Liebe Forenmitglieder,
zu erst einmal vielen Dank für eurer Engagement hier. Es hat ziemlich lange gedauert, bis ich auf das Forum gestoßen bin, aber ihr konntet mir jetzt schon durch die bestehenden Beiträge viel weiter helfen!
Ich habe vorerst zwei Themen, bei denen ich mir unsicher bin und hoffe, ihr könnt mir etwas Klarheit verschaffen.
1. Ist in meinem Fall eine MPU zwingend oder gibt es Ermessensspielraum der FEB? Mir geht es hier insbesondere um die Rückrechnung. Die tatsächlich gemessenen Werte lagen ja unter 1,6 ‰. Wird hier die Rückrechnung herangezogen oder die tatsächlichen Werte?
2. Wie sieht das aus in Bezug auf die Anordnung von Abstinenznachweisen? Was sind eure Erfahrungen unter ähnlichen Umständen? Vorausgesetzt die FEB ordnet Abstinenznachweise an, kann dann noch kontrolliertes Trinken "geltend gemacht werden"? Wie lang ist der Zeitraum, über den Abstinenz nachgewiesen werden muss?
FB Alkohol
Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 186 cm
Gewicht: 95 kg
Alter: 22 Jahre (20 Jahre zum Tatzeitpunkt)
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 27.01.2020
BAK: 1. 1,42 ‰, 2. 1,38 ‰
Trinkbeginn: ca. 22:00 Uhr
Trinkende: ca. 7:00 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 10:34 Uhr, 11:04 Uhr
Rückrechnung zum Zeitpunkt des Vorfalls: min. 1,63 ‰, max. 2,06 ‰
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: abgeschlossen
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: 6 Monate, endete 10.05.2021
Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Nein, noch nicht
Habe noch keinen gemacht: ./.
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Noch nicht, aufgrund des Vorlaufs zur Terminvorgabe. Die Akte des Vergehens, das zum Führerscheinentzug geführt hat, habe ich aber gelesen.
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): ./.
Bundesland: Hessen
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Ja, eigens erstelltes Trinktagebuch seit Weihnachten kommt auf einen Wochendurchschnitt von 30g und liegt damit m. E. weit unter den Maximalwerten für kontrolliertes Trinken.
Ich lebe abstinent seit: ./.
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Nein
Urinscreening ja/nein: Nein
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Ja; seit 2019 regelmäßig in ca. 6 monatigem Abstand; GOT, GPT, GGT und MCV immer am unteren Ende des Referenzbereichs.
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Ja, bisher nur Erstinformationsveranstaltungen
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
MPU
Datum: Noch keinen Neuantrag gestellt
Welche Stelle (MPI): ./.
Schon bezahlt?: ./.
Schon eine MPU gehabt?: Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: ./.
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: ./.
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden, Punkte oder sonstige Straftaten: Nein
Die restlichen Fragen bzgl. Verhalten, etc. habe ich jetzt erst einmal bewusst weggelassen, weil diese Informationen ja auch der FEB für Ihre Entscheidung nicht vorliegen.
Ich freue mich auf eure Antworten, vielen Dank vorab!
zu erst einmal vielen Dank für eurer Engagement hier. Es hat ziemlich lange gedauert, bis ich auf das Forum gestoßen bin, aber ihr konntet mir jetzt schon durch die bestehenden Beiträge viel weiter helfen!
Ich habe vorerst zwei Themen, bei denen ich mir unsicher bin und hoffe, ihr könnt mir etwas Klarheit verschaffen.
1. Ist in meinem Fall eine MPU zwingend oder gibt es Ermessensspielraum der FEB? Mir geht es hier insbesondere um die Rückrechnung. Die tatsächlich gemessenen Werte lagen ja unter 1,6 ‰. Wird hier die Rückrechnung herangezogen oder die tatsächlichen Werte?
2. Wie sieht das aus in Bezug auf die Anordnung von Abstinenznachweisen? Was sind eure Erfahrungen unter ähnlichen Umständen? Vorausgesetzt die FEB ordnet Abstinenznachweise an, kann dann noch kontrolliertes Trinken "geltend gemacht werden"? Wie lang ist der Zeitraum, über den Abstinenz nachgewiesen werden muss?
FB Alkohol
Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 186 cm
Gewicht: 95 kg
Alter: 22 Jahre (20 Jahre zum Tatzeitpunkt)
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 27.01.2020
BAK: 1. 1,42 ‰, 2. 1,38 ‰
Trinkbeginn: ca. 22:00 Uhr
Trinkende: ca. 7:00 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 10:34 Uhr, 11:04 Uhr
Rückrechnung zum Zeitpunkt des Vorfalls: min. 1,63 ‰, max. 2,06 ‰
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: abgeschlossen
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: 6 Monate, endete 10.05.2021
Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Nein, noch nicht
Habe noch keinen gemacht: ./.
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Noch nicht, aufgrund des Vorlaufs zur Terminvorgabe. Die Akte des Vergehens, das zum Führerscheinentzug geführt hat, habe ich aber gelesen.
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): ./.
Bundesland: Hessen
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Ja, eigens erstelltes Trinktagebuch seit Weihnachten kommt auf einen Wochendurchschnitt von 30g und liegt damit m. E. weit unter den Maximalwerten für kontrolliertes Trinken.
Ich lebe abstinent seit: ./.
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Nein
Urinscreening ja/nein: Nein
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Ja; seit 2019 regelmäßig in ca. 6 monatigem Abstand; GOT, GPT, GGT und MCV immer am unteren Ende des Referenzbereichs.
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Ja, bisher nur Erstinformationsveranstaltungen
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
MPU
Datum: Noch keinen Neuantrag gestellt
Welche Stelle (MPI): ./.
Schon bezahlt?: ./.
Schon eine MPU gehabt?: Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: ./.
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: ./.
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden, Punkte oder sonstige Straftaten: Nein
Die restlichen Fragen bzgl. Verhalten, etc. habe ich jetzt erst einmal bewusst weggelassen, weil diese Informationen ja auch der FEB für Ihre Entscheidung nicht vorliegen.
Ich freue mich auf eure Antworten, vielen Dank vorab!