwäche/Überforderung dann mit Alkohol kompensiert. (Inwiefern?) Indem er sich am Wochenende sich durch Alkohol entlastet habe. Er habe seinen innere Anspannung rauslassen können und es sei dann alles in dem Moment rausgekommen, wenn er so getrunken habe. Er habe dann auch mit Freunden eher über seine Emotionen reden können und habe sich nicht wie ein Schwächling und verletzlich gefühlt. Er habe das Verletzliche dann auf den Alkohol schieben können.



Trotz gezielter Rückfragen lässt sich aus den Angaben zu den Bedingungen für die Entwicklung des Trinkverhaltens ab 2002 nicht klar nachvollziehen, warum bereits lebensgeschichtlich früh eine so erhebliche Alkoholproblematik entstanden ist. Die angegebenen initialen Trinkmotive – Wortkargheit, Zugehörigkeit und die durch Alkohol erreichte Enthemmung – erscheinen oberflächlich und bietet keine ausreichende Erklärung für den langfristigen und intensiven Konsum. Eine vertiefte Auseinandersetzung vor allem mit den inneren Einflussfaktoren wäre für das Verständnis der Entwicklung des Konsums erforderlich. Die Angaben sind überwiegend situativ geprägt und reichen insgesamt nicht aus, um nachvollziehen zu können, dass bereits eine systematische fachliche Aufarbeitung stattgefunden hat.



Weiter:

Zudem sei sein Vater alkoholkrank gewesen und er habe realisiert, dass er auf dem besten Weg dahin gewesen sei. Da er durch die Erkrankung seines Vaters ein erhöhtes Risiko habe eine Alkoholerkrankung zu entwickeln. Er sei damals unzufrieden mit seinem Leben gewesen. Er habe das Gefühl gehabt seine Freunde kämen voran und er sei auf der Stelle getreten, das habe auch zu seinem Alkoholkonsum beigetragen.

[…]

Er habe davor nie ergründet warum er nicht mit seinen Emotionen umgehen könne und warum er so überfordert sei.

[…]

Er habe keine Existenzängste mehr. Heute wisse er, dass das „Schwarzmalerei“ von ihm gewesen sei.




Soweit Herr STIER vage eine komplexe Hintergrundproblematik andeutet, ist diese nicht nachvollziehbar in den Gesamtzusammenhang seines Konsumverhaltens einzuordnen.



Soweit Angaben zu Veränderungen gemacht wurden, kann bei der bestehenden Befundlage nicht begründet davon ausgegangen werden, dass eine solche Veränderung stabil ist:



Seit 02.10.2024 habe er vollständig auf Alkohol verzichtet.

[…]

Wie er dann mit den Bedingungen umgegangen sei, wegen denen er Alkohol getrunken habe: […] Er habe von vielen aus seinem Umfeld gehört, dass er das nicht nötig habe. Ihm sei gesagt worden, dass er dazugehöre und geschätzt werde. Das sei ihm vorher nie gespiegelt worden. Das sei das erste Mal. Dass er so deutlich positives Feedback bekommen habe. Sonst sei es eher negativ gewesen. Die Trennung habe ihm damals z.B. vermittelt, dass er nicht genug sei.

[…]

Worauf er achten müsse (mögliche Rückfallrisiken), um seine Vorsätze einhalten zu können: Er habe in den letzten Monaten viele Glatteisstellen hinter sich bekommen. Seine Partnerin hatte sich nach der Trunkenheitsfahrt getrennt im Januar 2025. Danach habe er mit seinen Freunden darüber reden können und habe sich „ausgeheult“, von denen sei er unterstützt worden. (Was noch?) Er habe vor zwei Monaten erfahren, dass sein Arbeitsvertrag nächstes Jahr im Zuge der Trunkenheitsfahrt nicht verlängert werde. Das habe ihn in ein Loch geworfen. Er liebe seinen Beruf und wisse was er könne. […] Er habe keine Existenzängste mehr. Heute wisse er, dass das „Schwarzmalerei“ von ihm gewesen sei. Seine Großmutter habe im März im Sterben gelegen, das sei auch eine kritische Situation gewesen. […] Zum Beispiel wolle er nächste Woche seine Partnerin fragen, ob sie ihn heiraten wolle. Dann würde er eben nicht mit Alkohol anstoßen.



Die benannten Vorsätze werden hier erneut anekdotisch vorgetragen, ohne, dass eine Strategie erkennbar ist, die an den Ursachen für früheres Verhalten anknüpft.

Zudem ist die Veränderung nicht ausreichend lange erprobt (i.d.R. sind 12 Monate zu fordern), um eine wirksame Verhaltenssteuerung und -kontrolle erwarten zu können. Die Bewältigungsstrategien sind überwiegend von externen Faktoren (Feedback von Freunden) abhängig; eigene, autonome Strategien sind kaum erkennbar und beruhen im Wesentlichen auf veränderten Motivationen.



Weiter:

Situationen, in denen vermehrt getrunken werde. Zum Beispiel Vatertag. Da sei er noch zum Grillen hingegangen, als vermehrt getrunken wurde, sei er dann gegangen. Sein Umfeld respektiere seine Entscheidung und unterstützen diese, es würde keiner versuchen ihn zu verleiten. Auch freudige Ereignisse könnten Glatteisstellen sein.

[…]

(Warum er den Kontakt zu dem trinkenden Freundeskreis noch riskiere?) Die Freunde haben im Zuge seiner Auffälligkeit ihren Konsum reflektiert und reduziert. Die Frequenz in der sie sich davor getroffen hatten, seien auch weniger gewesen. Dadurch ergebe sich das nicht mehr. Er habe sich von Kontakten gelöst, die seinen Verzicht nicht verstanden haben. Die Freunde die jetzt noch da sein, auf die könne er sich verlassen und die bestärken seine Entscheidung nichts zu trinken [Nennt Beispiel.].



Die Angaben zu Rückfallrisiken erscheinen unreflektiert und widersprüchlich, dies lässt nicht auf ein ausreichendes Problembewusstsein schließen. Einerseits benennt Herr STIER auf Alkohol fokussierte Anlässe als Risikosituation, setzt sich diesen, laut eigenen Angaben, jedoch immer wieder aus. Dabei stützt er seine Abstinenz u.a. betont auf sein soziales Umfeld.





Dabei sind die erhobenen Befunde zur Beantwortung der behördlichen Fragestellung nicht verwertbar. (vgl. Hypothese 0)



Auf dieser Grundlage besteht nicht die Möglichkeit einer weitergehenden diagnostischen Beurteilung.



Die Möglichkeit der Teilnahme an einer Kursmaßnahme nach § 70 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) wurde geprüft.

Die festgestellten Defizite sind nicht genügend durch einen solchen Kurs beeinflussbar.



IV.2.2. Leistungstests



Die Testanforderungen sind für die Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 1 erfüllt, wenn in den eingesetzten Verfahren ein Prozentrang ab 16 und mehr erreicht wird. Im kritischen Bereich (<16) bestehen Zweifel, ob noch ausreichende Leistungsvoraussetzungen für das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges vorliegen.



Die Überprüfung der verkehrsbedeutsamen Leistungsfunktionen ergab ausreichende Ergebnisse für die Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 1. Damit bestehen in diesem Bereich keine Bedenken an der Fahreignung.



Für die hier relevanten Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 2 gelten sinngemäß die Ausführungen zur Gruppe 1.

Darüber hinaus gilt die erhöhte Anforderung, dass in der Mehrzahl der eingesetzten Verfahren der Prozentrang 33 erreicht oder überschritten werden muss, dass aber der Prozentrang 16 ausnahmslos erreicht sein muss.

Die Überprüfung der verkehrsbedeutsamen Leistungsfunktionen ergab ausreichende Ergebnisse der Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 2. Damit bestehen in diesem Bereich keine Bedenken an der Fahreignung.

V. Zusammenfassung

V.1. Beantwortung der Fragestellung


Die medizinisch-psychologische Untersuchung ergab zur Fragestellung der Behörde Befunde, mit denen die Bedenken an der Fahreignung nicht ausgeräumt werden können. Es ist davon auszugehen, dass die anzunehmende erhöhte Wiederauffallenswahrscheinlichkeit für Herrn STIER weiterhin besteht.


Daraus ergibt sich folgende Beantwortung der Fragestellung:

Zwar erfüllt Herr STIER trotz des aktenkundigen Alkoholkonsums weiterhin grundsätzlich die körperlich / geisteigen Voraussetzungen zum sicheren Führen eine (Kraft-)Fahrzeuges der Klasse A, C.

Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass Herr STIER zukünftig einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum und das Führen von (Kraft-(Fahrzeugen hinreichend sicher trennen kann.


V.2. Empfehlungen

Zur Unterstützung der nötigen Auseinandersetzung empfehlen wir die erneute Kontaktaufnahme mit den bisherigen Beratern und dort das Gutachten vorzulegen, damit die Informationen daraus die weitere Arbeit unterstützen können, u.a. zu der Frage, ob bzw. wie lange Abstinenz nachgewiesen werden muss.

Soweit es sich derzeit aus der Befundlage abschätzen lässt, sollte ein zusammenhängender Abstinenznachweis über einen Zeitraum von insgesamt mindestens 12 Monate geführt werden.

Wir weisen darauf hin, dass nach Abschluss eines Abstinenznachweises die Begutachtung innerhalb vom 4 Monaten erfolgen muss, um die Forderung weiterer Abstinenznachweise zu vermeiden.
 
eher wegen den Empfehlungen

Wie du mit den Empfehlungen umgehen willst hängt stark davon ab ob du das negative Gutachten verschweigen willst oder nicht.

Die bisherigen Berater stuft der Gutachter als kompetent ein, er sieht die bisherige Beratungszeit eher als zu kurz an. Wenn du dich bei denen wohl fühlst spricht nichts dagegen die weiter in Anspruch zu nehmen, sofern das möglich ist.

Als Abstinenzzeitraum werden 12 Monate erwartet. Bist du sicher keine Lücke zu haben? Innerhalb des Abstinenzzeitraums darf keine Lücke entstehen, bei Urin- und Blutuntersuchungen müssen die Verträge vor der letzten Einbestellung verlängert werden. Hast du das rechtzeitig gemacht? Oder willst du auf Haarproben umsteigen?
 
Hey……vielen Dank für die (erste) Antwort.
Also, den Vertrag hatte ich vorsorglich verlängert, läuft also lückenlos seit 02.06. weiter.

Wem sollte ich das negative Gutachten gegenüber verschweigen? Antrag auf Neuerteilung habe ich fristgerecht zurückgezogen, der Sachbearbeiter wird sich seinen Teil denken, das Gutachten lege ich dort nicht vor.

Wegen des Beraters…..naja, er mag kompetent sein, konnten auch offen sprechen. Ich hatte trotzdem das Gefühl wir trampeln auf der Stelle…..vielleicht weil ich zu ungeduldig war und diesen Alptraum endlich zu Ende träumen wollte.
Trotzdem nagt da eine Sache an mir…..die Tatsache dass mich die Gutachterin auf die Gruppensitzungen zweimal explizit angesprochen hat…… und zwar der Briefkopf…..“Selbsthilfegruppe Alkoholabhängige“…..und ich sage es wurde keine Diagnose gestellt. Dieser Briefkopf bzw. diese Formulierung ist niemals aufgetaucht, die Einladung zur Sitzung trug den Titel „MPU-Gruppe“…..macht mich etwas nachdenklich und bröckelt etwas an der Vertrauensbasis
 
Joa……kurzum, wieder mal ein Schlag in die Fresse, auch den steck ich ein und halte den Kopf hoch…..ohne in alte Muster zu fallen
 
Hallo Stier,

vielen Dank, dass du dir die große Mühe gemacht hast das Gutachten kpl. abzutippen. Deine Erlaubnis vorausgesetzt, habe ich es bei unseren Erfahrungsberichten eingefügt.
das Gutachten lege ich dort nicht vor.
Richtige Entscheidung.
Trotzdem nagt da eine Sache an mir…..die Tatsache dass mich die Gutachterin auf die Gruppensitzungen zweimal explizit angesprochen hat…… und zwar der Briefkopf…..“Selbsthilfegruppe Alkoholabhängige“…..und ich sage es wurde keine Diagnose gestellt. Dieser Briefkopf bzw. diese Formulierung ist niemals aufgetaucht, die Einladung zur Sitzung trug den Titel „MPU-Gruppe“…..macht mich etwas nachdenklich
Mich auch, ich habe die Hoffnung, dass einer unserer Experten ( Karl-Heinz, joost...) dir dazu bald eine Rückmeldung geben wird.
 
Danke für die Wahnsinns-Mühe (@Stier). Vllt fragst Du beim nächsten Mal (also hoffentlich nie :p) mal nach, ob wir Dir beim fotografieren und nachbearbeiten / einstellen behilflich sein können :)

Ich denke, das Gutachten ist wichtig für viele - ein wunderschönes Beispiel dafür, was passiert, wenn man die H0 (ist der Klient glaubwürdig) schießt - in Verbindung mit Oberflächlichkeit der Aufarbeitung. Da sind ein paar echte MPU-Killer dabei.
Nach all dem, was Du hier so mitbekommen hast, solltest Du ein paar davon selbst schon finden...
 
Danke für die Wahnsinns-Mühe (@Stier). Vllt fragst Du beim nächsten Mal (also hoffentlich nie :p) mal nach, ob wir Dir beim fotografieren und nachbearbeiten / einstellen behilflich sein können :)
Ich möchte ja die Hilfe von Euch…..ist also das mindeste was ich tun kann.
Foto hatte ich auch versucht, Datei zu groß, oder das Foto riesig…..hat mich selbst erschlagen, wollte ich euch ersparen.

Zu den Anmerkungen bzgl. H0…… ja, habe ich gemerkt, habe das Gutachten 100mal gelesen. Und die Killer…..ein paar sind mir aufgefallen. Aber ich warte noch, bis ich meine (vielleicht provokanten) Fragen stelle.

Danke schonmal an alle!!!
 
Lieber Stier,

auch ich finde es großartig, dass du dich hier auch mit negativem Ergebnis so engagiert meldest, Hut ab !

Zum Gutachten:
Auffällig sind imho 2 Dinge
- die Länge des Gespräches, woraus ich schließe, dass es der GA wirklich gut mit dir gemeint hat
- dass es zur Hypothesenbildung und den daraus folgenden Anforderungen gar nicht gekommen ist, und es -leider !- schon an der Hypothese 0 gescheitert ist

Kritische Stimmen hast du ja vor deiner MPU hier genug gehört, umso bewundernswerter, dass du wieder hier bist !
Ich sehe das mal positiv:
Nimm diese als „Freischuss“.
Die Nächste wirst du packen.
Und, sofern du hier dranbleibst, hörst du auch vorher nur: „Keine Sorge, passt alles !“

Zu deinem weiteren Vorgehen:
- AN eh klar
- suche dir jemanden vor Ort, der dich unterstützen kann, wenn du der Meinung bist, dass du gerne noch 1:1-Betreuung hättest.
Wenn du das Vertrauen in den Berater verloren hast, ergibt es imho für dich keinen Sinn, dort weiter hinzugehen…
- SHG weiter besuchen, wenn dir das gut getan hat
- hier bleiben

Kopf hoch ! Wird schon :smiley138:
 
gespannt auf die provokanten Fragen
ich auch :)
Gleich ein Hinweis: nein, deine geschossene MPU lag nicht am Prüfer, am System oder am Papst..
Wenn Du jemandem Geld leihen wolltest, von dem Du den Eindruck hättest, er erzählt Dir Geschichtelchen oder der den Eindruck vermittelt, er könne mit dem Geld nicht gut umgehen und es Dir wahrscheinlich nicht zurückzahlen...
... würdest Du?

und das hier:
“Selbsthilfegruppe Alkoholabhängige“…..und ich sage es wurde keine Diagnose gestellt. Dieser Briefkopf bzw. diese Formulierung ist niemals aufgetaucht, die Einladung zur Sitzung trug den Titel „MPU-Gruppe“
EIne MPU-Gruppe hört auf / wird uninteressant, wenn die MPU bestanden ist.
Eine Selbsthilfegruppe begleitet Dich Dein Leben lang, egal ob mit FS oder ohne.

Der Gutachter, prüft, ob Du den FS mit hoher Wahrscheinlichkeit auch stabil behalten kannst, über Jahre - und nicht, ob Du ihn gerade im Moment verdienen könntest. Es wäre klug, diesen Zeitraum als eigenes Ziel ebenfalls vor Augen zu haben.
Es macht schon einen (auch innerlich gefühlten) Unterschied, ob man als Ziel hat:
ich mach das alles, damit ich meinen Führerschein wiederbekomme
versus
ich mach das alles, damit ich meinen Führerschein die nächsten 10 Jahre sicher behalte

Stimmts?
 
Zuletzt bearbeitet:
die Länge des Gespräches, woraus ich schließe, dass es der GA wirklich gut mit dir gemeint hat
Das denke ich auch, kein Zweifel! Ich war selbst erstaunt darüber, und bin auch dankbar für die Chance.
- dass es zur Hypothesenbildung und den daraus folgenden Anforderungen gar nicht gekommen ist, und es -leider !- schon an der Hypothese 0 gescheitert ist
Naja… nicht offen genug? Mag sein, ich denke für mich ich war mehr als offen. So EMPFINDE ich es, oder habe es empfunden.
Ich habe einer wildfremden Frau Dinge erzählt, die mich bedrücken/bedrückt haben. Dinge über meine Familie (Vater), die sonst keiner weiss. Habe immernoch das Gefühl ich hätte ihn ans Messer geliefert……und dann stell ich das noch UNGEKÜRZT hier rein…..für mich zum Thema Offenheit, aber gut. Ich weiß was gemeint ist damit….Offenheit MEINER selbst.

suche dir jemanden vor Ort, der dich unterstützen kann, wenn du der Meinung bist, dass du gerne noch 1:1-Betreuung hättest.
Hatte ja die 1:1 Betreuung, plus Gruppe…..hierzu stell ich etwas später meine Frage bzgl., was das Beste jetzt sein wird

Gleich ein Hinweis: nein, deine geschossene MPU lag nicht am Prüfer, am System oder am Papst..
Ist mir bewusst….es lag an MIR. Auch beim Alkohol, ICH habe freiwillig getrunken, ohne Zwang oder Waffe am Kopf.
Der Gutachter, prüft, ob Du den FS mit hoher Wahrscheinlichkeit auch stabil behalten kannst
ich weiss dass ich den stabil halten WERDE. Ich habe nicht die Kraft, das alles ein zweites Mal durchzumachen.
Ja, mir ist die Rückfallquote bewusst (40-60%). Ich weiß für mich dass ich zur anderen Hälfte gehören werde. Das ist nur ein „Lippenbekenntnis“, aber nunmal mein Ziel. Und für gewöhnlich erreiche ich meine Ziele, auch wenns länger dauert und der Weg unangenehm wird
 
Naja… nicht offen genug?

Das hast du falsch verstanden. Dazu hatte ich dir auch geschrieben

Das Problem ist eher, das du die einige Fragen nicht konkret genug beantwortest sondern viel herumschwafelst.

Du hast zwar einiges gesagt, dabei waren aber nicht (jedenfalls nicht in ausreichendem Maß) die Informationen, die die Gutachterin benötigte.

ich weiss dass ich den stabil halten WERDE.

Du unterschätzt den Alkohol und die Sucht massiv. Du hast auch nicht mehr Willen als andere Betroffene, mit Willen hat das auch nichts zu tun. Das kommt leider auch im MPU-Gespräch so rüber und wird von der Gutachterin entsprechend bemängelt.

Ein weiteres massives Problem bei dem Gespräch: Im Gegensatz zu dem Fragebogen hier musste die Gutachterin sehr häufig nachfragen. Das ist für ein MPU-Gespräch Gift.

Die Gutachterin hat bei dir positive Ansätze gesehen und wollte dir schon mehr als üblich die Gelegenheit geben, dein Gutachten positiv zu gestalten. Das hast du im Gespräch aber leider nicht erkannt.

Bei dir sind im Endeffekt leider viele Ursachen zusammengekommen, die dann in ihrer Gesamtheit zu dem negativen Ergebnis geführt haben.
 
ich weiss dass ich den stabil halten WERDE.

Ich weiß für mich
ach ja.. was man so alles zu wissen glaubt.
Ich bin mir sicher, in der Vergangenheit "wusstest" Du auch, dass DIR eine MPU sicher nicht passieren kann...

Auf jeden Fall ist das gleich ein weiterer MPU-Killer.
Und für gewöhnlich erreiche ich meine Ziele,
das "für gewöhnlich" reicht dem Gutachter halt nicht.
 
Das hast du falsch verstanden. Dazu hatte ich dir auch geschrieben
Ich glaube ich habe es richtig verstanden. Offen in dem Sinne, dass die Gründe/Ursachen von mir selbst dargelegt werden, tiefgründig, nicht oberflächlich. Und der GA eben nicht jedes Wort aus der Nase ziehen muss.

Das mit dem „Herumschwafeln“ hab ich zu sehr versucht zu vermeiden…..ins andere extrem.
 
Das du aktuell sehr gefrustet bist ist nachvollziehbar.

Damit sich die Diskussion hier im Forum nicht verselbstständigt solltest du uns wissen lassen, ob und welche Informationen du gerne hättest. Es bringt ja nichts wenn wir uns über das Gutachten oder deine bisherigen Beiträge auslassen, dich das aktuell aber überhaupt nicht interessiert oder sogar noch weiter runterzieht.

Übers Internet können wir leider nicht führen was dir grade guttut.

Soweit ich verstanden habe geht es dir in erster Linie um die Empfehlungen?
 
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