TF mit Fahrrad BAK 1,61 Vorladung

Kenny16

Benutzer
Hallo liebe Forumsmitglieder,
Vorab erstmal vielen Dank für dieses Forum. Eure Beiträge und Diskussionen sind ein echter Mehrwert und eine gute Unterstützung bei meiner Selbstreflexion.

Bevor ich richtig mit dem FB loslege vorab kurz das Wichtigste:
Am 11.09 wurde ich nachts angehalten, weil ich durch ein ausgefallenes Rücklicht auffällig geworden war. Ich fuhr langsam auf dem Gehweg da die Strasse ziemlich eng und an beiden Strassenrändern zusätzlich Autos parkten.
Nach dem Pust-Test durfte ich mit zur Blutabnahme in der Wache. Das Ergebnis des Testes habe ich heute erhalten:

BAK von 1,61

Ich werde zur Vorladung in 2,5 Wochen gebeten.
Was soll ich eurer Meinung nach tun ? Wie soll ich mich vorbereiten ? Soll ich einen Anwalt einschalten ?
Hab ich durch die Vorladung eine Chance der ganzen Strafe zu entkommen ?

Weitere Auffälligkeiten hatte ich keine, wie Schlangenlinien fahren etc.
Weil es den Beamten zu lange gedauert hat, bis ich die Batterie im Rücklicht ausgetauscht hatte, kam es zur Kontrolle.

Sonstige Verkehrsdelikte oder Straftaten habe ich keine, womöglich noch einen Punkt in Flensburg wegen eines Blitzers.

Ich danke euch !
 

Kenny16

Benutzer
FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: Männlich
Größe: 182
Gewicht: 86kg
Alter: 29

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: Freitag, 11.09
BAK: 1.61
Trinkbeginn: 16:00 Uhr
Trinkende: 23.30 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 02:00 Uhr ca.

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: ja
Strafbefehl schon bekommen: nein
Dauer der Sperrfrist: -

Führerschein
Hab ich noch: Ja
Hab ich abgegeben: nein
Hab ich neu beantragt: -
Habe noch keinen gemacht: -

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein, evtl einen Punkt wegen Blitzer
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): noch nicht bekannt

Bundesland: NRW

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: seit der TF noch nicht
Ich lebe abstinent seit: -

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?: -

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: -

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: -

MPU
Datum: -
Welche Stelle (MPI): -
Schon bezahlt?: -
Schon eine MPU gehabt? -
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Nein
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Hab ich durch die Vorladung eine Chance der ganzen Strafe zu entkommen ?

Nein, die BAK ist gerichtsfest, die MPU ist gebucht. Es sei denn, die Führerscheinstelle macht von sich aus Fehler.

Es gibt immer mal Berichte dass die Führerscheinstelle sehr lange braucht bis die Aufforderung zur MPU kommt. Dann kann die Zeit ausreichen um eine MPU bestehen zu können. Aber auch darauf hast du keinen Einfluß.

Den Termin solltest du nicht wahrnehmen. Du kannst entweder nicht erscheinen oder absagen.

Warte erst mal auf den Strafbefehl. Dann kannst du immer noch entscheiden ob du dagegen angehen willst oder nicht.
 

Kenny16

Benutzer
Hallo MrMurphy,
Was bewirkt die Vorladung denn überhaupt, wenn die Beweise fest und die Folgen sicher absehbar sind ?
Danke und schöne Grüsse

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Mit der Vorladung bekommst du die dir gesetzlich zustehende Möglichkeit dich bei Straftaten zu den Vorwürfen zu äußern, zum Beispiel um entlastende Argumente vorzubringen.

Es kann ja zum Beispiel sein dass jemand deine Daten angegeben hat und du gar nicht gefahren bist.

Bei Trunkenheitsfahrten liegen die Tatsachen aber auf dem Tisch. Oder hast du entlastende Argumente?

Bei anderen Straftaten können die Angaben bei einer Vorladung hingegen durchaus Sinn machen. Dabei handelt es sich aber um andere Kaliber und man sollte zudem einen Anwalt zu Rate ziehen.
 

Kenny16

Benutzer
Guten Morgen, danke.

Entlastende Argumente hab ich leider nicht, nach Definition bin ich gefahren, da die Füsse den Boden nicht berührt haben.

Dann warte ich wie vorgeschlagen ab und setze mich erstmal weiter an den ausführlichen Fragebogen.
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Als nächstes wird dann ein Strafbefehl kommen. Der Strafbefehl wird von der Staatsanwaltschaft beantragt und vom Gericht genehmigt. Du (oder ein Anwalt) haben darauf keinen Einfluß.

Der Strafbefehl hat zwei große Voreile:

1. Betroffene müssen nicht zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung

2. Das Strafmaß liegt im unteren Strafrahmen, ist also günstig für den Betroffenen. Das ist im Gesetz so vorgeschrieben.

Wenn du mit dem Strafbefehl überhaupt nicht einverstanden bist kannst du gegen ihn Widerspruch (oder Einspruch, auf den richtigen Begriff kommt es nicht an) einlegen. Dann kommt es zur eigentlich vorgesehenen Gerichtsverhandlung mit allen Nachteilen wie Öffentlichkeit und Gerichtskosten (bei einer Verurteilung).

In der Regel wird eine Geldstrafe ausgesprochen, die sich aus Tagen (die eigentliche Strafe) und Tagessätzen ergibt. Falls die Tagessätze über deinem Einkommen liegen kannst du dagegen auch getrennt Einspruch einlegen, solltest das dann aber auch nachweisen können. Dann wird nur die Höhe der Tagessätze ohne ein Gerichtsverfahren überprüft.

Ein Strafbefehl ist also kein Nachteil sondern ein Vorteil für Betroffene.
 

Michael-NRW

Benutzer
Die Strafe (also Anzahl der Tagessätze) im Strafbefehl inkludiert quasi schon ein Schuldeingeständnis, auch wenn du dich gar nicht äußerst. Es bringt somit nichts, wenn du es zur Gerichtsverhandlung kommen lässt und dort sagst "Gebe zu, tut mir leid...können wir die Strafe nicht reduzieren."
Strafbefehl werden rund 20 Tagessätze werden. Die Gerichtsverhandlung kostet dich 150 Euro, der Strafbefehl 75 Euro + immer rund 150 Euro für die Blutprobe und noch Auslagen (rund 10 Euro). Bei Gericht auch noch Zeugengelder für die Polizeibeamten ( tlw. nur Tickets fürs Parkhaus).

Einzige frage wäre, wie schlimm die Verurteilung für dein Berufsleben wäre - erstes Delikt geht nicht ins Führungszeugnis rein, also da bist du - nach Außen - immer nicht vorbestraft. Möchtest du nächste Saison zur Polizei, Zoll, da wird das nix.

Eine Einstellung des Strafverfahrens gegen Auflage käme noch in Betracht - wird jedoch extrem selten bei Trunkenheitsdelikten getan, quasi gar nicht. Wenn du bspw. als Ersttäter zu jemanden Arschloch sagst und es dann beim Gericht zugibst und Reue zeigst, gibt es nahezu zu 100% eine Einstellung mit Geldauflage. Aber Trunkenheit ist da anders. Da müsste das schon eine Bagatellfahrt sein.

Die Aufforderung zur MPU gibts auch bei Einstellung des Strafverfahrens!
 
Zuletzt bearbeitet:

drunkenBiker

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Eine Einstellung des Strafverfahrens gegen Auflage käme noch in Betracht - wird jedoch extrem selten bei Trunkenheitsdelikten getan, quasi gar nicht.
Da muss ich aber widersprechen - Fahrradtrunkenheitsfahrten (Alkohol) werden nicht so verfolgt als Trunkenheitsfahrten mit dem KFZ.
Beim KFZ hast Du keine Chance auf Einstellung des Verfahrens aber beim Fahrrad schon.
Es ist aber schlicht und ergreifend nicht vorhersehbar was die Staatsanwaltschaft in Erwägung zieht.

Bei mir selber wurde das Verfahren unter Geldauflage von 500€ eingestellt - habe das auch schon öfters in anderen Fahrradthreads gelesen.

Man kann es einfach nicht sagen was kommt - Tagessätze, Punkte oder Einstellung unter Geldauflage, aber extrem selten würde ich jetzt nicht behaupten.
 

Kenny16

Benutzer
Danke für eure Antworten.

Also verstehe ich das richtig, dass der Strafbefehl aber erst aufgelegt wird, wenn der Termin zur Anhörung stattgefunden hat ?

Unabhängig davon ob ich teilnehme oder Absage. Eine Teilnahme verstehe ich nach euren Antworten so, dass diese nichts als Mehrkosten verursacht.

Liebe Grüsse,
Kenny
 

Kenny16

Benutzer
Da muss ich aber widersprechen - Fahrradtrunkenheitsfahrten (Alkohol) werden nicht so verfolgt als Trunkenheitsfahrten mit dem KFZ.
Beim KFZ hast Du keine Chance auf Einstellung des Verfahrens aber beim Fahrrad schon.
Es ist aber schlicht und ergreifend nicht vorhersehbar was die Staatsanwaltschaft in Erwägung zieht.

Bei mir selber wurde das Verfahren unter Geldauflage von 500€ eingestellt - habe das auch schon öfters in anderen Fahrradthreads gelesen.

Man kann es einfach nicht sagen was kommt - Tagessätze, Punkte oder Einstellung unter Geldauflage, aber extrem selten würde ich jetzt nicht behaupten.

Kam die Einstellung unter Geldauflage von selbst oder warst du damals selbst aktiv und bei der Vorladung ?
Ich bin eher negativ gestimmt zu einem derart glücklichen Ausgang, aber würde mich natürlich umso mehr freuen.
 

drunkenBiker

Benutzer
Es ist ganz einfach @Kenny16...Du machst keinerlei Aussagen und schon gar nicht zu Trinkmenge oder Trinkende...nur persönliche Daten angeben.
Bei der Frage nach dem Beruf nur Angestellter oder Arbeiter angeben - geht denen nichts an.

Falls Du die Vorladung schon hast müsste irgendwo stehen, dass Du keine Aussage machen willst oder Du machst Gebrauch vom Aussageverweigerungsrecht oder so ähnlich.

Bei der Polizei auf keinen Fall zur Vorladung persönlich erscheinen bzw. telefonisch irgendwas anderes sagen wie oben beschrieben.

Punkt.

Alles weitere geht seinen Gang aber erst nach dem Vorladungstermin wird das Ganze an die Staatsanwaltschaft übergeben bzw. an die FSST gemeldet, wobei das von der Polizei ganz selten vergessen wird. Die Staatsanwaltschaft meldet es aber nach dem Ende des Verfahrens an die FSST.
 

Kenny16

Benutzer
Hallo drunkenBiker,
so direkt steht es nicht drin, folgende Bestandteile hat die Vorladung:

- die Ermittlungssache "Trunkenheit im Verkehr" am ... ist Ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich.
- Der Termin und das Ergebnis der Probe
- Der Hinweis im Falle der Verhinderung zur Vereinbarung eines neuen Termins
- Hinweis für Beschuldigte:
"Gemäß § 163a StPO erhalten Sie mit der Vernehmung bzw. Anhörung die Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, die gegen Sie vorliegen, Verdachtsgründe aufzuklären und die zu Ihren Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen. Gemäß §136 Absatz 1 StPO können Sie zu Ihrer Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen. Zudem können Sie jederzeit, bereits auch schon vor der Vernehmung, einen von Ihnen zu wählenden Verteidiger beauftragen. Unter den Voraussetzungen des § 140 Absatz 1 und 2 StPO können Sie die Bestellung eines Verteidigers nach Maßgabe des § 141 Absatz 1 und Absatz 2 StPO beanspruchen."

Von der Option Keine Aussage machen zu wollen oder von seinem Recht Gebrauch zu machen ist nirgends (zumindest nicht direkt) die Rede.

Natürlich kann ich da anrufen oder per Email antworten, aber wenn es die Option zur Verweigerung eigentlich gibt, dann find ich sollte diese doch auch genannt werden. Habe zum Glück bisher keine Erfahrungen mit dem Gesetz gehabt.
Ansonsten klingt eine Vorladung eher nach einer Einladung zur Selbstbelastung, es sei denn es gibt einen tatsächlichen Grund seine Stellung zu beziehen.

Schöne Grüsse
 

drunkenBiker

Benutzer
Du kannst auch anrufen und den Termin höflich absagen - Du als Beschuldigter musst keine Aussage machen und das kann ich Dir nur empfehlen um irgendeine Verschlechterung Deiner Situation zu verhindern. Die Aussagen können ins Protokoll und somit in Deine Führerscheinakte wandern und dann sieht es auch der Gutachter bei der MPU.

Ich versteh es sowieso nicht...am Freitag 11.09. wurdest aufgehalten...meinst Du den 01.09.? Weil letztes Jahr war der 11.09. ein Sonntag.
Meintest Du möglicherweise den 01.09.23?
Und Deine BAK steht schon fest nach dieser kurzen Zeit?
 

Kenny16

Benutzer
Sorry, das war ein Tippfehler. Die TF war am Freitag, 11.08.2023 und die Vorladung mit der BAK kam am 06.09.23.

Ok, dann rufe ich da nächste Woche an.

Danke
 

Andi18

MPU Profi
Ich möchte hier noch an folgendes erinnern.
Bei TF mit dem Fahrrad spielt der Faktor Zeit eine wesentliche Rolle, da die Abläufe unberechenbar sind.
idR wird die Fsst über den Vorfall informiert, je nachdem wie diese agiert erscheint irgendwann die Aufforderung zur Mpu. Viele warten den strafrechtlichen Teil ab und entscheiden dann, einige tun das nicht und entscheiden nach Aktenlage. Da dies nicht vorhersehbar ist, gilt es den strafrechtlichen Teil soweit als möglich hinauszuzögern.
Je nach Problemstellung ist eine MPU vor 6 Monaten gar nicht bestehbar, oder werden 12 Monate Abstinenz notwendig sein.

Somit die Anhörung bei der Polizei ablehnen
auf Strafbefehl warten (dauert ca 2-3 Monate) - danach taktischer Einspruch einlegen bis dann Gerichtstermin steht (nochmal 2-3 Monate).
Hier ein Erfahrungsbericht von Dylan - sehr lesenswert.

ich würde an Deiner Stelle den Konsum ab sofort komplett einstellen. Somit nutzt damit am besten die Zeit. Such Dir Labore, welche für Abstinenznachweise zertifiziert und akkreditiert sind.
Der Tüv z.B. ist Vermittler und der teuerste Platzhirsch, der zockt richtig ab. Somit Labore direkt suchen.
Entweder via Urin oder Haar.

Beginne zudem Kontakt mit MPU-Beratern aufzunehmen. Hierzu gibts z.B. karitative Einrichtungen (Diakonie, Caritas..) welche kostengünstig sind. Außerdem könntest Verkehrspsychologen (VP) aufsuchen und Erstgespräche führen. Diese sind idR auch kostenlos.
Such z.B. in der BNV-mitgliederliste nach dem nächsten.

Was die Haaranalysen angeht, unten eine Auflistung an möglichen Laboren. Die Preisunterschiede sind immens, also starte die Recherchen.

Ich gebe dir mal ein paar interessante Links, welche ich von Max geklaut hab...

MPU ... abc Teil 1 Ablauf der MPU
MPU ... abc Teil 2 Vorbereitung auf die MPU
MPU ... abc Teil 3 Umgang mit dem MPU Gutachten

FAQ Reaktionstest/Leistungstest

Gute FB als Hilfestellung

Unterlagen für die Neuerteilung

Die Regeln des KT
Kontrolliertes Trinken - Die Erklärung

KT mit EtG-Screenings

Haaranalyse FAQ
Adressen für Haaranalysen
 

Kenny16

Benutzer
Hallo Andi,
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort und zahlreichen Links. Seit dem Tag der TF habe ich den Konsum eingestellt, viele Beiträge aus diesem Forum gelesen, die mich echt zum nachdenken über mich selbst gebracht haben.
Am Sonntag werde ich mich weiter an den Fragebogen setzen und gleich ab Montag die von dir genannten Einrichtungen aufsuchen bzw. kontaktieren.

Euch ein schönes Wochenende
 
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