TF mit 3 Promille

Lotta1

Neuer Benutzer
Hallo,

ich bin neu in diesem Forum.
Ich beschäftige mich nun schon sehr lange mit meiner bevorstehenden MPU und bin auch fleissig überall am Mitlesen.

Ich habe vor, nach Ende des Screenings ab September meine MPU zu machen.

Habe ich bei dem Wert überhaupt Aussicht auf eine positive MPU so ganz ohne Therapie ? Lt. dem einmaligen Gespräch mit der Suchtberatung geht man bei mir von keiner Abhängkeit sondern halt von schwerem Alkoholmissbrauch aus. So schätze ich mich auch ein.

Bisher bin ich nur in einer ShG im Internet, werde mir allerdings demnächst wohl auch eine reale Gruppe der AAs anschauen.
Nur bekomme ich darüber ja keine Belege. Sind dise Belege ebenso die "Eintrittskarte" für die MPU wie das Screening, oder reicht es dem Gutachter glaubhaft zu vermitteln, dass ich an einer solchen teilgenommen habe ?

Des weiteren, sollte meine MPU negativ ausfallen, - muss ich dann wieder einen komplett neuen Vertrag über 6 Monate abschliessen ? ( dann hätte ich ja insgesamt 18 Monate Nachweise ). Das würde heissen SOLLTE ich die MPU nicht bestehen, müsste ich dann mindestens nochmals einen 6 Monatsvertrag abschliessen, ist das richtig ?

Momentan arbeite ich auch noch an meinem Fragebogen, um diesen irgendwann einstellen zu können.

Herzlichen Dank schonmal im voraus für eure Antworten.

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: weiblich
Größe: 168 cm
Gewicht: 62 kg
Alter: 46

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: Februar 2014
BAK: 3,04 Promille
Trinkbeginn: ca. 17.00 Uhr
Trinkende: ca. 20:00 Uhr ( habe ca. 3 Flaschen Wein a 0,75 l mi 12 Prozent getrunken )
Uhrzeit der Blutabnahme: ca. 20:40 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: 8 Monate

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein ( mein RA hat mir allerdings in Kopie das Polizeitprotokoll zur Verfügung gestellt, so dass ich schon weiss was in meiner Polizeiakte über den Tag der TF steht )
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): nein

Bundesland:

Konsum
Abstinent seit der TF

Abstinenznachweis ja, - seit Februar 2015 ( wurde unterbrochen im September 2015 - mir ist ein Anruf durchgerutscht. Direkt neues Programm gestartet im September 2015

Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: ja
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: ja, 1 x im Mai 2015
Selbsthilfegruppe (SHG): ja, im Internet - a-connect
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum: ?
Welche Stelle (MPI): ?
Schon bezahlt?: nein
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: ?
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
nein

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Hallo Lotta,

begrüße dich in diesem Forum.

Da du Probleme bei der Anmeldung hattest kam es zur Mehrfachanmeldung deinerseits. Ich habe die beiden anderen Accounts gesperrt, damit es hier nicht zu Verwirrungen kommt. Somit ist alles gut :smiley22:

Hallo,

ich bin neu in diesem Forum.
Ich beschäftige mich nun schon sehr lange mit meiner bevorstehenden MPU und bin auch fleissig überall am Mitlesen.

Da auch ich/wir in anderen Foren ggl. mitlesen ist mir/uns das bekannt :smiley138:

Ich habe vor, nach Ende des Screenings ab September meine MPU zu machen.

Habe ich bei dem Wert überhaupt Aussicht auf eine positive MPU so ganz ohne Therapie ? Lt. dem einmaligen Gespräch mit der Suchtberatung geht man bei mir von keiner Abhängkeit sondern halt von schwerem Alkoholmissbrauch aus. So schätze ich mich auch ein.

So einfach lässt sich das leider nicht beantworten, da niemand weiß inwieweit deine Selbsteinschätzung (und die der Suchtberatung nach einmaligem Gespräch), mit der Einschätzung des GA übereinstimmen wird. Bei einer BAK jenseits der 3‰ wird es zumindest auf schweren Alk.missbrauch hinauslaufen.

Fest steht das der GA nicht einfach eine Alk.abhängigkeit diagnostizieren kann (dies geschieht idR vorab durch einen Facharzt). Lt. Kriterium A 1.1 N der Begutachtungskriterien muss vorab eine externe Diagnose erfolgt sein, um als Abhängiger in eine MPU zu gehen.

Im Kriterium A 1.2 N ist aber festgehalten:
Eine Alkoholabhängigkeit ist aufgrund der aktuellen Befundlage zu diagnostizieren bzw. frühere nicht sicher belegte Diagnosen lassen sich verifizieren.

Die kann geschehen in dem mehrere Indikatoren in einem bestimmten Zeitraum aufeinandertreffen.

Informativ für dich:

Die DSM-IV-Kriterien



Aber auch in diesem Forum muss darauf hingewiesen werden das, sollten bei der MPU Abhängigkeitsmerkmale ersichtlich werden, die AN von 12 Monaten, sehr wahrscheinlich nicht ausreichen werden, da du weder eine stat. noch eine ambulante Therapie in Anspruch genommen hast. Hier müsste der Gutachter sehr gut begründen, warum in deinem Fall von der Regel abgewichen werden kann.

Bisher bin ich nur in einer ShG im Internet, werde mir allerdings demnächst wohl auch eine reale Gruppe der AAs anschauen.
Nur bekomme ich darüber ja keine Belege. Sind dise Belege ebenso die "Eintrittskarte" für die MPU wie das Screening, oder reicht es dem Gutachter glaubhaft zu vermitteln, dass ich an einer solchen teilgenommen habe ?

Ohne dir auf die Füße treten zu wollen; die Absicht eine SHG zu besuchen hattest du doch schon länger, nicht wahr? Warum konntest du dich bisher noch nicht dazu entschließen? Warum fällt es dir so schwer vor anderen Menschen über dich selbst zu reden?

Um die Frage zu beantworten: Natürlich sieht es der GA gerne wenn man sich Hilfe von außen holt um die dauerhafte Abstinenz zusätzlich zu unterstützen. Es gibt auch SHG'en die zumindest eine Bescheinigung über die Anzahl der Treffen ausstellt (ist zb. bei diesem User so). Bei der MPU wird es aber in erster Linie darum gehen das du von den Verläufen dieser Treffen berichten kannst.

Des weiteren, sollte meine MPU negativ ausfallen, - muss ich dann wieder einen komplett neuen Vertrag über 6 Monate abschliessen ? ( dann hätte ich ja insgesamt 18 Monate Nachweise ). Das würde heissen SOLLTE ich die MPU nicht bestehen, müsste ich dann mindestens nochmals einen 6 Monatsvertrag abschliessen, ist das richtig ?

Dazu ist im Kriterium A 1.3.N unter Punkt 7 zu lesen:

Liegt ein einjähriger Abstinenzbeleg aus einem länger als 4 Monate zuruckliegenden Zeitraum vor, kann die aktuelle Aufrechterhaltung der
Abstinenz nicht nur plausibel dargelegt werden, sondern wird zusätzlich durch aktuelle, wenn auch einen kürzeren Zeitraum überblickende
Bestätigung der Abstinenz (Urinanalyse mit 3 Kontrollen in 4 Monaten oder eine Haaranalyse eines 3 cm langen Segments) nachvollziehbar gemacht.
Das bedeutet, dass auch 4 Monate ausreichen würden.

Momentan arbeite ich auch noch an meinem Fragebogen, um diesen irgendwann einstellen zu können.

Das wäre jetzt ein ganz wichtiger Punkt um eine Enschätzung unsererseits vornehmen zu können.


Noch eine Anmerkung zu deiner Sperrfrist:

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: 8 Monate

Das würde bedeuten das die Frist bereits seit ca. Dezember 2014 abgelaufen ist. Wenn dein Strafbefehl aber später kam und dort noch eine Sperrfrist von 8 Monaten drin stand, musst du die Zeit in der dein FS vorab schon beschlagnahmt/vorläufig entzogen war, noch dazurechnen.

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein ( mein RA hat mir allerdings in Kopie das Polizeitprotokoll zur Verfügung gestellt, so dass ich schon weiss was in meiner Polizeiakte über den Tag der TF steht )

Was in deiner Polizeiakte steht, muss nicht unbedingt auch in der FS-Akte enthalten sein. Ist natürlich ganz wichtig das du vorab da hineinschaust (nach Antragstellung).

Konsum
Abstinent seit der TF

:smiley2204:

Willst du das so bei der MPU angeben?
 
Hallo Nancy,

vielen Dank für deine ausführlichen Antowrten.

Als ich meinen screening Vertrag abgeschlossen habe, musste ich im FB angeben, wann das letzte Mal Alkonol konsumert wurde. Ich habe angegeben, "nach der TF". Demnach kann ich in der MPU ja nun nichts anderes erzählen, nich wahr ? Hätte ich das besser so nicht angeben sollen ?

Ich denke ich weiss und lese auch mal wieder raus, dass ich wohl kaum Chancen habe, die MPU ohne Therapie zu bestehen.
Allerdings glaube ich kaum, einen Arzt zu finden, der mir nun noch eine ambulante Therapie verschreibt. Ich trinke nun nicht mehr, und meine Leberwerte sind auch ok.
Würde es was bringen, das sceening nun noch einmal um 6 oder sogar um 12 Monate zu verlängern ? Ich habe eigentlich viel Zeit, da ich den FS nicht dringend benötige. Würde mir das was bringen bzw. hätte ich dann eine Chance ohne ambulante Therapie zu bestehen ?

Wie du sagst, näheres kann man vielleicht sehen, wenn ich meinen FB eingegstellt habe , aber noch halte ich ihn für nicht ausgereift genug.

Ich hoffe auch nicht, dass man mir das negativ auslegen wird, dass ich meinen 1. Screening Vertrag abbrechen musste, da mir ein Anruf durchgerutscht ist. Allerdings habe ich dann gleich einen neuen Vertrag abgeschlossen, allerdings in einem anderen Institut, da hier die "Einbestellzeiten" besser waren, insofern, dass ich dort auch nachmittags die Probe abgeben kann, - und ich bei dem anderen Insitut nicht innerhalb meiner normalen Arbeitzszeiten erscheinen konnte.

Verstehe ich das auch richtig, das der Gutachter lt. seinen Richtlinien davon ausgehen MUSS, das ich alkoholabhängig bin, und ER der Gutachter in seinem Gutachten erklären MUSS, warum ein alkoholabhängiger Mensch von Alkohol losgekommen ist OHNE Therapie ? Also ist er quasi daran gebunden, mich nur mit Therapie durchkommen zu lsssen ?
Aber der Gutachter darf mich doch nur dann als abhängig einstufen, wenn das vorab von anderer Stelle bescheinigt wurde, wie ich hier herauslese.

Würde es was bringen, wenn ich mir von einem Arzt oder der Suchtberatung schriftlich bestätigen lasse, dass ich nicht abhängig bin ? Dürfen bzw können die das überhaupt ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Lotta,

Als ich meinen screening Vertrag abgeschlossen habe, musste ich im FB angeben, wann das letzte Mal Alkonol konsumert wurde. Ich habe angegeben, "nach der TF". Demnach kann ich in der MPU ja nun nichts anderes erzählen, nich wahr ? Hätte ich das besser so nicht angeben sollen ?

machst du denn die Urinscreenings bei dem Institut bei dem du auch die MPU machen wirst? Wenn ja, könnte der FB dem Gutachter bei der MPU natürlich vorliegen...

Ich denke ich weiss und lese auch mal wieder raus, dass ich wohl kaum Chancen habe, die MPU ohne Therapie zu bestehen.
Allerdings glaube ich kaum, einen Arzt zu finden, der mir nun noch eine ambulante Therapie verschreibt.

Sehe ich genauso, nach über 2 Jahren AB würde der Kostenträger das wohl nicht mehr übernehmen.
Ich habe in den anderen Foren nur einen Bruchteil gelesen, darum noch einmal eine Rückfrage: Du hattest keine Entgiftung in einer Klinik, richtig?

Würde es was bringen, das sceening nun noch einmal um 6 oder sogar um 12 Monate zu verlängern ? Ich habe eigentlich viel Zeit, da ich den FS nicht dringend benötige. Würde mir das was bringen bzw. hätte ich dann eine Chance ohne ambulante Therapie zu bestehen ?

Definitiv. Je länger der belegte Zeitraum (ohne Therapie) der AB ist, umso besser ist es für dich.

Wie du sagst, näheres kann man vielleicht sehen, wenn ich meinen FB eingegstellt habe , aber noch halte ich ihn für nicht ausgereift genug.

Ich möchte dich da auch bestimmt nicht drängen - fülle ihn aus und stelle ihn ein, wenn du selbst soweit bist.

Ich hoffe auch nicht, dass man mir das negativ auslegen wird, dass ich meinen 1. Screening Vertrag abbrechen musste, da mir ein Anruf durchgerutscht ist. Allerdings habe ich dann gleich einen neuen Vertrag abgeschlossen, allerdings in einem anderen Institut, da hier die "Einbestellzeiten" besser waren, insofern, dass ich dort auch nachmittags die Probe abgeben kann, - und ich bei dem anderen Insitut nicht innerhalb meiner normalen Arbeitzszeiten erscheinen konnte.

Über den ersten Screeningvertrag dürfte nichts bekannt sein (es sei denn du willst es bei der MPU erwähnen?). Schade ist sicherlich das du somit das MPI (Avus, Hamburg) wechseln musstest, da wir mit dieser Begutachtungsstelle sehr gute Erfahrungen gemacht haben. Das soll aber nun keineswegs heißen das es bei einer anderen Stelle nicht auch in Ordnung ist.

Verstehe ich das auch richtig, das der Gutachter lt. seinen Richtlinien davon ausgehen MUSS, das ich alkoholabhängig bin, und ER der Gutachter in seinem Gutachten erklären MUSS, warum ein alkoholabhängiger Mensch von Alkohol losgekommen ist OHNE Therapie ? Also ist er quasi daran gebunden, mich nur mit Therapie durchkommen zu lsssen ?

Ja und nein. Es ist keineswegs daran "gebunden" dich nur mit Therapie bestehen zu lassen. Eben darum gibt es ja die Möglichkeit, ohne Therapie zu bestehen, sofern die AN nennenswert länger wie 12 Monate sind.

Hier nochmal aus den Beurteilungskriterien:

Hält der Klient Alkoholabstinenz ohne vorherige therapeutische Aufarbeitung der persönlichen Ursachen, die zur Entwicklung der Alkohol-
abhängigkeit geführt haben ein, liegt ein dem Problem angemessener - in der Regel nennenswert länger als ein Jahr währender -
nachvollziehbar dokumentierter Stabilisierungszeitraum vor.


Aber der Gutachter darf mich doch nur dann als abhängig einstufen, wenn das vorab von anderer Stelle bescheinigt wurde, wie ich hier herauslese.

Er darf nur von vornherein so einstufen wenn bereits entsprechende Vordiagnosen erstellt wurden. Er kann sich aber -unter Zuhilfenahme- der Indikatoren eine eigene Meinung bilden, sofern es vorab zwar Diagnosen (diese aber nicht sicher belegt waren) oder Hinweise gab/gibt, die auf eine Abhängigkeit schließen lassen. Eine Alkoholisierung über 3‰ gehört da mit Sicherheit dazu.

Würde es was bringen, wenn ich mir von einem Arzt oder der Suchtberatung schriftlich bestätigen lasse, dass ich nicht abhängig bin ? Dürfen bzw können die das überhaupt ?

Das wäre ganz bestimmt keine gesicherte Diagnose...:smiley2204:


Der Sinn der MPU ist, herauszufinden, ob du wieder geeignet bist am Straßenverkehr teilzunehmen. Sofern du das, durch gute Aufarbeitung, AN und stabiler Rückfallprophylaxe darlegen kannst, ist die MPU zu bestehen, egal ob Abhängigkeit oder Missbrauch vorliegt.
 
Hallo Nancy

richtig, ich hatte keine Entgiftung, und ich hatte auch keine "Entzugserscheinungen". Die erste Zeit konnte ich schlechter schlafen, das hat sich aber wieder gegeben, und das wars auch. Ich hatte Heisshunger auf Süßigkeiten. Aber ansonsten hatte ich keine Probleme.

Ja, ich mache die MPU da, wo ich auch nun die screenings mache.

Ich werde weiter aber FB arbeiten, diesen einstellen, und je nachdem, würde ich den AB Zeitraum auch verlängern. Wahrscheinlich wäre ich mit 24 Monaten auf der "sicheren Seite". Diese Option halte ich mir offen, - vielleicht auch nur mit weiteren 6 Monaten. Mal schauen Auf jeden Fall habe ich das im Hinterkopf.
 
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