TF mit 2,06 ‰ Ersttäter - Termin Mitte Oktober

mpufrager

Benutzer
Liebe Forenmitglieder,

zu erst einmal vielen Dank für eurer Engagement hier. Es hat ziemlich lange gedauert, bis ich auf das Forum gestoßen bin, aber ihr konntet mir jetzt schon durch die bestehenden Beiträge viel weiter helfen!

Ich habe vorerst zwei Themen, bei denen ich mir unsicher bin und hoffe, ihr könnt mir etwas Klarheit verschaffen.

1. Ist in meinem Fall eine MPU zwingend oder gibt es Ermessensspielraum der FEB? Mir geht es hier insbesondere um die Rückrechnung. Die tatsächlich gemessenen Werte lagen ja unter 1,6 ‰. Wird hier die Rückrechnung herangezogen oder die tatsächlichen Werte?

2. Wie sieht das aus in Bezug auf die Anordnung von Abstinenznachweisen? Was sind eure Erfahrungen unter ähnlichen Umständen? Vorausgesetzt die FEB ordnet Abstinenznachweise an, kann dann noch kontrolliertes Trinken "geltend gemacht werden"? Wie lang ist der Zeitraum, über den Abstinenz nachgewiesen werden muss?


FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 186 cm
Gewicht: 95 kg
Alter: 22 Jahre (20 Jahre zum Tatzeitpunkt)

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 27.01.2020
BAK: 1. 1,42 ‰, 2. 1,38 ‰
Trinkbeginn: ca. 22:00 Uhr
Trinkende: ca. 7:00 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 10:34 Uhr, 11:04 Uhr
Rückrechnung zum Zeitpunkt des Vorfalls: min. 1,63 ‰, max. 2,06 ‰

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: abgeschlossen
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: 6 Monate, endete 10.05.2021

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Nein, noch nicht
Habe noch keinen gemacht: ./.

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Noch nicht, aufgrund des Vorlaufs zur Terminvorgabe. Die Akte des Vergehens, das zum Führerscheinentzug geführt hat, habe ich aber gelesen.
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): ./.

Bundesland: Hessen

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Ja, eigens erstelltes Trinktagebuch seit Weihnachten kommt auf einen Wochendurchschnitt von 30g und liegt damit m. E. weit unter den Maximalwerten für kontrolliertes Trinken.
Ich lebe abstinent seit: ./.

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Nein
Urinscreening ja/nein: Nein

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Ja; seit 2019 regelmäßig in ca. 6 monatigem Abstand; GOT, GPT, GGT und MCV immer am unteren Ende des Referenzbereichs.

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Ja, bisher nur Erstinformationsveranstaltungen
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein

MPU
Datum: Noch keinen Neuantrag gestellt
Welche Stelle (MPI): ./.
Schon bezahlt?: ./.
Schon eine MPU gehabt?: Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: ./.
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: ./.

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden, Punkte oder sonstige Straftaten: Nein

Die restlichen Fragen bzgl. Verhalten, etc. habe ich jetzt erst einmal bewusst weggelassen, weil diese Informationen ja auch der FEB für Ihre Entscheidung nicht vorliegen.

Ich freue mich auf eure Antworten, vielen Dank vorab!
 

bakira2906

Erfahrener Benutzer
Hallo, ich verstehe deine Frage bzgl. der Werte leider nicht. Du hast doch sicher einen Strafbefehl erhalten. Der darinstehende Blutalkoholwert ist ausschlaggebend.
Ich kenne es immer nur so das dort eine Zahl drin steht.
 

Andi18

MPU Profi
1. Ist in meinem Fall eine MPU zwingend oder gibt es Ermessensspielraum der FEB? Mir geht es hier insbesondere um die Rückrechnung. Die tatsächlich gemessenen Werte lagen ja unter 1,6 ‰. Wird hier die Rückrechnung herangezogen oder die tatsächlichen Werte?
Einen Ermessensspielraum der Fsst gibts mal grundsätzlich nicht. D.h. die Mpu-Anordnung wird obligatorisch sein, wenn Dir eine BAK von >=1,6‰ zu Lasten gelegt wird oder Hinweise auf Missbrauch vorliegen (>1,1‰).
Ob eine Rückrechnung vorgenommen wird, hat vmtl mit dem Hergang der TF zu tun. Im Falle von Unfallflucht wird zurückgerechnet. Die StA nimmt hier 0,1‰ pro Stunde an.

Aber das muß dann im StB erwähnt worden sein mit ausgewiesener BAK, wie bakira erwähnt hat.
Die Fsst kann von dieser Feststellung selbstverständlich nicht abweichen.
2. Wie sieht das aus in Bezug auf die Anordnung von Abstinenznachweisen? Was sind eure Erfahrungen unter ähnlichen Umständen? Vorausgesetzt die FEB ordnet Abstinenznachweise an, kann dann noch kontrolliertes Trinken "geltend gemacht werden"? Wie lang ist der Zeitraum, über den Abstinenz nachgewiesen werden muss?
Niemand und schon gar keine Fsst wird Dir Abstinenznachweise (ANs) anordnen. Diese sind erforderlich abhängig Deiner Aufarbeitung und festgelegter Problemtiefe und gelten als Eintrittskarte für die Begutachtung.
Ansonsten gilt es 6 Monate Verhaltensänderung glaubhaft zu machen.

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 186 cm
Gewicht: 95 kg
Alter: 22 Jahre (20 Jahre zum Tatzeitpunkt)

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 27.01.2020
BAK: 1. 1,42 ‰, 2. 1,38 ‰
Trinkbeginn: ca. 22:00 Uhr
Trinkende: ca. 7:00 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 10:34 Uhr, 11:04 Uhr
Rückrechnung zum Zeitpunkt des Vorfalls: min. 1,63 ‰, max. 2,06 ‰

Stand des Ermittlungsverfahrens
...
Dauer der Sperrfrist: 6 Monate, endete 10.05.2021
Schildere doch mehr Details zur TF und dem Hergang.
Bei der Sperrfrist von "nur" 6 Monaten würde ich pauschal eine Unfallflucht als nicht gegeben annehmen und hier eine OWI mit Anzeichen von Fahruntüchtigkeit mutmaßen.

PS: für einen so jungen Delinquenten würde ich keine Abstinenznotwendigkeit vermuten. D.h. sollte es, was ich nicht glaube, zur Mpu kommen würde ich bei den angegebenen Promillen von max 2 das KT als realistische Strategie annehmen. Hier wären gar keine ANs notwendig, evtl eine HA zur Untermauerung.
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Moment, lese ich richtig? 30g je Woche im Durchschnitt, also ca. 10-15 kleine Bier je Monat?

würde dem jungen Delinquenten erst mal eine Annäherung an die Themen raten…

Ansonsten, was nun eine MPU-Anordnung angeht - da brauchen wir mehr Infos. Der errechnete Bereich liegt über 1,6, aber gibt es Anlass diesen heranzuziehen? Was steht im Strafbefehl? Was im Schreiben der FST zur Entziehung der FE?
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Ohne Anlaß dürfen keine zwei Blutproben entnommen werden. Das weiß zum einen die Polizei und zum anderen der Arzt. Abseits von den üblichen Verschwörungstheorien gehe ich deshalb zunächst davon aus, dass die Entnahme der beiden Blutproben und die Rückrechnung korrekt waren.

Wenn die Rückrechnung 1,63 Promille ergeben hat ist die MPU zwingend.

Beim kontrollierten Trinken gibt es zwei unterschiedliche Arten.

Beim medizinisch indizierten kontrollierten Trinken von Alkoholikern geht es darum, den täglichen Pegel zu senken, zum Beispiel von 3,5 Promille auf 2 Promille.

Kontrolliertes Trinken im Sinne der MPU ist eher eine Abstinenz mit einer Unterbrechnung von sehr wenigen, lange vorher geplanten, Trinkanlässen pro Jahr. Die 30 g Alkohol pro Woche haben damit nichts zu tun. Wobei ich immer skeptisch bin, wenn Laien über Gramm Alkohol pro Woche berichten, mir sind konkrete Angaben von Alkoholart und Menge lieber.
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Ohne Anlaß dürfen keine zwei Blutproben entnommen werden. Das weiß zum einen die Polizei und zum anderen der Arzt. Abseits von den üblichen Verschwörungstheorien gehe ich deshalb zunächst davon aus, dass die Entnahme der beiden Blutproben und die Rückrechnung korrekt waren.
Notwendig wenn ein Zeitversatz drin ist, um alles zurückzurechnen.

Beim medizinisch indizierten kontrollierten Trinken von Alkoholikern geht es darum, den täglichen Pegel zu senken, zum Beispiel von 3,5 Promille auf 2 Promille.
Hier nicht gemeint.

Kontrolliertes Trinken im Sinne der MPU ist eher eine Abstinenz mit einer Unterbrechnung von sehr wenigen, lange vorher geplanten, Trinkanlässen pro Jahr.
KT hat mit Abstinenz etwa ziemlich gar nix zu tun. KT bedeutet, sehr bewusst, geplant, und mit einem klaren Limit, dazu gibt es Richtwerte, zu trinken, bei gleichzeitiger Vorausplanung der Heimfahrt, unter der Prämisse nur noch mit 0,0 zu fahren.

Die 30 g Alkohol pro Woche haben damit nichts zu tun.
Wenn du damit meinst, dass dieser Wert mit den Zielwerten von KT nichts gemeinsam hat stimme ich dir mal zu.

Wobei ich immer skeptisch bin, wenn Laien über Gramm Alkohol pro Woche berichten, mir sind konkrete Angaben von Alkoholart und Menge lieber.
Am Ende spricht auch der GA von TE, also ein kleines Weinglas, ein kleines Bier, ... Die Gramm sind da tatsächlich weltfremd.
 

mpufrager

Benutzer
Hallo, erst einmal vielen Dank für all eure Antworten!

@bakira2906 im Strafbefehl steht nur "es wird im einzelnen Bezug genommen auf die anliegende Anklageschrift". In dieser wiederum sind die o.g. Werte ersichtlich. D.h. also die tatsächlich entnommenen Werte, sowie theoretische Rückrechnung zum vorgeworfenen Tatzeitpunkt.
Ich sollte wohl anmerken, dass ich nicht bei der Fahrt selbst angehalten und mit auf die Wache genommen wurde, sondern erst etliche Zeit später, mehr dazu weiter unten in diesem Beitrag bei meiner Antwort an @Andi18 .

@Andi18 Deine Antwort verschafft mir schon einmal viel Klarheit, vielen Dank dafür. Habe ich das richtig verstanden, dass es sozusagen in meinem eigenen Ermessensspielraum liegt, ob ich zum Termin der MPU zur Untermauerung meiner Aussagen einen Abstinenznachweis mitbringen möchte, oder nicht? (Und damit natürlich die MPU bestehe, oder eben ohne evtl. nicht.)
Es gab hier keinen Unfall oder entsprechende Unfallflucht. Lediglich ein Wortgefecht aufgrund dessen einer der Teilnehmer die Polizei gerufen hat, die dann wiederum lange nach der Fahrt bei mir vor der Tür stand. Deine Vermutung ist also völlig richtig. Letztendlich ist daraus dennoch die Rückrechnung entstanden...
Was das angeht: Der vorgeworfene Tatzeitpunkt war "ca. 9 Uhr", die erste Blutabnahme aber bereits 10:34 Uhr. Hieraus ergibt sich ein Zeitfenster von unter 2 Stunden, welches laut BAK mindestens notwendig ist, damit eine Rückrechnung vorgenommen werden kann. Kann ich das zur Argumentation bei der Fsst nutzen, oder hätte ich hier nur Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen können?
Sollten noch wichtige Details fehlen, sag gerne Bescheid!
Zum PS: KT (denke ich heißt kontrolliertes Trinken?) war jetzt soweit auch meine Vermutung und Strategie, daher das Trinktagebuch. Mein bevorzugtes MPU Institut hat mir schon gesagt, dass bei der MPU ohne Abstinenznachweise die Möglichkeit besteht, sollte das Gutachten noch etwas unklar sein, direkt vor Ort eine Haaranalyse zu machen. Das fände ich sehr gut, auch in Anbetracht der hohen Kosten für die Abstinenznachweise, die ein studentisches Budget nicht gerade hergeben...

@rüdscher Ich bin mir nicht sicher wie du gerechnet hast, ich komme hier aber bei einem "klassichen, deutschen Bier" also 0,5l mit 5,0 % vol. auf 6 Bier im Monat, also 1,5 Bier in der Woche... Ich verstehe wieso du und @MrMurphy es schwierig finden, wenn ich über g Alkohol rede. Es geht mir hier aber um die Vergleichbarkeit, die wesentlich einfacher ist, als wenn ich sage "1 Bier, 2 Drinks und 1 Cocktail" (rein beispielhaft, die Problematik ist ja allein in unseren beiden Beiträgen schon eindeutig). Wie viel sind denn in deinen Augen die Grenzwerte für KT in g Alkohol pro Tag, Woche oder meinetwegen Monat? Die Grenzwerte, auf die ich in meiner Recherche gestoßen bin, liegen sehr viel höher, als mein tatsächlicher Konsum.
Zum Thema MPU: Inhalt Strafbefehl und Anklageschrift siehe meine Antwort weiter oben in diesem Beitrag an @bakira2906 sowie zum Thema Rückrechnung an @Andi18 . Von der FST habe ich bisher (und das sind jetzt immerhin fast zwei Jahre) noch gar nichts gehört. Einzig und allein in einem von mir ausgehenden Telefonat letzte Woche wurde mir gesagt, dass es wahrscheinlich ist, dass ich eine MPU machen müsste. Ich hoffe das reicht dir, um mir dazu Genaueres sagen zu können... Falls Details fehlen, sag gerne Bescheid!

@MrMurphy Zum Thema Rückrechnung siehe meine Antwort weiter oben in diesem Beitrag an @Andi18 . In welchen Fällen dürfen denn zwei Blutentnahmen gemacht werden? Ich habe mich bei der Polizei auf keinerlei Aussage eingelassen. Auch hier nochmal an dich die Frage: Ist die Rückrechnung überhaupt statthaft, wenn zwischen vorgeworfenem Tatzeitpunkt und erster Blutentnahme weniger als 2 Stunden liegen? Sofern die Rückrechnung nicht statthaft ist, was kann ich damit jetzt noch anfangen?
Mir geht es hier natürlich um kontrolliertes Trinken im Sinne der MPU. Wieso ich die g Alkohol herangezogen habe, habe ich ja bereits in meiner Antwort an @rüdscher geschildert (Vergleichbarkeit), hier nochmal eine genauere Ausführung: Mein Trinktagebuch habe ich mit Excel erstellt. Ich gebe dort ein, was ich getrunken habe (bspw. "1 Bier 0,5l") und es wird automatisch ein Durchschnittswert in g Alkohol pro Woche über den Gesamtzeitraum errechnet. Das habe ich gemacht, um abschätzen zu können, ob ich unterhalb der Maximalwerte liege, auf die ich gestoßen bin. Während der MPU werde ich natürlich nicht von g Alkohol, sondern tatsächlichen Trinkmengen reden. Was sind denn die Maximalwerte pro Tag / Woche in Bezug auf KT im Sinne der MPU?

Soo ich hoffe, ich konnte all eure Fragen beantworten und freue mich auf eure weiteren Ausführungen. Vielen Dank! Sofern Interesse an dem Trinktagebuch besteht, gebe ich es gerne zur Nutzung für das Forum frei.
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Ok, das bringt ein Wenig Klarheit, dennoch wäre mal der Tathergang (mit Trinkzeiten, Fahrzeiten, Zwischenfall, Polizei, ...) wichtig sowie eben auch zu wissen, worauf sich der STB genau stützte.

Kann ich das zur Argumentation bei der Fsst nutzen, oder hätte ich hier nur Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen können?
Letzteres. Die FST ermittelt nicht. Wenn im STB das so drinsteht, dann ist es gültig, mit der Konsequenz dass du eben > 1,6 liegst und damit die MPU gesichert ist.

ich bin mir nicht sicher wie du gerechnet hast, ich komme hier aber bei einem "klassichen, deutschen Bier" also 0,5l mit 5,0 % vol. auf 6 Bier im Monat, also 1,5 Bier in der Woche.
Da liegen wir ja plus/minus bei den 10-15 kleinen, ich habe die deshalb rangezogen, weil eine 1 TE ist z.B. ein 0,3 Bier oder ein kleines Glas Wein.

Wie viel sind denn in deinen Augen die Grenzwerte für KT in g Alkohol pro Tag, Woche oder meinetwegen Monat?
Bei KT sagt man:
1. lange im Voraus planen (also nicht spontan abends weggehen, sondern mit genug zeitlichem Vorlauf)
2. max. 12 Anlässe pro Jahr, die sollten aber nicht banal sein (Bundesliga, Dienstag, Fussballtraining), sondern Weihnachten, Silvester, ...
3. Es sollte max 1 Anlass pro Monat sein, wenn Weihnachten, deine Hochzeit, Silvester und dein 50. in den Dezember fallen, wird priorisiert...
4. max 2 TE je Anlass
5. an keinem Anlass fährst du Auto und du hast alle Transporte vorher organisiert
6. als Maximalwert der Alkoholisierung sollten 0,3o/oo NIE überschritten werden

Jetzt kannst du nachrechnen, 2 kleine Bier je Monat als Maximum, im Jahresschnitt kannst du also mit 10-12 kleinen rechnen, mehr nicht. Und all das ist Maximum, wenn du nun eine Rückrechnung im Rahmen bis jenseits 2o/oo hast, empfiehlt es sich auch, eher mal unter dem Maximum zu bleiben, wenn du in der MPU deinen Trinkplan für das nächste Jahr vorlegst.

Von der FST habe ich bisher (und das sind jetzt immerhin fast zwei Jahre) noch gar nichts gehört.
Die haben dir doch deine FE entzogen, oder? Das machen die ja nicht ohne Papier, da steht in der Regel auch die Sperrfrist sowie ein dezenter Hinweis auf das MPU-Vergnügen drin...

In welchen Fällen dürfen denn zwei Blutentnahmen gemacht werden? Ich habe mich bei der Polizei auf keinerlei Aussage eingelassen. Auch hier nochmal an dich die Frage: Ist die Rückrechnung überhaupt statthaft, wenn zwischen vorgeworfenem Tatzeitpunkt und erster Blutentnahme weniger als 2 Stunden liegen? Sofern die Rückrechnung nicht statthaft ist, was kann ich damit jetzt noch anfangen?
Irgendeinen Grund wird es gehabt haben, aber erzähl uns bitte mal etwas genauer, was denn gelaufen ist, so dass wir das einschätzen können...
Dagegen machen kannst du wahrscheinlich nichts mehr.
 

mpufrager

Benutzer
@rüdscher Vielen Dank, gerade deine Definition fürs kT hat mir sehr weitergeholfen bzgl. meiner Vorbereitung auf die MPU. Jetzt weiß ich schon mal wesentlich genauer, wie ich das kT bei der MPU darlegen kann (bspw. der Tipp mit dem Trinkplan für das nächste Jahr ist super).
Dennoch bin ich über die Werte etwas verwundert. Ich habe meine Trinkmenge verglichen mit den Obergrenzen für nicht schädlichen Konsum von der WHO, der NIAAA und der BMA (Quelle: https://www.kontrolliertes-trinken.de/download/pdf/kt_schritt-4-S49-50.pdf ) und ich liege bei den Werten aller drei Institutionen weit(!) darunter. Soweit, dass ich je nach Wert nur auf gerade einmal 20-25% der als nicht schädlich(!) definierten Obergrenzen komme. Auch wenn es bei der Quelle wahrscheinlich mehr um das Thema kT bei Alkoholabhängigkeit geht, wie es @MrMurphy beschrieben hat, zeigt das ja, dass mein Alkoholkonsum bereits jetzt alles andere als schädlich ist.
Dementsprechend sollte ich mich doch problemlos im Bereich der 7.0 - 30.0 pg/mg EtG im Haar für kT in Bezug auf die MPU befinden? Es wäre interessant, das noch mal genauer zu diskutieren.
Und ich habe mein (sozusagen "selbst initiiertes") Kontrollprogramm ja jetzt erst begonnen, weil ich erst seit ca. 2 Wochen weiß, worauf es ankommt, d.h. die Durchschnittsmenge wird bis zur MPU und in Zukunft auch noch drastisch sinken.

Meine Fahrerlaubnis wurde mir vom Richter durch den Strafbefehl entzogen, einer freiwilligen Abgabe bereits am Tattag bei der Polizei habe ich nicht zugestimmt. Ebenso wurde die Sperrfrist richterlich entschieden. Das letzte Schreiben, was ich in Bezug auf diesen Vorfall erhalten habe, war zwei Monate vor Ablauf der Sperrfrist ein Brief der Staatsanwaltschaft, in dem darauf hingewiesen wurde, dass die Sperrfrist in 2 Monaten abläuft. Von der FST (nur um das noch mal eindeutig zu klären: Damit ist die Führerscheinstelle gemeint?) habe ich nie etwas erhalten.

Genaueres zum Tathergang (Wiedergabe der Aktenlage): Ich habe mich am Abend des Vortages vor dem Tattag mit Freunden getroffen, um meinen Geburtstag zu feiern. Aufgrund einer nicht lange zurückliegenden Trennung von meiner ersten Freundin habe ich wesentlich mehr als üblich getrunken. Es war geplant, dass mich ein Freund mitnimmt, der an dem Tag nichts getrunken hat. Dieser ist aber bereits früher gefahren und als Gastgeber bin ich noch bis zum Ende geblieben (früher Morgen des Tattages). Ich habe mich dann ohne weiter nachzudenken auf die Heimfahrt begeben, bei der ich schnell festgestellt habe, dass das eine dämliche Idee war. So habe ich das Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt und mich dort schlafen gelegt. Ich wurde kurze Zeit später von einer Person (zufälliger Parker auf eben diesem Parkplatz) geweckt, die wehement an mein Auto klopfte. Es ging dieser Person angeblich nur darum, nachzufragen, wie es mir geht, da die Scheiben meines Fahrzeugs beschlagen waren und ich dementsprechend wohl schon länger dort verweilt habe. Diese Person ist sehr wehement und einnehmend aufgetreten. Als sie feststellte, dass ich wohlmöglich etwas getrunken hatte, drohte sie mir umgehend die Polizei zu rufen, redete dauerhaft und wehement auf mich ein und ging mich körperlich an, in dem Sie mir Führerschein und Schlüssel abnehmen wollte. Aufgrund des Auftretens dieser Person wollte ich nur noch aus der Situation flüchten und habe schlussendlich den weiteren Weg nach Hause mit dem Fahrzeug angetreten. Ca. 1-2 Stunden später stand dann die Polizei vor meiner Tür und nahm mich mit auf die Wache, hier wurden die beschriebenen Blutentnahmen getätigt. Ich habe mich erst etliche Zeit später, als mir die genaue Aktenlage bekannt war, auf eine Aussage mit o.g. Schilderung eingelassen.
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Ich habe meine Trinkmenge verglichen mit den Obergrenzen für nicht schädlichen Konsum von der WHO, der NIAAA und der BMA (Quelle: https://www.kontrolliertes-trinken.de/download/pdf/kt_schritt-4-S49-50.pdf ) und ich liege bei den Werten aller drei Institutionen weit(!) darunter.
Mag sein, aber es geht darum, dass du verlernt hast, zwischen Genuss und Suff (etwas direkt formuliert) zu unterscheiden. Jetzt gilt für dich Genuss als Devise, das bedeutet, ab da, wo eine Alkoholisierung spürbar werden kann, hast du dein persönliches Limit in Zukunft erreicht. Dafür hat man 0,3 angesetzt.

Meine Fahrerlaubnis wurde mir vom Richter durch den Strafbefehl entzogen, einer freiwilligen Abgabe bereits am Tattag bei der Polizei habe ich nicht zugestimmt. Ebenso wurde die Sperrfrist richterlich entschieden. Das letzte Schreiben, was ich in Bezug auf diesen Vorfall erhalten habe, war zwei Monate vor Ablauf der Sperrfrist ein Brief der Staatsanwaltschaft, in dem darauf hingewiesen wurde, dass die Sperrfrist in 2 Monaten abläuft. Von der FST (nur um das noch mal eindeutig zu klären: Damit ist die Führerscheinstelle gemeint?) habe ich nie etwas erhalten.
Das Vorgehen wundert mich, denn der Richter ordnet das zwar an, aber die Entziehung wird dann durch die FST (Führerscheinstelle) vollzogen. Auch wenn die Rennleitung die Pappe gleich einbehalten hat. Dazu gibt es ein formales Schreiben, dass in Bezug auf Strafbefehl wegen §xy der Lappen entzogen und frühestens nach x Monaten wiedererteilt wird.
Da wurde in beiden Fällen bei mir schon direkt die MPU quasi angekündigt.
Der Einbehalten durch die Polizei war nicht gegeben, da du nicht am Steuer und entsprechend alkoholisiert vorgefunden wurdest, also nicht zu erwarten war, dass du nach Abrücken der Polizei weiterfährst.

Genaueres zum Tathergang
Danke, damit hast du etwas Licht reingebracht.
Laut Zeugenaussage, und die wird schwer zu widerlegen sein, bist du streng genommen sogar 2x gefahren, einmal bis zum Parkplatz, einmal dann von dort nach Hause.
Wenn die Polizei dann erst 1-2 Stunden später bei dir war, ihr dann erst nett geplaudert habt, dann zur Wache gefahren, dann Arzt zugeholt, ... dann waren die 2 Stunden von der zweiten Fahrt, die der Zeuge auch direkt beobachtet hatte, gegeben und es muss rekonstruiert werden. Unabhängig davon bist du ja auch zu dem Parkplatz erst mal hingekommen, diese Fahrt lag ja noch länger zurück.
 

mpufrager

Benutzer
Mag sein, aber es geht darum, dass du verlernt hast, zwischen Genuss und Suff (etwas direkt formuliert) zu unterscheiden. Jetzt gilt für dich Genuss als Devise, das bedeutet, ab da, wo eine Alkoholisierung spürbar werden kann, hast du dein persönliches Limit in Zukunft erreicht. Dafür hat man 0,3 angesetzt.

Alles klar, kannst du mir dazu vielleicht irgendein offizielles Dokument verweisen, in dem ich noch mal nachlesen kann? Ich glaube dir selbstverständlich und werde das von jetzt an auch so umsetzen. Deine Ausführungen decken sich auch mit dem, was ich vor 1-2 Wochen in einem Erstgespräch zur MPU Vorbereitung erfahren habe. Dennoch würde es mir sehr weiterhelfen und Sicherheit geben, dass noch mal genauer ergründen zu können.

Dazu gibt es ein formales Schreiben, dass in Bezug auf Strafbefehl wegen §xy der Lappen entzogen und frühestens nach x Monaten wiedererteilt wird.

Ich habe soeben noch einmal sämtliche Kommunikation, die ich von meinem damaligen Anwalt übersandt bekommen habe, durchgeschaut, aber nichts dazu gefunden. Lediglich einen Vorab-Beschluss vom Amtsgericht, durch den mir aufgrund der Aktenlage vorzeitig (vor dem Strafbefehl) die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Ich werde hierzu aber noch mal meine eigenen Unterlagen durchstöbern.

Laut Zeugenaussage, und die wird schwer zu widerlegen sein, bist du streng genommen sogar 2x gefahren, einmal bis zum Parkplatz, einmal dann von dort nach Hause.
dann waren die 2 Stunden von der zweiten Fahrt, die der Zeuge auch direkt beobachtet hatte, gegeben

In der Anklageschrift heißt es: "Der Angeschuldigte stand zum Tatzeitpunkt [weiter oben bezeichnet als] gegen 09:00 Uhr unter Alkoholeinfluss. Er hatte zum Entnahmezeitpunkt gegen 10:34 Uhr eine BAK von 1,42 ‰ bzw. zum Entnahmezeitpunkt gegen 11:04 Uhr 1,38 ‰ und zur Tatzeit eine BAK von mindestens 1,63 ‰ und maximal 2,06 ‰". Aufgrund der vorgeworfenen Tatzeit wurde hier ausschließlich auf die Fahrt vom Parkplatz Bezug genommen. Die Fahrt zu dem Parkplatz hin findet sich mit keinem Wort weder in der Anklageschrift noch im Strafbefehl. Das bestätigt der weitere Text, in dem es heißt: "Seine Fahruntüchtigkeit war ihm bei Fahrtantritt durch [...] den Zeugen [die o.g. Person] bekannt." Auf diese Person bin ich ja überhaupt erst auf dem Parkplatz gestoßen.

Insofern frage ich mich natürlich schon, inwiefern man hier argumentieren kann, dass die Rückrechnung gar nicht hätte erfolgen dürfen. Ich will mich nicht aus dem Thema rausreden, das war eine dämliche Aktion und die drohende MPU hat mich bereits jetzt dazu gebracht, mich wesentlich genauer mit meinem Alkoholkonsum zu beschäftigen. Sollte die MPU aber nicht notwendig sein, ist es ja mein gutes Recht, das auch entsprechend zu argumentieren...
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Bei den von dir genannten zwei Stunden geht es um die Zeit nach Trinkende und nicht dem Zeitpunkt, an dem du (in deinem Fall durch den Zeugen) erwischt wurdest. Nach deinen eigenen Angaben im Strafbefehl bist am "frühen Morgen des Tattages" losgefahren, hast die Fahrt unterbrochen und hast dich schlafen gelegt. Ohne noch etwas zu trinken. Damit hast du das Trinken deutlich zwei Stunden vor der Blutentnahme abgeschlossen. Dagegen anzuargumentieren, weil dir nun doch noch einfällt, dass du auf dem Parkplatz noch getrunken hast, dürfte als unglaubwürdig abgeschmettert werden.
 

mpufrager

Benutzer
Bei den von dir genannten zwei Stunden geht es um die Zeit nach Trinkende und nicht dem Zeitpunkt, an dem du (in deinem Fall durch den Zeugen) erwischt wurdest. Nach deinen eigenen Angaben im Strafbefehl bist am "frühen Morgen des Tattages" losgefahren, hast die Fahrt unterbrochen und hast dich schlafen gelegt. Ohne noch etwas zu trinken. Damit hast du das Trinken deutlich zwei Stunden vor der Blutentnahme abgeschlossen. Dagegen anzuargumentieren, weil dir nun doch noch einfällt, dass du auf dem Parkplatz noch getrunken hast, dürfte als unglaubwürdig abgeschmettert werden.
Und da lag mein Denkfehler, danke! ;)
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
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mpufrager

Benutzer
Nein, aber die Infos hier im Forum:
Die Regeln des KT
Kontrolliertes Trinken - Die Erklärung


Hättest du mit einem Bier in der Hand die Tür geöffnet und für die Fahrt zur Wache noch eine Flasche für unterwegs mitgenommen... :smiley1084:

Danke für die Links! Ich werde mich in dem Bereich des Forums jetzt erst einmal gründlich einlesen, und wenn ich danach gezieltere Fragen habe, komme ich gerne auf euch hier zurück.

Das ist gar nicht so unrealistisch, also der Nachtrunk... der Zeuge hatte sogar eine vermeintliche Schnaps-Flasche in dem Auto gesehen. Leider wurde ich super schlecht vom Anwalt beraten, der am Ende sogar noch versucht hat, mich mit einer viel zu hohen Rechnung abzuziehen! In diesem Sinne, niemals auf Anwalt.de nach einem Anwalt suchen (da hatte er top Bewertungen).

Jetzt hat sich das Thema mit dem Nachtrunk definitiv erledigt... Naja, es wird mir auch nicht schaden, sich mal intensiver mit dem Thema MPU und kT auseinanderzusetzen.
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Das ist gar nicht so unrealistisch, also der Nachtrunk...
War bei meiner ersten Runde MPU tatsächlich der Fall, hat den Richter gar nicht gejuckt, es ist Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkohol, mach dir deshalb keinen Kopf.
Vor allem würde ich solche Diskussionen definitiv nicht in der MPU führen sonst kommst du als uneinsichtig und verharmlosend rüber.
 

mpufrager

Benutzer
Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei, meine Abstinenznachweise zu machen für die MPU (per Haaranalyse auf ETG).

Jetzt bin ich leider ziemlich krank und der Arzt hat mir zwei alkoholhaltige Mittel verschrieben. Genau geht es um:

- Ohrentropfen mit Diethylene
- Lutschpastillen mit 2,4-Dichlorobenzyl Alcohol

Nach meinem Kenntnisstand wird ja nur Ethanol im Körper zu Ethylglucuronid verstoffwechselt. Dennoch bin ich mit etwas unsicher und wollte euch mal nach euren Erfahrungen fragen - kann man Medikamente solcher Art bedenkenlos nehmen?

Vielen Dank vorab!
 
Mit den Medikamenten kenn ich mich nicht so aus, aber würde mir das vom Arzt attestieren lassen und das dann bei der Stelle für die Probeentnahme einreichen/angeben.
M.W. Nach sollte da aber nichts ausschlagen, wenn da kein Ethanol drin ist.
 
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